13,445 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/28_01_1927/AZ_1927_01_28_5_object_2647751.png
Page 5 of 8
Date: 28.01.1927
Physical description: 8
u. ìVirtsàaktsblatt Wechsel und Tratten im Handelsverkehr Jeder Kaufmann weiß, was ein Wechsel und ine Tratte ist, es gibt jedoch heute Fälle, wo «ich solche Leute, die sich sonst nicht kausmän- ,jsch betätigen und daher in manche Geheim- Me der Wechselkunde nicht eingeweiht sind, in ie Lage kommen, einen Wechsel zu girieren der eine Tratte zu akzeptieren oder selbst aus- ,»stellen. Bei solchen Fällen kommt es natürlich „auchmal vor, daß die Leute Verpflichtungen Wehen, die sie nicht genau

kennen und deren folgen sie dann schwer abzubüßen haben. Sol ali Leuten sei diese kleine Arbeit gewidmet. Ms ist ein Wechsel? Im Paragraph 251 und Menden des „Codice di Commercio' finden >ii' folgende Definition: Der Wechsel ist eine Irkunde, in der sich ihr Aussteller verpflichtet, !e Wechselsumme zur Verfallzeit (Skadenz) ntweder selbst zu bezahlen oder durch eine on ere Person zahlen zu lassen. Im ersteren Me entsteht ein eigener, auch Sola-Wech- >l, lin letzteren Falle ein gezogener

oder mssierter Wechsel, häufig Tratte genannt. )ie wesentlichen Erfordernisse, die eins Ur- imde als Wechsel oder Tratte kennzeichnen, ind.' « 1. Das Datum: 2. das in den Text vom Aussteller aufzuneh mende Wort Wechsel („cambiale' oder „lettera vi càmbio'); 3. der Name des Remittenten, d. i. desjeni gen, an den gezahlt werden soll, zu dessen Juristen der Wechsel ausgestellt wiro: 4. die Geldsumme: 5. die Angabe der Zahlungszeit (Skadenz); 6. der Zahlungsort: 7. die Unterschrift des> Ausstellers oder Tras

die Eigen schaft und di? speziellen Wirkungen eines Wechsels aus. Die bestehenden Wechselgesetze sorgen nämlich dafür, daß sämtliche Personen, Sie eine Verpflichtung auf einem Wechsel über nehmen, auch wirklich dieser Haftung entspre chen und zahlen: im Weigerungsfalle ordnen die Gerichte, ohne langwierige Verhandlungen zuzulassen, nach sehr kurzen Fristen die Exeku tion des Vermögens der säumigen Wechselver- pflichieten an und verhelfen dadurch dem Be sitzer des Wechsels sehr rasch zu seinem Telde

. Außer den gesetzlichen Erfordernissen erschei nen auf den gewöhnlichen Wechseln noch andere kaufmännische Angaben, welche zur Gültigkeit derselben nicht notwendig sind, jedoch infolge bestehender Handelsgebräuche, aus Gründen der Deutlichkeit, zur Kennzeichnung der beste henden Rechnungsoerhältnisse ìienen, oder an deren gesetzlichen, jedoch nicht wechselrechtlichen Vorschriften entsprechen. Welche sind die Personen, die eine wechsel rechtliche Verpflichtung eingehen? Zuerst der Aussteller

1
Newspapers & Magazines
Alpenland
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059538-1/1921/31_08_1921/ZDB-3059538-1_1921_08_31_12_object_8085195.png
Page 12 of 12
Date: 31.08.1921
Physical description: 12
(Oktober) statt. Der dieser turnerischen Feier werden folgende allgemeine F r e i ü b u n g en vorgesührt: Mgrwtloe 3teiBtangtn. Erste Gruppe: 1. Uebrmg: Dorhochspreizen links mit Armheben vorwärts und feitfchwingea. Beistellen links zum Zehenstand mit Wechsel zrrr Hochhalte, senken- in die tiefe Kniebeuge mit Arme beu- & zur Nackenhalte. Armstrecke« seitwärts zur Spcichlage, Hand- am Boden und Liegestütz vorlrregS. Sprung in den Stand mit schwingen seitwärts und % Armkreis nach oben und innen

. 2. Utzbung: Seitspreizen links mit Armheben seitwärts und Hoch schwingen. Beistellen ImfS zum Zehenstand mit Wechsel zur Seit halte. senken in die tiefe Kniebeuge mit Armbeugen zur Schlaghaltc. Armftrecken seitwärts zur Ristlage. Handstütz am Boden nnd'Liege- stützvorlings mit Grätschen der Beine. Sprung in den Seitgrätsch stand mit Rumpfistrecken, Arme zur Hochhalte (in den ersten zwei Zeiten), Sprung in den Schlußstand, mit Kniewippen, seit schwing der Arme, senken. Zweite Gruppe: 1. Uebung: Ausfall

links vorwäris. Arme in j*. Schrägbalte fff. schräg vorhoch, rechts schrägrücktief). Kniestrecken links. Vk Drehung rechts mit Wechsel zur Seithalte, Numpfbenqen vorwärts, Armfenken seitwärts zur Tiefhalte (Stellung wie beim Erfassen des SteineS). Rumpsstrecken, heben der gebeugten Ariur vor die Brust, (Stellung wie beim Steinstotz). Dabei wird das rcchb Bein gebeugt, der linke Arm seitwärts gestreckt, rechte .Hand komm vor die rechte Schulier und der Rumpf wird rechts seitwärts gebeuai (Blick

nach links). Wechselfprnng mir Stoßbewegung. Beim Wechsel, sprung wechseln die Beine mit gleichzeitiger Y* Drehung links die Stellung. Das linke Bem wird schräg nach binren gestreckt und d^z rechte Bein leicht gebeugt. Arme m die Schräghaltc (lurks schrän- rücktief, rechts schrägvorhoch, in den ersten zwei Zeilen). Dcistcllm links und Senken der Arme (i. d. n. zwei Zeiten). 2. Uebung/Auswli links seitwärts, Armschwingen links seitwärts zur Hochhalte. Kn:c- streckcn links mit Y* Drehung und Kniebeugen

schwingt gestreckt zur Schrägvorhochhalte und der liyke zur Schrägrücktieshalte. Beistellcn rechts und senken der Arme Dritte Gruppe: 1. Uebung: -Auslage links vorwärts, Armschwin gen durch die Vor- zur Seithalte (Kämmlage) und Rumpfbeug- rückwärts. Rumpsstrecken und Kniestreckm rechts mit Wechsel zur Hochhalte, Y* Drehung rechts, Kniebeugen links und Rumpfseitbeugen links. Rumpfstrecken niit Y< Drehung rechts, Kniestrecken links und Ausfall rechts vorwärts mit schwingen des linken Armes

