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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 20
Date: 30.07.1931
Physical description: 20
für diese Be zeichnungen voraussetzen, notwendig ist. - Wir erachten es als Aufgabe der ,/Bauernzeitung", nicht nur zu er zählen, was auf der Welt vorgeht oder zu bestimmten Vorkommnissen Stellung zu nehmen, sondern auch ein Aufklärungsorgan zu sein, das seinen Lesern das Ver ständnis auch für solche Dinge vermittelt, welche nicht gerade unmittelbar mit der Landwirtschaft zusammen- hängen, aber trotzdem das Wirtschaftsleben beherrschen. Und so wollen wir denn heute einmal vorerst die Worte Wechsel, Warrant, Effekten

und Eskompte erklären, weil dies unerläßlich ist zum Verständnis der von der Nationalbank getroffenen Maß nahme. Was ist nun ein Wechsel? Ein Wechsel ist entweder ein Z a h l u n g s v e r - sprechen, das ich einem andern in einer ganz bestimm- ten, vom Gesetze vorgeschriebenen schriftlichen Form gebe oder es ist ein Zahlungsauftrag, den ich einem Zweiten zugunsten eines Dritten oder meiner selbst erteile. Zum leichteren Verständnis seien zwei Beispiele dieser Wechsel angeführt. Nehmen

wir an, ich verspreche einem andern, der mir eine Ware geliefert hat, diese Ware in drei Monaten zu bezahlen. Er ist damit ein verstanden, sagt aber zu mir: „Ich würde jetzt dringend Geld brauchen, stellen Sie mir daher einen Wechsel aus." Wozu will er einen Wechsel? Die Sache ist so: Es gibt Finanzinstitute (Banken), welche solche Wechsel v o r dem Verfallstage einlösen, also den Betrag, auf den der Wechsel lautet, dem Ueberreicher des Wechsels ausbe zahlen und dafür aber außer einer kleinen Manipula tionsgebühr

die Zinsen gleich in Abzug bringen, welche vom Tage der Auszahlung des Wechsels bis zum dritten Tage nach dem Fälligkeitstage auflaufen. Dies e Annahme und Auszahlungvon Wechseln gegen Zinsen vor dem Fällig- k e i t st a g e bezeichnet man entweder mit dem franzö sischen Ausdrucke Eskompte (fpr. Escongt) oder mit dem italienischen Ausdrucke Disconto. Wer also einen Wechsel eskomptiert oder diskontiert, übernimmt ihn und zahlt den Betrag, der auf dem Wechselformular steht, bei gleichzeitigem

Z i n s e n a b z u g aus. Ich willfahre nun dem Wunsche meines Waren lieferanten oder meines Geldgläubigers und stelle ihm folgenden Wechsel aus: Innsbruck, am 27. Juli 1931. Am H, Oktober 1631 Kahle ich gegen dielen Wechsel an die Order des Herrn Josef Kral in Wels di« Summe von 1060 Schilling. _ Eigenhändige Unterschrift. Wie man sieht, ist das ein Zahlungsv ° r f p rechen, das ich abnebe, das aber dadurch einen besonderen Weit bekommt, weil es gesetzlich ein« Bekräftigung dadurch erfährt, daß Wechselklagen viel rascher erledigt

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Neueste Zeitung
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Page 7 of 8
Date: 15.05.1929
Physical description: 8
Februar 1928 erschien der Beschuldigte abermals bei Rudolf Br. und übergab ihm einen die Unterschrift des Otto Ben. als Bürgen und Zahler tragenden Wechsel aus 400 8 mit dem Ersuchen, ihm den Wechsel zu honorieren, da Otto Ben. ihm diese Beträge schuldig sesiund den Wechsel am Fälligkeitstage ein lösen werde. Rach Rücksprache mit dem Buchhalter P., der den Wechsel als in Ordnung gehend bezeichnete, jedoch in die Bonität des Ausstellers und des Bürgen Zweifel setzte, übergab Br. dem Überbringer

des Wechsel, K., 55 8, wofür er den Wechsel als Sicherstellung zurückbehielt. Als Ben. am 23. März 1928 auf die Beträge'von 45 und 55 8 eingemahnt wurde, erschien er bei Br. und es stellte sich heraus, daß Ben. nie einen Wechsel aus gestellt habe und daß seine Unterschrift täuschend gefälscht sei. Br. blieb um den Betrag von 100 8 geschädigt. Die Frage der Echtheit der Unterschrift. Eine nachträgliche Ueberprüfung ergab allerdings, daß die Unterschrift des Ben. echt fei. Die Staatsanwaltschaft behielt

M. habe es sich überhaupt nicht um eine Wechselangelegenheit gehandelt. Ben. habe übrigens zwei Wechsel ausgestellt. Die Zeugenaussagen. Der Zeuge Br. gab u. a. an, daß K. zu ihm gekommen sei, Um von ihm die Differenz vor 300 8 aus dem Wechsel des Ben. Me Hochspannungsleitung als Mordwaffe. Die sechzehnjährige Geliebte mittels Elektrizität getötet. - Der Angeklagte sreigesprochen. Wicner-Ncusta-t, 14. Mai. J'm Dezenrber 1927 hatte 5er Schlossergehilfe Karl N e u- w trth bei einem Schuhplaitlerfest in Liesing die damals

hof verbeugt und sofort auf freien Fuß gesetzt wird. zu erhalten; dies stellte der Beschuldigte, trotz der bestimmten Aussage des Zeugen, in Abrede. Aber atich der Zeuge P. gab an, daß es sich um den Restbetrag von 300 8 gehandelt habe. Der Zeuge M. sagte entlastend für den Angeklagten aus. Der Zeuge Ben. gab an, daß er nie behauptet habe, Arpad K. habe die Unterschrift gefälscht: es könnte sich um Bianca-Wechsel handeln. Aber er habe nicht gewußt, daß K. diesen Wechsel dem Br. gegeben

habe. Vor dem Untersuchungsrichter sagte der Zeuge Ben. im Sinne wesentlich anders aus. Die Vorschüsse seien nur zum Teil zurecht gegeben worden. Auf die Frage des StA. stellte der Zeuge Ben. fest, daß ihm die Bianca-Wechsel gestohlen worden sein müßten, jedenfalls feien diese Wechsel ohne sein Einverständnis weitergegeben worden. Vertagung. Da sich doch Zweifel wegen der Echtheit der Unterschriften er geben hatten, wurde die Einholung eines neuen Sachverständigen gutachtens beschlossen. Deshalb wurde die Verhandlung vertagt

