239 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1934/12_02_1934/DOL_1934_02_12_5_object_1192873.png
Page 5 of 8
Date: 12.02.1934
Physical description: 8
,£ o I o m i f e n‘ Nr. 19 — Sette 5 Montag, den 12. Februar 1934 Volkswirtschaftlicher Teil Die neue Wechsel-Ordnung Die wichtigsten Aendernngen Frist für die pcokeskerhebung (Art. 51). Bei den Sichtwcchseln mutz der Protest inner- lalb der Präsentationsfrist erhoben werden also gewöhnlich, wenn der Trassant oder Aus steller nichts anderes vorgeschrieben hat) binnen nnem Jahre nach Ausstellung. Bei den Wechseln mit bestimmter Fälligkeit mutz der Protest an einem der beiden, dem Fälligkeitstage

folgenden Werktagen erhoben werden. Das Justizministerium hat ausdrücklich erklärt, datz nach dem Wortlaute des Gesetzes ein -wischen dem Fälligkeitstage und den Protest lagen liegender Feiertag mitgezählt wird. Es mutz deshalb ein an einem Freitage fällig gewordener Wechsel spätestens am Montage pro testiert werden, ein an einem Samstage sälliggewordener Wechsel spätestens am Montag (weil der Sonntag, der zwischen dem Fälligkeits lage und den Protesttagen liegt, mitgezählt

wird) und ein an einem Sonntage fällig- gewordener Wechsel, für den der Montag als Zahlungstag gilt, spätestens am Mittwoch. Ausnahme des Protestes auch vor dem Ge- meindefekretär (Art. 88). In den Gemeinden, in denen sich kein Notar und kein Gericht befindet, kan» der Protest auch vom Eemeindesekretär ausgenommen werden. Anmerkung des Protestes auf dem Wechsel selbst (Ark. SS). Der Protest kann nach dem neuen Rechte ent weder in einem separaten Akte ausgenommen, oder am Wechsel Vzw. auf einer Allonge des selben geschrieben

werden. Wenn aber der Protest nuf einem separaten Akte geschrieben wird, was meistens zutrifft, mutz der Notar (Ufficiale Eiu- dlziario oder Eemeindesekretär) die Tatsache der Protesterhebung auf dem Wechsel selbst ver merken, ohne datz dafür eine besondere Gebühr berechnet werden darf. Diese Formalität ist auch bei Protesten von solchen Wechseln anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1634 ausgestellt wurden. Wechsel mit der Klausel „senza spese' oder ..ienza prokesto' (Ark. 53). Diese Klausel kann vom Trasiant. Aussteller

eines Eigenwechsels, oder einem Giranten bei- gesctzt werden und muh von diesem unterschrieben sein. In diesem Falle ist gleich wie bisher zur Ausübung des Regresses ein Protest nicht not wendig, doch schreibt das neue Gesetz vor. datz der Wechselinhaber, bei sonstigem Verluste des Regreßrechtes. verpflichtet ist, den Wechsel recht zeitig zur Zahlung zu präsentieren und die Giranten, bezw. den Trasianten von der nicht- erfolgten Zahlung fristgemäß (binnen vier, bzw. zwei Tagen) zu verständigen. verfahren

1
Newspapers & Magazines
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1930/27_03_1930/VBS_1930_03_27_5_object_3126886.png
Page 5 of 12
Date: 27.03.1930
Physical description: 12
je 50 Centesimi betragen hat» wird nun für die ersten 400 Seilen auf 3 Lire und für je weiter« 100 Seiten auf je 1 Lira erhöht. Di« proportionelle Stempelgebühr für Wechsel Proteste wird wie folgt erhöht: Bei einem Wechselbetvag bis L. 50.— von 50 Cent, auf 1 Lira. Bei einem Wechselbetrag bis L. 100.— von L. 2.— aus L. 3.—. Bei einem Wechselbetrag bis L. 500.— von L. 3.— auf L. 5.—. Bei einem Wechselbetvag bis L. 2000.— von L. 4.— aus L. 7.—. Bei einem Wechselbetrag über L. 2000.— von L. 10.— oitf