2
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1874/07_02_1874/BTV_1874_02_07_9_object_2857547.png
Page 9 of 12
Date: 07.02.1874
Physical description: 12
-ConsortiumS, welches dieWechselfälschung en gros betrieb. Nach der Darstellung der Anklage gingen sie auf raffinirte Weise zu Werke. Sie such ten zuerst das zu brellend? Bankhaus mit den Ver käufern und den auf den Wechseln erscheinenden Firmen vertraut zu machen. Der Verkäufer über brachte daher zuerst entweder nur echte Wechsel oder wenigstens neben den gefälschten einen echten, ließ dabei viel Geld sehen, fühlte sich als Holz- oder Produktenhäudler ein und versprach eine gute Kund schaft

zu werden. Da anfangs die Wechsel recht zeitig eingelöst wurden, so schenkte das Bankhaus den Schwindlern bald Vertraue» und kaufte später gerne die Wechsel von den» akkreditirt erscheinenden Manne. Nach einiger Zeit kam der Fälscher wie der, verkaufte neue Wechsel in kurzer Zeit, wobei er meist einige fällige einlöste, und wenn er dann eine hübsche Summe herausgelockt hatte, verschwand er und die zuletzt verkauften Wechsel wurden nicht mehr eingelöst. Um die gegebenen Wechsel aber bei einer Bank einlösen

zu können, wnrce das Geschäft gleich zeitig bei mehreren Bankhäusern betrieben. Da die Fälscher stets bemüht waren, bald da» bald dort zu decken, so konnte der Schwindel lange Zeit getrieben werden, da kein Bankhaus, so lange die Wechsel ein gelöst wurden, sich veranlaßt fand, Nachforschungen über die Echtheit der Unterschriften zu Pflegen. Erst Wenn die Wechsel nicht mehr honorirt wurden nnv die Acceptanten und Giranten nicht zn finden waren, stellte sich der Betrug heraus, da waren aber die Fälscher bereits

verschwunden. An dieser Manipulation betheiligten sich: Ludwig SchnlteS und dessen Frau Clara Louise, Emilie Nietmann, Karl Büster, Eduard Müller und dessen uud Nr. SV. Frau und Ferdinand Gemperle, welcher noch recht zeitig nach Amerika flüchtete. Für 'das österreichische Gericht kamen von den vielen Fällen nur zwei in Betracht, nämlich der beim Bankhause Prötsch in Salzburg und der bei der Pilsener Handelsbank ver übte Betrug. In Salzburg wurden fünf Wechsel über 23.300 Thaler pr. C.» bei der Pilsener

Bank zwei Wechsel über 10.034 Thaler verkauft und nicht mehr ein gelöst. Die an das Bankhau» Walter und Comp. in Wien verkauften Wechsel wurden gedeckt. Als Schulte» am 3. Sept. 1372 auf Veranlas sung deS Passauer Pankiers Bachmann verhaftet wurde, leugnete er Alles. Erst nach einem Monat kam das Gericht in den Besitz eines Handkoffers, welchen SchulteS bei dem Portier des Passauer Bahnhofes deponirt halte. In diesem Koffer befanden sich nun wichtige Beweisstücke, Druckstempeln für die Wechsel

3
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1857/03_07_1857/BTV_1857_07_03_6_object_3001675.png
Page 6 of 6
Date: 03.07.1857
Physical description: 6
in bestimmter Münzsorte ausdrücken, jedoch der Zahlung keinen festen Wechsel-Cours zum Grunde legen, endlich «-) Wechsel, welche auf Münzsorten lauten, die nach dem §. 2 der Statuten zur Bank-Valuta nicht geeignet sind. §. 27. Ferner wird noch festgesetzt: a) Effecten, welche auf eine geringere Summe als 1VV fl. lauten, oder deren Verfalls-Fristen den Zeitraum von drei Monaten (böchstens 92 Tagen) überfchreiien, werden von der Escompte-Anstalt nicht escomptirt. Anderseits werden li) jene Effecten

, welche früher als in fünf Tagen zahlbar find, nur dann in Escompte übernommen, wenn sich deren Besitzer dem auf fünf Tage berech neten EScompte-Abzuge unterzieht. o) Kein Mitglied des cenfnrirenden Escompte- Comitös kann über feine eigenen, oder über Wechsel- bri-fe seines Hauses abstimmen. Endlich >1) Können nur jene Effecten, welche auf Ordre lauten, nnd deren sämmtliche Giro's ordnungsmäßig ausgefüllt sind, von der Filial-Escompte-Austalt es comptirt werden. 8. 23. Sämmtliche hier oben

in den ZZ. 25 bis 27 enthaltenen Vorschriften sind auch auf die sogenann ten Platz- oder Waaren-Billets, das ist: eigene, auf sich selbst ausgestellte Wechsel für Waaren, anzuwen den, um von der Filial-EScvmpte-Anstalt, im Es compte übernommen zu werden. §. 29. Die Censoren haben bei Beurtheilung der zum Escompte eingereichten Wechsel mit strenger Un parteilichkeit zu Werke zu gehen, uud über ihre Ver- Handlungen Vormerkung zu führen, welche dem landesfürstlichen Commissär und nöthigenfalls der Bank-Direct on zur Einsicht

vorzulegen sind. Z. 30. Die Escomptirung kann (.mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) vor der Hand täglich von 9 bis lt Ukr Morgens durch Ueberreichung der ange botenen Effecten bei der Escompte-Anstalt nachge sucht werden. §. 3l. Jedermann, ohne Unterschied des Standes, wenn er der Escompte-Anstalt als ein rechtlicher Mann bekannt und dort ansäßig ist, kann die ordnungsmäßig an ihn girirten Wechsel der Filial. Escompte-Anstalt überreichen. §. 32. Die zur Escomptirung bestimmten^ Wechsel

hat der Einreicher vorläufig mit seinem Giro in bianco zu versehen, und mit zwei, gleichlautend aus gefüllten Listen und I!) zn übergeben. §. 33. Die Liste ^ wird dem Einreicher »ach derensogleich vorzunehmender Revision, als Interims- Schein für sämmtliche eingereichte Effecten, mit der Fertigung zweier Beamten, wieder zurückgestellt. ». 34. Nach beendeter Censur der eingereichten Wechsel kann der Bescheid über die Aunahme oder Zurückweisung derselben bei ver Escompte Anstalt S38 eingeholt, und der Betrag

