VMMLrMqlmWcke HMler. Landwirthschast, Gewerbe, Haus, Garten, Küche und gemeinnützige Notizen aller Art. Zum Pusterthaler Boten Nro. 9. B«uern — Wechsel. ES gab eine Zeit in Oesterreich und diese Zeit ist noch nicht so weit zurück, in welcher unseren Bau- ern der Wechsel ein ganz unbekanntes Ding war, und hätte man einem Bauer ein ganzes Packet solcher Wechsel zum Geschenke gemacht — er wäre sicherlich in Verlegenheit gekommen, welchen Gebrauch er damit machen sollte. Allein diese Zeit
ist vorüber, und hat der Bauer wenigstens in diesem Punkte feine Kenntnisse erweitert und sich, so schwer es ihm sonst wird, dem Fortschritte in der größeren Ausbeutung seines Kredites angeschlossen; denn heutzutage hat das Wort .Wechsel' in vielen Bauernstuben einen guten Klang und wird man so wohl Bauern, welche auf Wechsel Geld nehmen, als auch solchem welche auf Wechsel Geld geben, häufig finden; beide Gattungen machen dieselben wirhschaft-. lichen Stufen, jedoch in umgekehrter Ordnung
durch. Der seines Hypothekar-Kredits bereits verlustig gewor» dene und deshalb auf Wechsel Geld nehmende Bauer geht in Kurzem mit seiner Wirthschaft zu Grunde, wenn er auch noch so wohlhabend war, während der auf Wechsel Geld gebende Bauer (gleichbedeutend im Wucher) gewöhnlich ein »Abgehauster' ist, der Anfangs mit fremden, später mit eigenen Geldern Wucherge schäfte betreibt, in wenigen Jahren sich dabei ein wenn auch nicht bedeutendes Vermögen sammelt, dann in die Stadt übersiedelt und nun im Großen als Wucherer
- ratSgut. Erbtheil, Reinertrag der nächsten Ernte ze.) ihre Deckung findet. Für derlei Fälle billiges Geld zu schaffen, ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Are- ditgenossenschaften und Vorschußvereine. Hier sollen nur jene Wechselgeschäfte in Betracht gezogen werden, welche dem Leichtsinne und Unverstand ihr Zustande kommen verdanken und eine dauernde Belastung, einen Angriff des Stammkapitals bilden. ^ ^ Wer Geld auf Wechsel nimmt, erhält eS haupt sächlich im Vertrauen auf den Kredit
, der in seiner Person als Arbeitskraft steckt; dies trifft zu bei dem GewerbSmanne, bei dem Handelsmanne, welcher mit seiner persönlichen Kraft und seinen Fähigkeiten sich oft in kurzer Zeit so viel erwerben kann, daß er leicht seinen Wechsel einlösen kann. Darum ist auch der Kredit, welcher einem solchen Manne gewährt wird, unabhängig und nicht begrenzt durch den Besitz eines Hauses oder Grundstückes und kann sehr groß sein, wenn der Gläubiger demselben die Fähigkeit zutraut, in kurzer Zeit seine Schuld