und 11; unter Art. 120, Nr. 3, 6, 7; sowie unter Art. 125, Nr. 3, angegeben sind. (Unter suchungsakte. Terminausschreibungen, Der- handlungsvertagungen usw.). Endlich die Eingaben zur Erlangung der besonderen Handelslizenz laut des Gefetz- dekreies vom 16. Dezember 1926, Art. 2, Nr. 2174. Art. 4. Di« progressive Stempel, geb ü h r auf tm Jnlande ausgestellte und im Inlande zahlbar« Wechsel hat fol gende Erhöhung erfahren: a) Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als 4 Monate: bei Wechselbetrag

bis einschließlich L. 200 unverändert: 20 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 30 Cent, auf 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von 50 Cent, auf 60 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von 90 Cent, auf 1 Lira; für weiter« Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon je 1 Lira mehr. b) Wechsel mit Fälligkeitstermin von mehr als 4 und nicht mehr

als 6 Monate: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei WechseGetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 1.— auf L. 1.20; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 1.80 auf L. 2.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon um je L. 2.— mehr. c) Wechsel mit Fälligkeitstermin

von als 6 Monaten und Wechsel mit Datum oder Fälligkeitstermin in bianco: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 2.— auf L. 2.40: bei Wechselbetrag über L. 600 vi« L. 800 Erhöhung von L. 2.40 auf L. 3.20; bei WechseGetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 3.60 auf L. 4.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon

2
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1932/30_04_1932/DOL_1932_04_30_7_object_1135993.png
Page 7 of 16
Date: 30.04.1932
Physical description: 16
eine» gleichen 'Betrag aus eigenem Eekdc einen« Kälterer Bauern geliehen habe und habe der Erbe der Noggler erklärt, diesen an Zahkungsstatt anzunchmen und zuzu warten. bis die Realisierung gelingen werde. Oder ein anderes: Die Erben nach Johann und Simon Häbicher waren einer Bank 18.000 Lire auf Wechsel schuldig. Heber Anraten des An geklagten verkauften sic das Vieh und betrauten den Dr. Häbicher mit der Durchführung. Dieser aber legte den ganzen Erlös auf das bekannte Kontokorrent an. mit der Folge

, daß die Erben geklagt wurde». Häbicher bestreitet diesen Tat bestand nicht, sagt aber, daß er den Wechsel nicht zur Gänze habe ausläsen können, weil der Verkauf keine 18.000 Lire gebracht habe: einen Teilbetrag hätte aber die Bank nicht angenommen, lleber- dics sei ein Erbstreil ansgebrochen und man hätte die Schlichtung desselben abwarten müssen. Eine andere Wechsekgeschichte. Ein Bauer aus Landes befand sich in schwie rigen Verhältnijjen und es stand zu fürchten, daß die Gläubiger auf sein Haus greifen

würde», weshalb beschlossen wurde, die Frau des Bauern solle es »in 10.000 Lire ankaufen. Mit der Be schaffung dieses Geldes wurde nun Dr. Häbicher betraut. Die Frau unterschrieb, mit einer An zahl Bürgen, cmen Wechsel in dieser Höhe, wel chen Häbicher verkaufen sollte. In der Zwischenzeit aber wäre» die Gläubiger znvorgekomincn und hatte» Exekution auf das Haus geführt: es entfiel somit die Notwendigkeit, die 10.000 Lire zu beschaffen, weshalb Dr. Ha- bicher nun de» Wechsel hatte zurückstcllen sollen

