der Mitgliedstaaten des Völkerbundes (mit Ausnahme Italiens und Abessiniens), die das sogenannte große Koordinationskomitee bilden, hielt heute abends eine kurze Sitzung ab. in deren Verlauf der vom 18er-Ausschuß oorgelegte Bericht über die finanziellen Sanktio nen, welche gegen Italien ergriffen werden sollen, ge nehmigt wurde. Im Laufe der Diskussion wurde fest gestellt, daß die bereits gegen Italien bestehenden Schulden durch die heutigen Beschlüsse nicht berührt werden. Der Vertreter Oesterreichs, Minister
Sanktionen durch die Mitgliedstaaten des Völkerbundes zu prüfen und zu kontrollieren hat. 'Es wurde schließlich bestimmt, daß die für das italienische Rote Kreuz bestimmten Gelder und Materialsendungen von den in Aussicht genommenen Maßnahmen nicht betroffen würden. Genf, 14. Okt. (Schweiz. Dep.-Ag.) In der heutigen Sitzung des 18er-Ausschusses des Völkerbundes wurde das Unterkomitee, welches sich mit den wirtschaftlichen Sank tionen zu befassen hat, zusammengesetzt. Dieses Unter komitee
wird insbesondere nachfolgende Fragen zu prüfen haben: Bedeutung des Handels mit Italien für die Ge samtheit des Außenhandels der einzelnen Mitgliedstaaten des Bundes: Haltung Oesterreichs und Ungarns in Bezug auf den Transit von Waren nach Italien, eventuelle Mitwirkung Deutschlands, der Vereinigten Staaten, Japans und Brasiliens (Nichtmitgliedstaaten des Völkerbundes) bei der Anwendung von Sanktionen. Genf, 14. Okt. (Schweiz. Dep.-Ag.) Minister Eden hat heute dem Generalsekretär des Völkerbundes ein Schreiben
des Völkerbundes mit dem paktbrüchigen Staate vor. Der Vertreter der Südafrikanischen Union, De Water, hat im 18er-Aus- schuß die Anregung gemacht, die diplomatischen Beziehun gen zu Italien abzubrechen. Dieser Vorschlag wurde nicht günstig aufgenommen, da verschiedene Delegierte der Auf fassung sind, daß ein solches Vorgehen auf jeden Fall im jetzigen Stadium des Konfliktes zwischen Italien und dem Völkerbunde nicht zu einer Beschleunigung der Wie derherstellung des Friedens beitragen würde. In den Kreisen
oder juristische Person, die dem fehlbaren Staat Mgehört oder ihm als Ver mittler dient, in den Mitgliedstaaten des Bundes: Verbot der Eröffnung von Bankkrediten und Handelskrediten für den schuldigen Staat oder an italienische Staatsange hörige. Das Komitee hat ferner noch einige andere Maß nahmen ins Auge gefaßt. Englands Vertreter Eden schlug vor, daß alle Mit gliedstaaten des Völkerbundes den Kauf italieni scher Waren ein stellen, wodurch 70 Prozent der Gesamtheit des italienischen Exportes betroffen