4
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1906/11_12_1906/BZZ_1906_12_11_6_object_411601.png
Page 6 of 12
Date: 11.12.1906
Physical description: 12
Fötzer vor. wies dessen Vollmacht auf ihn und einen von die sem ausgestellten, vom 5. Septeinber 19l)K da tierten Wechsel über 3V0Ü Iv vor uird ersuchte luu AuszaAuing der Wechsel-Valute. Da als Akzeptant auf dein Wechsel der bekannte Holzliändler Franz Platnier in Gries bei Bozen erschien, dessen Stam piglie aaich aufgedruckt war, zögerte de: Baukicrs- s»hn Fritz T-'churtschenthaler nicht, deni angMickzei» Agenten Fötzers die Wechselsmnme per 30M lv bar auszuzahlen. Aber gar bald stellte sich heraus

, daß er einem Betrügt zmu Opfer gesallen war-, denn Franz Plattner, von der ESkolnptiennig des Wechsels ixriestich verstäiidigi, erklärte, vo:n Wechsel nichts ;u wiss«, und seine Unterschrift aus diesen? für ialich uud lenkte' den Verdacht auf einen Mann, dnien volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die gerichtlichen Erhebungen alsbald ergab. Aiihastspnnkte für die Pens» des Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen wurde der Wechsel photassraphisch vervielfältigt imd au alle Sichevheilsbobördeu

zur Verständigung der Bcur- ken. Goldinstiwte u>n>d dergleichen, geieirdet. Am 14. Septemler 19V6 kurz vor 12 Uhr mittags fand sich in dem im ersten Stocke des Hauses Maria Therrsienftraße Nr. 34 in Inns bruck gelegenen Bureau der dortigen Zweignicder-- lassung der Zentralbank der deutschen Sparkassen ein Individuum ein nnd präsentierte eine» au 9l>W lv lautenden Wechsel zur Auszahlung, welcher ebensalls. wie der früher ernMnte. von eineni Thomas Fötzer oder Flötzer ru Villnö^ .abgestellt ui'H von einem Anton

Plattner in Telfs .ange- nvnmreu erWen. Der Znlzaber- des Wechsels war ebenfalls init einer ach den Namen Pederlnnger lauteude» und zur Ent/xeguuialinie der Wechsel- Volute Mnachtigeiök?a Volknacht versehen. Der Vrekwr-MMb§rtrMe A«M BaiidiM -fragte Lni' Wann, ob er selbst der Pederkniger sei, tvas dieser lejahk', l:aljm ihm sodann n.M. im. Wartezinmrer ^den Wechsel eine nnd bcyab sich ins Divckiionszim» mer. M» er telephonische Gösprache zu ab?o!tnören Hatte. Der Überreicher des -Wechsels.Üa

^i ^.ihm Aber gleich durch Ne offene Tür nach, erWrte. Tiensiag. den 11. Dezember 1SVK. daß er keine Zeit zum Warten habe und mit dem Zuge nach 12 Uhr wegfahren müsse imd verlaute den Wechsel ziunick, den ihm Baudisch auch mit dein Bedeuten einhändigte, es niöge Plattner, der Akzeptant selitst. kmunien, tvenn er etwas lviinsch-. Etwa 14 TSge nachher suchte ein Mann in der ebenerdig gelegenen Wechselstube des nämlichen Geldinstitutes einen ebenfalls von Anton Plattner. Holzhändler in Telfs, als Akzeptant gefertigte

6
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/08_04_1927/AZ_1927_04_08_7_object_2648247.png
Page 7 of 8
Date: 08.04.1927
Physical description: 8
HsMstels- A» WzrisàsMskisM Hypotheken und Wechsel Jedem, der mit dem Wirtschaftsleben irgend wie in Verbindung steht, wird der mehr oder weniger unangenehme Fall untergekommen sein, daß ihm ein Geschäftsfreund — wenn es wenig stens bloß einer wäre! gesagt hat: „Ich kann beim besten Willen nicht Zahlen, aber ich gebe dir einen Wechsel auf einen oder zwei Monate'. Was machen? Man nimmt den Wechsel und wenn die Laufzeit um ist, dann kommt der Ge schäftsfreund halt wieder und sagt

: »Es ist mir leider noch nicht möglich, du mußt mir prolon gieren'. So geht das vielleicht noch ein paar Male, dann geht der Wechsel meistens in Pro test und dann kommt die Wechselklage mit allem was drum und dran ist. Meistens kommt es ja nicht zur Exekution, der protestierte Wechsel wird noch in der Mehrzahl der Fälle eingelöst, aber sehr oft Nicht mit dem eigenen Gelds, sondern der Wechselschuldner nimmt einen neuen Wech sel zu ungünstigeren Bedingungen auf, um die alte Schuld zu decken. Es ist heute

in unserem Wirtschaftsleben ein schleichendes Nebel, das lei der einmal eingerissen ist und das so bald nicht wieder verschwindet. Der Zahlungsverkehr wic kelt sich fast nur mit Wechsel ab, von denen rund 20 Prozent einmal in Protest gehen und von diesen werden wieder rund 40 Prozent ein geklagt. ' Die Gründe, warum dies so gekommen ist, sind mehrere. Einmal weil das Hypotheken geschäft fast ganz eingeschlafen ist. Es ist auch kein Wuuder. daß man heute nicht mehr so leicht oder besser gesagt fast gar

sind, so ist auch die Möglichkeit, diese Reserven auszu geben, immer kleiner geworden und hat sich das ganze Kreditbedürfnis nur'mehr auf die kurz fristigen Wechsel konzentriert, die aber.zu Be dingungen gegeben werden, iiie fast unerschwing lich sind. Die Abzahlung zu 2V bis 25 Prozent alle 4 Monate, das ist eine Sache, die einen gu ten Geschäftsgang voraussetzt, der aber nicht mehr da ist. Daher die Klagen: es ist kein Geld mehr herum und die Leute können nicht zahlen. Der Geschäftsmann-ist unter-.diesen Umständen

, und daß so Zustände geschaf fen werden, welche für den, ganzen Handel und auch für das Gewerbe von den schwersten Fol gen sind. Aber auch die Einschränkung des Warenumsatzes infolge der Geldknappheit wie infolge der Zahlungsunmöglichkeit ist wieder eine Hemmung, denn der Geschäftsmann kann nicht arbeiten, wie er es bisher getan. Wir stehen vor der Notwendigkeit, irgendwie Kredite zu suchen, die nicht nur auf kurzfristige Wechsel gehen und in vier Mal abgezahlt sein müssen, sondern die aus lange Amortisations

