der bulgarischen Gebietsteile, die der Völkerbundsrat angeordnet hatte, um Mitternacht des 28. Oktober durchgeführt ha ben. Die Räumung hat zu. keinerlei Zwi schenfall Anlaß., gegeben. Eine Woche nachdem das Einschreiten des Völkerbundes von Bulgarien im griechisch bulgarischen Grenzzwischenfall, der zu kriege rischen Handlungen geführt hat, verlangt worden war, konnte der Völkerbundsrat seine Tätigkeit in dieser Angelegenheit vorläufig einstellen. Nur durch geistige Mittel, durch die Bekanntgabe
, Englands und Italiens, die im Auftrag des Völkerbundes im Einvernehmen mit ihren Regierungen sich an Ort und Stelle der Ereignisse begeben haben, sind nunmehr weder griechische noch bulgarische Truppen jenseits ihrer Grenzen, und, was noch wich tiger ist, es finden keine Truppenansammlun gen an der Grenze mehr statt; der Truppen nachschub hat ausgehört: die Grenzposten weisen wieder die gewohnte Friedensstärke auf. Die Einstellung der Feindseligkeiten wäre rascher erfolgt, wenn sich nicht Griechenland
innerlich gegen die Anerkennung der Ver fügungen des Völkerbundes gesträubt hätte. Das gleiche Land, das, allerdings unter einer ganz anderen Regierung, in der Korfu-Angs- legenheit sich um den Schutz des Völkerbundes bemüht hatte, wollte nun von diesem nicht viel wissen. Freilich hat der griechische Mi nisterpräsident Pangalos es doch nicht gewagt, dem Völkerbundsrat direkt zu trotzen und die Probe zu machen, ob er den Druckmitteln ge wachsen wäre, die der Völkerbundsrat besitzt, die er aber im Sinne
lichkeiten, die im Völkerbundsrat getagt haben und nach eingehender Prüfung der Sachlage und unter Anhörung der Vertreter Griechen lands und Bulgariens ihre Anordnungen ge troffen haben, mitgeholfen, daß ohne allzu große Schwierigkeiten dem Beschluß des Völ kerbundsrates nachgekommen wurde. So gern wir überhaupt diesen Erfolg des Völkerbundes zur Kenntnis nehmen, so können wir doch nicht die Frage unterdrücken, ob dieser Erfolg am Ende nicht so sehr auf einer wirklichen Bewährung des Völkerbundes beruht
, daß in der öffentlichen Meinung der beiden Staaten unterdessen die Ansicht allgemein Platz greift, daß kein Staat sich etwas ver gibt, wenn er sich widerspruchslos einem Ent scheid des Völkerbundes fügt, wenn dieser unparteiisch ist, mag dieser Entscheid auch nicht völlig den eigenen Wünsche entspre chen. Persien. Absetzung des Herrscherhauses. Aus Teheran, der Hauptstadt von Persien, wird unter dem 31. Oktober gemeldet, daß die Kammer eine Entschließung angenommen hat, mit welcher das Herrscherhaus