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 06.04.1934
Physical description: 6
Freitag, hen k. April 1934. Xll ..?l l p e n ; e i t n n Seite 5 Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Wechsel- und Schèckverkehr enthalten ' im Bezug auf die Proteste verschiedene neue Bestimmun gen, deren eingehendere Erörterung sicher inter essieren dürfte. Als wichtige Neuerung ist die Bestimmung zu betrachten, welche allen Gemeindesekretären jener Orte, in denen weder ein Notar ^ noch ein Ge richtsvollzieher ihren Sitz haben, das Recht zu spricht die Wechselproteste aufzunehmen

. Der Protest , kann entweder mit einen eigenem Akte aufgenommen werden, wobei aber die entspre chende Anmerkung auf den Wechsel vorzunehmen ist,, oder auf einem' Prolongierungsblatte am Wechsel selbst gemäß den üblichen gesetzlichen Normen. ' ' ' - » Bekanntlich bestimmte das frühere Wechselge setz, daß im Protestakt auch die genaue, wort wörtliche Abschrift des betreffenden Wechsels ent-- halten sein muß. Die neuen Normen beinhalten in dieser Hinsicht nicht mehr die Verpflichtung der ganz genauen

und wortwörtlichen Abschrift, des , .-zu protestierenden Wechsels, falls der Protest Mit tels separaten Akten ausgenommen werden sollte. Damit wird bezweckt, gewisse Zwiste, die infolge des Auslassens eines vielleicht ganz belanglosen Wortes entstanden'sind und daher die Proze duren beträchtlich verlängerten; endgültig unmög lich zu machen. Gemäß den Normen, die praktisch > schon von den Banken zur 'Anwendung gelangten, - vestimmt der Art. 71 des Gesetzes ausdrücklich, daß für mehrere Wechsel, welche'von

der gleichen (innerhalb der ersten beiden'Wochentage nach der Siadenz). Wenn dann die Zahlung verweigert oder der Wechsel nicht angenommen wird, ist der Inhaber des Wechsels verpflichtet, > dies seinein Vordermann (letzten Giranten) mitzuteilen. Auf jedem Falle jedoch ist der Wechselschuldner ver pflichtet die nötigen Beweise vorzubringen, falls er die Präsentierung des Wechsels leugnen, oder anfechten sollte. Wurde jedoch diese Klausel erst von einem der Giranten angebracht, so beziehen

werden, der die Klausel „senza Spese' auf dem Wechsel angebracht hat. Die früheren.Bestimmungen behandelten auch die genauen Prozeduren im Falle, daß der Wech sel verloren gegangen sein sollte, gestöhlen oder vernichtet wurde. Das neue Recht sieht in dieser Hinsicht Normen vor, die das gesamte Verfahren außerordentlich beschleunigen. Der legitimierte Inhaber, dessen Wechsel jedoch abhanden. gekommen ist, zerstört oder gestohlen wurde, hat nach den neuen Bestimmungen das Person am gleichen Orte zu zahlen

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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.10.1927
Physical description: 12
, die nachstehenden neuen Stempelgebühren für Wechsel in Knast, wor auf die Kaufmannschaft besonders aufmerksam gemacht wird: A) Wechsel die im Inlands ansgestellt Md tm Inlande zahlbar sind: 1. Weihsel mit einer Derfallszeit nicht über 4 M ona te: bis zu 200 Lire Lire 0.20 von 200 bis 400 Lire Lire 0.30 von 400 bis 600 Lire Lire 0.50 von 600 bis 800 Lire Lire 0.60 ! von 800 bis 1000 Wr« Lire 0.90 für Beträge über 1000 Lire fiir jede ange fangen« taufend 90 Cent., überdies fiir alle diese Wechsel noch 10 Cent

. Quittungsgebühr. 2. Wechsel mit einer Derfallzeit von 4 bis 6 Monaten. Für diese beträgt di« Stempel- gebühr das Doppelte der oben angeführten Gebühren. U«berdies ist die Quittungsgebühr von 10 Cent, anzubvingen. Wechsel mit einer Verfallszeit von über 'conat« und Wechsel mit Datum und Ber- fallszett in bianco oder solche bei denen das eine oder die ander« fehlt. Die Gebühr beträgt das Vierfache der unter 1 angegebenen Wechselgebühren Md überdies noch die Stempelgebühr von 10 Ct. 4. Wechsel mit eimr

Verfallszeit von höch stens einem Monate: Die Kaufleute können aus Grund des Gesetz- Dekretes vom 14. November 1926. Nr. 1944. eigene gedruckte oder lttographierte Wechsel- fomuttere für Wechsel, welche in Italien mft Berfallszeit von höchstens einem Monat zahl bar sind bei dem Registertmte für den eige nen Gebrauch abstempeln lassen. Die Gebühr für solche Wechsel bezögt vom 1. November an nnr mehr 40 Cent, für jode angesangenen 1000 Lire. Die Wechsel müssen jedoch inner- I halb 45 Tagen nach Abstempelung

der For mulare durch das Regffteramt verwendet werden. Nach dieser Frist können die'For mulare im Verhältnis zur bezahlten Gebühr von 40 Cent, nur mehr für solche Wechsel ver wendet werden, die eine größere Berfallszeit als einen Monat hoben. 5. Wechsel auf Sicht oder auf eine besttmmte Zeit nach Sicht: Diese Wechsel unterliegen der Gebühr, der Wechsel mit einer Verfalls zeit von höchstens 4 Monaten. (Wie oben Punkt 1). Wenn die Frist für die Bezahlung nach Sicht nicht mehr als 1 Monat beträgt

, so können auch die besonders gestempelten Formulare fiir die Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate verwendet werden. (Siehe oben Punkt 4). Die Wechsel und anderen Handelseffekten, welche auf Sicht oder aus eine bestimmte Frist nach Sicht zahlbar sind und mit dem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu 4 Monaten oder mit besonderem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate gestempelt sind, müssen, ivenn sie nicht innerbalb 4 Monate bezw. 1 Monat vom Avfftellungstag« an gerechnet zur Zah lung