. 'Aber dieser hatte den Wechsel bereits um 30.000 L. einem gewitzen Eipolla verpfändet, welcher spä ter, als die Zahlung nicht erfolgte, die Bürgen ans den ganzen Betrag cinklagtc. Häbicher recht fertigt sein Vorgehen damit, daß er dein Bauern bereits früher 20.000 Lire geliehen »nd auch einige seiner Schulden gezahlt habe. Er habe nun selbst das Geld gebraucht und weil er den Wechsel nicht verlaufen konnte, habe er ihn eben ver pfändet, und zwar bis zum l. Juli 103t. an wel chem Tage er ihn »ruch sicher eingelöst hätte

es ihn, daß seine Brüder darüber wenig erbaut sein und da durch Zwistigkeiten entstehen könnte». Ueber Anraten seines Freundes, eben des Doktor häbicher. soll min folgender Ausweg ge funden worden sein: Stecher bekannte sick) dem häbicher gegenüber als Schuldner von 40.000 Lire und stclstc hiesür entsprechende Wechsel aus. Sollte er sterben, dann würde Dr. häbicher diese Forderung gegenüber den Brüdern, als Erben geltend machen, das Geld aber der Witwe abführen. Tatsäd)lich wurde diese Wechselforderung auch geltend

3
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1930/26_07_1930/DOL_1930_07_26_3_object_1149071.png
Page 3 of 16
Date: 26.07.1930
Physical description: 16
, welche die beiden Königinnen des Meeres, Genua und Venedig, darstellt. Zwei Medaillons aus Eichenblättern zeigen die Eesichtsprofite von Ehristoph Eolumbus und der Jtalia. Auf der Rückseite sind mehr farbige Vlumonornamente und eine Statuen gruppe, die den Palast der Bank von Ita lien schmückt und die Landwirtschaft, die Industrie und den Handel darstollt, zu sehen. a Nachstempelung von Dianco-wechsel (Wechsel ohne Verfallsdatum). Wir machen die Inhaber von Bianca-Wechsel hiemit auf merksam

. daß das Finanzministertum die Nachstempelung derselben zugelassen hat und zwar beträgt diese 10 % von der Gebühr, welche bis zum 30. Juni 1930 vorgeschrieben war. Der Stempelsatz für Bianca-Wechsel ab 1. Juli 1930 beträgt 4 Lire pro 1000 Lire. Die Nachstempelung von bereits unterfchne benen Blanco-Wechseln ist b i s 31. A u g u st 19 30 zulässig: nicht mit Unterschrift ver sehene Wechsel können jederzeit der Nach stempelung zugeführt werden. Den Besitzern von Blanco-Wechseln empfiehlt sich, diese auf ihre Stempelung

zu prüfen, da durch Nicht beachtung der vorgoschriebenen Wechsel- Stempelgebühr leicht empfindlicher Schaden entstehen kann. Nicht genügend gestempelte Wechsel haben keine Wechselverbindlichkeit, sind ungiltig. Die Nachstempelung erfolgt durch die Registerämter. a Ermäßigte Bädcrkuren. Der Provinz- fekretcir des faschistischen Prooinzialoerbandes der öffentlichen Angestellten teilt allen Mit gliedern mit, daß die Direktionen verschiedener Heilbäder, wie von Ehiancicmo. Fiuggi, Fvnte Anticolcma, Tivoli

4
Newspapers & Magazines
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1932/22_04_1932/VBS_1932_04_22_14_object_3129657.png
Page 14 of 16
Date: 22.04.1932
Physical description: 16
R o f s i standen am 18. April vor dem Tribunal unter der Anklage, einen Wechsel von 5000 Lire gefälscht und in umlauf gesetzt zu haben. Laut Darstellung des Alois Pichler trug sich die Sache folgendermaßen zu: Im Februar 1930 wurde er eines Tages auf dem Obstplatzc in Bolzano so zwischen 5 und 6 Uhr abends vom jetzigen Mitangeklagten Rosst angesprochen und eingeladen, mit ihm in ein nahes Gasthaus zu kommen» welcher Einladung er gefolgt sei. Rom war ihm schon von früher bekannt

vollkommen nüchtern ins Lokal gekommen fei und nach dem Genuß des Weines ganz betrunken war. Sr bemerkte, wie Rösti bei dieser Gelegenheit einige Pmiiere auf dem Tische ausbreitete und eines derselben dem Pichler zur Unterschrift vorlegte, diesem aber hiebei die Hand führte, da er in seinem Zustande zur Leistung einer Unterschrift nicht fähig war. Ob das so unterfertigte Papier ein Wechsel gewesen sei, war ihm von seinem Tische aus nicht möglich festzustellen. Er habe noch bemerkt, wie dann der Pichler

