ich gesprochen, in die Vorlage aufzunehmen. Ich brauche nicht weitläufiger auseinander zu setzen, wie wi dersinnig es wäre, in einem ganz katholischen Lande, die Volks schule zu säkularistcen. Fragen Sie, meine Herren, die Aeltern, fragen Sie die Pfairgemeinden, fragen Sie das Land, ob Aeltern, Pfarrgemeinden und das Land Tirol, die Schulen getrennt wissen wollen von der Kirche? Unter 100 Fälle werden Sie 90mal und ..uch »st«, »in ontfäiebtntB Retn! zur Antwort erhalten; denn die Volksschule ist und war seit
ist wegen der Kinder und wegen der Aeltern, für die Kinder und für die Aeltern da. Die Schule hat, wie Jemand es geistreich bezeichnete, die Kinder nur in Kommission, selbst der Staat ist in Bezug auf die Volksschule nur Kommissionär der Aeltern; in welchem Geiste die Kinder erzogen und unterrichtet werden sollen, darüber hat nicht der Staat, sondern darüber haben die Aeltern das entscheidende Wort zu sprechen. In dieser Auffassung des Wesens und der Bestimmung der Volksschule stimmen die gewiegtesten
Autoritäten mit dem Aus schüsse überein. Ich könnte mich berufen auf die G.setzgebung vieler selbst der liberalsten Staaten in und außer Deutschland, z. B. auf die Schulgesetzgebung Preußens, Würtembergs, BaiernS, selbst Badens, um zu zeigen, daß fie die Kirche von der Leitung der Volksschule nicht ausgeschlossen wissen wollen. Ich könnte mich be rufen auf wissenschaftliche Autoritäten hohen Ranges, welche die Trennung der Schule von der Kirche für verwerflich erklären; ich könnte mich auf die eben
, als die von dem Herrenhause vorgenommenen Aenderungen 8», ^Schulgesetze angenommen werden sollten, hierüber ausgesprochen. Es hudelte sich um die Frage, ob im §. 6, welcher allen Staatsbürgern den Zutritt zu den Lehrämtern an allen Schulen mit Ausnahme der Privat schulen öffnet, der Zusatz „ohne Unterschied des Glaubens- bekenntnisseS" beibehalten werden sollte oder nicht? Dies gab . - dem Unterrichtsminister Anlaß über die Nothwendigkeit deS konfessionellen Charakter- der Volksschule zu sprechen
. *«• „Ich kann nicht in Abrede stellen, — äußerte der Herr Minister, — daß gerade dieser Paragraph doS wichtigste Prinzip aufstellt, welches in diesem Gesetze enthalten ist. In Bezug auf alle liberalen Bestim mungen desselben ist am Ende in weiteren Kreisen eine viel ge ringere Differenz, als in Beziehung auf die Frage: ob nament lich der Volksschule jede Art von konfessionellem Charakter entzogen werden solle oder nicht. Ich muß in dieser Beziehung bemerken, daß, soweit mir die Thatsachen be kannt sind, in weiten Kreisen