noch Zeit genug, ihm den letzten Trost der katholischen Kirche zu spen dend Die allgemeinste Theilnahme bekundete, daß Alle erkannten, welch' edle Seele das Vaterland und die Kirche an diesem Manne verloren. AnS den Augen vieler ernsten Männer der verschiedensten Parteien perlten Thränen der aufrichtigsten Trauer. Er starb buchstäb lich in der Vertheidigung der Kirche, und der Allmäch tige wird ihm den verdienten Lohn nicht vorenthalten. — Erfreulich lauten die Nachrichten über die Be rathungen
von der Identität Preußens mit dem „evangelischen Staate' nicht von uns herrührt. Kehren wir aber die Eonclusion etwas um, so ergibt sich, daß, da allerdings jene katholischen Lande zu Preußen zählen und zum Theile seine blühend sten Provinzen sind, und da die Katholiken zwei Fünf- theile der gefammten Bevölkerung des Königreiches aus machen (das Verhältniß der Katholiken zu den Pro- testanten in Preußen ist 7 zu 10), es eine absichtliche Uebersehung jener Katholiken oder mindestens eine Albernheit ist, Preußen
so ohne Umstände den „evan gelischen Staat' zu nennen. Man sollte denken, jene, die ihm dieses Prädikat so genie vindiziren, hätten, um an dem Genusse desselben eine gerechtere und reinere Labung zu finden, nichts 'Wichtigeres und Eiligeres zn thun, als Alles aufzubieten, damit die katholischen Pro vinzen auS dem evangelischen StaatSverbande Preußens schleunigst entlassen würden. Das werden nun diese Herren, wie sehr sie auch sonst auS konfefnoneller Eifer sucht an der Erweiterung der deutschen Zerrissenheit
arbeiten, wohl bleiben lassen; da sie aber die 7 Mill. katholischer Preußen hartnäckig nicht zu sehen scheinen, eS sei denn, daß eS sich etwa um deren Steuern oder Kriegsdienste handele, so dürfte eS zuweilen heilsam sein, sie mit diesem katholischen Steine in Berührung zu führen, damit sie nicht vergessen, daß man nicht so ohne .Weiteres zum „evangelischen Staate' darüber hinauSschreiten kann. — Was indessen die Ehegesetz- frage anlangt, so empfinden die Katholiken weder daS Bedürfniß einer Aenderung
in ihrem Eherechte, noch können sie dem „evangelischen Staate' das Recht zuer kennen, seine Normen ihnen auch nur „bürgerlich' aufzulegen. Das katholische Eherecht ist so ausgebildet, so klar und scharf bestimmt, so nnäbänderlich und ab geschlossen, wie keine andere Materie deS Lvrpus Huris eanonioi. Schmei,. Bern, 12. März. Professor Gustav Vogt sagt in einem an der Hochschule in Bern gehaltenen Vortrage: „die gewaltsame Klosteranshcbnng in Aärgan ist und bleibt eine handgreifliche Verletzung deS positiven Bun