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Alpenländer-Bote
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Page 10 of 12
Date: 22.08.1926
Physical description: 12
für Rechnungen (Konti. Noten. Ausweise, Ein« schreibebüchel usw.): Während bisher nur Rechnungsbeträge bis 2 8 stempelfm ivaren. wird die Grenze der S t e m p e l fr e i h e u nu n« mehr auf 30 S hinaufge setzt, Beträge über 38 S bis 50 8 unterliegen der Stempel von 10 g. Im übrigen blri- ben die Ansätze der früheren Rechnungsftempclskala uimer- ändert Dieser Stempeltarif hat ab 4. August d. I. Wm- samkeit Wechselstempelgebühren j 1. Im Inland ausgestellte Wechsel, im JnlvB oder Ausland zahlbar

: a> Wenn nicht aus dem Wechsel selbst hervorgenh. oatz die Zahlung joäter als drei Monate nach dem Ausstellungstage erfolgen soll, die Hälfte der Gc- b ü h r nach Skala 1 (V* Prozent) von der WechselsunM mit der Maßgabe, daß Gebührenberräge. die in Groschen ausgedrückt nicht durch 10 ohne Rest teillmr sind, aus den nächst höheren durch 10 ohne Rest teilbaren Grofchenbetrog aufzurunden sind, bl Wenn aus dem Wechsel selbst hervor- gebt, daß die Zahlung später als drei Monate, jedoch nm später als sechs Monate

nach dem Ausstellungstage er folgen soll, die Gebühr nach Skala 1 ( ] A Prozent! non der Wechselsmnme Wenn die unter a) und b) angeführ ten Wechsel auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sich: am Tage nach Ablauf non drei Mo,raten oder am Tage nfich Ablauf von sechs Monaten vom Ausstellungstage noch nicht zur Zahlung präsentiert wurden, so tritt mit dic- sem Tage im 1. Falle die Pflicht zur Ergänzung der Gebuoc aus das nach Skala 1 entfallende Ausmaß, im 2. Falle die Pflicht zur Ergänzung der Gebühr

auf das nach Skala/ entfallende Ausmaß ein. 2. Im Auslande ausgestelIte W e ch s e l: a) WM der Wechsel nicht ausschließlich im Auslande zahlbar ist M wenn nicht schon aus dem Wechsel selbst hervorgeht, dah w Zahlung später als s e ch s M o n a t e nach dem Ausstellungs- wge erfolgen soll, die Hälfte der Gebühr nach Skala 1 von der Wechselsummc b) Wenn der Wechsel nicht ausschlieW im Auslande zahlbar ist und aus dem Wechsel selbst hervor- gehr, daß die Zahlung später als z w o l f Monat e noa

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Gardasee-Post
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Page 6 of 12
Date: 26.10.1912
Physical description: 12
, Bruneck, Dornbirn, Feld- : kirch, Kufstein, Meran Die Geschäftswelt hat im' Äuslande, namentlich an den Hauptgeschäftsplätzen, beständig Zah lungen zu leisten. Es ist teuer und umständ lich, Bargeld nach dem Äuslande zu versen den, manchmal ist das auch sehr unsicher. Das beste Zahlungsmittel sind Wechsel, die im Äuslande zahlbar sind, und deshalb herrscht nach solchen Äuslandwechseln an der Börse viel Begehr, und es wird täglich in Wechseln stark gehandelt. Vor allem be gehrt sind Wechsel, die binnen

wenigen Ta gen zahlbar sind, und die Bezeichnung „Kurz London“ bedeutet, daß der in London zahl bare Wechsel in drei Monaten fällig ist. Noch beliebter ist natürlich der „Check London“. Sehen wir uns zur Information diese Abtei lung des Kurszettels näher an. Da finden wir eine Zeile, die lautet: Italienische Plätze 10 Tage 5 % 80,00 bG Es handel sich um Wechsel auf Florenz, Ge nua, Mailand, Neapel, Rom, Turin und Vene dig. Die Wechsel sind höchstens in 10 Tagen fällig, der Bankdiskont in Italien

beträgt 51/2 Prozent, für 100 Lire sind 80 Mark gezahlt worden. Es waren Käufer da, und die Ge schäfte sind perfekt geworden. Die Berliner Börse handelt mit Wechseln auf Amsterdam, Brüssel, Antwerpen, Chri stian! a, Italienische Plätze, Kopenhagen, Lon don, Neuyork, Paris, Petersburg, Schweizer Plätze (Basel, Bern, Genf, Winterthur und Zürich), Stockholm, Gothenburg und Wien. Man nennt diese an der Börse gehandelten Wechsel „Devisen“. Früher vollzog sich täg lich auch ein starkes Geschäft

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Tiroler Post
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Page 12 of 20
Date: 17.07.1908
Physical description: 20
, d. h. Einer für Alle, Alle für Einen mit ihrem gan zen Vermögen zu haften haben. Aus den Be stimmungen der vorgedruckten Statuten ist noch interessant, daß der Vorstand alle gewagten Geschäfte zu vermeiden hat; eine nähere Bestim mung, was darunter zu verstehen sei, gibt das Gesetz zwar nicht, wahrscheinlich soll das Vermö gen einer Raiffeisenkasse möglichst in pupil- l a r s i ch e r e n Papieren, also nicht in Aktien, Losen, Eisenbahnprioritäten usw., angelegt wer den. Demzufolge sind auch Wechsel unbedingt ausgeschlossen

in Österreich 3360 Raiffeisenkassen mit 315.472 Mitgliedern; die gewährten Darlehen betrugen 72 Millionen, die Reserven 2.7 Millionen, die Anlehen 12.7 Millionen, der Reingewinn 0.8 Millionen Kronen. Diese Ziffern sprechen wohl am besten für die hohe volkswirtschaftliche Bedeu tung der Raiffeisenkassen und ist es nur wün schenswert, daß sich dieses treffliche Institut noch weiter entwickle, zum Wohle des Staates und seiner sparsamen und fleißigen Bürger. Der Wechsel. Bon Rudolf Granichstaetten-Czerva (Wien

