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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 06.04.1934
Physical description: 6
Freitag, hen k. April 1934. Xll ..?l l p e n ; e i t n n Seite 5 Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Wechsel- und Schèckverkehr enthalten ' im Bezug auf die Proteste verschiedene neue Bestimmun gen, deren eingehendere Erörterung sicher inter essieren dürfte. Als wichtige Neuerung ist die Bestimmung zu betrachten, welche allen Gemeindesekretären jener Orte, in denen weder ein Notar ^ noch ein Ge richtsvollzieher ihren Sitz haben, das Recht zu spricht die Wechselproteste aufzunehmen

. Der Protest , kann entweder mit einen eigenem Akte aufgenommen werden, wobei aber die entspre chende Anmerkung auf den Wechsel vorzunehmen ist,, oder auf einem' Prolongierungsblatte am Wechsel selbst gemäß den üblichen gesetzlichen Normen. ' ' ' - » Bekanntlich bestimmte das frühere Wechselge setz, daß im Protestakt auch die genaue, wort wörtliche Abschrift des betreffenden Wechsels ent-- halten sein muß. Die neuen Normen beinhalten in dieser Hinsicht nicht mehr die Verpflichtung der ganz genauen

und wortwörtlichen Abschrift, des , .-zu protestierenden Wechsels, falls der Protest Mit tels separaten Akten ausgenommen werden sollte. Damit wird bezweckt, gewisse Zwiste, die infolge des Auslassens eines vielleicht ganz belanglosen Wortes entstanden'sind und daher die Proze duren beträchtlich verlängerten; endgültig unmög lich zu machen. Gemäß den Normen, die praktisch > schon von den Banken zur 'Anwendung gelangten, - vestimmt der Art. 71 des Gesetzes ausdrücklich, daß für mehrere Wechsel, welche'von

der gleichen (innerhalb der ersten beiden'Wochentage nach der Siadenz). Wenn dann die Zahlung verweigert oder der Wechsel nicht angenommen wird, ist der Inhaber des Wechsels verpflichtet, > dies seinein Vordermann (letzten Giranten) mitzuteilen. Auf jedem Falle jedoch ist der Wechselschuldner ver pflichtet die nötigen Beweise vorzubringen, falls er die Präsentierung des Wechsels leugnen, oder anfechten sollte. Wurde jedoch diese Klausel erst von einem der Giranten angebracht, so beziehen

werden, der die Klausel „senza Spese' auf dem Wechsel angebracht hat. Die früheren.Bestimmungen behandelten auch die genauen Prozeduren im Falle, daß der Wech sel verloren gegangen sein sollte, gestöhlen oder vernichtet wurde. Das neue Recht sieht in dieser Hinsicht Normen vor, die das gesamte Verfahren außerordentlich beschleunigen. Der legitimierte Inhaber, dessen Wechsel jedoch abhanden. gekommen ist, zerstört oder gestohlen wurde, hat nach den neuen Bestimmungen das Person am gleichen Orte zu zahlen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
. 3 uns uachruntag.Z : on n- und Feier- U Ubr vcniiltiags > im ersten Stock: An H bi- Udr mittag? K U<r abend?. Än » von Uhr srüh bis mToiuuagcn vou^bis ' k> bi? 7 Uhr abend- dem Herrn Chnstanell die W-chsel sodann mit der Bitte um Gewährung der Bürgschaft verlegte. Diese beiden Wechsel wurden vo r der Sparkasse eSkomptiert und die die-bezü lichen Beträge hat der Beschädigte bereus am 8. August bei der Sparkasse erlegt. Von Pardatscher betrogen- erscheint auch die Spar- und Borsch uhkasse für Handel und Gewerbe

in Bozen. Auf einem von derselben honorierten Wechsel vom 5. Juni lW5 über l8W K. zahlbar am 5. September 1W5, Hatto er die Unterschrist des Herrn Martin Menz, auf einem anderen vom 29. Jänner 19U5 über 4OW X, mit dem Verfalltage 29. Juli l90i>, jene des Herrn Johann Scherlin als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser gefälschten Unterschristen die Auszahlung der erwähnten Summen er schlichen. Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Kreditanstalt weiter giriert, wes halb diese sich um Zahlung