7
Newspapers & Magazines
Außferner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3062711-4/1914/14_06_1914/ZDB-3062711-4_1914_06_14_9_object_8230197.png
Page 9 of 20
Date: 14.06.1914
Physical description: 20
gestohlen zu ha ben, mit dem er 2600 Kronen behoben hat: das Geld verbrachte er innerhalb von 14 Tagen bis auf eine Sume von 659 Kronen. Der Angeklagte wurde zu fünfzehn Monaten schweren Kerker verurteilt. Eine raffinierte Betrügerin. Unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrates Baron Riceadona beschäftigte sich heute, Dienstag, das Bozner Schwurgericht mit den Wechsel- und Hypothekar-Betrügereien der 54jähr. Katharina Noggler aus Nauders. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Linser, als Verteidiger fun

des Vergehens der fchmdboren Krida zu verantworten. Die Angeklagte ist aber auch beschuldigt, betrügerische Handlungen verübt zu haben. Sie hat es verstanden, mit süßen Worten und Versprechungen das Mißtrauen ihrer Opfer zu zerstreuen und sich den Anschein einer ehrlichen und zahlungsfähigen Person zu geben. Im Mai 1911 hat sie unter falschen Vorspiegelungen den Bauer Josef Dilitz in Nauders veranlaßt, zwei Wechsel im eigenen Namen auszustellen auf die deutsch-alpen- ländische Volksbank in Innsbruck per

1200 Kronen und 1500 Kronen, und die Schneidermeistersgattin Aloi- sia Schöpf in Nauders dazu bewogen, diese Wechsel auf den Namen ihres Gatten Josef Schöpf auszustellen. Im Dezember 1911 hat sie den genannten Dilitz veranlaßt, einen Wechsel von 2000 Kronen auszustellen auf die Brixener Bank, und im Jänner 1912 einen weiteren Wechsel mit 3000 Kronen, wobei sie auf letzterem Wech sel den Bauer Josef Waldegger mitunterschreiben ließ. Im Juni 1912 hat sie die Gastwirtin Marie Gamper in Bozen-Quirain

8
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1942/06_09_1942/AZ_1942_09_06_3_object_1882738.png
Page 3 of 4
Date: 06.09.1942
Physical description: 4
vomttag, oen S. September 1S42-XX ,S«ven<eltan« >Se1?e-z Aus Volzano Staàt unt Lanà IieiemSttWtlllMhm ans Wechsel und andere Hsedlen Artikel 7 des tgl. Gesetzdekretes vom 11. Mai 1S4S-XX hebt die Stempel«-. bLhren für Wechsel mit FälligkeUster- min bis zu vier Monaten auf. Infolge dieser Aufhebung — teilt die Agentur „Italia d'oggi' mit gelten für Wechsel mit Fälligkeitstermin bis zu sechs Mo naten ab 1. Juni 1942-xx nachstehende Gebührentarife: Bis zu Lire 200, Gebühr von Lire 0.40, über Lire

200 bis zu Lire 400, Gebühr von Lire 0.80; über Lire 400^bis zu Lire 60V, Gebühr von Lire 1.2»; über Lire 600 bis zu Lire SM, Gebühr von Lire 1.K0; über Lire SM bis zu Lire 1000, Gebühr von L. 2. Für Summen über Lire 1000 oder eine Fraktion von 1000 gelten die Gebührentarife von Lire 2 pro Lire 1000 oder Fraktion von Lire 100V außer der festen Quittungsgebühr von Lire 0.10. Für Wechsel mit Fälligkeitstermin über S Monaten und für Blankowechsel gelten die stufenweisen Gebühren für Wechsel

mit Fälligkeitstermin unter sechs Mona- ten im doppelten Ausmaß. Für Wechsel auf Sicht wird die Ergänzung der Ge bührenzahlung gestattet, wenn sie nach mehr als sechs Monaten vom Ausstel lungsdatum an gerechnet zur Zahlung vorgelegt werden. Artikel 8 des kgl. Gesetzdekretes bestä tigt die Herabsetzung auf die Hälfte der Gebühr für im Königreiche ausgestellte und im Auslande zahlbare Wechsel und für die aus dem Auslande kommenden Wechsel, insoferne diese Stempelgebühren im Ursprungslande unterliegen. Artikel

7 des kgl. Gesetzdekretes bestä tigt für Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als einem Monat, die von Kaufleuten ausgestellt sind, die stufen- wense Gebühr im Ausmaße von Lire 9.30 pro IVA) oder Fraktion von 1000, außer der Gebühr von Centesimi 10. Für Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als einem Monat bleibt daher das Ausmaß der Gebühr unverändert und ebenso bleiben die Verfügungen des kgl. Gesetzdekretes vom 14. November 1926, N. 1944 und die diesbezüglichen Instruk tionen

10
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/25_08_1926/AZ_1926_08_25_3_object_2646771.png
Page 3 of 6
Date: 25.08.1926
Physical description: 6
nun während seines Auftnt haltes in Bolzano den Besuch des Herrn Morandell und seit diesem Zeitpunkte war der Wechsel samt dem ordnungsgemäßen Auslandspaß des Gefertigten nicht mehr zu finden. Einige Tage darauf erklärte Monsorno dem Gefertigten, daß er im Besitze des Wechsels sei, den er von Herrn Morande!! erhalten habe. Der Gefertigte Hat Infolgedessen bei der kgl. Quästur die Diebstahlsanzeige eingebracht. Es wird daher festgestellt daß der Wechsel von 2Lvg Reichsmarl Eigentum der Firma àtmann, St. Gallen

^ ist. als deren Beauftragter der Gefertigte den Wechsel an den Dritten zu übergeben hatte. Es wird festgestellt, daß Herr Morandell gegen den Ge fertigten keine wie immer geartete Forderung hat und daß Herr Monsorno, welcher von dem Vorgehen des Herrn Morande!! wußte, gegen die Firma Gut mann, die Eigentümerin des Wechsel» ist, ebenfalls kein« Forderung hat. Schließlich ist richtige daß der Wechsellsamt dem ord nungsmäßigen Auslandspaß widerrechtlich entwendet wurde, uiÄ» daß der Auslandspaß des Gefertigten

