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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 23 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
Aufenthalt des Prälaten und über die ausländischen Gülten zur Beantwortung vorgelegt. Da auch diese Untersuchung nicht zu dem ersehnten Ziele führte, so musste die Regie rung auf andere Mittel sinnen, um ihren Zweck zu erreichen. Sie versuchte es mit der Regierung' des Cantons Obwalden, in welchem das Stift Engelberg liegt. Am 24. October stellte der Bezirksgerichtspräsident t Rey von Muri, dem von der Regierung die Acten in Betreff der Schuldtitel zur weiteren Amtshandlung übermittelt worden

waren, an den Landam- mann Spichtig von Obwalden das Ansuchen, „dem Herrn Abt Ambros zu Engelberg die Anzeige und Aufforderung zugehen zu lassen, dass er bis längstens 15. November nächst - künftig vor unserer Verhörcommission erscheine, um über obbemeldete Entfremdungsangelegenheit Rede zu stehen.“ Die Antwort der ehrenfesten Regierung von Obwalden am 12. November lautete nicht bloss einfach verneinend, sondern drückte zugleich ihr Befremden aus, wie man den Abt ge richtlich belangen und von einer Entfremdung

stehenden Bundesacte. Der kleine Rath Aargau’s gab noch nicht Ruhe, sondern liess sich vom grossen Rath ermächtigen, am 9 - Februar 1837 aber mals die Regierung von Obwalden anzugehen, den wegen einer bedeutenden Geld Verschleppung an geklagten Prälaten zwar nicht gerade auszuliefern, aber doch zum Erscheinen vor dem Gerichte zu bestimmen. Als auch dieses nichts half und die Zumuthung unter dem 18. Februar entschieden ab gewiesen wurde, steckte sich Aargau hinter den eidgenössi schen Vorort Luzern

, welcher am 21. März bereitwillig ent- sprach und die Regierung von Obwalden nicht bloss einfach aufforderte, dem Willen Aargau’s nachzukommen, sondern

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 48 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
Regierung mit der Vorstellung, die Collaturen in Sursee bei den vorhabenden Negotiationen nicht ins' Mitleiden zu ziehen oder über sie ohne Entschädigung und Einwilligung des Klosters und Genehmigung der kirchlichen Oberbehör den zu verfügen. In seiner Antwort vom io. Juni 1839 äusserte sich der kleine Rath allerdings dahin, dass er die Rechte des Capitels wahrnehmen und ihm keinen Anlass zu gegrün deten Klagen geben wolle; bemerkte aber nebenbei auch, dass er sieb um das canonische Recht

und das Concil von Trient, auf welches man sich berufen habe, nur bekümmere, „insoweit deren nicht präsumirte Reception erwiesen ist, was gerade im concreten Falle nicht vorliegt, sondern viel mehr durch ein constantes, theoretisch' und praktisch aner kanntes Bundes- und- Cantonal-Staatsrecht widerlegt wird.“ „Zudem,“ fahren die Herren der Regierung fort, „erfüllen wir in Anbahnungen von Verhandlungen zur Regulirung der schon lange zum Nachtheil des Staates und zumal der Ge meinden ungelöst gebliebenen

ohnehin die Summe von 1600 Fr. überstieg und überdies gemäss einer Uebereinkunft der -Luzerner Regierung mit dem Bisthums - Administrator Wessenberg nicht dem Collator, sondern der Regierung von Luzern die Aufbesserung der Pfarrpfründen zustand. Auch die ausländischen Sehuldtitel waren noch nicht zur Ruhe gekommen. Die Finanz-Commission von Hohenzollern- Hechingen hatte sich zwar bereit erklärt, ihre Schuld an das Kloster abzutragen, jedoch dabei noch einige Bedenken der aargauischen Regierung

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 10 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
Stift Muri durch den Bezirksamtmaim Küng im Aufträge der Regierung die Anzeige, dass Rudolf Lmdenmaim von .Fahr wangen zum Verwalter dei* Muri 'sehen Klostergüter bestimmt sei und am i. März sein Amt antreteh werde. Wirklich stellte sich dieser am genannten Tage dem dama ligen Klosterstatthalter P. Adalbert vor und übergab sein Beglaubigungsschreiben, verweigerte jedoch den Vor weis seiner Instruction. P. Adalbert bedeutete ihm darauf, dass er die Sache, da der Abt abwesend sei, dem Decan

und dem Capitei vortragen und ihm darnach dessen Beschluss mittheilen werde. Das Capitei bestand natürlich auf Einsicht nahme der Instruction und verständigte davon sowohl den Verwalter wie die Regierung unter Wahrung, seiner Rechte. Von nun an verging kaum ein Tag, der nicht seine Plage gehabt hätte. Lassen wir die Märztage raschen Fluges an uns vor übergehen und verweilen wir bloss bei ein paar wichtigeren Begebenheiten einige Augenblicke länger. — 2. März. Ein lauf zweier Schreiben : von der Regierung

den Vieh stand und verreist in der Klosterkütsche. — 7. März. Er erkundigt sich nach den Getreide- und Weinvorräthen. ’— 8. Marz. Die Finanzcommission theilt eine Abschrift der Instruction des Verwalters mit und bemerkt, dass dieselbe jederzeit von der Regierung nach Belieben abgeändert wer den könne. Ihr zufolge wird das ganze Klostereigenthum in die Hände des Verwalters gelegt, welcher der Finanzcom- mission, dem kleinen und grossen Rathe Rechnung zu stellen hat; er übernimmt die Rechnungsbücher