an die genannte Kasse wandte. Beim hiesigen Bankhause F. T s ch u r t- schenthaler ließ sich der Beschuldigte die Beträge für nachbezeichnete Wechsel mit von ihm gefälschten Unterschriften auszahlen: für den Wechsel vom 4. März l9>)5 über 1471 k 30 K, zahlbar am Zl. Juli 1905. und jenen vom 10. Juni lWd über l182 IL 60 k, fällig am 15. Oktober 19l1ö, auf denen er die Unterschriften des Akzeptanten Herrn Heinrich Proiliner gefälscht hatte; ferner für den Wechsel vom 30. Juni l 905 über 2311 X 70 K, zahlbar

am 30. Ok tober l90i), auf diesem Wechsel wurde die Unterschrift des Herrn Florian Ringler, Torggel- hauSwirteS hier, als Akzeptanten nachgemacht; weiters für den Wechsel vom 12. Juli 190ö über 3000 lv, fällig am 12. Oktober 190^», auf dem Pardatscher die Unterschrift des Herrn Johann Mumelter als Aussteller gefälscht hatte,- endlich für den Wechsel am 3. Juni 19.5 über 1741 X 84 K, zahlbar am 3. No vember 190ö, mit der nachgemachten Untere schrift des Herrn Eduard Told in Welsberg

, von welchem er andere, echte Wechsel besaß. In allen diesen fünf Fällen ist die Firma F. Tschurtfchenthaler hier um die genannte Wechselsumme, für welche sie bei Pardatscher keine hinreichende Deckung finden kann, ge schädiget. Unter den vom Beschuldigten Geprellten erscheinen auch die Firmen Pernthaler und Kapeller in Bozen und Fra- telliFaeS. Bankhaus in Trient. Von erstgenannter erhielt er auf Grund des Wechsels vom 15. April 1905 über 2l00 K, inhlbar am 15. August 1905, mit der ge fälschten Unterschrift

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 20
Date: 19.12.1902
Physical description: 20
Seite 4 Meraner Zeitung Nr.» 52 versprach dies, verschwieg aber, daß er auf eben dieses Guthaben seiner Mutter gegen Wechsel von der Meran.er gewerblichen Spar- und Vor- schußkasse bereits 5400 A behoben hatte, wobei er noch dazu eine Unterschriftenfälschung beging. Walser ist mithin geschädigt. Diesen Betrug ge steht Schmidt ein. , 2. Betrug znm Schaden des Candidus Thal ln an n, Sattlermeisters in Meran. Candidus Thalmann leistete dem Schmidt für einen auf 4(X1l) lautenden Wechsel Bürgschaft

, aber nur, weil er auf dem Wechsel die Unterschrift der Klara Schmidt, der Frau des Angeklagten, sah, welch letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kredit genoß. Später jedoch stellte sich heraus, daß die Unterschrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt bestreitet dies zwar, wird aber von seiner Frau Lügen gestraft. Auch die Schreibsachverständigen erklären, daß jene Un terschrift nicht von der Klara Schmidt herrühre. Thnlmann sieht sich somit um 40O0 ^ betrogen. 3. Betrug zum Schaden der Sparkasse

digte dem Andorfer nach langen Verhandlungen einen Wechsel ein, auf welchem Anna Schmidt, Josef Erhard uud statt des Holzgethan, der an geblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen unterzeichnet waren. Audorfer begab sich mit dem Wechsel nach Schlan ders und die Sparkasse zahlte die Id.tZW aus. Später, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärten sie, von einem derartigen Wechsel gar nichts zu wissen: die Unterschristen seien gefälscht

. Schmidt gesteht auch, die Unterschrist des Prinoth nachge macht zu haben; bezüglich der Unterschrift deß -Erhard aber verhält er sich leugnend. 4. Betrug zum Schaden des Franz Klotz!, Geschäftsmannes in Untermais. Am' 1. Oktober 1899 nahm Schmidt bei Franz Klotz ein Dar lehen von 60t>l) gegen Wechsel auf, wobei Ann^l Schmidt und Dr. Unte^steiner als Bürgen zeich neten. Im Laufe der Zeit zahlte Schmidt 4V0P Is an Klotz wieder zurück und griff, als er endlich wegen der restlichen 2M0 X von dent Bürgen

