örtliches Bedürfnis; kaum hinanS. Ist eS ein Wunder, wenn daher gerade in Ober innthal der Widerstand gegen die Hebung und Ver besserung der Volksschule, wie sie durch die neue Schnlgcsetzgebnng bezweckt wird, am lebhaftesten ist? Gewiß nicht, eS rächt sich hier nur eiue lauge Ver nachlässigung, die unsern frühern Schnlzuständcn über Haupt zur Last fällt. Obcrinnthal ist arm, sein Boden ist karg, die Land- und Alpenwirthschaft liegt dort trotz einzelner löblicher Bestrebungen noch vielfach im Argen
weniger als mit telmäßigen Volksschule sein. Nnr wenn das Volk unwissend nnd zn besserm nnd reichlicher lohnendem Erwerbe unfähig bleibt, bleibt eS anch von den Hanpt- anstiftern jenes Treibens blind abhängig, denen jenes Volk das liebste ist, welches am Geiste und an zeit lichem Gute das ärmste ist. ' Und doch — das erste Mittel znr Hebnng des Volkes ist die Hebnng der Volksschule selbst. Ueberall hat man dieS erkannt nnd Tirol hat, wenn eS nur sehen will, ein glänzendes Vorbild dafür an der Schweiz
! Dort sieht auch der letzte Bauer ein, daß sein Vaterland seine Wohlhabenheit, seine gewinn bringende Industrie, seine ehrenvolle Stellnng in der Welt zunächst nnr der guten Volksschule verdanke, für welche er gern Opfer bringt, weil er weiß, daß er mit den Schnlkrenzern für sich n»d seine Kinder ein lohnendes Kapital anf Zinsen und ZiuseSzinsen anlegt. In Tirol dagegen gibt eS noch Bauern, welche im Stande sind, in Protesten gegen die „nenärarische' Schulordnung wörtlich hinzuschreiben „ihre Kinder
, der Kaiser habe die HaSner'sche Verordnung eben nur als eine Verordnung bezeichnet, bc- kam der Herr Schnlinspektor auf seiner Neise öfter zu litt- Ll!u Trle N»' XI, Ve' Ve. Xl-i >lo >0 hören- Unser erhabener Monarch, Allerhöchst welcher für ' die Volksschule jüngst ein so lebhaftes hochherziges In- tcrefse an dcn Tag lcgle, hat damit gewiß nicht sagen wollen, daß die Verordnung, so lange sie nicht durch ei» druck LandeSschnlgcsctz, wie bereits in andern Kronländcrn, ersetzt und so von selbst aufschoben
wird, deßhalb nicht befolgt werden müsse. Die Nichtbcfolgnng dcrselbcn stürzt daö Schulwesen in Verwirrung und verursacht schlimme Folgen für die Schule selbst und dcffen mögen sich die Gegner derselben sür versichert balien, daß Seine Majestät nnser allcrgnädigster Kaiser für daö Erblühen und die Hebung der Volksschule die wärmsten Wünsche hegt. Der wesentliche Unterschied zwischen Gesetz iind Ver ordnung besteht darin, das, Gesetze nur mit Beistiiinnung deS NcichörathcS odcr betreffenden Landtages