, denn hier ist alles voller Pracht und Herrlichkeit, von der sich die Besucher des Kaiserpanoramas diese Woche am besten überzeugen können. »»Der Fall Schmid.' Ein vor ungefähr vierzehn Tagen öffentlich durchgeführter Prozeß des hiesigen Spitalkuraten Schmid gegen eine gewisse Begali, Tischlersgattin, bietet der „Bozner Zeitung' will kommenen Anlaß zu einer Priesterhetze im allge meinen. In echt jüdisch-sensationeller Weise brachte dieses Organ die heftigsten Anklagen gegen den Kuraten, den sie als sitten- und ehrlosen
, pflicht vergessenen Priester darstellt; dabei begnügt sie sich nicht mit Entrüstungsmacherei gegen diesen Geist lichen, sondern der ganze Fall bietet dem Blatte nur die Unterlage, um gegen den Fürstbischof, den Propst, den PropsteikleruS und die Geistlichen über haupt herzufallen. Selbst die ganze katholische Kirche wird von der „Bozner Zeitung' gerichtet und der Protestant donnert gegen die Rom-Kirche, gegen Cölibat undLiguori-Moral, wie man das in der stalldeutschen Presse schon seit Jahren gewohnt
ist. Wir sind weit entfernt, Tatsachen, auch wenn Geistliche im Spiele stehen, zu verhüllen, und gerade deswegen ergreifen wir in dieser Angelegenheit die Feder. Wir haben das Recht, gegen Uebertreibungen zu protestieren, die man mit Vorliebe in den Kreisen äla „Bozner Zeitung' anwendet, wenn es gegen Geist liche geht. Die Darstellung des Falles Schmid in der »Bozn. Ztg.' ist durchaus übertrieben, läßt die ganze Schilderung ja deutlich erkennen, als wollte man diesem Priester die gröblichsten und schärfsten Ber
Tatsachen sind unüberlegte Zärtlichkeiten, die aller dings für einen Priester ganz unbegreiflich sind und für welche nur eine Art Unzurech nungsfähigkeit als Milderungsgrund gelten kann. Sittlichkeitsdelikt liegt keines vor und kann keines nachgewiesen werden; Damit richtet sich die Darstellung der „Bozner Zeitung', welche gkgen Schmid die Anklage grober Unsittlichsten durchblicken laßt, von selbst. Drittens konstatieren wir, daß die zustehende kirchliche Be hörde sich mit dieser Angelegenheit sofort
befaßt hat, sobald sie davon Kenntnis erhielt. Was speziell die Vorwürse der „Bozner Zeitung' gegen den Monsignore Propst und dem übrigen PropsteikleruS anlangt, bringen wir nachstehend die amtliche Be richtigung, welche Monsignore Propst heute der „Bozner Zeitung' zustellen ließ: Lö bliche-Redaktion! Gegenüber dem Artikel in Nr. 245 der „Bozner Zeitung' vom 25. Oktober 1905, Seite 4, ver lange ich auf Grund des Preßgesetzes die Aufnahme der folgenden amtlichen Berichtigung: 1. Es.ist unwahr