Dr. Untersteiner gedrängt ward, zu einem selt samen Mittel, um denselben beruhiaen können. Er lockte nämlich dem Klotz den Wechsel beraus und spielte ihm eine Abschrift desselben in die Hände. Der echte Wechsel wurde dent Dr. Unter- steiner übergeben, womit dessen Hastpflicht er losch. Klotz aber bemerke M spät, dass au? dem neuen Wechsel die Unterschrift des Dr. Unter steine'- fehlte und daß nnr Anna Schmidt alß Bürgin zeichnete. Die Bürgschaft der Anna Schmidt ist aber wegen der Vermögenslage der letzteren

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 13.08.1873
Physical description: 4
.nach dem Sarge des Pater Abraham a Santa Clara. Ein Wechselfälscher. In Straubing fand kürzlich Verhandlung statt gegen den ehemaligen Spinnfabrikbesitzer Louis Arnold Schultes aus Zürich, späterJnha-- «er einer ähnlichen Fabrik in Louisenthal bei ^-egernsee und jetzt Besitzer des Hotels am be kannten «Hochfinstermünzpaß' in Tirol wegen WechselfälsHung. Die raffinirt durchgeführte Manipulation, mit der man die durchweg falsch:» weist von fingirteu französischen Firmen trassir- «n Wechsel in Kurs setzte

, bestand im wesentli chen darin, daß Louis Schultes sich bei dem Zum Opfer erkorenen. Bankier unter einem, in ver.. Handelswelt mehr oder, minder bekannten Atamen, — meist unter der Firma eines Holz- Händlers' ^ einführte, vorher zu diesem Zwecke erworbene Wechsel umsetzte und so einen Geschäfts verkehr eröffnete, der als ein vollkommen reeller und vertrauenerweckender erschien. Nachdem der jeweilige „Holzhändler' eine Zeit lang im Ge schäftsverkehrs mit der betreffenden Bank gestan den, brachte

er gewöhnlich gleichzeitig mit ein paar guten Wechseln eine 'langsichtige Tratte mit meist unbekannten Ausstellern uns Giranten zum Verkauf, die aber dem neuen guten Kunde» zu Liebe regelmäßig mit mehr oder weniger Widerstreben auch übernommen und diskontirt wurde. Der Verfalltag erschien, die weiter be geben? Tratte kam nicht zurück, mußte also ho- uorirt sein und der Kredit des „Holzhändlers- wuchs. Nun wuüven weitere Wechsel der näm lichen oder ähnlicher fremder Firmen verkauft, die alle honorirt wurden

, so daß m^n in den Geschäftsfreund nicht das leiseste Mißtranen mehr setzte. Jetzt war der Augenblick der eigentlichen Aktion gekommen. Eine größere A'izahl auf bedeutende Beträge lautender Wechsel, gewöhnlich eine Summe von 10, 12 auch 20,000 Thalern repräsentirend, wurde in kurzen Zwischenräumen bei der vertrauensseligen Firma diskontirt und diese letzten Wechsel kamen alle mit Protest zu rück; die Erkundigungen ergaben, daß alle auf denselben stehenden Namen und Firmen fingirte waren, der Geschäftsfreund war spurlos

verschwun den, die Recherchen in der angeblichen Heimath ergaben, daß der dort wohnende wohlhabende Holzhändler nie mit der betreffenden Bank im Geschäftsverkehr gestanden war, daß also ein Betrüger seinen Namen mißbraucht hatte, und die Bank war und blieb um ihre 10 oder 20.000 Thlr. betröge». Die Untersuchung ergab, daß auch die oben erwähnten zuerst verkauften Trat» ten schon falsche waren; allein SchulteS, von dem stets das Accept der durchweg domizilirten Wechsel herrührte, hatte stets nnter

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.02.1850
Physical description: 6
Königreiches. Scala I. für Wechsel. bis 100 fl- — fl. 3 kr. über 100 fl. „ 200 — „ 0 „ 200 „ „ 3S0 „ — „ 10 „ 350 500 — „ 15 „ „ so» „ „ 1000 „ — 30 „ „ I> 00 „ 1S00 „ — »» 4^ „ 1600 „ „ 2000 „ 1 „ —- „ „ 2000 „ 4000 „ 2 „ „ 4000 „ „ 6000 „ 3 „ — „ 6000 „ 8000 4 „ „ 6000 „ „ 10000 S », — „ „ 10000 „ „ 12000 „ 6 „ — „ „ 12000 „ 16000 S „ —- „ 16000 „ „ 20000 „ 10 „ „ „ 20'00 „ „ 24000 12 „ —- „ „ 2400« „ „ 28000 „ 14 „ -— „ 28000 „ „ 32000 „ 16 „ „ „ 32000 „ „ 36000 „ 1« „ — „ „ 36000 „ 40NV0

