., Krektaq, am 17. veZember 1020. Zolge 492 - .,".TT-rr~ ... ■ ■■ - — VeutschWerrelch im LMerbund. O. Innsbruck, 17. Dezember. ® F» der DölkerbmOversammlung .vurde beschkossen, dem Ansuchen Teuffchiösterreichs um Aufnahme in dcnr Völker bund staitzugeben. D-crmtt ist Deuffchöiterreichs Vertritt zum Völkerbund vollzogene Tatsache. Anläßlich dieses Ereignisses, über das zu freuen wir nicht den mindesten Grund haben, ist die Stimme lcntt geworden: „Nim hat Oesterreich ein Forum pMonnen
, vor dein es seine Anliegen mit mehr Aussicht, ge- gehört zu werden, vertreten kann- Bisher hatte es eigentlich keine andere Stelle, um zu der übrigen Welt zu sprechen und seine GilfsbebürfÄgkeit darzulegen, als die Repcrra- tronskommisston-" Tatsächlich trifft das nicht zu. Da? erstens nämlich, von der Anssicht auf Echorung der Anliegen Deutfchösterreichs, denn rhm steht der Völkerbund als solcher entgegen. Es ist eine nunmehr doch schon genügend bekannte Wahrheit, daß der Völkerbund als Exekutive zur Durchführung
, wichtiger, als auS dem Volker- tunte eine wahre Geseslsichaft der Nationen zu machen, dünke !s die Ententestaatsmänner, die Aufrechterhaltung und Durch führ! mg der Friedensverträge gesichert zu wissm. Es Lebt also in Genf noch immer der Geist, der auf der Pariser Friedenskonferenz geherrscht hat. Tie Neutralen vermögen bnrcm nichts zu andern, auch wenn sie den Willen dazu sötten. Jene, die im Völkerbund die Macht in der Hand heben, denken nicht an eine Revision der Friedensverträge. Die Leiden
hat so etwas Ähnliches ange deutet, als er meinte, daß der Völkerbund eine günstige Ge len enbett zur Ueberwachrmg und Kontrolle einzelner Staaten abgeben kann«. TeutschösterreichS Beitritt ist aber noch von einem anderen Gesichtspunkte aus schwerwiegender Art, der schon einmal auseinandergesetzt worden ist- Durch den Veitrist zum Völkerbund verpflichtet sich Deutfchösterrerch, die Satzungen des Völkerbundes zu respektieren- Der Artikel 10 des Dol- kerbundstatutes sagt nun, daß sich die VolkerbunLstaaken gegenseitig
hat oder übersehen wollte, aber trotzdem immerhin eine Tatsache. Genau dasselbe, was den Vertrag von St. Germain an geht. betrifft mich den Vertrag von Versailles. Deutschoster reich übernimmt durch den Veitritt zum Völkerbund und mit der damit verbundenen Anerkennung l>es Artikels 10 des Völkerbundstatutes die Verpflichtung, der Entente bei der Durchsetzung des Versailler Vertrages gegenüber Deutschland zur Seite zu stehen. Wenn man ganz nirchtern darüber nach, denkt, was das bedeutet, so muß nran sich sagen