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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 12
Date: 17.03.1817
Physical description: 12
. den der König der Stän- deversanimlung mittheilte. besteht auS zz? Z. und der Kern desselben ist in der Rede des Königs selbst ent halten. (S. Nro. 2c>.) Da im Laufe der Verhandlun gen noch Adändernngen dies> L Entwurfes Statt finden kön nen, so wollen wir hier auch nur das Wesentliche dessel ben b. rühren: Sämmtliche Theile deö Königreichs sind zu einem unzertrennbaren Ganzen vereinigt. Der König ist das Hauvr des Staats. Der König — heilig luld un- verleizlia, — darf jeder christlichen Kirche angehören

deS Vaterlandes die Waffen zn tragen. Je der Bürger und sede Gemeinde hat das Neclit. sowohl bei de» höchsten Staatsbehörde als bei der Ständeversomm» lnng begründete Anträge zur Abschaffung oder Abänderung bestehender Gesetze, so wie zur Einführnug neuer einzurei chen; und Beschwerde gegen das Verfahren einer StaatS» behörde. wenn er dadurch gefährdet wurde, zu erheben. Das Eigenthum der Gemeinden ist eben so unverletzlich als das Privateigentum. Jeder christlichen Kirche wird die freie Religionsübung

und der'volle Genuß ihrer FondS zugesichert. Die Gränze zwischen der geistlichen Gewair und den StaatShoheitSrechten über die katholische Kirche werden durch eine Uebereinkunft näher bestimmt werden. Der König wird von den Verträgen und Bündnissen, die er mit auswärtigen Mächten anknüpft, die Stände in Kenntniß setzen, sobald es die Umstände erfordern. Die jenigen Verbindlichkeiten, die dem Königreiclie. als ei nem Gliede deS deutschen Bundes obliegen, sind von der landeestàndischen Einwilligung nnabhängiq

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