hat ferner beschlossen, die Genossen in allen Parteiorten auszufordern, im Laufe des Monats September Volksversammlungen einzuberufen, in welchen gegen die unerhörte Ge meindewahlreform und zur Landtagswahlreform- srage Stellung genommen werden soll." Jas klerikale Staalsideal. Einige für jedermann lehrreiche Kapitel. III. Wie weit die Herrschaft der Kirche ausgreift. Rekapitulieren wir kurz das bisher Gesagte: Der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche ist die Autorität der Autoritäten
, gegebenenfalls auch mit aktivem Widerstand dagegen anzukämpfen. Die unterschiedlichen klerikalen Zeitungen geben zu, daß die Kirche solche Machtbefugnisse für den Papst reklamiert. Aber, sagen sie, die päpstliche Au torität soll sich nur erstrecken auf Gesetze, die das religiöse und kirchliche Leben, den Glauben und das Denken der Katholiken beeinflussen. Die Kirche nimmt sich nur das Recht, Gesetze abzulehnen, welche die Religionsfreiheit bedrohen. Diese Ausflüchte, die man, wie gesagt, in klerika len
Zeitungen häufig Nachlesen kann, sind eine arge Heuchelei: Erstens umfassen die Gesetze, die nach Ansicht der Kirche einwirken auf das religiöse Leben, so ziemlich den ganzen Komplex der Gesetzgebung. Wenn ein Staat ein Schulgesetz erläßt, so ist das für die Kirche eine eminente Religionsfrage. Wenn er das Bürgerliche Gesetzbuch abändert, so prüft die Kirche nach, ob die Paragraphen einmal ihr den not wendigen Zuchthausschutz gewähren und dann, ob sie von der sogenannten „christlichen" Rechtsanschauung
durchtränkt sind. Wenn das Vereinsgesetz, daß Preß- gesetz abgeändert werden, wenn eine Landes- oder Gemeindewahlordnung, die Geistlichen oder Präla ten Privilegien gewähren, abgeändert, wenn ein Steuergesetz erlassen wird, so sind, nach klerikaler Auffassung, kirchliche Interessen damit verknüpft. Wohl wehrt sich die Kirche nicht in allen Fällen, nicht gegen alle Gesetze, mit den äußersten Mitteln. Die find für die Kapitalfragen: die über die Erziehung des Volkes verfügen, Staatsgrundgesetze
, die be stimmen, welche politische Stellung die Kirche ein- nchmen kann im Staate, konfessionelle Gesetze usw. reserviert. Einfluß nimmt die Kirche auch auf alle anderen Fragen; bei uns in Oesterreich Einfluß un mittelbar auf die Regierung und auf die christlich- fozial-klerikale Partei; skr ist überall bestrebt, Ge setze nach ihrem Wunsch und Willen zu formulieren, und in dem Staat, in dem einmal die klerikale Partei absolut herrscht, wird in allen, selbst in den kleinsten Fragen, der Wille derKirche