Schenker L- Co. W Bolzano 'am Viktor Emanuel- platz Nr. 6. Tel. 41. Telegr. Reisefchenker. Eingesendet (Für bisse Rubrik übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) > In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 14S vom 22. Aug. steht unter der Rubrik „Eingesendet' eine Berichti gung aus den Art. :Mn Wechsel verschwindet', welche von den Herren Anton Monsorno und Rudolf Morandell gezeichnet ist. Der Tndesgefertigte ersucht nun dt« löbl. Redaktton um Aufnahm« nachstehender Berichtigung: «vor allem wtrd

festgestellt, daß der Art.: „Ein Wechsel verschwindet' nicht von mir in Ahrem Blatt« eingegeben wurd«. DI« Ausführungen der Herren Morandell und Monsorno sind vollkom men unrichtig. Richtig »t, daß di« Wrma Gutmann in St. Gallen, deren alleinig» Eigentümer Nola und Alvi» àtmann sind, mit «inem Dritten «in Welnge- schäft abgeschlossen hat und sich vertraglich verpflich tete, di« Restschuld durch Hingoch« eine« Wechsel» von 2SM Reichsmark zu decken. Die Firma Gutmann übergab den gegenständlichen Wechsel

den Gefertigten mit dem Auftrage, den Wechsel dem Dritten tm Sinne de» «geschlossenen Ver trage» zu übergebe». Der Gefertigt» hat den Wechsel Paè èri s-t«««, >o^h>ui5>>!ls/^ , I Schriftleitung! PàebSutie, Tel. LV2, Poflf.vS I I Sprechstunden taglich von 4 bis b Uhr nachmltog». I Da» Meraner Strandbad. Ä» muß ja nicht'gerad« Riccione oder der Lido von Venedig sein, auch der „Lido' von Merano bie tet sein« Reiz« und Annehmlichkeiten denen, dl« gläubig zu ihm wandeln. Der Lido von Merano

11
Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1920/29_02_1920/TIR_1920_02_29_6_object_1969922.png
Page 6 of 16
Date: 29.02.1920
Physical description: 16
s-n-b. kel auf ihn gezogen ist. Jeder. Inhaber eines Wechsels kann denselben den Bezogenen zur Annahme vorlegen, das heißt, er kann zu ihm hingehen, ihm den Wechsel vorzeigen, und ver engen, daß er seine Unterschrist auf den Wech- el setze. Dadurch hat der Bezogene erklärt, daß ?er Wechsel zu Recht besteht und sich zur Zah- ung der aus dem Wechsel angegebenen Sum me zu eben der auf demselben angegebenen iZcit verpflichtet. Der Bezogene wird nunmehr Laizeptant genannt und hastet mit seinem gan

zen Vermögen dem jeweiligen Inhaber des Wechsels für die ganze Wechselsumme. Es haf tet aber nicht nur der Akzeptant für alle aus dem Wechsel erstehenden Verbindlichkeiten, son dern jeder, der seine Unterschrift auf dem Wech sel jetzt, sei es als Aussteller oder Indossant oder als Bürge; sei es allein oder mit emem puderen. Aus dem Gesagten sowie aus dem raschen Gange der Wech.elprozeßordnung, ferner in foige seiner leichten Zirkulationsfähigkeit ist der Wechjel ein Schuldschein, der dem Bargeld

fast gleichwertig ist, und ist er auch be rufen, eine Reihe wirtschaftlicher Funktionen jm Verkehre auszuüben. Eine derselben, ehe mals die einzige, besteht in der Transport- Funktion. Der Wechsel erspart nämlich die kost spielige und zuinal früher mit mancherlei Ge fahren verbundene Versendung von Bargeld an ferne Plätze, sowohl von demjenigen, der Geld an einein fremden Platze einzukassieren, wie auch demjenigen, der an einem fremden Matze zu zahlen hat. Wer nunmehr Geld von einein fremden Platze

an sich ziehen will, zieht einen Wechjel aus seinen auswärtigen Schuld ner und veräußert ihn hier; wer an einem fremden Platze zu zahlen hat. erwirbt einen Wechjel auf einen im Wohnorte seines auswär» tigen Gläubigers wohnhaften Schuldners und übersendet denselben dem ersteren damit er ihn dann einziehe und für feine Forderng bezahlt ist. Durch diese Jndoffabilität, das ist die lieber- tragbarkeit eines Wechsels von einem Inhaber aus einen anderen wird der Wechsel zum Um- laussmitiel, das, indem es von Hand

zu Hand wandert, zur Ersparung von Geld dient, well der Gläubiger, welcher einen Wechsel in Zah lung nimint, ihn wieder als Zahlungsmittel verwenden kann und ost auch verwendet, somit dient der Wechsel auch als Ausgleichs- und Ab- rcchnungs,Nittel. Borstehendes macht es begreiflich, daß der Wechsel im internationalen Handelsverkehr eine ungemein wichtige Rolle spielt und wir werden jetzt sehr leicht verstehen, was man mit dem Worte Degise bezeichnet. Eine Derise ist ein auslä ndischer Wechsel

12
Newspapers & Magazines
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1879/09_08_1879/SVB_1879_08_09_5_object_2486090.png
Page 5 of 8
Date: 09.08.1879
Physical description: 8
der Schuldscheine ist die, in welcher gar keine Procente ge fordert werden, sondern bloß eine kleine Provision. Der Schuldner ist entzückt über die Bereitwilligkeit des Wucherers, der ihm ohne Bürgen auf einen kleinen Schein hin Geld borgt; dabei übersieht er aber, daß er durch die versprochene Provision dem Wucherer für die geliehene Summe vielleicht 1000 Procent bezahlt. Weit gefährlichere Fangnetze sind aber die Wechsel. Wie die Schuldscheine, zerfallen auch die Wechsel in verschiedene Arten

