hatte, ohne daß man von ihrem weiter» Aufenthalte, Leben, oder Tod eine Nach richt erhalten, als hat man von Seite der Oberkeit dem gezrmenden Gesuche obiger Erben , daß nämlich die abwesende Maria Ortnerin, oder ihre Erben peremptorisch vorgeladen werden möchten, hiemit Genü ge leisten wollen. Daher werden mittels gegenwärtige Edlcts die erwähnte Maria Ortnerin, oder ihre Erden vorgeladen , daß sie sich bmnft f der perenrptorifchen Frist von einem Jahre, und 6 Wochen bei dem Ortsgerickte der Herrschaft Welsberg umso gewisser melden
, und ihre Erbrechte, wenn sie einige zu ha ben glauben, anbringen sollen, als fönst mit den anwesenden, und sich berei s gehö rig ausgewiesenen Erben da?Abhanblungs- grfchäft gepflogen , und ihnen daS Derlas- senschafts Vermögen überlassen werden wür de. Don dem Ortsgerichte der Herrschaft Welsberg - Toblach in Tyrol ; den 28**1» März » 794 . Rvmed Anton Reimsch Pfle ger und Landrichter. Zu der zu Botzev den rote» April erfolgten t.r.enttenez,e-»ng ftad heraus gekommen. 46. 64. Z0. 47. 49. Die künftige Ziehung