„ „ 1600 „ 4 „ — ,000 2000 „ 5 „ — „ 2000 „ 2400 „ 6 „ — „ 2400 „ 3200 « „ — „ „ 3200 „ „ 4000 „ 10 „ — 4000 4800 12 „ — „ 4600 „ 5600 „ 14 „ — „ 5600 6400 „ 16 „ 6400 7200 18 „ — „ ,, 7200 „ 8000 20 „ — über 8000 fl. ist vou je 400 fl. eine Mehrgebübr von l fl. zu entrichten, wobei ein Restbetrag uuter 400 fl. als voll anzunehmen ist. S c a l e ii für das Loiiibardisch-Venctiani'sche Königreich. Scala I. für Wechsel. bis 300 Lir. — tir. 15, Cent. über 300 Lir. 600 — ^0 600 10?>0 — „ -^0 105,0 >500

4S „ — „ 21600 „ S4 „ — ,, 24000 ,, 60 „ — über 24000 Lire ist von je 1200 Lire eine Mehrgcbühr von 3 Lire zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 1200 Lire als voll anzunehmen ist. Bestimmungen. 1. Dem Gebübrenansmaße nach der Skala I. unterlie gen diejenigen Wechsel: a) welche im gebührenpflichtigen Jnlande ausgestellt, und in 6 Monten oder in kürzerer Zeit vom Tage der Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind; l>) die km gebührenfreie» Jnlande ausgestellt, ins ge bührenpflichtige Inland übertragen worden

und nicht später als 6 Monate von dein Tage der Ausstel lung an gerechnet im Jnlande zahlbar sind; o) die im Auslande ausgestellt, in das gebührenpflich tige Inland übertragen worden lind nicht später als 12 Monate vom Tage der Ausstellung an ge rechnet im gebührenpflichtigen Jnlande zahlbar sind. 2. Im Auslande ausgestellte und im Auslande zahl bare Wechsel stnd gebübrenfrei. 3. Wechsel ans Sicht, zu deren Präsentation keine Frist oder doch ein Zeitraum von nicht mehr als 6 Mo naten für die im Julaude

und 12 Monaten für die im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen ist, unterliegen bei ihrer Ausstellung oder nach ihrer Ucberlragung in das gebührenpflichtige Inland den für Wechsel, die auf bestimmte Zeit ausgestellt sind, geltenden Bestim- miingen. uuird jedoch ein Mechsel auf Sicht, wenn er im ge- bührcttpflkchtigcn oder gebührenfreien Jnlande ausge stellt ist, binnen 6 Monaten, und ivenu er im Aus lande ausgestellt ist, binnen 12 Monaten, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, nicht zur Zahlung prä

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 4
Date: 17.11.1922
Physical description: 4
der !>' Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des 1 1 Jahres 1921 geriet Egger aber.ün bedeutende Zah- r lungsschwierlgkeiten, Indem Wechsel im Gesamtbetrag s, von 177-270 Lire nach und nach fällig wurden, für s die Egger nur ungenügende Deckung bieten konnte, s Die Schwierigkeit wurde um so größer, weil zwei der : Wechselbürgen >in Konkurs verfallen waren. Ein \: Wechsel von 40.000 Lire war am Oktober 1921 hiij zur Zahlung an die Banca cattolica, Meran, fällig. >.'1 Joses -Egger erschien nun am 8. Oktober bet

ist ein einfacher Dauer in Tscherms, j der weder lesen noch schreiben bann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem ! Bruder Josef «in Anwesen im Schätzwerte von p 150.000 Live und versieht auch für seinen Bruder alle Geschäfte, well dieser anscheinend geistig mlnder- . wertig ist. Mitte Oktober 1921 kam Josef Egger zu ■ Johann Erb, tat sehr groß und versprach die Mlla f. eines gewissen Zandarko, auf welcher -Erb eine Hypo- * . thek liegen hatte, anzukausen. Eine- Woche später kam Egger

wieder, diesmal in Begleitung! des -Eduard Ortter, zum Erb. Er stelle den Ortler als Bank- -, beamten mit dem Beifügen vor, daß ihm dieser falls , er (Erb) Geld benötige, solches verschaffen könne: Johann Erb meinte, daß er 20.000 Lire wohl brau chen kö-ne, worauf Egger und Ortler erklärten, sie würden .^m das Geld zu 4J4 v. H. durch die -Banco '... di Roma in Wozen verschaffen können. Egger zog nun ' l drei Zettel (Wechsel) aus. der Tasche -und ließ Erb sie unterschreiben, was dieser bei der Gemeindevor

