, d. h. Einer für Alle, Alle für Einen mit ihrem gan zen Vermögen zu haften haben. Aus den Be stimmungen der vorgedruckten Statuten ist noch interessant, daß der Vorstand alle gewagten Geschäfte zu vermeiden hat; eine nähere Bestim mung, was darunter zu verstehen sei, gibt das Gesetz zwar nicht, wahrscheinlich soll das Vermö gen einer Raiffeisenkasse möglichst in pupil- l a r s i ch e r e n Papieren, also nicht in Aktien, Losen, Eisenbahnprioritäten usw., angelegt wer den. Demzufolge sind auch Wechsel unbedingt ausgeschlossen
in Österreich 3360 Raiffeisenkassen mit 315.472 Mitgliedern; die gewährten Darlehen betrugen 72 Millionen, die Reserven 2.7 Millionen, die Anlehen 12.7 Millionen, der Reingewinn 0.8 Millionen Kronen. Diese Ziffern sprechen wohl am besten für die hohe volkswirtschaftliche Bedeu tung der Raiffeisenkassen und ist es nur wün schenswert, daß sich dieses treffliche Institut noch weiter entwickle, zum Wohle des Staates und seiner sparsamen und fleißigen Bürger. Der Wechsel. Bon Rudolf Granichstaetten-Czerva (Wien
). Man hat im Laufe der Zeit die Wahrneh mung gemacht, daß viele Leute sich den Begriff und die Aufgabe eines Wechsels richtig vorstellen können, aber über den eigentlichen Zweck und die Bedeutung desselben nicht im klaren sind. Viele Leute wittern in ihrer-angeborenen Zwei felsucht in der Ausstellung eines Wechsels irgend eine unreelle Handlung. Sie glauben, der Wechsel sei der letzte Rettungsanker eines Kredit unfähigen und dessen Ausstellung ein Schritt zum Abgrunde des Kriminals. Dies ist aber in Wirklichkeit
denn doch nicht der Fall. Die Entstehung des Wechsels, dessen Heimat Italien ist, ist eine natürliche Folge der stetigen Ausdehnung des Welthandels. Der Käufer einer Ware stellt dem Verkäufer, insoferne er nicht sogleich bar bezahlt, für die empfangene Ware einen Wechsel aus, da er ja selbst die Be zahlung der Ware von seinem Abnehmer meist nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeit, beispielsweise bis sie abgesetzt ist, erhält. Der Verkäufer kann sich nun, wenn er Geld braucht, für diesen Wechsel Geld
Frist, z. B. 900 K zu zahlen. Der Wechsel wird also ungefähr so lauten: Inns bruck, den 1. Juli 1908. Für 900.— K. Sechs Monate a dato zahlen Sie (Bäcker) gegen diesen Primawechsel an die Ordre des N. N. (Bauer) die Summe von 900.— K, den Wert in Barem und stellen ihn auf Rechnung laut Bericht. Herrn N. N. (Bäcker). Unterschrift des Ausstellers N. N. (Müller). Angenommen N. N. (Bäcker). Ebenso wie dieser Wechseltext, so ist auch das ganze Wechselrecht wegen