. Rosti behauptete dann auch, daß er den Wechsel seinerzeit dem jungen Pichler mttgegeSen hatte, damit er ihn vom Vater unter schreiben laste, was natürlich wieder nicht stimmte, da der alte Pichler angab. nie einen Wechsel unterfertigt zu haben, da er ihm über haupt nichts schulde, «eil er den Verkauf des Steinbruches nicht zustande brachte. Die Wechfelfälschuna kam durch die Zn-llmlauf- setzung auf, brs der Wechsel schließlich dem Kauf mann Demetz in Chiusa als Zahlung ausgefolgt

, er ihn bei der Raiffesienkasie in . Chiusa zur Ein lösung präsentierte und diese denselben der Sparkaste Bolzano zur Flüssigmachung des Gel des einsandie. was natürlich nicht möglich war. da Alois Pichler die Zahlung verweigerte, «eil der Wechsel einfach falsch war. Rach längerer Beratung sprach der Gerichtshof den Alois Pichler jun. wegen Mangel an Be weisen frei, während Carlo Rosti zu einem Jahr Gefängnis verutteilt wurde. Ztttm Scknaps Obwohl die geheime Schnavsbrennerei mit so schweren Strafen, geahndet

5
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1935/03_04_1935/DOL_1935_04_03_10_object_1155655.png
Page 10 of 12
Date: 03.04.1935
Physical description: 12
nehmen? Ich müßte Vieh verkaufen, ver schleudern.' Der Kantor stand, schwer auf den Stuhl gestützt. Sein Atem ging mühsam. „Ich würde mich auspfänden lassen, wenn der Wechsel mir vorgelegt würde, um ihn ein zulösen. Aber Ich habe nichts mit ihni zu tun. Mein Name steht nicht darauf. Nur zwei andere Namen. Der Name meines Sohnes und.... Und wenn der Wechsel nun zu . . . zu . . . dir käme?' „Wie denn? Zu mir?' Kröger schien noch nicht erfaßt zu haben, worum es ging. Ein kleines Lächeln des Verwunderns

nur spielte um seinen Mund. „3a, zu dir, Lehnschukze. Denn der Wechsel trägt deine Unterschrift.' Kantor Bruckner taumelte vor den Stuhl und sank auf ihm nieder. Schlug beide Hände vor das Gesicht. „Deine gefälschte Unterschrift, von ihm, meinem Sohn, gefälscht!' Es kam lange keine Entgegnung. Fried rich Kröger fühlle ein dumpfes Dröhnen hinter seinen Schläfen. Irgendwo in seinem Innern wühlte ein stechender Schmerz. Wem galt er? Ihm, dem Vater, doch wohl zuerst und aus ehrlicher Tiefe her

dicht zu Bruckner heran, legte die Rechte auf die Schulter des ganz in sich Zusammengesunkenen und sagte: „Du tust mir unendlich leid. Kantor. Aber der andere, so gern ich ihn hatte, keinen Dreier viel. Er soll seinen gefälschten Wechsel einlösen. Und wenn er es nicht kann, sich dahin schicken lassen, wohin er gehört.' «Habe Erbarmen, Friedrich k Wenn nicht mit ihm, dann mit mir. . . und ... und . . -Herr Gott, es muß auch das noch gesagt werden ... mit ... deiner Tochter ., , m „Marie

6
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1935/02_09_1935/DOL_1935_09_02_12_object_2639026.png
Page 12 of 16
Date: 02.09.1935
Physical description: 16
- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