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 30 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
Ziehung angeblicher Inhibitionen gegen Zahlungen vom Aus land nicht einzulassen, bevor die Regierung ihm zu sagen beliebe, ob und wo der Convent von Muri dergleichen ge macht habe ; hinsichtlich des anderen Punktes aber erklären Decan und Capitei, „dass, sofern uns die vindicirten Rechte zustehen, wir zur Geltendmachung' derselben uns für ver pflichtet halten, dass wir uns hiezu keiner verwerflichen son dern der gesetzlichen Mittel bedient und dass wohl in jedem Staate demjenigen

, der sich in seinen Rechten angegriffen fühlt, das Recht der Verth ei digung* unbenommen ist. Sollte aber das Kloster durch die hinsichtlich seiner gefassten Be schlüsse um diejenigen Rechte gekommen sein, die es vin- dicirt, so kann die von ihm ausgegangene Protestation und Verwahrung als die eines völlig Unberechtigten auch durch aus keine rechtliche Bedeutung und Wirkung erhalten. Wir wollen fern nach gewärtigen, in welche dieser beiden Kate gorien die h, Regierung die von uns ergriffenen Massnahmen reihen wolle

, das er als heiliges ihm anvertrautes Recht betrachtet, das, ich gestehe es, kömmt mir unbegreiflich vor. Der Wurm, der im Staube zertreten wird, darf sich krümmen unter den Fusstritten seiner Vernichter, Ihnen muthet man, wie es scheint, noch zu, für Ihre Vernichtung selbst mitzuwirken. Ueberbaupt charakterisirt diese Drohung ganz das Verfahren, welches die aargauische R egierung gegen die Klöster Ihres Cantons eingeschlagen hat, und wenn auch jemals die Regierung in dieser Sache eine nackte Blosse aufgedeckt

hat, so scheint mir solche in der Drohung gegen das Kloster hervorzutreten. Entweder steht die Regierung in ihrem Rechte, der angeordnete Verkauf ist ein befugter, der sich nach dem Recht (d. h. nicht aargauischen oder ziiricherschen, sondern nach dem unwandelbaren Gesetze des Rechtes überhaupt) recht- fertigen lässt, — dann können alle Verwahrungen und Protestationen- völlig gleichgütig angesehen werden und es wird sich um solche auch kein vernünftiger Mensch kümmern. Gesteht

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 67 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
Abte Adalbert im Februar 1841 der Antrag zur Uebérnahme der Lehranstalt-zuerst mündlich 'gestellt wurde, in einem ruinösen Zustande; das Anerbieten selbst aber war ihm will kommen, da es Aussicht auf regelmässige Beschäftigung für seine bei ihm weilenden Mitbrüder bot. obschon er damals j ' wegen der schwebenden Verhandlungen hinsichtlich der Restitution Muri’s, als die Regierung auch schriftlich ihren Antrag wiederholte, nur eine bedingte Zusage geben konnte. Indessen wurde die Angelegenheit

hei dem freundlichen Ent gegenkommen der Regierung bald in Ordnung gebracht. Grössere Sorge aber und viele Unkosten verursachte dem Abte die Instandsetzung des Hauses, um seine bei ihm wei lenden Conventuale!! darin unterzubringen. Vor Beginn des Winters war die Hauptsache in Ordnung. Abt Adalbert brachte 7 Patres und 2 Brüder mit sich; sie begannen so gleich in der Hauscapelle das gemeinsame Chorgebet und erÖffneten am vierten Tage nach ihrer Ankunft die Schulen mit 25 Studenten

. In Erkrankungsfällen und bei sonstigen Verhinderungen der Professoren supplirte nicht sehen der Abt selbst längere Zeit. So ging es zur allseitigen Zufrie denheit 4 Jahre fort. Als daher die Regierung von dem inzwischen gereiften Entschlüsse des Abtes nach Gries zu übersiedeln confidentie'lle Kenntnis erhielt, liess sie ihn durch eine eigene'Abordnung ersuchen, das seit Jahren übernom mene Schulwesen im Collegium auch ferner beizübehal.ten und Sarnen mit Gries zu verbinden. Er hatte schon früher den gleichen

