das noch wichtigere Element ist, daß an einer ge gebenen Schule, an einer Volksschule, eine gewisse Einheit des Zusammenwirkens sein soll, denn sie hat nicht die Tendenz, wie bei Fachschulen, die einzelnen Gegenstände durch einen Fachmann vertreten zu lassen, sondern eS ist ein allgemein anerkannter Satz: Der Unterricht und die Erziehung ist in der Volksschule untrennbar, und diejenigen, welche auf diese beiden Ziele hinzuwirken haben, können nicht einem aus- einanderfahrenden Stanpunkte angehören. (Bravo rechts
.) Das ist übrigens eine Sache, über welche unter den Fachmännern Streit ist. Ich glaube aber con- statiren zu können, daß die Mehrzahl der liberalsten Schriftsteller über das Schulwesen zugesteht, daß die Rücksichtslosigkeit in Beziehung auf die Confession in der Volksschule ein pädagogisch-didaktisch nicht rich tiges Princip ist. (Bravo! bravo! rechts.) Ich kann mich abzr auch darauf berufen, daß die liberalsten Gesetzgebungen anderer Staaten die Volks schule als eine absolut konfessionslose nicht gelten lassen
, wenn der Arme aber gezwungen ist, seine Kinder in eine Schule zu geben, wo er für das religiöse In teresse nicht die nöthige Garantie zu haben glaubt, so ist das gewiß keine freiheitliche, sondern eine nn- sreiheitliche Institution. (Sehr gut, rechts.) Von diesem Standpuncte aus muß ich im Namen der Negierung erklären, daß der Wunsch in Rücksicht auf die Volksschule bei dieser Bestimmung eine Ab änderung zu treffen, ihr als r'm begründeter erscheint. In dieser Beziehung erscheint mir das Amendement