stehung in Tscherms in Gegenwart des Gemelnde- ,, fekretärs Pichler, der di« Identität bestätigte, auch j tat. Einige Tage später erschien Ortler allein bei Erb und sagte diesem, daß die drei ersten Wechsel ungültig feien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei weitere Wechsel zur Unterschrift vor, , von denen einer insofeme ausgefüllt war. als er in der oberen rechten Eck« die Ziffer 60.000 auftüies. Dies erklärte Vrller damit, daß es eln Drittel des Schätzwertes des Hofes bedeute

. Da Erb nicht sogleich Zeit hatte, kam am Nachmittage Egger. Mit diesem i ging Erb in di« Gemeindekanzlei und unterschrieb - dort die drei neuen Wechsel und eine hypothekarische Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde ' zu kennen. Mit dieser Sicherstellungsurkunde erklärten sich di« Brüder Erb einverstanden, daß aus ihren Gesamt besitz für die dem Eouavd Ortter unterschriebenen drei Schuldwechsel »in Betrag von zusammen 210.000 ü. grundbücherlich angernerkt und im Fall

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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 26.02.1938
Physical description: 16
oder zu ungleichen Teilen übernommen wurde, zulässig. Diese» innere Obligationsverhältnis kann ein ziviles oder handelsrechtliches sein, eine Bürg schaft beinhalten, auf einem Teilhaber oder Gescllschaftsvertrag beruhen, usw., wie es eben vereinbart wird, und ist nicht wechselrechtlicher Natur. Praktisch ist der Nachweis oft lang wierig und schwer zu erbringen, da bei Wechsel- ausstcllungcn die Bürgen meistens einfach unterschreiben, ohne das Berpflichtungsverhält- nis untereinander richtig aufzuteilen

, der diese Schuld im Sinne des Art. 1919 Cod. Eiv. eingelöst hat, das Regreßrecht auch dem Mitbürgen gegenüber im Verhältnis des betreffenden Anteile«. Wie aber schon erwähnt, sind diese Ansprüche bei wechsclrcchtlich Gleichverpflichteten mit Klage im Prozeßwcgc geltend zu machen, da es sich hier um eine gewöhnliche innere Bürgschaft oder um ein sonstiges Derpflichtungsverhältnis handelt, während der eigentliche, formell« Wechselbürge den Hauptschuldner auch wechsel- mäßig belangen kann. Um nun die einzelnen

gegenseitigen Rechte und Pflichten sicher zu stellen und insbesondere die Bewcislast zu erleichtern, ist es rat sam. vor Wcchsclunterfertigung die Vereinbarung klar zu legen. Es ist wohl auch empfehlenswert und Dienst am Kunden, wenn die Geldinstitute, unkundige Leute, die ohne irgendwelche Vorteile nur aus Gefälligkeit gegen den Darlehensnehmer unter schreiben. gesetzmäßig informieren und die Wechsel im Sinne des inneren Derhältnisies oder der eventuellen Vereinbarung fertigen lasten, wodurch die Rechte

der Schuldner den fälligen Wechsel nicht ein. muß der Bürge einspringen. Durch Zahlung erwirbt er die Rechte des Gläubigers und kan» auf Grund des ausgefolgten Wechsels gegen den Hauptschuldner nab' dessen wechsclrechtliche Schuldner sofort mit Exekution vorgehcn, d. h. sein Guthaben zurllckfordern. Hierin liegt gleichzeitig der Schutz des Wcchselbiirgen, der ohne weiteren Prozeß an Hand des bezahlten Wechsels er- mächtigt wird, vom Hauptschuldner seine bereits exekutive Forderung einzutrciben. So weit

die eigentliche, formelle, im Gesetz vor gesehene Wechselbürgschaft (avallo). Die gewöhnliche Bürgschaft beim Wechsel Im täglichen Verkehr spricht man noch in einem anderen Sinn, als vorhin ausgeführt, non einer Wechselbürgschaft, nämlich in Fällen, wo einer dem Wechsel« oder Darlehensnehmer gewöhnlich, nämlich nicht wechselmäßig, bürgt. Vielfach geht man in Freundschaft und gutem Glauben zum Geldgeber und unter schreibt einen Wechsel, so wie er gerade vor- gelegt wird. Nun wissen di« Darlehensgeber