: J, Kanalisationsgcbllhr: Die Besitzer von Ge bäuden, welche an das Kanalisationsnetz an- geschlosien sind, haben den Erwerb und den Ver kauf von gebührenpflichtigen Gebäuden, sowie die Erhöhung der Gebäudesteuer und alle den Ertrag ihrer Gebäude betreffenden Aenderungen anzuzeigen: 8. MMabfuhrgebühr: die Hausbesitzer haben den Wechsel der Wohnparteien, den Wechsel der Pächter von Lokalen jeder Art sowie alle Ver änderungen in der Zusammensetzung der ein zelnen Mahnungen anzuzeigen. Diese Ver pflichtung bezieht

7
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1935/04_09_1935/DOL_1935_09_04_4_object_2616950.png
Page 4 of 8
Date: 04.09.1935
Physical description: 8
, Kanalisattons- und Mullabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereit« in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände kein« Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes Ä>er des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Easthöfe, Pensionen

, Gasthäuser usw., Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz» und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Vergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes; 3. Steuer auf fremde Aufschriften: neue Auf schriften. Aenderungen und Beseitigung melden; 4. Mtetwertsteuer; anzeigepflichttg ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auslassen der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß

« sind, werden ohne weiteres eingefangen; 7. Kanallfationsgebühr: Die Besitzer von Ge bäuden, welche an das Kanalisationsnetz an geschlossen find, haben den Erwerb und den Ver kauf von gebührenpflichttgen Gebäuden, sowie die Erhöhung der Gebäudesteuer und all« den Ertrag threr Gebäude betreffenden Aenderungen anzuzeigen; 8. Müllabfuhrgebühr: die Hausbesitzer haben den Wechsel der Wohnparteien, den Wechsel der Pächter von Lokalen jeder Art sowie alle Ver änderungen in der Zusammensetzung der ein zelnen Wohnungen anzuzeigen

8
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1940/20_01_1940/DOL_1940_01_20_4_object_1197631.png
Page 4 of 8
Date: 20.01.1940
Physical description: 8
gangenen Jahres neu entstandenen Einkommen aus Kapitalien (Nicchezza Mobile. Kat. A) an zumelden. Darunter sind zu verstehen; Zinsen für im Laufe des Jahres 1939 ver liehenes Geld, gleichviel ob gegen Schuldschein, Wechsel oder Hypothek. Die Einkommensteuer hiefür wird vom Tage an berechnet, von dem an dieses Einkommen entstanden ist. (ND. Wechselforderungrn au» Han delsgeschäften werden natürlich nicht als Kapitalseinkommcn betrachtet und können daher auch nicht als solche versteuert werden, außer

wenn fcstgestellt wird, daß der Wechsel betrag (freiwillig oder gezwungen) dem Han del entzogen und zu einer Kapitalsanlage zu bestimmtem Zinsfuß gemacht worden wäre. Letzteres wäre z. V. der Fall, wenn für die Wechfelforderung eine Hypothek auf Haus- oder Grundbesitz erwirkt worden wäre; ferner, wenn z. B. der Wechsel am Fälligkeitstermine nicht be zahlt und daher die Wcchselklage eingebrachl worden wäre und hierauf das Gericht entschieden hätte, daß der Wechselschuldner dem Gläubiger die Wcchsclsumme nebst

gegen Verzinkung belassen werde, wofür Steuer und Steuerstrafe zu bezahlen wäre. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen für die Rest- sorderung einen Wechsel mit entsprechendem Fälligkeitstermin auszustellcn und in der Kauf urkunde den gesamten Kaufpreis als erhalten zu quittieren, was für den Verkäufer auch rechtlich von Vorteil ist. ohne daß man sich dadurch lraend eines Steuervergehens schuldig gemacht hätte, weil ja keine Verzinsung entsteht.) Ebenso sind Renten anzumelden in deren Genuß man erst im Jahre

