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Bozner Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 14.10.1873
Physical description: 6
gegen diese den Gesetzen wi dersprechende und die Schule schwer beschädigende Maßregel bei der Statthaltern und dem Ministerium zu gleicher Zeit vorstellig uud verweigerte eventuell für den octroyirten Herrn Eder die Bezahlung eines Gehalte« aus städtischen Mitteln. Jenem wurde hierauf zwar bedeutet, daß die fünfte Klasse nicht als ein Theil der Bürgerschule, sondern nur als Erweiterung der ^Volksschule anzusehen sei und daß für eine solche auch Herr Eder qualificirt wäre. Allein wenn das Gesetz auch alternative

zu gibt, daß eine Bürgerschule auch derart eingeführt werden kann, daß auf Grund einer fünsklassigen Volksschule drei höhere Klassen errichtet werden, so ist die nachträgliche Anrufung dieser gesetzlichen Er laubniß nur einen achhinkende Ausflucht, um die Ein- schmugglung des Herrn Eder zu beschönigen und zu ermöglichen, — eine Ausflucht, die um so unstatt hafter ist, als alle früheren Erlässe des Ministeriums uud der Statthalterei auf Betrieb des LandeSschul- rothes die Erweiterung Her Volksschule

rundweg ab geschlagen und die zu »öffnende sünfte Klasse stets als eine Klasse der Bürgerschule, nicht aber der Volksschule bezeichnet haben. Der beste Ausweg für beide dissentirende Theile würde wohl der sein, daß der LandeSschulrath erklärte, die heurige Besetzuug dieser Stelle durch Herrn Eder sei nur provisorisch und es werde diese für das kommende Schuljahr im Wege des Konkurses und zwar nur durch einen für eine Bürgerschule gesetzlich qualificirten Lehrer besetzt werden. Tagesneuigkettea. Bozen

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Volksblatt
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Page 5 of 16
Date: 20.04.1881
Physical description: 16
: „Die Schulpflichtigkeit beginnt mit dem vollendete» 6 und dauert bis zum vollendete« 14. Lebmizahr^ Der ^tÄt äuS der Schule darf Äba nur dann erfolgen, Äenn die SchAer die für die Volksschule vorgeschriebenen nothwendigsten Kenvtnisse, alS: Lesen, Schreiben und HÄne» Wllgio« ,st also' aitSgesHAsse». Äe' R^d) befitzeck 'Ä« W^^ü^ähr^/ Km« ^SchÄttii^ tvrlche HÄ ^ LebenHahr zioar ndch nicht zurückgelegt Haben, dasselbe, aber im nächste» hcübe» Jahr vollenden, und welche-die Gegenstände t!er Volksschule vollständig ^nve

I. Der §. 21 deS GescheS vom 14. Mai 1869 hat zu lauten :' A 21. Die Schulpflichtigkeit Viginnt mit dem vollendeten K und iqucht bjS zum völlmdeten 14. Lebensjahre. Der Austritt M der Schule darf aber nur dann erfolgen, wenn die SchAer die für die Volksschule vorgeschriebenen nothwendigsten Kenntnisse, älS: Reli gion, Lesen, Schreiben und Rechnen, besitzen. AuS rückfichtSwürdige» Gründen können in den letzten zwei Jahren der Schuljugend auf dem ' Lande, insbesondere der weiblichen Jugend und den schulpflichtigen

. Und in beid^p Fällen stempelfrei bei dem OrtSschulrathe emzubringen und von diesem zu begutachte» find, die Bezirksschüläüsficht, über Gesuche gänzer Schulgemeinden aber «ach Einvernehmung der Bezirksschüläüsficht !>ie LaudeSschulbehörde. Am Schlüsse deS Schuljahres kann Schülern/ welche das 14. L^en^jahr zwa^ noch nicht zurückgelegt habe», dasselbe aber im nächsten halben Jahre vollenden, und welche. die Gegenstände der Volksschule voll ständig gehaben,^erheblichen Gründen von der Bezirksschulaufsicht