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 25.08.1926
Physical description: 6
nun während seines Auftnt haltes in Bolzano den Besuch des Herrn Morandell und seit diesem Zeitpunkte war der Wechsel samt dem ordnungsgemäßen Auslandspaß des Gefertigten nicht mehr zu finden. Einige Tage darauf erklärte Monsorno dem Gefertigten, daß er im Besitze des Wechsels sei, den er von Herrn Morande!! erhalten habe. Der Gefertigte Hat Infolgedessen bei der kgl. Quästur die Diebstahlsanzeige eingebracht. Es wird daher festgestellt daß der Wechsel von 2Lvg Reichsmarl Eigentum der Firma àtmann, St. Gallen

^ ist. als deren Beauftragter der Gefertigte den Wechsel an den Dritten zu übergeben hatte. Es wird festgestellt, daß Herr Morandell gegen den Ge fertigten keine wie immer geartete Forderung hat und daß Herr Monsorno, welcher von dem Vorgehen des Herrn Morande!! wußte, gegen die Firma Gut mann, die Eigentümerin des Wechsel» ist, ebenfalls kein« Forderung hat. Schließlich ist richtige daß der Wechsellsamt dem ord nungsmäßigen Auslandspaß widerrechtlich entwendet wurde, uiÄ» daß der Auslandspaß des Gefertigten

Schenker L- Co. W Bolzano 'am Viktor Emanuel- platz Nr. 6. Tel. 41. Telegr. Reisefchenker. Eingesendet (Für bisse Rubrik übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) > In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 14S vom 22. Aug. steht unter der Rubrik „Eingesendet' eine Berichti gung aus den Art. :Mn Wechsel verschwindet', welche von den Herren Anton Monsorno und Rudolf Morandell gezeichnet ist. Der Tndesgefertigte ersucht nun dt« löbl. Redaktton um Aufnahm« nachstehender Berichtigung: «vor allem wtrd

festgestellt, daß der Art.: „Ein Wechsel verschwindet' nicht von mir in Ahrem Blatt« eingegeben wurd«. DI« Ausführungen der Herren Morandell und Monsorno sind vollkom men unrichtig. Richtig »t, daß di« Wrma Gutmann in St. Gallen, deren alleinig» Eigentümer Nola und Alvi» àtmann sind, mit «inem Dritten «in Welnge- schäft abgeschlossen hat und sich vertraglich verpflich tete, di« Restschuld durch Hingoch« eine« Wechsel» von 2SM Reichsmark zu decken. Die Firma Gutmann übergab den gegenständlichen Wechsel

den Gefertigten mit dem Auftrage, den Wechsel dem Dritten tm Sinne de» «geschlossenen Ver trage» zu übergebe». Der Gefertigt» hat den Wechsel Paè èri s-t«««, >o^h>ui5>>!ls/^ , I Schriftleitung! PàebSutie, Tel. LV2, Poflf.vS I I Sprechstunden taglich von 4 bis b Uhr nachmltog». I Da» Meraner Strandbad. Ä» muß ja nicht'gerad« Riccione oder der Lido von Venedig sein, auch der „Lido' von Merano bie tet sein« Reiz« und Annehmlichkeiten denen, dl« gläubig zu ihm wandeln. Der Lido von Merano

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Volksblatt
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Page 5 of 14
Date: 20.12.1902
Physical description: 14
berichtet, so hat Wien z. B. am Mittwoch einen Temperatur wechsel von —9 Grad auf 5 Grad zu verzeichnen. Ähnlich lauten die Nachrichten von Berlin, Inns bruck u. s. w. Wir haben heute Freitag bei milder Temperatur regnerisches Wetter, während es auf den Höhen schneit. Schwurgericht. Am Montag, den 15. Dezember, verhandelte das Schwurgericht gegen die reichsdeutschen Hand werksburschen Michael Bardua und Friedrich Brinker wegen Verbrechens des Raubes und wegen Verbrechens des Diebstahls. Bardua wurde

der Mutter Schmidts 8000 Kronen und leistete dem Schmidt für ein ebenso hohes, bei der Schlanderser Sparkasse aufzunehmendes Darlehen Bürgschaft unter der Bedingung, daß die alte Frau Schmidt ihr Guthaben nicht abtreibt. Schmidt versprach dies, verschwieg aber, daß er auf eben dieses Gut- > haben seiner Mutter gegen Wechsel von der Meraner Spar- und Vorschußkasse bereits 5400 Kronen behoben hatte, wobei er noch dazu eine Unterschriftenfälschung beging. Walser ist mithin geschädigt. Diesen Betrug gesteht