. Eine von den Wucherern häufig benutzte ist die, daß dem Wechsel mit Unterschrist ein Wechselvertrag beigefügt wird. Während der Wechsel den Schuldbetrag und das Ziel enthielt, ist in dem Wechselvertrag die Provision und die Conventionalstrafe, d. h. die Summe, welche der Schuldner über sein Darlehen hinaus «och bezahlen muß, wenn er dasselbe nicht am bestimmten Tage zurückbezahlt, verklausulirt. Eine gewisse Summe läßt sich der Wucherer bezahlen für die Ge fälligkeit, dem Schuldner auf einige Monate Geld geliehen

zurückschob, ! durch dessen Zurücknahme er aber die Fortzahlung der Provision für das ganze Darlehen auf sich nahm. Eine andere Art von Wechseln sind die, in welchen die geliehene Summe und die Provision in einer runden Summe ausgedrückt ist. Diese Wechsel, bei welchen man nicht nachrechnen kann, wie hoch die Provision war, und welchen Procentsatz der Wucherer für sein Dar lehen erzielte, werde» immer nur auf sehr kurze Zeit ausgestellt. Ist der Verfalls-Termin herangekommen, und der Wechsel

wird nicht be zahlt, waS meistens der Fall ist, so wird ein «euer Wechsel mit noch größerer Provision ausgestellt. Diese Schröpferei geht so lange fort, bis der Wucherer einsieht, daß das Vermöge» des Schuldners er schöpft ist. Ist dieser Augenblick aber gekommen, so wird schonungslos gegen den Schuldner vorgegangen, bis der letzte Heller der Schuld herauSgepreßt worden ist. Sind die Wechsel schon gefährliche Fangnetze, deren sich die Wucherer bedienen, um ihre Opfer zu Grunde zu richten

und dem von ihnen angerichteten Schaden gesteuert werden kann, gehören unstreitig die Wiedereinführung der Wucher gesetze und die Beschränkung der Wechselfähigkeit. Abgesehen davon, daß die Schuldverschreibungen durch Wechsel für Diejenigen, welche kein Verständniß von Wechseln und Wechselrecht habm, weit größern Nachtheil im Gefolge haben können, als die Wucherfreiheit, so lassen sich die Gesetze gegen den Wucher, ohne Beschränkung der Wechsel fähigkeit, zu leicht umgehen. Würden bloß die Wuchergesetze eingeführt

13
Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/17_11_1923/TIR_1923_11_17_7_object_1990357.png
Page 7 of 12
Date: 17.11.1923
Physical description: 12
, Duplikate von Rechmin. gen und Quittungen, sowie de Ankündigungen lPlakare! au! Papier. a> We ch i« l sie m pe I <Art. b—7>. Der Ke- l pfloqenhei: des Andels entsprechend, Wechsel- ' skannerungen nur für Wechsel mir weniger als ! !ech:monüt!>cher Laus.zeil oorzunehmen. wurden > für Wechsel und ivechselähnliche Urkunden bis nur > viermonailicher Lauszeit die Gebühr auf die ! Hälfte jener mi: sechsmonaUicher Laufzeit herab, gesetzt. Die Gebühren betragen daher: Bei einer Wechsel summe bis 2tK) Lire

: 20 Eent., über 2!X> bis Ivl> Lire: W Cem., über bis 6lX> Lire: K<1 Cent., über KON bis 8<X> Lire: von Cent., über 81X1 bis IOM Lire: l Lire 2<1 uns pro 1<M Lire oder Teilbetrag. Für inliindischr, aber im Auslande zahlbare Wechsel, sowie iür aus d«ni Auslande kommende, wenn für letztere die nach den Gesetzen des Aus landstaates enrsallende Gebühr iür selbe entrichte' wurde, sirrd obige Gebühren aur die Hälire re duzier«. In obigen Sätzen ist der Jiuxüidenziijchlag be> reits inbegriffen. Die bisherig

« fixe Stempel- gebühr von 10 Cent, ist jedoch aufrecht geblieben und außer obigen Beträgen zu entrichten. Für Wechsel mit mehr als oiermonatlicher Laufzeit bleiben die bisherigen Gebühren aufrecht. Wechsel und ähnliche Urkunden auf Sicht .cambiaU a vista) oder aus bestimmte Zeit noch Licht <a certo tempo oista> iür welche kein ipä- tere- Fälligkeitsdaiuni :ls 1 Mona« resultier!, genießen die gleiche günstige Behandlung. Falls jedoch diesülben in der Folge erst nach Ablauf van 4 Monaten, vom Tage

des Akzeptes angesangen. zur Zahlung präsenri-'rt werden sollten, sind sie 1? Ta.ze nach Ablauf der I Monate dem Register- anite behufs Ergänzung >er Gebühr iür W>'ch'el mit ein«r Laufzei: bis S Monate vorzulegen. Das selbe «!>: für Wechsel, für ivelch« die Gebühr 'ür eine sechst»onailichc Laufzeit ««zahlt wurde, wenn sie erst nach !>x''er Zeit zur Zahlung präsentiert werden. Durch Art. 7 wurde fernere, für Wechselabschrit ten. Nechselsekunda und iveikere Aussertiqungen. gleichqiltii

. ob es sich u>» ui ändisch« oder aus ländisch« Wechsel haiid^ik. au' ? Lire Iii /Zuichlag inbegriffen) iestgesetzt. b> Sriefkopierbücher i'^lri. l3>. welche ab l.i. November, zur Absteinpclung überreicht iverden. umerli?aen bis Senrn der Ziempelgebühr von 2 Lire, iür je weitere IlX! Sei:e» oder^Teil- dc>räg>.' beiriigi Gebiikr Cent /Zmchlag int^irisfen» c> Für gewöbniia»' Ankündigungen >P!akaI«) auf Pap er <Kar:on) sind folgende Gebühre» >«st- gesetzi «Ar! 25): Kundmachungen, die nur für einen Tag anqe- schlagen werdLN

15
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/12_11_1926/AZ_1926_11_12_5_object_2647211.png
Page 5 of 8
Date: 12.11.1926
Physical description: 8
der Handelsvertretung 50 Prozent bar be zahlt werden mußten und 60 Prozent kreditiert wurden!. Die „Cice' nimmt Wechsel, die von der russischen Staaitisànk giriert sind, als Zahlung an und hat gleichzeitig ausbedungen, daß alle Einkäufe, die von italienischer Seite in Ruß land gemacht werden, mit diesen Wechseln be zahlt werden können. Von italienischer Seite wird darauf hingewiesen, daß Rußland nicht nur die Konkurrenz verschiedener Staaten aus zunützen sucht, sondern auch die Konkurrenz ei nes

wird. Dies wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die einfache Bauern- bevöükevung zu der TAligkeà ebnes >so moder nen Institutes à einer Bant stellen wird. Das neu« polnische Wechselgeseh Durch das ab 1. Mnner 1927 in Kraft tretende neue Stemvelgesetz werden auch die Vorschrif ten über die Stempelgebühren für Wechsel ei ner grundlegenden Aenderung unterzogen. Die neuen Sätze betragen: > 20 Droschen bis zur Höhe der Wechselsumme von 60 Zloty; V0» Groschen für jedes volle oder begonnene 100 Zloty der Wechselsumme