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Volksblatt
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Page 7 of 8
Date: 02.03.1892
Physical description: 8
. Da ist eS denn die Dienstbotennoth, welche man dem Volkswirthe durch die moderne Volksschulgesetzgebung aufgehalst hat. Der bäuerliche Abgeordnete Kaltenegger hat dies im vergangenen Jahre im österreichischen Parlamente des Näheren durchgeführt und er hat erklärt, daß ihm deswegen von Seite der Landwirthe vielfach Zustimmungs adressen zugekommen seien. Graf Taaffe wollte freilich nichts wissen von einem Zusammenhang zwischen der Volksschule und der „Stallwirthschast'. Allein irren ist menschlich und vom Grafen Taaffe wissen

wir eS ganz genau, daß er nicht immer Reckt hat. Auch im ange deuteten Punkte befindet er sich auf falscher Fährte. Die Volksschule steht thatsächlich in einem Verhältnisse zur „Stallwirthschast' und wie die Dinge jetzt liegen und flehen, in einem schädlichen Verhältnisse. Die moderne Schulwuth treibt die Kinder volle acht Jahre in die Schule und wollen sie nicht willig, so braucht man Gewalt. Dadurch verlernen aber die Kinder die Arbeit, sie zeigen sich nicht mehr aufgelegt und haben auch kein Geschick

jungen Dien/tleute spukt gar vielfach der Geist der Unbotmäßlgkeit, der Auflehnung und des Ungehorsams, so daß Bauer und Bäuerin sich manchmal fast nicht zu helfen wissen. Das ist That sache, wie es auch Thatsache^ ist, daß gerade die moderne Volksschule dem Bauern diese Last aufgebürdet hat. Die Dienstbotenfrage mit ihren leidigen Folgen ist zum größten Theil auf Rechnung der Neuschule zu schreiben. Damit man aber nicht meine, wir wollten ein bloßes. Phantom aufführen, um die Leute zu schrecken

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Brixener Chronik
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Page 3 of 8
Date: 29.03.1889
Physical description: 8
nach. — Nach dieser einen großen Theil der Rede einnehmenden Darlegung wird eine nähere Untersuchung angestellt, wie es mit diesen drei Merkmalen in der österreichi schen Volksschule beschaffen sei. Eine Trennung nach Con fessionen darf bei uns grundsätzlich nicht stattfinden, wie auch die Lehrer (den verantwortlichen Schulleiter ausgenommen) nicht das selbe Glaubensbekenntniß wie die Schulkinder haben müssen. Unter richtsstunden in der Religion sind in Preußen 4—5, in Baian 4—6, bei uns nur zwei festgesetzt. Diesbezüglich

sind, nämlich die Ueberzeugung von der Unentbehrlichkeit der Religion für das Wohl des Staates und für den Bestand der Ge sellschaft. Sind wir aber darin einig, dann wollen Sie sich zwei Erwägun gen nicht verschließen, erstens, daß nie die Religion den Massen des Volkes so wenig entbehrlich war, als gerade heutzutage, und zweitens, daß die Volks massen die Religion heutzutage beinahe nur mehr in der Volksschule er langen können.' Nachdem der Redner diese zwei Punkte mit besonderer Wärme ausgeführt

und besiegelt hat mit nahezu einer Million Unterschriften: Die konfessionelle Schule!' Den Lesern ist aus dem Telegramm in der letzten Nummer bekannt, daß Minister Gautsch sich endlich bewogen fühlte, über die Reform der Volksschule sich zu äußern. Diese Frage werde seiner Zeit vor das Haus treten. Wann und wie, welches seine eigene Stellung in der Schulfrage sei. darüber hat Se. Excellenz auch diesmal in tiefes Schweigen sich gehüllt. Jedenfalls können wir auf eine Überraschung gefaßt

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 14.03.1890
Physical description: 8
, wel cher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist' (ß 20). Demgemäß sind die meisten Eltern, beziehnngSweife Stellvertreter derselben gesetzlich gezwungen, ihre Kinder oder Pflegebefohlenen den öffentlichen Volksschulen an zuvertrauen (Z 23). Die öffentliche Volksschule stellt sich somit als eine Zwangsschule dar, und können die Eltern oder deren Stellvertreter sogar durch Zwangs mittel verhalten werden, für den regelmäßigen Schul besuch ihrer schulpflichtigen Kinder Sorge zu trage

wird, den selben durch die öffentliche Volksschule eine solche Er ziehung und einen solchen Unterricht angedeihen zn lassen, wie sie den Grundsätzen ihres Glaubens einzig entsprechen und von ihrem Gewissen gefordert werde», und legt ih»e» die Pflicht auf, ihre Stimme für eine katholische Einrichtung der VolkSschnle immer wieder zu erheben. DaS Bewusstsein, alle Schul- nnd öffent lichen Lasten redlich mitzutragen und alle Bürger pflichten getreulich mitznerfüllen, muss ihrer Stimme nur um so größeren Nachdruck