). Man hat im Laufe der Zeit die Wahrneh mung gemacht, daß viele Leute sich den Begriff und die Aufgabe eines Wechsels richtig vorstellen können, aber über den eigentlichen Zweck und die Bedeutung desselben nicht im klaren sind. Viele Leute wittern in ihrer-angeborenen Zwei felsucht in der Ausstellung eines Wechsels irgend eine unreelle Handlung. Sie glauben, der Wechsel sei der letzte Rettungsanker eines Kredit unfähigen und dessen Ausstellung ein Schritt zum Abgrunde des Kriminals. Dies ist aber in Wirklichkeit

denn doch nicht der Fall. Die Entstehung des Wechsels, dessen Heimat Italien ist, ist eine natürliche Folge der stetigen Ausdehnung des Welthandels. Der Käufer einer Ware stellt dem Verkäufer, insoferne er nicht sogleich bar bezahlt, für die empfangene Ware einen Wechsel aus, da er ja selbst die Be zahlung der Ware von seinem Abnehmer meist nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeit, beispielsweise bis sie abgesetzt ist, erhält. Der Verkäufer kann sich nun, wenn er Geld braucht, für diesen Wechsel Geld

Frist, z. B. 900 K zu zahlen. Der Wechsel wird also ungefähr so lauten: Inns bruck, den 1. Juli 1908. Für 900.— K. Sechs Monate a dato zahlen Sie (Bäcker) gegen diesen Primawechsel an die Ordre des N. N. (Bauer) die Summe von 900.— K, den Wert in Barem und stellen ihn auf Rechnung laut Bericht. Herrn N. N. (Bäcker). Unterschrift des Ausstellers N. N. (Müller). Angenommen N. N. (Bäcker). Ebenso wie dieser Wechseltext, so ist auch das ganze Wechselrecht wegen

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 1 of 22
Date: 14.12.1912
Physical description: 22
gegenüber steht. Ein Wechsel an den leitenden militärischen Stellen der Monarchie hat sich anfangs dieser Woche vollzogen und angesichts der äußerst kritischen Lage ist dies viel kommentiert worden. Der Kciegs- ministec G. d. I. v. Auffenb erg ist zurückgetreten und durch FZM. R. v. Krobatin ersetzt worden. Ebenso ist Generalstabschef v. Schemua von seinem Amte geschieden und an seine Stelle ist der Armeeinspektor G. d. I. Conrad Freiherr v. H ö tz e n - dorf getreten. Die Namen Krobatin und Conrad Frhr

. v. Hötzendocf stehen wie hochaufragende Weg zeichen in der Armee. Der erste ist mit der Ent wicklung unserer Artillerie längst unzertrennlich verknüpft und der zweite erinnert den letzten aus dem Volke an den genialen militärischen Organisator, der zur Zeit der Annexion durch seine glänzende Vorbereitung der Armee einen Feldzug unblutig gewann. Es liegt natürlich sehr nahe, diesen Wechsel in den leitenden Militärstellen mit der politischen Hochspannung in Verbindung zu bringen, um so mehr, als Conrad

von Hötzendorf sich des besonderen Vertrauens des Erzherzog-Thronfolgers erfreut. In Wirklichkeit dürste hier aber jedes sensationelle Moment fehlen. Nach der überein stimmenden Feststellung der großen Tagespreise ist der Wechsel keine Entscheidung zwischen Krieg und Frieden, die man vielfach im Auslande daraus lesen möchte, aber ein Zeichen der erhöhten Bereit schaft, welche die Besten an verantwortungsvolle Posten zu stellen bestrebt ist. Zu der Angelegenheit wird aus Wien geschrieben: Ueber die Krise

und die Armeekredite für ungenü gend befunden worden waren. Dazu kommt noch, daß Kriegsminister von Auffenberg von allem An fang an mit einer heftigen Gegnerschaft in Ungarn zu rechnen hatte, und daß die ungarischen Dele gierten seine Demission forderten als Bedingung für die Annahme der dem Parlament unterbreite ten Kriegsgesetze. Auch wenn man den Personen wechsel lediglich aus innerpolitrschen oder militäri schen Gründen erklären will, bleibt für Vermutun gen aller Art ein breiter Raum

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Unterinntaler Bote
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Page 1 of 34
Date: 14.12.1912
Physical description: 34
werden, wie geschlossen er kommenden Entwicklungen gegenüber steht. Ein Wechsel an den leitenden militärischen Stellen der Monarchie hat sich anfangs dieser Woche vollzogen und angesichts der äußerst kritischen Lage ist dies viel kommentiert worden. Der Kciegs- ministec G. d. I. v. Auffenberg istzurückgetceten und durch FZM. R. v. Krobatin ersetzt worden. Ebenso ist Generalstabschef v. Schemua von seinem Amte geschieden und an seine Stelle ist der Armeeinspektor G. d. I. Conrad Freiherr v. H ö tz e n - dorf getreten

. Die Namen Krobatin und Conrad Frhr. v. Hötzendorf stehen wie hochaufragende Weg zeichen in der Armee. Der erste ist mit der Ent wicklung unserer Artillerie längst unzertrennlich Verknüpft und der zweite erinnert den letzten aus dem Volke an den genialen militärischen Organisator, der zur Zeit der Annexion durch seine glänzende Vorbereitung der Armee einen Feldzug unblutig gewann. Es liegt natürlich sehr nahe, diesen Wechsel in den leitenden Militärstellen mit der politischen Hochspannung in Verbindung

zu bringen, um so mehr, als Conrad von Hötzendorf sich des besonderen Vertrauens des Erzherzog-Thronfolgers erfreut. In Wirklichkeit dürfte hier aber jedes I sensationelle Moment fehlen. Nach der überein- i stimmenden Feststellung der großen Tagespreise ist der Wechsel keine Entscheidung zwischen Krieg und , Frieden, die man vielfach im Auslande daraus ! lesen möchte, aber ein Zeichen der erhöhten Bereit- | schaft, welche die Besten an verantwortungsvolle Posten zu stellen bestrebt

zwischen ihm und dem Thronfolger geführt, da es ja kein Geheimnis war, daß auf dieser Seite das Wehrgesetz und die Armeekcedite für ungenü gend befunden worden waren. Dazu kommt noch, daß Kriegsminister von Auffenberg von allem An fang an mit einer heftigen Gegnerschaft in Ungarn zu rechnen hatte, und daß die un arischen Dele gierten seine Demission forderten als Bedingung für die Annahme der dem Parlament unterbreite ten Kriegsgefetze. Auch wenn ma.i den Personen Wechsel lediglich aus innerpolitischen oder militäci schen