Schmidt ein. 2. Betrug zum Schaden des Kandidus Thal mann, Sattlermeister in Meran. Kandidus Thal mann leistete dem Schmidt für einen aus 4000 Kronen lautenden Wechsel Bürgschaft, aber nur, weil er auf dem Wechsel die Unterschrift der Frau des Angeklagten sah, welch letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kredit genoß. Später jedoch stellte sichs heraus, daß die Unter schrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt bestreitet dies zwar, wird aber von seiner Frau Lügen gestraft

, beizustellen. Der Vertreter der Spar kasse Schlanders, Dr. Tinzl, betraute seinen lang jährigen Solizitator Johann Audorser mit der Abwicklung dieses Geschäftes. Schmidt händigte dem Audorfer nach langen Verhandlungen einen Wechsel ein, auf welchem Anna Schmidt, Joses Erhart und statt des Holzgethan, der angeblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen unterzeichnet waren. Audorfer begab sich mit dem Wechsel nach Schlandersß und die Sparkasse zahlte die 10.000 Kronen aus. Später

, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärten sie, von einem derartigen Wechsel gar nichts zu wissen; die Unterschriften seien gefälscht. Schmidt gesteht auch, die Unterschrift des Prinoth nachgeahmt zu haben, bezüglich der Unterschrist des Erhard aber verhält er sich leugnend. 4. Betrug zum Schade» des Franz Klotz, Geschäftsmann in Untermais. Äm I.Oktober 1899 nahm Schmidt bei Franz Klotz ein Darlehen von 6000 Kronen gegen Wechsel auf, wobei Anna Schmidt

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 24
Date: 18.12.1902
Physical description: 24
ersteres am ^.^SepteMer ^^1 'fällig wurde^MchdemiilUn Karl PlaiA au^Hu^t-1901^ überreichte Kart Schmidt M^W^genanUensSp einen. Wölongations- : wechsel, Mr!WW9 , aW I Mlchems.-Äe)N-)N't7e r s ch r l^MHines SchDegMaMs ÄntW Pl^ t War..' Man beschloß da^ niMÄeM . SträfMiDe.ZÜ-i'sberMktvoÄen, )sonÄ Am QchWngMnG Zinänzen Zu gÄ Schwieg gervater intervenÄ^und die! wechselmäßige.Hastimg für diese 30^000. .Kronen Mernahm.^Bev diesÄn .Anlaffe//es Wär ' arm 21 D'^tAWPi^Rahm der Äechtsfreund Mtl^v. Hrabnmyr, uut

der Die Anklagender'A'K'DaaWn^äM^aA'^HWm Karl dete: her Mutter - Schmidts M0H Monhlr innd 1 leistete dem Schmidt für ein ebenso hohes, bei der Schlanderser Sparkasse aufzunehmendes Darlehen Bürgschaft vnter der Bedingung, daß die alte Frau Schmidt ihr Mithaben nicht abtreibt. Schmidt versprach dies, verschwieg abpr, daß er auf ebeu die ses Guthaben seiner Mutter gegen Wechsel von der Meraner gewerblichen Spar- und Vorschußkasse bereits 5400 Kronen behoben hatte, wobei er noch dazn^ eine Unterschriftenfälschung beging./Walser

ist mithin Mchgdigt.-Kiesell' Betrug gesteht Schmidt ein. ^ 2. Betrug zum Schadeil. des. Handidus A h' ä l m a n n, SattleMeister jtn^ -Meran. 1 Candihüs! Mal- Mauu leistete dem Schmidt für einen auf 4000 Kronen lau tenden Wechsel Bürgschaft^ aber nur, weit erlauf > dem Wechsel die /Wterschrift ^ des ^Angeklagten sah, welch - letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kre dit, genoß. Später jedoch Mllte-sich's^rheraus, daß die Nirter- 'schrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt

am Als Bürgen versprach er seine Mut ter, den Josef Erhard, Holzschnitzer, uud den Anton Holz gethan, Bäckermeister, , beizustellen.'Der Vertreter der Spar kasse Schlanders, Dr. Tiuzl, - betraute seinen langjährigen Solizitator, Johanil Audorfer mit der Abwicklung dieses Ge schäftes. Schmidt händigte dein Alidorser nach laiigen Ver handlungen einen Wechsel ein, - auf welchem Anna Schmidt, Josef Erhard und statt des Hol,gethan, der angeblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen

