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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 15.03.1854
Physical description: 8
aufstellte, und was schließlich vor den Augen der Welt ebenso England mit Griechenland vor 4 Jahren in Veranlassung von Geldinteressen des Juden Pack, fico gethan hat.' Wir würden, sagt die /.Presse,' diese Lncnbrationen des russischen Publicisten, aus welchen unS so ficht, lich nur der Slerger über fehlgeschlagen? Hoffnungen zu sprechen scheint, keiner wettern Erwähnung werth halten, wenn nicht Oesterreichs darin in einer Weise gedacht wäre, welche uns auffordert, dem kurzen Ge, dächtnisse

1343 ein Werth von 4,780,203 fl. 50 kr., im Jahre 1349 ein Werth von 4,784,627 fl., im I. 1350 ein Wertk von 5,425,853 fl. 50 kr.» im I. 1851 ein Werth von 7 Mill. 539,976 fl., im I. 1352 ein Werth von 11,171,150 fl. und im I. 1353 ein Werth von 9,344,663 fl. Die Ansmünzuug von Silber betrug: im Jahre 1843 einen Werth von 16,039,012 fl. 6 kr., im I. 1849 einen Werth von 18,034,922 fl/ 14 kr., im I. 1850 cinen Werth von 3,363,785 fl. 53 kr., im I. 1351 einen Werth von 4,673,873 fl., im I. 1852

einen Werth von 4,989,960 fl. und im Jahre 1853 cinen Werth von 16,576,346 fl. Die Gesammtaifsmünzung von Gold betrug 43 Mill. 546,478 fl. 40 kr. CM., von Silber 63,727 ,899 fl. 13 kr. CM., zusammengenommen daher den sehr be deutenden Werth von 112,274,377 fl. 53 kr. CM. Deutsch land. München, 13. März! II. MM. König Mar und Königin Marie, sowie «!?e. Maj. König Ludwig und Se. k. Höh. Prinz Adalbert beehrten die gestrige Vorstellung im k. Hostheater mit Allerhöchst n. Höchst Ihrer Gegenwart. Etwas später

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 5 of 12
Date: 30.04.1856
Physical description: 12
den erwähnten Ferman, auS der Initia tive seines souveränen Willens hervorgegangen, mitzutheilen. Die contrahirenden Mächte constatiren den hohen Werth dieser Mittheilung. ES ist wohl verstanden, daß sie in keinem Falle den genannten Mächten daS Recht geben kann, sich, sei eS collectiv oder einzeln, in die Beziehungen Sr. Maj. deS SultanS zu seinen Un terthanen, noch in die innere Verwaltung seines Reiches einzumischen, j Art. 10. Der Vertrag vom 13. Juli 1341, welcher die alte Re gel deS ottomanifchen

Reiches Betreffs der Schließung der Meer engen deS Bosporus und der Dardanellen aufrecht erhält, ist nach gemeinschaftlicher Uebereinstimmung revidirt worden. Der in dieser Beziehung und diesem Princip gemäß zwischen den hohen contrahirenden Parteien abgeschlossene Act ist und bleibt dem gegenwärtigen Vertrag annerirt und wird die nämliche Kraft ujld den nämlichen Werth haben, als wenn er in denselben voll ständig aufgenommen wäre. Art. I I. DaS schwarze Meer ist neutralisirt: der Handelsmarine

Kraft unv den nämlichen Werth haben, alS wenn sie in denselben vollständig ausgenommen wäre. Sie kann ohne die Zustimmung der Mächte, Unterzeichner deS ge genwärtigen Vertrages, weder annullirt, noch modificirt werden. Art. 15. Da der Act des Wiener CongresseS die Principien fest gestellt hat, welche die Schifffahrt auf den Flüssen reguliren, die mehrere Staaten trennen oder durchschneiden, so haben die contra hirenden Mächte stipulirt. daß diese Principien in Zukunft eben falls auf die Donan

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