s p r e ch e n können. Nötigenfalls müssen ihnen Koadjutoren beigegeben werden, die außer dem Italienischen auch die ortsübliche Sprache verstehen und sprechen, um nach den Vorschriften der Kirche die Seelsorge in der Sprache der Gläubigen auszuüben." Der Artikel gilt für die Inhaber von Diözesen und Pfarren in Italien, also auch für die Bischöfe und Pfarrer der Minderheitengebiete. Es wird gefordert daß sie er stens italienische Staatsbürger sind und zwei tens ,daß sie die italienische Sprache beherrschen. Nach dem Wortlaut
die wesentlichste, ja einzige Aufgabe des Pfarrers in der Ausübung der Seelsorge bestehen soll. Es frägt sich nun, was dann ein solcher Pfarrer, der seine einzige Aufgabe nach den Vorschriften der Kirche nicht erfüllen kann, in diesen Gebieten für einen Zweck hat? Seelsorgliche Gründe sind für seine Anstellung sicher nicht maßgebend; nein. Wie der Naz den Seppele kommen sieht, stellt er den Schanni wieder hin, schupft etliche Buben beiseite und — springt in die Harpfen drein. „Geah wöck!" schreit er, „hiez
Südtirols und der Julischen Mark soll durch die Berufung von italieni schen Pfarrern durchbrochen, der bodenständige Klerus ver drängt und national zersetzt werden. Wo fremde, der ortsüblichen Sprache unkundige Prie ster die Leitung von Pfarreien innehatten, ergaben sich immer Mißstände, die von der Kirche jederzeit energisch bekämpft wurden. Schon das vierte Lateran-Konzil im Jahre 1215 hat den Bischöfen den strengen Befehl erteilt, in Gei genden, wo Völker verschiedener Sprachen wohnen, geeig nete
Männer zu bestellen, die in den verschiedenen Riten und Sprachen den Gottesdienst abhalten, die Sakramente der Kirche spenden und die Leute durch Wort und Bei spiel belehren sollten. Noch strenger waren die sogenannten päpstlichen Kanzleiregeln, die bis zu Beginn des 29. Jahrhunderts in Geltung waren und von denen die brühmte zwanzigste Sprachrege! erklärt, daß die Ernennung von Pfarrern, die die orts übliche Sprache nicht verstehen und nicht verständlich sprechen können, einfach ungültig und wertlos
sei. Leider steht im neuen kirchlichen Gesetzbuch nichts mehr von diesen Be stimmungen, denn es ist doch selbstverständlich, daß Pfar rer nur solche Personen sein können, welche die Sprache der ihnen anvertrauten Gläubigen beherrschen. Sogar für die in der Fremde zerstreuten Auswanderer sorgt die Kirche durch Anstellung von Priestern, welche deren Sprache verstehen. Auch für die asiatischen und ^afrikanischen Ein geborenenstämme haben die Päpste bis herauf zu Pius XI. den Grundsatz aufgestellt