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 21 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
dem Prälaten über das Ansinnen der Re gierung Bericht. Am 13. Mai machte Lindenmann einen neuen Versuch, erhielt aber den nämlichen Bescheid. Nun erging von der Regierung an den Bezirksamtmann der Befehl, un- verweilt den Convent von Muri zu versammeln und dem selben zu verkünden, dass, wenn binnen 8 Tagen die Titel dem Verwalter nicht eingehändigt wären, weitere Massregeln ergriffen werden müssten. Der Bezirksamtmann entledigte sich im Beisein des Verwalters des Auftrages am 17. Mai, wovon das Capitei

seinem Prälaten Nachricht gab. Jetzt erliess Abt Ambrosius selber ein Schreiben an den Bezirksamtmann zu Händen der Regierung und erklärte, dass er die Schuldtitel niemals ausliefern werde, um von dem Klostervermögen wenigstens etwas zu retten, wie es seine Pflicht als Abt sei; auch verwahrt er sich gegen alle Zwangs- p massregeln wider seinen Convent um so mehr, als die An gelegenheit der Klöster bereits bei der Tagsatzung angeregt wurde; endlich sehhesst er: „Ich versichere aber, dass, sobald meinem Kloster

seine Existenz und sein volles Eigenthums recht, wozu es die gerechtesten Ansprüche hat, gesichert ist, selbes die fraglichen Schuldtitel zurückerhalten werde. Einst weilen aber bin ich bereit, selbe in die Hand eines Dritt. mannes zu hinterlegen, von dem ich die vollste Garantie ver bürgen darf Was that nun die aargauische Regierung? l ) Dieser Dritte war der damalige Antistes Friedrich Hurter in Scliailhausen,’ welchem Abt Ambrosius die Capitalsbriefe übergab. Näheres hierüber und über die (Korrespondenz

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 19 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
als früher, wo sie von den Conventualen selber verwaltet wurden (Alles erlogen, wie sich später zeigen wird) ; dass ferner das Verbot der Novizenaufnahme vorerst noch in Kraft bleiben müsse (ungeachtet des verdoppelten (?) Erträg nisses !), bis die Regierung den Zeitpunkt zur Modification oder der Zurücknahme desselben für angemessen finden werde ; dass auch die (von Oben herab durch Drohungen einge schüchterte) katholische Bevölkerung dieses Jahr keine Bitt schriften zu Gunsten der Klöster

eingereicht habe, weil die angebliche Beunruhigung und der üble Eindruck, den nicht die Regierung mit ihrem Administration sdecr et, sondern die Klöster selbst verursacht haben, mit der Entziehung des Geldeinflusses (grundlose Verdächtigung einerseits und Ver höhnung der Katholiken andererseits!) abgenommen habe. Endlich forderte er, dass man die Eingabe der Klöster zurück weise und den Stand Aargau in der Ausübung seiner Souveränitätsrechte schütze (!). — Wer erinnert sich dabei nicht an die Fabel

vom Lamm und Wolf? Die katholischen Stände blieben natürlich die Antwort darauf nicht schuldig. Doch, um uns kurz zu fassen und früher Gesagtes nicht zu wiederholen, bemerken wir einzig, dass der Ausgang der Verhandlung der nämliche war wie in früheren Jahren ; es wurde keine Majorität für eine definitive Schlussnahme erzielt. Unter solchen Umständen blieb nichts anderes übrig als dass die Klöster nochmals einen Versuch machten und sich unter dem 22. Juni 1839 an die Regierung des Cantons Aargau

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Category:
Religion, Theology
Year:
1882
¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
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Page 22 of 81
Author: Lierheimer, Bernard Maria / von Bernard Maria Lierheimer
Place: Brünn
Publisher: Rohrer
Physical description: 78 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: c.Bozen-Gries / Kloster ; z.Geschichte
Location mark: II 94.286
Intern ID: 258070
an den B.ezirksamtmann in Muri, weil die Regierung nicht direct sondern stets nur durch den Convent mit ihm verkehren wollte. Er verwahrt sich feierlich gegen die Suspension, weil nur die Kirche, von der er Weihe und Jurisdiction empfang'en, eine solche Strafe über ihn verhängen könnte; nimmt dann seinen Con vent in Schutz, der die Titel nie in Händen hatte, deswegen auch nicht herausgeben und um so weniger verantwortlich gemacht werden kann, als die Cantonsbehörde nicht über der Bundesacte steht

, welche den Klöstern ihr Eigenthum zusichert und erklärt schliesslich, er werde den Schutz der Tagsatzung anflehen. Letzteres geschah am 10. Juli durch eine wohlmotivirte Eingabe an den Vorort Bern zu Händen der Tagsatzung, worin Abt Ambrosius um Rechtsschutz für sich und die Klöster bat und gleichzeitig in Beilagen die Verleumdungen, welche die aargauische Regierung gegen das Stift Muri verbreitet hatte, gründlich widerlegte. Nichtsdestoweniger wurden am 20. und 21. September der Decan, Subprior, die PP. Adalbert

Regli und Augustin Kuhn neuerdings im Aufträge der Regierung vom Bezirks amte verhört und jedem 15 Fragen über Entfernung und

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