gegen Morgen an Jene- .tvein McsnerS Garten, Mittag an dessen. ÄLtrlhStaferne, Abend an die Markistrassen^ und gegei» , Mitternacht an dessen Garten. Dazu gehört der halbe Theil des Brun nenwasser», welches ili, Gschmalgut deS Herrn. v. Stad- . ler entspringt und a»isgefaiigen lvird, wovon, der halbe Theil .LU der Bevgstainer Behausung gehöret, und durch .den t>izu gehörigen Gälten gesühret wird. -, Diese Behausung und Zugehörde ist der Grundrecht ^halber frey, ledig und eigen, jedoch zinset nian hlevon
der nuhnießenden Ehcleute Georg Vrandsiäiter und Wìaria Leistn in die össentlicke.Versteigerung nachjtehenoer ,dje>eni Pupillen gehörigen Realität«,» mit obervorniuno- schàstllcher Genehiiiiguiig gewjiliget word^,. , ,, Näinlick) die Vaurccht und Gerechtigkeit einer Äke^- wühlemit Zngehör im Äliarkte Mühlbach sub Nro. Eat. Z^2, dahin gehört: > . H.. Eine Feueibehausung sammt Ä!el/»nühse iiiil zwei Gängen und einem Stampfe, bezeichnet mil.HauS.Nro 86. I!. Ein Wiescle und Garten von 14c» liz , Klafter; gränzt