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Title Z - A
Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Page 17 of 708
Author: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXII, 683 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Location mark: II 300.551/1
Intern ID: 408747
Sette A. Naturerzeugnisse. i, Pflanze n. §. 60. Pflanzenreichthum » • . 175 §. 61. Flàchenraum des fruchtbaren Bodens * * 179 §. 62. Eigenhei'ten des Grundbesitzes » * . 181 §. 63. Fleitz dès Bauers .... - . 184 §. 64. Dunger . . . * * * 185 §. 65. Bewàsserung . . 188 tz. 66 — -67, Wiesen ..... , » . 190 §. 68. Menge der Futkerkrauter . . 194 s. 69. Werth der Wèesen . . . . - . 194 §. 70. Alpenweiden . . . . . 198 71. Ackerbau • 199 §. 72 . Verhàltm§ der Ernie zur Aussaat . i . 200 §. 73. Menge

des Getreide-Crzeugnisses • * • 204 §. 74. Vorzugliche Getreidegegenden . 207 §. 75- Erdàpfel . . • • • 209 §. 76. Nachfriichte . . . * »• - 210 §. 77, Stroh * r SII s. 78. Art des Anbaues . ... . * 212 §. 7». Werth der Aecker • . • 214 §. 80. Korner- und Futterpreise . » « 215 §. 81. Bau des Weinstockes . . • è 216 §. 82. Menge des Wein- und Branntweinerzeugnisses , 221 §. 63. Weinbereitung . - . • * p 223 Si 84. Weinpreise und Werth der Weingiiter - . . 227 §. 85. Werth des gesammten Weinerzeugnisses

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1828)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1828
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Page 423 of 492
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXVIII, 482 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1828
Intern ID: 483045
befindlichen Briefe umwickelt werden kann, dasselbe mit einem -efondern Umschläge/umwickelt , und dann erst auf eine-solche- Art'ist das Couvert gelegt werden soll, >daß nach der Siegelirung .entweder keine Biegung des Coyver^, oder fiegelirtett-Bdreft^ oderPacketes möglich, oder daß durch Biegungen das Papier geld auf keine Weift sichtbar ist, sondern immer , selbst im Innern des Couverts erscheint. ' Packete mit Dokumenten , 'Obligationen'mit einem von dem Aufgeber selbst augemerkten innern-Werth

e muffen offen zum Amte gebracht werden, weil sich die Anstatt fahrender Posten die, Ueberzeugung. verschaffen muß, daß in den Packeteu wirklich die angegebenen Doku? mente enthalten Md; jedoch werden dergleichenSendungc-n bloß mit dem Partheisiegel geschlossen, weil die Anstatt nicht den Inhalt, sondern bloß den angegebenen Werth affekurirt. h. 9. Einem jeden Aufgeber steht es im Allgemeinem frei, für'die der Hchrenden Postanstal^ibergebene Sendung das tariffmaßige Porto sogleich hei der Aufgabe

zu bezahlen» /oder an den im Jnnlande befindlichen Abnehmer anweisen zu lassen, jedoch müssen alle Sendungen, ohne Unterschied des Inhaltes, welche nicht Len fünffachen Werth des Tarbetrages haben» und bei jenen'in-den- päpstlichen Staat bestimmten» wenn ße nicht Wenigstens einen Werth von fünf römischen Thalem enkhatten, bei der'Aufgabe sogleich frankirt «erden. Eben so kann h. 10.- Das Porto für. die in Las Ausland gehörigen

3
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1845)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1845
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Page 320 of 488
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XI, 484 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1845
Intern ID: 483013
) oder solchen zur Zahlung an den Empfänger anweisen zu lassen; die Sendung muß jedoch von dem Aufgeber in folgenden Fällen sogleich frankirt werden: a) wenn der Inhalt der Sendung nicht den fünffachen Werth der Pvstportogebühr erreicht, und bezüglich der Sendungen, welche für -das Ausland bestimmt sind, wenn selbe nicht wenigstens 10 st. C. M> an Werth beträgt; b) wenn der Inhalt der Sendung in Eßwaaren, flüssigen Sachen, oder andern' Artikeln besieht , die leicht zerbrechlich, oder dem schnellen Verderben unterworfen