geben. Aber iu uoch höherem Maße sind die Bischöfe ver pflichtet, für die ihnen anvertraute Heerde Jesu Christi eiue solche Einrichtung der als Zwaugöschule sich dar stellenden öffentlichen Volksschule in Anspruch zu neh men, dass die Kinder nicht nach den Lehren wechseln der Schulineinungeu, sondern nach den unabänderlichen Grundsätzen ihres heiligen Glaubens religiös-sittlich erzogen und nicht nur mit den zur weiteren Ausbil dung sür das zeitliche Leben erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 13.01.1886
Physical description: 8
Aussprüche des bekann ten pädagogischen Schriftstellers Kehr, worin derselbe die konfessionslose Volksschule vernrtheilt. In Tirol könne nur die katholische Schule bei der Bevölkerung in Ansehen stehen. Weiter müsse man einclassige Schulen und mehrclassige Schulen unterscheiden, was aber im Gesetze nicht geschehen sei. Land- und Stadt schulen müssen unterschieden werden, weil die Be schäftigung der Leute in der Stadt eine andere als anf dem Lande fei, auf die die Schule vorzubereiten, daher

, dass man ablasse, dass man dem Lande Gerechtigkeit widerfahren lasse. Jetzt gelte cs den Entscheidnngskampf für die idealen Güter des Volkes. Redner erklärt dann den Begriff Volksschule auf katholischer Grundlage. Die Er ziehung, der Unterricht habe zur Aufgabe die Er kenntnis der Wahrheit zu vermitteln, der Staat sei aber nicht der Herr der Wahrheit und könne daher auch keine leitende Stellung im Unterricht einnehmen. Die Eltern haben die Pflicht, die Kinder für die Einigkeit zu erziehen

, deshalb pro> sie einen Beschluss des Landtages, der «usdr den Wunsch nach -u-er katho'nch-n Volk-f-f ^ ausspricht. Es werde dannnntersucht werden o möglich ist. beim Bestände des ,etz,gen Re.ch ^olksschulgesetzes dem Wunsche zu entspreche,^ und werde finden, dass nur nothwendig, den Nahn ^ desselben etwas zu erweitern, und ^ ' katholische Volksschule werde recht gut in diesen Mg Dr, F».! v.-- zu wid-r. lo^>. Nie schule set ^ ^ Dom, m welchen die

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Volksblatt
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Page 1 of 16
Date: 15.02.1893
Physical description: 16
ausgiebig regnet over schneit, so soll der allzu großen Feuersgefahr wegen die V e r g l, e l e u ch t u « g nicht stattfinde«. -Mg Bom Reichsrathe. Die Kndgetverhandlnnge« dürsten im Abge ordnetenhause, nachdem der Titel „Volksschule', zu dem ungefähr 22 Redner gesprochen, erledigt ist, ein be schleunigteres Tempo allnehmen, da wir hören, daß die Linke zustimmen wird, nach einer bestimmten Reihe von Rednern die jeweilige Debatte zu schließen. Der Steneransfchnß soll, wie es heißt, per manent erklärt

zum ermäßigten Preise von je 5 fl. zu Zwecken der Viehzucht abgegeben werden solle. — Die Forderung nach einem billigen Viehsalz ist, wie bekannt, eine sehr alte Insbesondere von den conservativen Landgemeinden-Vertretern ist sie alle Jahre mit allem Nachdrucke erhoben und eine schwere Menge von Resolutionen sind zu diesem Behufe beschlossen worden. ' Itt der Sitzung »am 10. d. nachdem noch bei der Budgetspezialdebatte über das Unterrichtsministerium eine mehrtägige Debatte über die „Volksschule

des Pr o gramms keineswegs als ^erschöpfend'^ ansehen könne. Der „liberale' Abg. Beer betheuerte als Referent in semem Schlußworte, daß die „liberale' Partei stets am bestehenden Schulgesetz festhalte und dasselbe vertheidigen werde. Der Titel „Volksschule' wurde hierauf angenommen; das Unterrichts-Budget war hiemit erledigt. Hur Tagesaeschichte Wo» kommt fetzt! Auf «inen Fall kommt die „Coalition'! Gott sei Dank, die Gefahr, daß sich die konservativen Oesterreicher an den liberalen Leichnam

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