zur Seit« steht, und auf den Dekanen der fünf Fakultäten beruhen. Der Rektor und die fünf Dekane sollen jährlich au« den ördentllwen Professoren gewählt und der Senat jährlich au« letzte.n durch Wahl «rgànzr. der Syndikus «ber soll lebenslänglich «rnannt werden, und darf weder Professor der Universität . noch «ine von den Professoren over Studierenden in andern D.ziehun» gen abhängige Ptrson seyn. »z. Die Universität wollen Wir mit «intm jü ihrer Unterhaltung vollständig hinrei» chendeü jährlichen
EiNkolnmen mit landesherrlicher Milde ausstatten,- wie Wir denn jur Anweisung deö thr BenÄ- »bigten Unserm Stàatskanzler Dollmacht «rthetlr hoben. Wir setzen hierdurch ausdrücklich fest, daß von ihrem jährlichen Einkommen auch für Freitische und ander« De» tiejszien dürftiges, fleißiger und gesitteter Studierenden oh ne Unterschied der Tonfession gesorgt, auch ein Zuschuß zu «iner Kasse für die Wittwen der Professoren dieser Universität, wozu Wir durch Anweisung «inrS vedeuten- ètiì Kapital« de» Gründ
gelegt haben, erfolgen soll. Der Fond der Freitisch - und andere Benefizili, soll durch den Ertrag «iner jährlich zweimal In allen Ä'.rchen U»ser«r wèstphàlischen Und Rhein - Provlnzeà ju haltenden Kol lekte, welche Wir hiermit anordnen, verstärkt werden. ZZ. Wir versehen Uns zu den Einwohnern der Rhein- Provinzen und WtstphalenS daß sie möglichst daraus ve- èàcht seyn werden, zu allem. was zum Flor der neu begrün» dèten Universität dienen kann, namentlich durch ìlèberwei« sang von ja solchen Zwecken
bereits vorhandenen Stistun« gen ,r. und Fonv« kräftigst mitzuwirken . und werden Unk dadurch veranlagt sehen, au6> fernerhin kräfrig sür Va« Bedürsnisi der Ilniversitär^ so weit iolches nicht durch Privat » Anstrengungen Einzelner oder ganzer Korporatio nen beschafft werden kann , mit landeSvärerlicher Mildi ^» sorgen, »b. Der Universität, ihren Professoren und Weamren, Ihrem Vermögen u»d ihren Einkünften, den ber ihr jetzt oder künftig von Korporationen oder Einzel nen zu gründenden Vermächtnissen
und milden Stiftun gen'. siwern Wir alle diejenigen Recht« und Vorzüge, welche Unsere ììbrlyen Universitäten. deren Professoren und Beamten, ihr Vermögen uud ihre Einkünfte^ wie die milden Stiftungen überhaupt in Unserm Staate« ge setzlich genießen, und wollen, dav sie darin jederzeit be» Haupte» und kräfliz geschützt werd-n. 17. Zur nächsten Aussicht, tmgleichcn zur ökonomischen und .Nassenverwal» tung der Universität und zur Wahrnehmung «hrer Ger-chl» same> soll verleid,n «in Kurator an i^rr und Stelle