, soferne diese 60 Zloty übersteigt und là Zloty nicht ! <)l> onnenen 1000 Zloty der 000 Zloty übersteigt, esen Ge Zechselsumms, welche überschreitet; 3 Zloty von jedem vollen oder be- We Diesen Gebühren' unterliegen auch tm Auo- lmudi gesteMe Wechsel!, wein« skch der Akzeptant oder der Zahlungsort in Polen befinden, fer ner wenn der Wechsel auf polnische Valuta lau- z gänzliche ober ' I . . len schließlich wenn vor einem polni- > Nif. iet, die gänzliche oder teilweise Zahlung in Po Die Gebühr

des Fi- nanzministers besigen, vorgenommen werden. Für die Stempelgebühr haften alle aus dem Wechsel Verpflichteten sowie der Aussteller, Remittent und Besitzer eines Wechsels solida risch, soweit sich der Wechsel auf polnischem Ge biet in ihren Händen befunden hat. Erhalten solche Personen eineN nicht oder nur ungenü gend gestempelten Wechsel, so sind sie zu ihrer Entlastung verpflichtet, den Wechsel vor An bringung einer Unterschrift der Weitergabe, der Annahme der Zahlung oder der Erhebung der Klage machstempeln

16
Newspapers & Magazines
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1902/20_12_1902/BRG_1902_12_20_5_object_773531.png
Page 5 of 20
Date: 20.12.1902
Physical description: 20
von 6000 Kronen, wofür Advokat Dr. Untersteiner in Meran Bürge war. 4000 Kronen hat Schmidt im Bankhause Biedermann zurückgezahlt. Dr. Untersteiner ver langte- energisch den Wechsel von Schmidt zurück, dieser lockte ihn dem Klotz heraus und gab ihm dafür einen Wechsel ohne Unterschrift Dr. Unter- stcincr's. Da Schmidt an Klotz 200 Kronen gezahlt, erleidet dieser einen Schaden von 1800 Kronen. Die übrigen von Schmidt verübten Schwindeleien können derzeit nicht strafgerichtlich verfolgt

. Der Präsident erklärt, der Gerichtshof werde hierüber syäter Beschluß fassen. Es beginnt nitn das Verhör des Angeklagten Karl Schmidt. Dieser erklärt sich für nicht- schuldig in allen angeführten vier Fällen. Die Unterschrift seiner Frau bei dem sogenannten Thalmann'schcn Wechsel sei echt, ebenso jene Erhart's auf dein Wechsel der Schlanderser Spar kasse. Die Unterschrift Prinoth's habe er eingesetzt in der Annahme, dieser werde seine Zustimmung geben. Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück

, daß die Einnahmen aus den Villen heuer 24.000 bis 30.000 Kronen betrugen. Der BurggrLfler Schmidt will Wetters für Wechsel 4000 Kronen und überdies Kapitalszinsen gezahlt haben. Der Präsident konstatiert, daß selbst Zinsen für 1901 nicht gezahlt seien. Schmidt erklärt, nach Deutschland und England gereist zu sein, um dort eine Gesellschaft für den Ankauf der Villa „Bavaria' zu finden. Die Aktion wäre gelungen, wenn nicht seine Verhaftung und bie- Verhängung des Konkurses erfolgt wäre. Seine (Schmidt's) Abreise

, wenn sie nicht nach seinem Wunsche aussagt, mit der Anzeige wegen Meineid. Zeuge Vizebürgermeister Karl Hnbcr erklärt die Wechselgeschäfte schmidt's bei der gewerblichen Spar- und Vorschußkasse. Thalmann hat erst unterschrieben, nachdem die Unterschriften der Frauen Schmidt auf dem Wechsel waren. Die Wechselfälschung Schmidt's auf den 'Namen Anton Plant ist dadurch aufgekommen, daß er (Zeuge) den Prokuristen Bettmesser auf die Unterschrift Anton Plant's, die sich hernach als gefälscht herausstellte, aufmerksam gemacht

hat. Welcher Wechsel der Frau Klara Schmidt nach Wien zur Unterschrist gesandt wurde, wofür sich Präsident und Staatsanwalt besonders interessieren, kann Zeuge nicht angeben. Die Frage, ob Schmidt vor seiner Abreise von Meran um Urlaub gebeten, beantwortet Zeuge mit Nein. Er (Zeuge) war damals m Innsbruck, wie er zurückgekommen, lag ein Brief von Schmidt mit dem Ersuchen um einen zweitägigen Urlaub auf seinem Schreibtische. Ueber Antrag des Verteidigers wird die Vor ladung des Josef Nagele, Beamten der Spar

17
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1910/29_01_1910/BZZ_1910_01_29_6_object_451586.png
Page 6 of 16
Date: 29.01.1910
Physical description: 16
.' „Und das waren sie auch — sehr vernünftig. Das wissen Sie ja selbst.' «Wenn Sie mehr wünschen', sagte er, „muffen Sie mir einen anderen Namen auf den Wechsel bringen'. Mb fragte: „Wessen Namen?' Er sagte: .Hhres Bruders!' „Glauben Sie, mem Bruder würde meine Wechsel einlösen? Der würde mir schön komm«!- «Mlso schlimmer', sagte er. Und es war schRm«. Brüder sollten sich immer gute Freunde sein; sie sollten einander helfen, das ist nur recht. ' Er sagte zu mir, ich solle mit ihm dinieren, ich tat es und nach dem Essen fing

er wieder von den Wechseln an. „Ich will Ihnen bare fünf zehntausend Mark für einen dreimonatlichen Wechsel über zwanzigtausend Mark mit dem Namen Ihres Bruders geben.' „Ich sage Ihnen, daß nichts meinen Bruder dazu bringt, meine Wechsel zu unterschreiben.' „Wenn Sie mir solch einen Wechsel brächten, würde ich nicht weiter nach fragen, wie der Name dahin gekommen sei.' Dann blickte er mich an und ich verstand, was er wollte. „Oh, steht es so, ja? Ich bin ja immer hart vorm Winde gesegelt, aber so weit

ist es doch noch nicht mit mir gekommen.' Erfüllte sich feilt Weinglas von neuem. „Sie sagen, Sie brauchen das Geld dringend. Je eher ich den Wechsel in Händen habe, je eher werden Ihre Wünsche erfüllt.' Am nächsten Morgen gab ich ihm den Wechsel. Und nach drei Neonaten war Swrin in Sicht.' „Ich weiß nichts von dem allen — er denkt sich alles rein aus. Der Wechsel wurde richtig eingelöst, wie es sich gehört, be» der Vorzeigung.' „Nachdem es zwischen meinem Bruder und mir beinahe^zu Mord und Totschlag gekommen war. Ich war noch immer

