, .biger von FulpmeS, in die öffentliche Versteigerung nach^ richten; sohin stehender Realitäten gewilliget worden, als: 6. Die gerichtlichen KaufserrichtungS-und Licitattönt? I. Sub Nro. Kat. 1422. » Line Behausung', da« kostm, so wie Stempel - uttd Laudeniial-Gebühren, nach «rantnerHau« genannt, mir allen Zu» und Jngebàuden, Verhältniß ber Kausspreise allein zu bezahlen. ,ind b. Ein Garten von 170 Klafter, in FulpmeS befind» Zugleich wirb auch dir vorhandene Mobilarschaft
, der stch auf daS Haus und Garten mit der Z. Hat selbem alle verfallenen und betreibenden Steuern, Hälfte, und aus die Realitäten mit dem Dritten Theil . Oblagen und Wusiungen, ohne Rücksicht der Zeit und des KausschillingS mittels eigenem Vermögen oder an» Art der Entstehung, zu übernehmen. nehmbarer Bürgschaft ausweisen kann. 4. Hat er die Schulden, die auf den Kausschllling 2. Wird unter dem AusrusöpreiS kein Anboth ange- überbunden werden, vom Tage der Versteigerung an zu 'nommen. und bemerkt