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Alpenland
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Page 12 of 12
Date: 31.08.1921
Physical description: 12
(Oktober) statt. Der dieser turnerischen Feier werden folgende allgemeine F r e i ü b u n g en vorgesührt: Mgrwtloe 3teiBtangtn. Erste Gruppe: 1. Uebrmg: Dorhochspreizen links mit Armheben vorwärts und feitfchwingea. Beistellen links zum Zehenstand mit Wechsel zrrr Hochhalte, senken- in die tiefe Kniebeuge mit Arme beu- & zur Nackenhalte. Armstrecke« seitwärts zur Spcichlage, Hand- am Boden und Liegestütz vorlrregS. Sprung in den Stand mit schwingen seitwärts und % Armkreis nach oben und innen

. 2. Utzbung: Seitspreizen links mit Armheben seitwärts und Hoch schwingen. Beistellen ImfS zum Zehenstand mit Wechsel zur Seit halte. senken in die tiefe Kniebeuge mit Armbeugen zur Schlaghaltc. Armftrecken seitwärts zur Ristlage. Handstütz am Boden nnd'Liege- stützvorlings mit Grätschen der Beine. Sprung in den Seitgrätsch stand mit Rumpfistrecken, Arme zur Hochhalte (in den ersten zwei Zeiten), Sprung in den Schlußstand, mit Kniewippen, seit schwing der Arme, senken. Zweite Gruppe: 1. Uebung: Ausfall

links vorwäris. Arme in j*. Schrägbalte fff. schräg vorhoch, rechts schrägrücktief). Kniestrecken links. Vk Drehung rechts mit Wechsel zur Seithalte, Numpfbenqen vorwärts, Armfenken seitwärts zur Tiefhalte (Stellung wie beim Erfassen des SteineS). Rumpsstrecken, heben der gebeugten Ariur vor die Brust, (Stellung wie beim Steinstotz). Dabei wird das rcchb Bein gebeugt, der linke Arm seitwärts gestreckt, rechte .Hand komm vor die rechte Schulier und der Rumpf wird rechts seitwärts gebeuai (Blick

nach links). Wechselfprnng mir Stoßbewegung. Beim Wechsel, sprung wechseln die Beine mit gleichzeitiger Y* Drehung links die Stellung. Das linke Bem wird schräg nach binren gestreckt und d^z rechte Bein leicht gebeugt. Arme m die Schräghaltc (lurks schrän- rücktief, rechts schrägvorhoch, in den ersten zwei Zeilen). Dcistcllm links und Senken der Arme (i. d. n. zwei Zeiten). 2. Uebung/Auswli links seitwärts, Armschwingen links seitwärts zur Hochhalte. Kn:c- streckcn links mit Y* Drehung und Kniebeugen

schwingt gestreckt zur Schrägvorhochhalte und der liyke zur Schrägrücktieshalte. Beistellcn rechts und senken der Arme Dritte Gruppe: 1. Uebung: -Auslage links vorwärts, Armschwin gen durch die Vor- zur Seithalte (Kämmlage) und Rumpfbeug- rückwärts. Rumpsstrecken und Kniestreckm rechts mit Wechsel zur Hochhalte, Y* Drehung rechts, Kniebeugen links und Rumpfseitbeugen links. Rumpfstrecken niit Y< Drehung rechts, Kniestrecken links und Ausfall rechts vorwärts mit schwingen des linken Armes

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 16
Date: 04.05.1912
Physical description: 16
diese Wohnungen. Man weiß bei Ge burten uub Todesfällen nicht mehr, wo man die Entbindungen bezw. die Aufbahrungen vornehmen soll, also will man das Gebärhaus vergrößern und Leichenhallen schaffen. Das beißt aber, das Roß beim Schweif auszäumen. Billigere Wohnungen fehlen, Herr Bürgermeister, da können Sie und der Gemeinderat Wandel schaffen, allerdings nicht mit einem „a dato Zukunft" ausgestellten Wechsel, son dern mit ernsthafter Wohnungspolitik. Einer der kommunalpolitischen Wechsel des Bürgermeisters

verspricht Gärten und Anlagen, ein anderer eine Verbesserung der Stadttheatereinrichtung. Auf lange Sicht ausgestellte Wechsel wurden bezüglich der Kanalisierung und Straßenpflasterung ausge geben. Wenn setzt nur wenigstens ausgiebig die Straßen bespritzt würden, wären wir schon zufrie den, aber da feuchten ein paar veraltete Spritzwägen ben Staub ein wenig an und eine halbe Stunde später versinken wir wieder im Staubmeer. Unter den vielen übrigen Wechseln auf die Zukunft fällt uns der schon dutzendmal

präsentierte, aber nie mals eingelöste Wechsel auf die Regelung der Ap- provisionierungsfrage auf. Die Großmarkthalle wird feit zehn Jahren versprochen, aber niemals errichtet. Solche Wechsel verlieren den Kurs, man betrachtet sie als wertlose Papiere. Vielleicht wäre es besser, wenn der Herr Bürgermeister weniger versprechen und etwas mehr faktisch durchführen würde. Eine Zukunftsmusik klingt sa schön in die Ohren, aber die Gegenwart will positive Taten sehen und läßt sich mit Wechseln auf lange Sicht