, wie stets, in Geld nöten. Aber diesmal kam Bernstein zu mir.' „Ich höre, daß Sie in der Klemme sitzen.' Ich machte ihm mein Kompliment über seine ge naue Information. „Es nützt nichts', sägte er, sich mit lumpigen Hunderten herumzuquälen. Sie brauchen eine hübsche runde Summe, um wieder flott zu werden.' Ich gab ihm recht, und wunderte mich nur, wo die hübsche runde Summe wohl herkmmen solle. „Ich wlll Ihnen sagen, was Sie zu tun haben', sagte er. „Bringen Sie mir fünf - Wechsel über je zwanzigtausend

18
Newspapers & Magazines
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1907/13_11_1907/SVB_1907_11_13_2_object_2543186.png
Page 2 of 8
Date: 13.11.1907
Physical description: 8
mich zwar nicht, weil ich am entgegengesetzten Ende der Stadt wohne, allein ich kenne Sie xar röuominöo und weiß, daß Sie Wechsel diskontieren. Ich stehe in Diensten der Firma Rustle & Smooth uni? habe den Wechsel von einer unserer besten Kunden, der honorablen Miß Snobston, der Nichte des Lord Blimley erhalten. Die Tratte ist von ihr aus einen gewissen Major Mumchanee gezogen, den Sie wohl auch kennen, und von demselben akzeptiert. Die Dame hat uns seit einigen Jahren mit ihrer Kund schaft beehrt, ist sehr verschwenderisch, aber bezahlt

. Mit Rücksicht auf die Abneigung der konservativen deutschen Kreise, auch in diesem Falle der slawischen Majorität Dienste zu leisten, lehnte Dr. Ebenhoch das ihm angebotene Präsidium ab. Nach dem Sturze des Ministeriums Badem hielt Dr. Ebenhoch am 26. Jänner 1898 im oberösterreichischen Landtage Axminster fragte mich'etwas betreten, ob denn der Wechsel nicht gut fei? „,Sagen Sie mir offen, versetzte ich, ,von wem haben Sie diese Tratte erhalten?' „,Von Miß Snobston selbst und eigenhändig/ erwiderte

er und gestand mir auf meine Frage, ob er noch andere Wechsel, von derselben Dame ge zogen, in Kurs gesetzt habe, ohne Zaudern, er habe noch einen andern Wechsel von derselben Ausstellerin im Betrage von hundert Pfund Sterling an einen Juwelier namens Sparkle zediert, dem Miß Snobston zwanzig Pfund schulde und der ihm den Ueberschuß herausbezahlt, nachdem er ihn ersucht habe, sein Giro darauf zu setzen, zum Beweis, daß der Wechsel aus rechtmäßige und geschäftliche Weise in seinen Besitz gekommen sei

. Der weitere Ver lauf meines Gespräches mit Herrn Axminster ließ mich entnehmen, daß dieser zweite Wechsel, der noch drei Wochen umlause, dazu bestimmt gewesen sei. der ehrenwerten Miß die Mittel zu verschaffen, daß sie den Winter hindurch ihren Aufenthalt in Brighton nehme. Ich besann mich eine Weile, hestete dann einen sesten Blick aus Axminster und sragte ihn, ob er imstande sei, diese Tratte von hundert Pfund aus eigenen Mitteln einzulösen, falls sie etwa von dem Akzeptanten nicht bezahlt

werden würde. „.Einlösen?'fragte der arme Teufel mit einem jähen tötlichen Schreck, und der kalte Angstschweiß trat ihm aus die Stirne schon bei dem bloßen Ge danken an die Möglichkeit, daß der Wechsel bei Verfall nicht honoriert werden würde. 'Ich, ihn

20
Books
Category:
History
Year:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/FEO/FEO_241_object_3919899.png
Page 241 of 532
Author: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XVI, 496 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Location mark: II Z 92/9
Intern ID: 104573
212 Rudolf Geyer 3. Fron und Wechsel. Der Wechsel x ) leitet sich aus dem Kecht des Bergherm her, von den Gewerken das Silber zu einem unter dem Marktpreis stehenden Betrag einzulösen. Die Differenz zwischen den beiden Preisansätzen heißt Wechsel Wenn die Einlösung nicht erfolgt, hat der Gewerke den Wechsel nach Maßgabe der Menge des Silbers an den Bergherm zu entrichten. Der Wechsel wird damit zu einer Abgabe. In Tirol 2 ) betrug damals der „Losungspreis* 5 Gulden für die Mark Silber

, der Wechsel 3 Gulden, der Marktpreis stand auf rund 8 Gulden, Dieser auffallend hohe Wechsel war allerdings nur in den silberreichen tirolischen Gruben möglich, wo die Gestehungskosten um diese Zeit wirklich 5 Gulden nicht überstiegen. In den niederöster- rei chi scheu Bergwerken, wo der Abbau der Erze lange nicht so aus gibig und daher viel kostspieliger war, konnte von einem Wechsel in dieser Höhe natürlich nicht die Bede sein. Der gewöhnliche Wechsel scheint hier einen halben Gulden (= 30 Kreuzer

) von der Mark betragen zu haben 3 ). Aber seit spä testens 1500 ist er überall herabgesetzt. In Velach, Kirchheim, Stein feld und Lienz beträgt er 1502—1507 nur mehr 15 Kreuzer 4 ), zu Schladming und Bottenmann 1500—1505 noch 20, seither ebenfalls 15 Kreuzer 5 ), Ein Bericht Zächs von 1506, der Wechsel in den Ober- kiirntner Gruben sei „laut des freybriefs an allen orten der perkwerch von der mark silber wexl auf 15 kreuzer geringert', stimmt damit überein 6 ). Für Unterkärnten, Ober- und Untersteiermark

7 ) sind An sätze nur aus dem Jahr 1509 bekannt, der Wechsel beträgt hier gar nur 24 Pfennige (— 6 Kreuzer). Vermutlich gab es also bezüglich des Wechsels zwei verschieden behandelte Bergwerksgruppen, die ausbeute- ') Tgl. Zycha, a. a. Q. 266 ft. Zychas Ausführungen über den Wechsel finde ich durch meine beim Studium der Raitbücher der Haller Münze gemachten Be obachtungen bestätigt. s h Quelle: die eben genannten Haller Raitbücher, dzt. im Wiener Münz- amtsarchiv. s h Innsbr. E. u. B. 1502, fol. 198. «) Ebd

21