. Angeklagt waren die Hochschüler: Ivo Pera- thoner, Sohn deS Bürgermeisters Dr. Perathoner, Bruno Weber, Sohn des Herrn k. k. Staatsan waltes Alois Weber, Karl und Hermann Gstrein, Johann Kosiek, Kanzleigehilfe, und Herr Richard Moser, Buchhändler in Bozen. Ivo Perathoner, Bruno Weber und Karl und Hermann Gstrein waren angeklagt wegen Übertretung des Preß- gesetzes durch unbefugtes Plakatieren, letztere beide sBrüder Gstrein), sowie Johann Kosiek auch wegen Körperverletzung, Richard Moser endlich
deswegen, weil die zur Einladung für das von den Frei finnigen veranstalletc Demonstrationskonzert ange fertigten Zettel in seiner Druckerei hergestellt wurden, aber keine Unterschrift trugen. Das Ergebnis der Verhandlung, welche von 9 bis ^ 12 Uhr mittags dauerte, war folgendes: Ivo Perathoner, Bruno Weber und Karl und Hermann Gstrein wurden von der Anklage wegen Über tretung des Preßgesetzes freigesprochen, Richard Moser wurde aber schuldig erkannt und zu 5 X, Karl Gstrein wegen Körperverletzung