sind; c) für Sendungen von Wechseln, PrivatMbligationen, Lotterie-Loosen und Geldanweisun gen; d) für Sendungen an Behörden, Aemter und Personen, welche .nach den bestehenden Vorschriften von der.Bezahlung.des Postporto befreiet sind; e) für Sendungen über Krakau nach Rußland. — 2. Sendungen von großem Umfange und unverhältnißmäßigem ge ringen Gewichte zahlen um ein Viertel der Gebühr mehr. — 3. Für Schriften*ohne Werth über 16 Loth bis einschlüßig 5 Pfund wird der .Porto, nach dem Briefposttapiff berechnet

, wird die Gebühr für einen . einfachen Brief nach dem Posttariffe zugerechnet , es mag der Geld sendung .ein Brief beiliegen oder nicht. — 8. Sendungen von Bü chern, Broschüren, Mußkalien, roher Seide, von Haar- und Feder wild , so wie auch andern» Geflügel, dann von Austern und Fischen bis zu dem Gewichte von 80 Pfund genießen einer limitirten Pvrtv- gebühr. — 9. Der Werth einer jeden Sendung ist von den Parteien in Melallmünze nach dem Conventions-Fuße anzugeben , da hienach die Portogebühr bemessen

5
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 610 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
Güter, Heuser, Zinnß, Gülten, oder andrem, so am Erb vor ainem Frömbden (wie obsteet) hat, zudringen, So soll doch der- selb Tausch, Contract oder Practic (wie das geschicht) wo ann- berst das getauscht oder verändert Stuck, nit vmb den halben werth besser, als die Aufgab, vnd das gewechselt Stuck ist, nit statt haben, noch in Crafft geen, Sünder dem Freundt oder Er ben sunst in allen Fallen der Veränderung, die Güter in ainem Kaufs an sich zunemen, vnverhindert vervolgen, Doch mit Be malung

, was das verändert Stuck ongesarlich werth ist, vnd sich bie Veränderung, mitsambt dem Leütkauff, Brief vnd Siglgclt verloffen hat. Ob aber ain merere Summa, Dann die Recht Kauffsumma, oder der Recht werth, in Kauffbrieff oder Contract der Veränderung gestellt, Oder wo, vnnd in was weg hiewider Mit gevär oder sunst haimlich oder offenlich gehandelt, vnnd sölchs vber kurz oder lang offenbar vnd bewiesen wurde, So mag der Freundt, dem die Losung gebürt hatte, sein Interesse gegen baiden, dem K ausser vnd

Verkauffer, Rechtlich suchen, Vnnd die baid sollen darzu, als vmb amen Betrug, Vnd die, so ain merere Kaufsumma, oder ain merern werth, in Brief gestellt, vnd sich des falschen Briefs gebraucht hatten, als vmb ain Falsch, Wie hienach im achtenden Buch, in Zweu und zwaintzigisten Rit zel begriffen ist, gestrafft werden. XIIII. Wie die nächsten Freundt, die Güeter so den Geist lichen oder Gotsheusern Verkaufft seind, in Iarsfrist Ablösen, vnd auch die Verschafften Güeter, in solcher Iarsfrist Abwechslen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1844)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1844
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Page 314 of 478
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 476 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1844
Intern ID: 483014
zu entrichten (die Sendung zu fraukiren) oder solchen zur Zahlung an den Empfänger anweisen zu lassen; die Sendung muß jedoch von dem Aufgeber in folgenden Fällen sogleich frankirt «erden: a) wenn der Inhalt der Sendung nicht den fünffachen Werth der Postportogebühr erreicht, und bezüglich der Sendungen, welche für das Ausland, bestimmt sind, wenn selbe nicht wenigstens 10 st. C. M. an Werth betragt; b) wenn Dev Inhalt der Sendung in Eßwaaren, flüssigen Sachen, oder andern Artikeln besteht,' die leicht

