¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Author:
Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
XII, 384, 440 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Subject heading:
p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Location mark:
949
Intern ID:
182723
nothig um seinetwillen an diesem Orte so lange auszuharren. Da ich aber uin der Gerechtigkeit willen Verfolgung leide, so will ich nur auf jenen vertrauen, der, wo menschliche Gerechtigkeit abhanden kommt, sie allein ge währen kann. Unsere Kirche hat durch ihre frommen Stistex die möglichste Vollkom menheit erlangt, nämlich einen doppelten PrineiPat, einen geistlichen vom Oberhaupte der Kirche, und einen weltlichen vom weltlichen Ober- Haupte dem Kaiser, so daß die ganze Discese alle fürstliche
, und ihnen dafür Lehen bestehend in Zehnten und andern Gütern der Kirche, übertrug, unter der Bedingung, daß sie die Kirche schützen und sich wedei> in die Bischofswahl noch in andere kirchliche Angelegenheiten mischen oder irgend eine Bedrückung ausüben sollten. Später gestattete Bischof Egno dem Grafen die Nachfolge tm. Feuduiu des Herzogs Otto, und dem Herzoge die Nachfolge im Feudum der Bogtei. 2!-') Als Herzog Otto starb, folgten die Grafen von Tirol dem Verstorbenen im Feudum der Grafschaft des Obern
- und Untern - Innthales und der Grafschaft im Pnsterthale, wie die darüber vorhandenen Briefe be- zeugeu. Ich verstehe aber unter Grafschaft ein Landgericht (judicium pro vinciale). Das Norithal aberri) und die Ausnahms-Gerichte, nämlich über die Orte, welche diesen Namen daher bekommen haben, weil sie außerhalb der Grafschaft sind 3>), hat die Kirche auch im Pusterthale sich vorbehalten; die ganze weltliche Jurisdiction ließ sie aber durch ihre Vasallen, nämlich die Grasen von Tirol
, oder durch ihre Ministerialen ausüben, nur das Für- 28) ,.iu quod integra dfoeesis oiiiucm priueipatura habet do jure,'' das übersetzt Tcharpss- „diesen doppelten Principal hat also die Kirche von Rechtö wegen' 29) Obigen Satz übersetzt S ckiarpfs in seiner flüchtigen Weise: „Später gestattete Bischof Eger dem Grasen die Succession für daS Fmdnm des Herzogs Otto, und die Ueberna hme der A dv oca tie.' Gras Albrccht halte die Advocatk ja schon 1214 vom Bischof Conrad erhalten. 30) Norith.'ü = daö Eisackihal. 31) ..Vnllem