9
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1931/31_01_1931/DOL_1931_01_31_4_object_1145581.png
Page 4 of 16
Date: 31.01.1931
Physical description: 16
, daß sich die augenblickliche Kampfstimmung in ständigen Verruf einer ganzen Klaffe auswirkt, ist Pflicht aller Ein sichtigen. In einigen weiteren Auf sätzen wollen »vir versuchen, diese Dinge in etwas klareres Licht zu stellen- Noöesta-Wechsel? Fleisch wie» billiger ab Unterfertigte Fleischhauer verkaufen heute Prima Gefrierfleische Brust und fette Teile ..... L. 4.30 Uebrige Teile . L. 5.80 Spitz und Roastbeef L. 6.50 Josef Proßliner, ..Boznerhof' Peter Maier, Dodiciville Nr. 9 Albrecht Demetz, Via Goethe Karl

M a i r, Zollstange Luis B n n m e tz, Mühlgaffe. * Seit einiger Zeit sind in der Stadt wieder Gerüchte über einen bevorstehenden Wechsel in der Leitung der Gemeinde geschäfte im Umlauf. In besser informier ten Kreisen nennt man schon den Namen des mutmaßlichen Nachfolgers oder besser der Nachfolger Ing. Rizzinis, denn es soll nicht nur ein neuer Podesta, sondern auch ein neuer Dizepodesta ernannt werden. Wenn die Namen der anscheinend in Frage kommenden, auch von in ihrem Fach anerkannten, tüchtigen Herren

getragen werden, würde man in lehr breiten Kreisen der Bevölkerung einem fetzigen Podesta- »vechsel doch mit großer Besorgnis für das Finanzwesen der Stadt entgegensehen, denn ein Wechsel der Geschäftsführung mitten in den in die Millionen gehenden jetzigen öffentlichen Arbeiten birgt die schwersten Gefahren in sich. Mögen die nachfolgenden Herren auch noch so tüchtig sein, es wird ihnen nie möglich fein, so wie der Mann, der alle Details der laufenden Verträge nicht nur vom finanziellen, son- dern

12
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1932/13_02_1932/DOL_1932_02_13_12_object_1137823.png
Page 12 of 16
Date: 13.02.1932
Physical description: 16
auf einem Wechsel von 10.000 Lire und einem zweiten, aus 200 Lire lautend: die Fäi»..,»ng der Unterschrift des Alexander v. Egen aus einem aus 25.000 Lire und einem auf 11.000 L. Außerdem wurden von Taube und Unterkofler veruntreut ein Betrag von 1000 Lire zum Schaden des Franz Warasin, welcher Taube diesen Betrag übergab, damit er eine Erbschofissachc be schleunige; ein Betrag von 15.000 Lire zum Schaden des Karl Neuer, der ihm den Betrag zwecks fruchtbringender Anlage anvertraut hatte. Aus dom gleichen Grunde

Personen. Hat schon die Verhaftung des Ex-Notars Taube und feiner Sekretärin im Februar des Vorjahres große Sensation hervor- gerufen, so dürste auch die vorläufig aus zwei Tage anberaumte Verhandlung Aufsehen er wecken. Taube teils allein, teils mit seiner Sekretärin ist nachstehender Straftaten angellagt: Unrecht mäßige Aneignung von 30.000 Lire durch Wechsel- sälschung zu ui Schaden der Witwe Maria Mat- tedi, geb. Sanin; von 15.000 Lire zum Schgden der Frau Lucia Aigner, geb. Malr; von 00.000

der Frau Maria Pcrner, Fälschungen aus Wechsel zum Schaden des Alexander o. Egen, Heinrich E'sath, Josef Hofer. Maria Perner und Georg Eisath, » DeretnsnaÄrtckten :: Katholischer Arbeiterverein Bolzano. Mor gen. Sonntag, den 11 . Februar ist im kleinen Eesellcnhaussaal Vereinsvcrsammlnng nm 3 Uhr nachmittags Zahlreicher Besuch seitens der Mit- glieder ist erwünscht. :: Juventus F. C., Bolzano. Die Firma Cov- p o 1 i, Eoethestrabe. gewährt allen Mitgliedcin, welche mit den Zahlungen

15