! un terzeichnet waren. Ausdorfer begab sich iuit denl Wechsel nach Schlanders und die Sparkasse zahlte die 10.000 Kronen aus. Später, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärteil sie,? Iion einem derartigen! Wechsel, gar nichts zu wisseil: die Unterschriften seien-gefälscht. Schmidt gesteht. auch,. die.Unterschrift, des Prilioth uach^e- ahmt zu haben, bezüglich der Unterschrift des Erhard aber verhall er sich leugnend. — 4. Betrug zum Schaden des Franz Klo

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Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 7 of 12
Date: 17.11.1923
Physical description: 12
, Duplikate von Rechmin. gen und Quittungen, sowie de Ankündigungen lPlakare! au! Papier. a> We ch i« l sie m pe I <Art. b—7>. Der Ke- l pfloqenhei: des Andels entsprechend, Wechsel- ' skannerungen nur für Wechsel mir weniger als ! !ech:monüt!>cher Laus.zeil oorzunehmen. wurden > für Wechsel und ivechselähnliche Urkunden bis nur > viermonailicher Lauszeit die Gebühr auf die ! Hälfte jener mi: sechsmonaUicher Laufzeit herab, gesetzt. Die Gebühren betragen daher: Bei einer Wechsel summe bis 2tK) Lire

: 20 Eent., über 2!X> bis Ivl> Lire: W Cem., über bis 6lX> Lire: K<1 Cent., über KON bis 8<X> Lire: von Cent., über 81X1 bis IOM Lire: l Lire 2<1 uns pro 1<M Lire oder Teilbetrag. Für inliindischr, aber im Auslande zahlbare Wechsel, sowie iür aus d«ni Auslande kommende, wenn für letztere die nach den Gesetzen des Aus landstaates enrsallende Gebühr iür selbe entrichte' wurde, sirrd obige Gebühren aur die Hälire re duzier«. In obigen Sätzen ist der Jiuxüidenziijchlag be> reits inbegriffen. Die bisherig

« fixe Stempel- gebühr von 10 Cent, ist jedoch aufrecht geblieben und außer obigen Beträgen zu entrichten. Für Wechsel mit mehr als oiermonatlicher Laufzeit bleiben die bisherigen Gebühren aufrecht. Wechsel und ähnliche Urkunden auf Sicht .cambiaU a vista) oder aus bestimmte Zeit noch Licht <a certo tempo oista> iür welche kein ipä- tere- Fälligkeitsdaiuni :ls 1 Mona« resultier!, genießen die gleiche günstige Behandlung. Falls jedoch diesülben in der Folge erst nach Ablauf van 4 Monaten, vom Tage

des Akzeptes angesangen. zur Zahlung präsenri-'rt werden sollten, sind sie 1? Ta.ze nach Ablauf der I Monate dem Register- anite behufs Ergänzung >er Gebühr iür W>'ch'el mit ein«r Laufzei: bis S Monate vorzulegen. Das selbe «!>: für Wechsel, für ivelch« die Gebühr 'ür eine sechst»onailichc Laufzeit ««zahlt wurde, wenn sie erst nach !>x''er Zeit zur Zahlung präsentiert werden. Durch Art. 7 wurde fernere, für Wechselabschrit ten. Nechselsekunda und iveikere Aussertiqungen. gleichqiltii

. ob es sich u>» ui ändisch« oder aus ländisch« Wechsel haiid^ik. au' ? Lire Iii /Zuichlag inbegriffen) iestgesetzt. b> Sriefkopierbücher i'^lri. l3>. welche ab l.i. November, zur Absteinpclung überreicht iverden. umerli?aen bis Senrn der Ziempelgebühr von 2 Lire, iür je weitere IlX! Sei:e» oder^Teil- dc>räg>.' beiriigi Gebiikr Cent /Zmchlag int^irisfen» c> Für gewöbniia»' Ankündigungen >P!akaI«) auf Pap er <Kar:on) sind folgende Gebühre» >«st- gesetzi «Ar! 25): Kundmachungen, die nur für einen Tag anqe- schlagen werdLN

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