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Newspapers & Magazines
Tiroler Land-Zeitung
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Page 6 of 18
Date: 02.02.1907
Physical description: 18
haben, der dem guten Herrn Robert Herzig auf diese doch eigentlich nicht recht grundlegend soliden Ausführungen hin größere Geldsummen vorzuftreckeu geneigt war und so wendete er sich an die hiesige Sparkasse, um sein Glück zu versuchen. Und wie die Tatsachen ergaben, hatte er da besseren Erfolg. Mitte Dezember des vergangenen Jahres zahlte ihm die Sparkasse Imst ein Wechsel-Darlehen von Kr. 4000 aus. Sein sicheres Auftreten und der Umstand, daß man doch annehmen mutzte, Baron Ziegler , werde keinem Gauner

seine Güter in Pacht geben, ■ hatten ihm Vertrauen erworben und als er als Wechsel-Giranten oder Bürgen den Herrn Post- nieifter Kaspar Sterzinger in Nassereith nannte und später auf dem von ihm ausgestellten Wechsel die Unterschrift Sterzingers zeigte, erhielt er den obenerwähnten Betrag. Als er dann nach kurzer Frist aufs neue an die Sparkasse Imst herantrat, um ein neuerliches Wechseldarlehen, diesmal in der Summe von Kr. 8000, zu erhalten, wurde freilich der Verdacht rege. Robert Herzig hatte der Spar

kasse das Anerbieten gemacht, daß er auf Wunsch für den neuen Wechsel die gleichen Unterschriften der Giranten wie beim ersten beibringen werde und als der Sparkasse-Verwalter sich daraufhin an den Postmeister Sterzinger wendete, ob dieser denn wirklich gesonnen sei, dem Fernfteiner Guts- pächtw neuerlich für einen so hohen Betrag Bürg schaft zu leisten, kam die Antwort zurück, daß Sterzinger dem Robert Herzig keine vier Kreuzer anvertrauen würde und infolgedessen auch von einer Bürgschaft

keine Rede sein könne. Auch stellte sich gleichzeitig heraus, daß die Sterzin ger- sche Unterschrift auf dem ersten Wechsel über Kr. 4000 von Herzig gefälscht worden war. Die Sparkasseverwaltung hatte nun im Sinne, sich durch Aufnahme eines notariellen Aktes, Pfändung des Herzig'schen Mobilars und seiner Gutsfahrniffe sicher zu stellen und vor Schaden zu wahren. Auch beabsichtigte sie, auf die im Münchner Bank-Depot befindlichen Wertpapiere Herzigs ihre Hand zu legen. Eine Anfrage bei der be treffenden

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
. 3 uns uachruntag.Z : on n- und Feier- U Ubr vcniiltiags > im ersten Stock: An H bi- Udr mittag? K U<r abend?. Än » von Uhr srüh bis mToiuuagcn vou^bis ' k> bi? 7 Uhr abend- dem Herrn Chnstanell die W-chsel sodann mit der Bitte um Gewährung der Bürgschaft verlegte. Diese beiden Wechsel wurden vo r der Sparkasse eSkomptiert und die die-bezü lichen Beträge hat der Beschädigte bereus am 8. August bei der Sparkasse erlegt. Von Pardatscher betrogen- erscheint auch die Spar- und Borsch uhkasse für Handel und Gewerbe

in Bozen. Auf einem von derselben honorierten Wechsel vom 5. Juni lW5 über l8W K. zahlbar am 5. September 1W5, Hatto er die Unterschrist des Herrn Martin Menz, auf einem anderen vom 29. Jänner 19U5 über 4OW X, mit dem Verfalltage 29. Juli l90i>, jene des Herrn Johann Scherlin als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser gefälschten Unterschristen die Auszahlung der erwähnten Summen er schlichen. Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Kreditanstalt weiter giriert, wes halb diese sich um Zahlung

an die genannte Kasse wandte. Beim hiesigen Bankhause F. T s ch u r t- schenthaler ließ sich der Beschuldigte die Beträge für nachbezeichnete Wechsel mit von ihm gefälschten Unterschriften auszahlen: für den Wechsel vom 4. März l9>)5 über 1471 k 30 K, zahlbar am Zl. Juli 1905. und jenen vom 10. Juni lWd über l182 IL 60 k, fällig am 15. Oktober 19l1ö, auf denen er die Unterschriften des Akzeptanten Herrn Heinrich Proiliner gefälscht hatte; ferner für den Wechsel vom 30. Juni l 905 über 2311 X 70 K, zahlbar

am 30. Ok tober l90i), auf diesem Wechsel wurde die Unterschrift des Herrn Florian Ringler, Torggel- hauSwirteS hier, als Akzeptanten nachgemacht; weiters für den Wechsel vom 12. Juli 190ö über 3000 lv, fällig am 12. Oktober 190^», auf dem Pardatscher die Unterschrift des Herrn Johann Mumelter als Aussteller gefälscht hatte,- endlich für den Wechsel am 3. Juni 19.5 über 1741 X 84 K, zahlbar am 3. No vember 190ö, mit der nachgemachten Untere schrift des Herrn Eduard Told in Welsberg

, von welchem er andere, echte Wechsel besaß. In allen diesen fünf Fällen ist die Firma F. Tschurtfchenthaler hier um die genannte Wechselsumme, für welche sie bei Pardatscher keine hinreichende Deckung finden kann, ge schädiget. Unter den vom Beschuldigten Geprellten erscheinen auch die Firmen Pernthaler und Kapeller in Bozen und Fra- telliFaeS. Bankhaus in Trient. Von erstgenannter erhielt er auf Grund des Wechsels vom 15. April 1905 über 2l00 K, inhlbar am 15. August 1905, mit der ge fälschten Unterschrift

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Innsbrucker Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 29.09.1936
Physical description: 6
ihrer Außenstände kam die Handels- und Gewerbebank Rattenberg dar auf. daß noch ein Wechsel, lautend auf 700 8 und unterschrieben von Sabine A tz l als Geldnehmerin und Hedwig Rohm als Bürgin, uneingelöst vor handen fei. Als Sabine Atzl dann von der Bank zur Einlösung des Wechsels aufgefordert wurde, verweigerte sie die Einlösung mit dem Hinweise, daß sie nie einen Wechsel auf diesen Betrag unter schrieben habe; aber auch die Bürgin Rohm be stritt, einen derartigen Wechsel unterschrieben

zu haben. Vor dem Bezirksgericht Rattenberg legte Atzl sogar einen Eid ab, daß sie nie einen derarti» gen Wechsel ausgestellt, bzw. unterschrieben habe. Heute mußte sich Sabine Atzl wegen falscher Aussage vor dem Landesgericht verantworten. Diese Verhandlung gestaltete sich infolge des sehr resoluten Verhaltens der Angeklagten sehr dra matisch. Trotzdem ein Beamter der Rattenberger Gewerbebank die Bücher vorlegte, in denen die Auszahlung der 700 8 ausgewiesen sind, trotzdem der von beiden Frauen unterschriebene Wechsel

vorliegt und trotzdem der damalige Obmann der Rattenberger Handels- und Gewerbebank, Ar - mütter, heute als Zeuge bestätigt, am 25. Mai 1925 den beiden Frauen eine Anweisung aus 700 8 ausgestellt zu haben, bleibt die Angeklagte dabei, nie einen Wechsel auf 700 8 unterschrieben und auch nie einen derartigen Betrag von der Ge werbebank Rattenberg erhalten zu haben. Alles Leugnen half ihr aber nichts; sie wurde wegen falscher Zeugenaussage zu 3 Monaten Kerker verurteilt; sie meldete die Nichtigkeits

