fand, in einen Wortwechsel verwickelt, in dessen Verlaufe Moscben und Weber Steine vom Bode» auflasen und in den Ausgang des Hafnerischen Hauses schleuderten, ohne jedoch Jemanden zu treffen. Schließlich kam es zu einer Balgerei zwi schen Partl und Moschen, bei der Beide zu Boden stürzten. Kaum hatte sich Ersterer wieder erhoben, als er von dem Angeklagten einen aus nächster Nähe geführten Schlag mit einem Stein auf die rechte Stirnseite erhielt und zusammenbrach, wäh rend Weber und Moschen
eiligst die Flucht er griffen. Durch den heftigen Schlag war der Stirn knochen Partl's zertrümmert und die Gehirnhäute sowie die Gehirnsubstauz lädirt worden und Partl starb einen Monat darauf am 29. Juli an einer infolge dieser schweren Verletzungen eingetretenen Gehirnentzündung. AuS dem Verhör des Angeklagten geht hervor, daß Weber schon einmal wegen einer Rauferei verurtheilt worden ist, sich bei dieser Gelegenheit aber den Namen seines Bruders Giambattista zu gelegt hat, wetzhalb
dieser auch als deS Todt schlags des Partl verdächtig verhaftet wurdeZund mehrere Tage in Untersuchungshaft zugebracht hat. Sonst gestand Weber die That zu, erklärte je doch nur aus Nothwehr gehandelt zu haben, da Partl, nachdem er den Moschen mit einem Stein- schlag verletzt hatte, auf ihn selbstlosgegangen sei. ES war nur eine Zeuge vorgeladen worden, Pietro Moschen von Levico. 27 Jahre alt, schon mehrere Male wegen Holzdiebstahl und Rau fereien abgestraft. Derselbe Hab an, daß er und Weber, als er das Hafnerische
Haus verlassen hatte, von zwei Personen mit Steinwürfen auge griffen Worden seien; er habe einen Schlag auf den Kopf bekommen und sei hingestürzt: als er sich erhob, habe er gesehen, wie der Angreifer auf den Weber losging, aber gleich darauf zusammen brach dann sei er mit seinem Cameraden davon gelaufen. Die Verhandlung wurde bereits Vormittags zu Ende geführt und zwar bejahten die Geschwore nen die auf Todtschlag lautende Hauptfrage mit 11 gegen eine Stimme und verneinten die auf Nothwehr