Radikalismus kraftlos; die Rührigkeit die ses hochgewachsenen Dämons, der auf den Trümmern gebrochener Eide sein Reich baute, der sich nährte vom Marke der Unschuld, umstrickte alle besseren Elemente mit seinen starken Netzen. In Tessin und Zürich verboten die Regierungen sogar der Geistlichkeit, irgend ein Wort des Friedens zu sprechen, unter Androhung schwerer Strafen! In den schutzverbündeten Kantonen aber herrschte ein freudi ges Gottvertrauen; man sah den übermächtigen Angriff kommen, . man wußte
Eidgenossenschaft fort, denn welche den all jährlich beschworenem B.und brechen, sind keine „Eid genossen'. Während so die Vorbereitungen zum Kampfe sich immer voll endeter gestalteten, war es an der Tagsatzung, die Gesandt schaft von Basel, welche keine Anstrengungen scheute, um — wenn irgend möglich — noch eine Verständigung herbeizuführen zur Vermeidung des Bürgerkriegs; sie brachte noch am 27. Okto ber eine Vermittlungsconferenz in Bern zusammen; be sonders an dem Starrsinn von Zürich und Thurgau
selbst zum bedeutungs losen Spiele herabgesunken war, andrerseits aber vor aller Welt die wirkliche Streitfrage kundgeben und die Schuldlosigkeit der sieben Stände und deren Treue am Bunde aufs Klarste be weisen. Die in Bern zurückgebliebenen Gesandten der radikalen Mehr heit setzten ihre Berathungen fort und beschlossen auch das Auf gebot gesammter Reserve. Mittlerweile verlangte der k. k. österreichische Gesandte, Frei herr v. Kaisersfeld, durch die Regierung von Zürich vom Vororte Bern seine Pässe
, „indem er von seinem Hofe angewie sen sei, ■ falls die Tagsatzung die Vollziehung ihres Beschlusses, be treffend die Auflösung des sog. „Sonderbundes', mit Waffengewalt beschließen sollte, sich auf das Gebiet der k. k. Staaten zurück zuziehen.' Die Regierung von Zürich erlaubte sich, dem Vororte die officielle Lüge einzuberichten, Freiherr von Kaisersfeld habe hiebei offiziell erklärt, „seine Entfernung habe lediglich den Zweck, während eines Krieges zwischen zwei Theilen der Eidgenossenschaft, an dem sich der Staat
von Zürich sei un wahr, niemals habe er Theilnahmlosigkeit seines Staates ausgesprochen und er werde gehörigen Ortes dagegen reklamiren.' Das war also wieder einmal eine faustdicke Regicrungslüge aus dem civilisirten Kantone des „sittlichen Ernstes'; wir werden aber einer noch weit größeren in der Form einer „eidgenössischen' Proklamation an die Armee begegnen. Am 4. November faßte in Bern die bekannte Majorität den Erekutionsbeschluß gegen das Schutzbündniß der sieben Stände und erließ eine Proklamation