zerbrechlich^ oder dem schnellen Verderben, unterworfen sind; «) für Sendungen von Wechseln, Privat-Obligationen. Lotterie-Loosen und Geldanweisun gen ; *0 für Sendungen an Behörden, Aemter und Personen, welche nach den bestehenden Vorschriften von der Bezahlung des Postporto ' befreiet sind; e) für Sendungen über Krakau nach Mußland. — 2 . Sendungen von großem Umfange und. unverhÄtnißmäßigem ge tingen Gewichte zahlen uw ein Viertel der Gebühr mehr. — 3 . §ü r Schriften ohne Werth über 16 Loth

nach dem Waarentariffe berechnet. —'7.'Bei jeder Geldsen dung, .Kupfergeldsendungen ausgenommen, wird die Gebühr für einen einfachen Brief nach dem Posttariffe zugerechnet,' es mag der Geld sendung ein Brief beiliegen oder nicht. — 8. Sendungen von Bst. Harn, Broschüren, Musikalien, roher Seide,-von Haar- und Feder wild, so wie auch anderm Geflügel, dann von Austern und Fischen bis zu dem Gewichte von - 80 Pfund genießen eitler limitirten Porto- 'gehühr. — '9. Der Werth einer, jedm. Sendung ist von den Parteien

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Page 250 of 708
Author: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXII, 683 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Location mark: II 300.551/1
Intern ID: 408747
22l.; erhöhen oder vermindern den Werth eines Weingutes zu bedeuten den . Summen» Ueberhaupt stehen die Weingüter im Kreise an der Etsch viel höher im Preise , als in den tiefem Südgegenden; weil wegen der sehr kostbaren und ungemein fleißigen Bauart der Weinstock in jenem viel erträglicher ist, als in diesen. Die Er schwerung des Absatzes der Lrientner- und Noveretancr-Weine we gen der weiten Verfrachtung in die Nordgegenden, und dann die nicht unbeträchtliche Einsuhr fremder, und insbesondere

der Vres- cianer-Weine stehen der Beförderung der Weinkultur, somit auch dem Werthe der Weingütrr immerhin nachtheilig entgegen. — Bei SchlanderS wird im Durchschnittspreise ein Iauch Weingrund mitt lerer Güte, und Eigenschaft auf 700 fl. geschätzt; im Merancr- Vczirke dagen schon auf 1200 fl.; die Leitenäcker (die A eck er an den Hügeln und -Gebirgsabhangen) in der Nahe der Stadt Mx- ran, in Mais und Allgund haben einen Werth von 2000 fl. 25W fl. In Tscherms, Marling, Lana, Nals und Andrian steht

der Mittelpreis auf 1000 fl., der sich bei vorzüglichern Gütern auf 1500 fl. erhöht. . Eine unbegreifliche Hohe hat der Preis der Weingüter in der Umgegend von Bozen erreicht. Gründe, welche schlechten, aber viel Wein erzeugen, z. V. jene im Vozener-Boden behaupten-einen solchen Werth, daß der Gräber (100 Q.Klaster bei Bozen, sonst .iso Klafter) mit 200 bis 300 fl. oder das Jauch mit 1250 bis 187 5 fl. bezahlt wird. In ausgezeichneten Lagen, wo der Wem sehr gut, und bei der Gelegenheit zum Wass

10
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 410 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
-Nummer angeführt und ch einer runden Summe sen Gulden angeschlagen werden. Die Größe der Anschlagssumme ist zwar wiükührlich, it ch sell dieselbe nicht Weniger als so st» W. W. betragen, wahren Werth und zwar des bloßen Gebäudes nie übersteigen. Wenn sich ein Zweifel erhebt, ob nicht die angegebene Anschlagssumme den wahren Werth übersteige, wor über die Lekal-Assekuranz-Kemmissien zu wachen hat, so kann dieselbe eine gerichtliche Schätzung veranlassen, deren Kosten Eintretende zu tragen

haben wird. Ueberbaupt bebält sich der Verein die geeigneten Mittel den'angegebenen Werth der Gebäude zu untersuchen und M k entre Lire». Bei Gebäuden minderjähriger unter Kuratel stehender Per sene« hängt die Größe des Anschlags ven dem Er me st en der Cenni «Irr unì fhnritMftt ab. Str Anschlag kann *tn den MeilMhmkrn, ven Jahr zu Jahr erbchl eder herabgesetzt werden, immer jedoch mit der Beschränkung, daß der wahre Wertb nicht überstiegen werde. îîebrigens sell dieser Anschlag weder bei den «Steuern

