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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 14
Date: 22.08.1833
Physical description: 14
Geschichte. (Fortsetzung.) Den ersten Freiheitsbrief stellte Graf Rudolph au» nächsten Mittwoch vor St. Thomas des Zwölfbothentag <»76 aus, und lies? ihn von Heinrich v. Werdenberg und von den Bürgermeistern der Städte Zürich und Lindau als Zeugen besiegeln '); sein Hauptinhalt ist folgender: 1. Die Stadt soll nicht mehr, als jährlich mit ivo Pfund Pfenning besteuert werden, die jedes Jahr im Herbste zu er legen sind. 2. ES darf der Stadt kein Ammann gesetzt werden, außer mit Wissen und Willen

Freiheiten und namentlich die obigen zu achten. 7. Streitigkeiten über diese Artikel zwischen Herren und Bür gern sollen vor dein Bürgermeister und kleinen Rathe der Stadl Zürich ausgetragen werten. 8. Erscheint der beklagte Herr nicht binnen 14 Tagen zu Zürich, so soll die Stadt Feldkirch dem römischen Reiche an heim fallen. S. Fügen sich die Bürger dem Ausspruche der Schiedrichter nicht, sosoll der gegenwärtige Freiheitsbrief ungültig und ver nichtet seyn. Aus dem angeführten Inhalte wird klar

und äußeren Rath; die Strafgelder für Frevel flössen seit dem Jahre t SS? in die Geüieindekasse; sogar die Aufnahme von Gotteshaus-, Eigen - und Vogtleuten zu Bürgern, ohne einen Erbabzng oder Todsall an ihre vorigen Herrn entrichten Ztt müssen , wurde im Jahre issg derSradt eingeräumt. — Das Ohm - oder Eimergeld — die alten Brief? nennen es Umb- Das Original liegt in Zürich ; Feldkirch erhielt aus Ansuchen ein Widinins, oder beglaubigte Abschrift, die an, Samstag vor dem Sonntag Oeuli ni der Fasten 15Z5

unter dem Sigille der «ä^tadt Zürich ausgestellt ist. ') In der Herrschast Neunburg ging die Kindertheilung von der mütterlichen Seite aus, wie die Kindertheilzettel» die noch daselbst, in EmS und in einigen Gemeinden der Herr schaft Blunienegg liegen, beweisen. '') I» der Pfarrkirche ist neben d«»i Hochaltäre ein Stein in aufrechter Stellung eingemauert, ohne Inschrift n»d andere Kennzeichen. Eine roh gearbeiteteivigur, deienHauptanfeinem Kissen ruht, hat vielleicht das Lirab des lebten Montfvrt gedeckt

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 02.02.1835
Physical description: 10
hatte. Trotz der freundschaftlich wohlwollenden Ge sinnungen des k. k. Hofes gegen die Eidgenossenschaft konnte daher durch die eben angeführte Erklärung des Kantons Bern die Stellung des k. k. Hofes gegen den letztern nicht verändert werden und es ward dem Vororte Zürich eröffnet, daß eine Aenderung dieses Verhältnisses zu Gunsten Berns nur dann eintreten könne, wenn der k. k. Hof sich in jener doppelten Hinsicht für befriedigt halten werde. Dieselben Grundsätze haben auch dem k. k. Hofe zur Richtschnur

des Benehmens ge dient, als bei dem Schlüsse des verwichenen Jahres die Lei tung der eidgenössischen Angelegenheiten von Zürich auf Bern überging. Der k. k. Hof hat aus freundlichem Wohlwollen gegen die schweizerische Eidgenossenschaft und aus Achtung vor dem Bundesvertrage, auf welchem dieselbe beruht, sich dem völkerrechtlichen'Verkehr ntit der Behörde, welche durch die eidgenössische Verfassung zur Leitung der schweizerischen Ange legenheiten berufen ist, nicht entziehen zu müssen geglaubt

, und zugleich die Ermächtigung ausgesprochen wor den, diese Darstellung zu Erläuterungen oder Widerlegung ungenauer Notizen zu benützen. Auch der hohe verörtliche Re- gierungörath von Zürich, welcher das Schreiben des hohen Standes Bern an den Unterzeichneten zu befördern übernom- ^men hatte, ertheilt ihm durch Reskript vom 27. Nov. die Wei sung, von jenem Aktenstücke den von derRegierung von Bern gewünschten Gebrauch zu machen. Der Unterzeichnete glaubt des erhaltenen Auftrages sich nicht besser entledigen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 02.02.1835
Physical description: 10
angingen. — Nichts destoweniger verlangte der k. k. Hof den begehrten Aufschluß von dem Vororte Zürich, der in Folge dessen mir dem Kanton Bern in eine lange fortgesetzte Verhandlung «rat, welche eben so wenig zu einem ersprießlichen Resultate führte. Die Regierung des Kantons Bern erklärte vielmehr dem Vor orte auf die von der k. k. Gesandtschaft gestellten Fragen un term 15. Sept., daß der erwähnte Vorfall im Steinhölzli zwar allerdings statt gehabt, derselbe aber durchaus nicht den Charakter

annehmen sollten, wodurch die Ruhe der Nachbarn „unmit telbar' bedroht wäre, so würde sie nicht ermangeln, sogleich zur Verhinderung derselben die geeigneten Maßregeln zu er greifen. Anf diese Erklärung war eS der k. k. Hof seiner Würde schuldig, der Regierung des Kantons Bern durch den Vorort Zürich unterm l3. Okt. eröffnen zu lassen, daß die unmittel baren diplomatischeil Verhältnisse mil einem Kanton nicht länger fortgesetzt werden könnten, welcher den allerhöchsten auf Erhaltung der eigenen

angränzenden Staaten, wie überhaupt dem gesammten in Beziehung auf den Kanton Bern beobachteten Verfahren, so auch dieser Maßregel, in vollkommener Ueber einstimmung mit den Grundsätzen des k. k. Hofes, ange schlossen. Die Regierung des K'antonS Bern faßte hierauf den Entschluß, — da zwischen ihr und dem Vororte Zürich so wenig «ine Uebereinstimmung der Ansichten statt finde, daß eine Verständigung nicht zu hoffen sey, — sich unmittelbar an den schweizerischen Geschäftsträger in Wien zn wenden. Allein

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