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Alpenländer-Bote
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Page 1 of 16
Date: 19.07.1931
Physical description: 16
, warum sollte man nicht solches sich ausleihen? Gesagt, getan. Daß zum Leihen das Zinszahlen und das Zurückzahlen gehört, aus das hat man nicht gedacht. Deutschland, beziehungs weise die deutsche Reichsbank, soll nun heute, Mittwoch, einen Wechsel (Schuldschein) von 100 Millionen Dollar einlösen (zurückzahlen). Diese 100 Millionen Dollar sind internationales Geld, die Geldgeber sind England und Frankreich, die Vermittlerin die Internationale Zahlungsbank in Bafel. Die Reichsbank kann aber nicht. 100

bekam. Da her kann die Bank den Wechsel nicht einlösen, be ziehungsweise auszahlen. Deutschland braucht aber auch Bargeld, möchte solches gerne vom Aus land leihen, um seiner Wirtschaft über diese böse Zeit hinaus zu helfen. Die Summe, um die es sich handelt, ist keine kleine; 2 Milliarden Mark sind es, die man benötigt. In Summa wären es also fast 3 Milliarden Mark. Die Sache drängt. Daher hat sich der deutsche Fi- nanzminister Dr. Luther im Flugzeug nach London begeben. Die Engländer

haben sich in letzter Zeit so freundlich gezeigt, daß man da Hilfe zu finden hoffen durfte. Man hat den deutschen Finanzmini- ster sehr freundlich ausgenommen, hat ihm aber achselzuckend erklärt: den Schuldschein (Wechsel) verlängern können wir allein nicht, noch viel weni ger können wir euch so viel Geld geben. Wir müs sen nach Paris; dort wird man auch hören, was Amerika zur Sache sagt. Also im Flugzeug nach Paris. Dort sprach er bei Herrn Moutet, dem Gou verneur der Bank von Frankreich, vor, dem Re genten

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 13.08.1873
Physical description: 4
.nach dem Sarge des Pater Abraham a Santa Clara. Ein Wechselfälscher. In Straubing fand kürzlich Verhandlung statt gegen den ehemaligen Spinnfabrikbesitzer Louis Arnold Schultes aus Zürich, späterJnha-- «er einer ähnlichen Fabrik in Louisenthal bei ^-egernsee und jetzt Besitzer des Hotels am be kannten «Hochfinstermünzpaß' in Tirol wegen WechselfälsHung. Die raffinirt durchgeführte Manipulation, mit der man die durchweg falsch:» weist von fingirteu französischen Firmen trassir- «n Wechsel in Kurs setzte

, bestand im wesentli chen darin, daß Louis Schultes sich bei dem Zum Opfer erkorenen. Bankier unter einem, in ver.. Handelswelt mehr oder, minder bekannten Atamen, — meist unter der Firma eines Holz- Händlers' ^ einführte, vorher zu diesem Zwecke erworbene Wechsel umsetzte und so einen Geschäfts verkehr eröffnete, der als ein vollkommen reeller und vertrauenerweckender erschien. Nachdem der jeweilige „Holzhändler' eine Zeit lang im Ge schäftsverkehrs mit der betreffenden Bank gestan den, brachte

er gewöhnlich gleichzeitig mit ein paar guten Wechseln eine 'langsichtige Tratte mit meist unbekannten Ausstellern uns Giranten zum Verkauf, die aber dem neuen guten Kunde» zu Liebe regelmäßig mit mehr oder weniger Widerstreben auch übernommen und diskontirt wurde. Der Verfalltag erschien, die weiter be geben? Tratte kam nicht zurück, mußte also ho- uorirt sein und der Kredit des „Holzhändlers- wuchs. Nun wuüven weitere Wechsel der näm lichen oder ähnlicher fremder Firmen verkauft, die alle honorirt wurden

, so daß m^n in den Geschäftsfreund nicht das leiseste Mißtranen mehr setzte. Jetzt war der Augenblick der eigentlichen Aktion gekommen. Eine größere A'izahl auf bedeutende Beträge lautender Wechsel, gewöhnlich eine Summe von 10, 12 auch 20,000 Thalern repräsentirend, wurde in kurzen Zwischenräumen bei der vertrauensseligen Firma diskontirt und diese letzten Wechsel kamen alle mit Protest zu rück; die Erkundigungen ergaben, daß alle auf denselben stehenden Namen und Firmen fingirte waren, der Geschäftsfreund war spurlos

verschwun den, die Recherchen in der angeblichen Heimath ergaben, daß der dort wohnende wohlhabende Holzhändler nie mit der betreffenden Bank im Geschäftsverkehr gestanden war, daß also ein Betrüger seinen Namen mißbraucht hatte, und die Bank war und blieb um ihre 10 oder 20.000 Thlr. betröge». Die Untersuchung ergab, daß auch die oben erwähnten zuerst verkauften Trat» ten schon falsche waren; allein SchulteS, von dem stets das Accept der durchweg domizilirten Wechsel herrührte, hatte stets nnter

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.02.1850
Physical description: 6
Königreiches. Scala I. für Wechsel. bis 100 fl- — fl. 3 kr. über 100 fl. „ 200 — „ 0 „ 200 „ „ 3S0 „ — „ 10 „ 350 500 — „ 15 „ „ so» „ „ 1000 „ — 30 „ „ I> 00 „ 1S00 „ — »» 4^ „ 1600 „ „ 2000 „ 1 „ —- „ „ 2000 „ 4000 „ 2 „ „ 4000 „ „ 6000 „ 3 „ — „ 6000 „ 8000 4 „ „ 6000 „ „ 10000 S », — „ „ 10000 „ „ 12000 „ 6 „ — „ „ 12000 „ 16000 S „ —- „ 16000 „ „ 20000 „ 10 „ „ „ 20'00 „ „ 24000 12 „ —- „ „ 2400« „ „ 28000 „ 14 „ -— „ 28000 „ „ 32000 „ 16 „ „ „ 32000 „ „ 36000 „ 1« „ — „ „ 36000 „ 40NV0

