. Er muhte mir ihr Unterhaltungen besuchen und mußte sich auf ihr Verlange« glattrasieren und ein M o n o c l e tragen. (Heiterkeit. ) Zur Vorladung des Klägers und eines anderen Zeugen wurde schließlich die Verhandlung vertagt. * § Wenn das Nachtgeschirr schlecht gereinigt ist . . . Wiert 25. April. Ein Kündigungsprozeß vor dem Bezirksgerichte in Zivil- fachen entrollte ein tragikomisches Bild von den Freuden und Leiden eine- Vermieters. Der Bankdirektor Dr. Julius Werth hatte fei nem Zimmerherrn
wortung übernehmen müssen, erwarte ich, daß Sie sofort die nötigen Anordnungen treffen werden. Eine Unterlassung dieser Selbst verständlichkeit müßte ich als eine beabsichtigte Provokation ansehen, auf die ich nach Barbasetti reagieren müßte." Direktor Werth war bei Erhalt dieses Briefes sehr belustigt, eh« er sich aber von seiner Heiterkeit noch erholt hatte, erhielt er durch einen Boten des Do zenten die Aufforderung, sofort zu antworten. Er schrieb ein Paar Zeilen, daß er noch nicht Zeit gehabt
habe, sich mit dieser wenig appetitlichen Sache zu beschäftigen, aber nicht ermangeln werde, darauf zurückzukommen. Nach 48 Stunden erschienen nun bei dem Direktor di« Unwersitätsdozenten Dr. Smeschka und Dr. Fritz Feil, um Satisfaktion zu fordern, weil sich Dr. Stein beleidigt fühl«. Di rektor Werth betraute seinen Freund Dr. Gottfried mit seiner Ver tretung. Am 20. März fand im Physikalischen Institut eine Zu- sammentretung statt, in der Dr. Gottfried den Standpunkt vertrat, daß di« erwähnte Beschwerde gegen die Mitzi
doch keine Ehren- afsäre bilden rönne. Die Vertreter des Dozenten Dr. Stein dagegeu erklärten, daß dieser hauptsächlich durch den verhöhnenden Ton des Antwortschreibers Grund habe, sich beleidigt zu fühlen. Schließlich verfaßten die Sekundanten des Dozenten ein Protokoll des In halts, daß Direktor Dr. Werth die ritterliche Genugtuung verweigere und die Angelegenheit einseitig erledigt erscheine. Nach der „Code Barbasetti" — fuhr der Klageoertreter fort — hätte also Dr. Werth von Dozenten Stein gezüchtigt
oder zu mindestens als fatisfaktions» unfähig erklärt werden können. Tatsächlich grüßte Dr. Stein seither niemand in der Wohnung mehr, die greise Mutter des Klägers und dessen Gattin gerieten infolge dieser Ereignisse in begreifliche Auf regung. Dr. Werth hat infolgedessen dem Zimmerherrn gekündigt, da durch das Verholten des Dr. Stein ein unleidliches Verhältnis entstanden sei, das nach dem Mieterschutzgesetz den Kläger zur Kün digung berechtig«. Da ein vom Richter angeregter Ausgleich nicht zustande kam