Gemüthsbewegungen zu begegnen. In der That hatte sich in der Behandlung der kirchlichen Frage ein» gewisse Innigkeit eingefunden, die immerhin unsere Erwartung übertraf, und im Ganzen genommen, — wenn schon nicht immer der »Kirche', doch dem Christen- thume überhaupt erfreuliches Zeugniß gab. ' Gleichwohl hatte die Debatte jener Frage so viel Halbes und Falsches auszuweisen, und — durchschnittlich — so wenig den wahren, lichtenden, die Begriffe trennenden Stand punkt gefunden, daß Diskussion und Resultat gleich
sehr unbefriedigend ausfallen mußten. Die Trennung der Kirche vom Staate, das war die große Frage. Immerhin gibt eS, und muß es geben, zwischen beiden eine Trennung im Prinzip, d. i. eine natürliche, jed- wcdeS auf sich selbst verweisende Trennung. Dalier werden im Allgemeinen, in Grund und Wesen konstitutioneller Prinzipien haftenden Verfassnngsdestimmungen gegenüber, keinerlei konfessionelle Begünstigungen oder Hintansetzungen «stand halten können. Allein die Prinzipien sind noch nicht der Ausbau der Verfassung
d«r Zcilei, aus dr,„ SlaatSleben, oder gar aus dem eigentlichen Volksleben selbst. — in Folge seiner Hingabe an die Kirche und der Vereinigung mit ihr, an die Kirche verwilligt worden sind, und es kann Nie? mand, am allerwenigsten im konstitutionellen Staate, das Recht haben, solche Pakte der Freundschaft und gegenseiti gen Durchdringung aufzulösen, so fern sie nicht der bür- gerlichen Gleichheit vor dem Gesetz entgegenstehen. Das ist die freie, natürliche Gestaltung des Lebens, im Gegensatze zum Zwange
abstrakter Theorien. Wen!» nnn gerade die katholische Kirche im Besitze solcher Vergünstigungen vorgefunden wird, so wird die keit gegen sie nicht nur die Anerkennung, ihrer inhariren- dcn Rechte bedingen, sondern auch involviren die Anerken nung jener, von ihr wohlerworbenen Rechte. Diese auf heben wollen, heißt: die Geschichte zurück- (also nicht vor wärts -) schrauben. Ja, die Regirung dieser letzteren Rechte wäre sogar da her, mittelbarer Weise, eine Unduldsamkeit gegen jene er steren, der Kirche
eingebornen Rechte, weil es in der Natur und Tendenz der katholische» Kirche liegt, den innersten, ganzen Menschen dergestalt zu influiren, daß er sich an sie, als an' die höchste Potenz hingebe. Neben der Sonderung im Prinzipe zwischen Staat unv Kirö.e waltet also der freie Verkehr des (Volks - und Völ ker-) Lebens mit der Kirche, und hebt im Leben jene Tren nung , als eine nach beiden Seiten hin, der Natur unv. Freiheit feindliche, fortwährend auf. So kommt denn all?s darsuf an, den Punkt zu erkennen