„ „ 1600 „ 4 „ — ,000 2000 „ 5 „ — „ 2000 „ 2400 „ 6 „ — „ 2400 „ 3200 « „ — „ „ 3200 „ „ 4000 „ 10 „ — 4000 4800 12 „ — „ 4600 „ 5600 „ 14 „ — „ 5600 6400 „ 16 „ 6400 7200 18 „ — „ ,, 7200 „ 8000 20 „ — über 8000 fl. ist vou je 400 fl. eine Mehrgebübr von l fl. zu entrichten, wobei ein Restbetrag uuter 400 fl. als voll anzunehmen ist. S c a l e ii für das Loiiibardisch-Venctiani'sche Königreich. Scala I. für Wechsel. bis 300 Lir. — tir. 15, Cent. über 300 Lir. 600 — ^0 600 10?>0 — „ -^0 105,0 >500

4S „ — „ 21600 „ S4 „ — ,, 24000 ,, 60 „ — über 24000 Lire ist von je 1200 Lire eine Mehrgcbühr von 3 Lire zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 1200 Lire als voll anzunehmen ist. Bestimmungen. 1. Dem Gebübrenansmaße nach der Skala I. unterlie gen diejenigen Wechsel: a) welche im gebührenpflichtigen Jnlande ausgestellt, und in 6 Monten oder in kürzerer Zeit vom Tage der Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind; l>) die km gebührenfreie» Jnlande ausgestellt, ins ge bührenpflichtige Inland übertragen worden

und nicht später als 6 Monate von dein Tage der Ausstel lung an gerechnet im Jnlande zahlbar sind; o) die im Auslande ausgestellt, in das gebührenpflich tige Inland übertragen worden lind nicht später als 12 Monate vom Tage der Ausstellung an ge rechnet im gebührenpflichtigen Jnlande zahlbar sind. 2. Im Auslande ausgestellte und im Auslande zahl bare Wechsel stnd gebübrenfrei. 3. Wechsel ans Sicht, zu deren Präsentation keine Frist oder doch ein Zeitraum von nicht mehr als 6 Mo naten für die im Julaude

und 12 Monaten für die im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen ist, unterliegen bei ihrer Ausstellung oder nach ihrer Ucberlragung in das gebührenpflichtige Inland den für Wechsel, die auf bestimmte Zeit ausgestellt sind, geltenden Bestim- miingen. uuird jedoch ein Mechsel auf Sicht, wenn er im ge- bührcttpflkchtigcn oder gebührenfreien Jnlande ausge stellt ist, binnen 6 Monaten, und ivenu er im Aus lande ausgestellt ist, binnen 12 Monaten, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, nicht zur Zahlung prä

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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 26.02.1938
Physical description: 16
oder zu ungleichen Teilen übernommen wurde, zulässig. Diese» innere Obligationsverhältnis kann ein ziviles oder handelsrechtliches sein, eine Bürg schaft beinhalten, auf einem Teilhaber oder Gescllschaftsvertrag beruhen, usw., wie es eben vereinbart wird, und ist nicht wechselrechtlicher Natur. Praktisch ist der Nachweis oft lang wierig und schwer zu erbringen, da bei Wechsel- ausstcllungcn die Bürgen meistens einfach unterschreiben, ohne das Berpflichtungsverhält- nis untereinander richtig aufzuteilen

, der diese Schuld im Sinne des Art. 1919 Cod. Eiv. eingelöst hat, das Regreßrecht auch dem Mitbürgen gegenüber im Verhältnis des betreffenden Anteile«. Wie aber schon erwähnt, sind diese Ansprüche bei wechsclrcchtlich Gleichverpflichteten mit Klage im Prozeßwcgc geltend zu machen, da es sich hier um eine gewöhnliche innere Bürgschaft oder um ein sonstiges Derpflichtungsverhältnis handelt, während der eigentliche, formell« Wechselbürge den Hauptschuldner auch wechsel- mäßig belangen kann. Um nun die einzelnen

gegenseitigen Rechte und Pflichten sicher zu stellen und insbesondere die Bewcislast zu erleichtern, ist es rat sam. vor Wcchsclunterfertigung die Vereinbarung klar zu legen. Es ist wohl auch empfehlenswert und Dienst am Kunden, wenn die Geldinstitute, unkundige Leute, die ohne irgendwelche Vorteile nur aus Gefälligkeit gegen den Darlehensnehmer unter schreiben. gesetzmäßig informieren und die Wechsel im Sinne des inneren Derhältnisies oder der eventuellen Vereinbarung fertigen lasten, wodurch die Rechte

der Schuldner den fälligen Wechsel nicht ein. muß der Bürge einspringen. Durch Zahlung erwirbt er die Rechte des Gläubigers und kan» auf Grund des ausgefolgten Wechsels gegen den Hauptschuldner nab' dessen wechsclrechtliche Schuldner sofort mit Exekution vorgehcn, d. h. sein Guthaben zurllckfordern. Hierin liegt gleichzeitig der Schutz des Wcchselbiirgen, der ohne weiteren Prozeß an Hand des bezahlten Wechsels er- mächtigt wird, vom Hauptschuldner seine bereits exekutive Forderung einzutrciben. So weit

die eigentliche, formelle, im Gesetz vor gesehene Wechselbürgschaft (avallo). Die gewöhnliche Bürgschaft beim Wechsel Im täglichen Verkehr spricht man noch in einem anderen Sinn, als vorhin ausgeführt, non einer Wechselbürgschaft, nämlich in Fällen, wo einer dem Wechsel« oder Darlehensnehmer gewöhnlich, nämlich nicht wechselmäßig, bürgt. Vielfach geht man in Freundschaft und gutem Glauben zum Geldgeber und unter schreibt einen Wechsel, so wie er gerade vor- gelegt wird. Nun wissen di« Darlehensgeber

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