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Südtiroler Heimat
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Page 2 of 8
Date: 15.10.1926
Physical description: 8
. Auch der Vertreter der amerikanischen Völker bundliga, Dr. Marburg (Newyork), trat für diesen Vorschlag ein. Auch die Mitgliedsstaaten des Völker bundes müssen sich von Seite der Völkerbundligen- Union wie des Völkerbundes eine Kritik gefallen lassen und es sei Aufgabe der Völkerbundligen-Union immer und überall für die Gerechtigkeit einzutreten. Als letzter Redner ergriff Exzellenz G i a n n i n i das Wort. Er führte in im wesentlichen nur formaler Erörterungen aus, daß innerhalb der Federazione Jta- liana

, der Vereinigung der in Italien bestehenden ita lienischen, sowie der deutschen und slawischen Minori- täten-Bölkerbundligen Besprechungen über Deutsch-Süd' tirol bereits stattgefunden hätten. Er habe im übrigen seine Demission als Vorsitzender der genannten Fede razione Jtaliana gegeben und sei daher nicht im Stande, für diese oder für den neu zu wählenden Präsidenten eine Bindung zu übernehmen; er werde sich aber bemühen, auch auf den neu zu wählenden Präsidenten in dem Sinne einzuwirken, die Bemühungen

Bedarfes einer entschädigungslosen Beschlagnahme und Enteignung verfielen. Wir haben bereits seinerzeit anläßlich eines größeren Aufsatzes über die Rechtslage der Enteignung des reichs deutschen Eigentums in Südtirol darauf hingewiesen, daß die Begründung der Enteignung von Seite Ita liens mit Artikel 297 d des Friedensvertrages von Ver sailles durchaus ungesetzlich ist. Denn die neuen Pro vinzen Italiens sind zunächst nicht durch den Friedens- Vertrag von Versailles, sondern im Frieden von St. Germain

abgetreten worden. Der Vertrag von St^ Germain ist in Italien erst tmrcf) 1 Gesetz vom 26. Sep tember 1920, das am 15. Oktober 1920 in Kraft getreten ist, rechtswirksam geworden. Bis zu diesem Zeitpunkte bildeten die neuen Provinzen demnach kei nen „Bestandteil' des Königreiches Italien, sondern waren militärisch besetztes Gebiet außerhalb des ita lienischen Staatsterritoriums. Es ist daher vollkommen klar, daß die Bestimmungen des Artikels 297 b solche Gebiete nicht umfassen, die an Italien

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