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Books
Year:
1867
¬Die¬ ältesten Geschichtsschreiber, Geographen und Alterthumsforscher Tirols
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Page 53 of 64
Author: Egger, Josef / Josef Egger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 62 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus.: Jahresbericht der k.k. Oberrealschule in Innsbruck ; 1867
Location mark: III 1.195
Intern ID: 324416
von Spergers und Rosch- mann, behaupten können, daß Brandis der erste aller altern tirolischen Geschichtschreiber gewesen, und sein Werk wird nicht mehr einen so wichtigen Platz unter den altern tirolischen Eeschichtsquellen beanspruchen dürfen, wie bisher, da mehr als die Hälfte der darin enthaltenen geschichtlichen Mittheilungen und Urkunden auch in andern Werken uns vorliegt. Dessenungeachtet behält es seinen selbstständigen Werth. Denn gar viele der darin zusämmengestellten Urkunden finden

auf manche dunklere Partie der tirolischen Geschichte und bieten sichere An- haltspuncte zur uähern Beleuchtung derselben. Viele in seinem Werke zerstreut vorkommende Notizen über den Werth des Geldes, den Preis des Getreides, des Salzes, Weines u. dgl. und sind für die Culturgeschichte von Belang. Auch einige größere Partien haben selbständigen Werth. So namentlich Brandis' Darstellung des Engadiner Krieges, die größtentheils auf urkundlichen Belegen beruht, welche er selbst eingesehen, und an Ausführlichkeit

und Zuverlässigkeit die entsprechenden Partien im Burglehner weit übertrisft. Am werth vollsten sind aber entschieden die letzten Abschnitte seines Werkes, wo nicht bloß viele wichtige Briefe der Landesfürsten, der Landeshauptleute und Anderer, viele Verordnungen und Erlässe derselben, sondern auch die Landtagsverhandlungen unter Kaiser Max I. und König Ferdinand I. und die Verzeichnisse der Theilnehmer an den Landtagen bald in weitläufigen Auszügen, bald in vollem Umfange mitgetheilt werden; hier scheint

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1825
Regel- und Gebethbuch der Congregation der thätigen Nächstenliebe der Herren und Bürger zu Innsbruck unter dem Schutze der von dem Engel begrüßten seligsten Jungfrau und Mutter Gottes Maria : zum Gebrauche für die Mitglieder derselben, und überhaupt aller Verehrer Mariens
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Page 470 of 515
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 508, VIII S.. - Neu bearb. und verm. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: s.Mariengebet ; f.Quelle
Location mark: I 118.672
Intern ID: 183007
wird geubet haben — so soll er dH Lebens leben, und nicht sterben. 3# werde aller seiner Bosheiten, die er gewirtet hat, nicht mehr gedenken? Ezechiel XV111. 21 . Ich willmtchauf- machen, sprach der verlohrne Sohn, und zu meinem Vater gehen, und zu ihm sagen: Vater! ich habege- sündiget im Himmel und vor Dir. Ich bin nicht werth Dein Sohn zu heißen — mach mich wie einen von Deinen Taglöhnern. Und er machte sich auf, und kam zu seinem Vater. Als er aber noch ferne war, sah ihn sein Vater

, und wurde inniglich gerührt, und nachdem Er ihm zugelaufen, fiel Er ihm um den Hals, und küßte ihn. Und der Sohn sagte zu Ihm: Vater! ich habe gesündiget im Him mel und vor Dir, ich bin nicht mehr werth, Dein Sohn genennet zu wer den. Der Vater aber sprach zu Sei nen Knechten: Bringet geschwind das beste Kleid heraus, und kleidet ihn an, und gebet ihm einen Ring an seine Hand, und Schuhe an seine Füße. Und bringet das gemästete

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