und Mädchenvolksschule in der Fischergasse, der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes Wilten; 8. den Schulsprengel der Knabenvolksschule und der Mädchen volksschule in Pradl, das Gebiet der ehemaligen Fraktion Pradl. Für die Aufnahme in die Knaben- nnd Mädchenbürgerschule, deren Schulsprengel das gesamte Stadtgebiet umfaßt, gelten die Be stimmungen der Schul- und Unterrichtsordnung von: 29. September 1905, R.-G.-Bl. Nr. 159. In den an der städtischen Mädchenbürgerschule im Sinne des § 10 des Gesetzes
mungen der früheren Jahre abweichenden Allordnungen getroffen: Für den 1. Schulsprengel (Dreiheiligen, Knaben), finden die Ein schreibungen am 21. und 22. ds. Mts. in der Knabenvolksschule St. Nikolaus statt, für den 2. Schulsprengel (Volksschule Gilmstraße), am 23. und 24. ds. Mts. in der Knabenvolksschule in der Leopoldstraße, für den 3. Schulsprengel (Dreiheiligen, Mädchen) am 23. und 24. ds. Mts. in der Mädchenvolksschule in Dreiheiligen, für den 4. Schul sprengel (Volksschule Sillgasse
), am 21. und 22. ds. Mts. in der und Mädchen) am 21. und 22. ds. Mts. in der Knaben- und Mäd chenschule in St. Nikolaus, für den 6. Schulsprengel (Knaben- und Mädchenschule Leopoldstraße), am 21. und 22. ds. Mts. in der Schule in der Leopoldstraße, für den 7. Schulsprengel (Volksschule Speckbacher straße und Volksschule Fischergasse) am 21. und 22. ds. Mts. in der Schule in der Speckbacher- bezw. Fischergasse, für den 8. Schulsprengel (Pradl) am 21. und 22. d. Mts. in der alten Pradler Volksschule, für die beiden