des Gemeindesekretärz von Dri- xen. Wie der „Picolo Posto' meldet, wurden der Sekretär der Stadt Brixen. Dr. Hos er, und der Advokat Dr. Gutmann auf Grund einer Anzeige der Faschisten von Brixen bm der Prä- tur in Haft genommen. Beide sind der Fälschung öffentlicher Dokumente angeklagt. Italien. Bereinsbank und Kriegsanleihebelehnungen. Bruneck, 23. August. In der Sache der Vereinsbank scheint gegen wärtig die Oesfentlichkeit wenig Interesse zu zeigen oder besser gesagt, man sagt -wenig darüber, obwohl gerade
in diesen Tagen als den letzten der Klageeinbringung gegenüber den Bestreitungen der Konkursmasse ein Thema ak tuell wird, das verdient, in dcr Oesfentlichkeit etwas näher beleuchtet zu werden-. Die Konkursmasse -der Vereinsbank hat fast jede Anmeldung zugeschnitten und die meisten unter der Anrechnung von Gegenforderungen aus dem Titel der Kriegsanleihobelehnungen. Es ist schon seinerzeit gleich bei EröMi-ung des Konkurses und noch früher in den Kreisen der Gläubiger -der Gedanke laut geworden. 5ie
, und in einem Rundschrei ben von der Lank selbst, welche dieselbe im Jänner 1919 erlassen halte, auch ausdrücklich bestätigt wird, mit der Industrie und Handels bank, Filiale Innsbruck, eni Ueber^inkommen getroffen, wonach die Filialen der Vereinsbank alle Belchnungszeichnungen. welche bei ihnen einlansen. der Industrie und Handelsbank. Fi liale Innsbruck, übermitteln sollten, was auch geschehen ,^st. -Von Innsbruck gingen die zusam- mengelausenen Anmeldungen an die Zentrale der Industrie- und Handelsbank nach Wien
und anderen Wertpapiere wanderten also von der Vereinsbank als Zeichiiungsstelle an die Industrie- und Handelsbank und -von dort an dl'e Oesterreichiscli ungarische Bank, in deren Besitz sie heute noch sind, resp. im Besitze der Rechtsnachfolgerin, der heutigen Nationalbank in sWien. Die Vereinsbank bezeichnet sich im obgenannten Rundschreiben vom Hän-ner 1919 selbst nur als „Zeichenstelle' für die Berlin nungen, hat also -keinerlei originäres Recht, aus diesem Titel auf die Kriegsanleihebelehn-ungen
, weil sie dieselben auch nicht honoriert hat nnd die Faustpfänder sich nicht -in ihren Händen be enden. Es liegt also nicht der -mindeste Rechts grund dafür vor. daß in der Bil-anz pro 1919 eine Mii-lTpos! an Kriegsanleihebelehnungen in der Höhe von rund 77>5 Millionen Kronen und in der Bilanz pro 1920 eine gleiche Aktivpost in der Höhe von rund -M5 Millionen Lire auf scheint, nachdem dieser Betrag -nie der -Bank ge hört hat. Was nun die R ü ckl o mb a rd i e- rung der Kriegscmleichebclehnungen durch die Vereinsbank anbelangt