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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 15.09.1936
Physical description: 6
konsum die im Interesse der geringeren Getreide ernte notwendige Steigerung erfahren würde. ZmililWWffe Kr alle MiWmdeiitt Jn der „Gazzetta Ufficiale' vom 1V. Septem ber ist das Gesetzdekret vom, 21. August 1936, Nr. 1K32, enthalten, womit die obligatorische Auszah lung der Familienzulage auf sämtliche Industrie arbeiter, die Familienväter sind, ausgedehnt wird, ohne Rücksicht auf die Zahl dere wöchentlichen Ar beitsstunden. Die Beitrüge zu dieser Familienzulage werden UnnerkèbrsNereià

ausgestellten Familienvorweis vorzulegen, der denselben dann der obgenannien Reichsanftalt übermittelt. Die Anzahl der Kinder ist vom Arbeitgeber im „Libro Paga' anzumerken. Der Beginn der Durchführung dieser neuen Be stimmungen wird noch festgesetzt werden Weitere Benzinpreis-Crmäßigungen Mit dem gestern in der „Gazzetta Ufficiale' ver öffentlichten Gesetz-Dekret ist die Berkaufssieuer auf Benzin, die mit 21. Juli d. Js. bereits von 361 auf 240 Lire pro Zentner abgesetzt worden war, aus den Normalstand

gehören an: Mario Sicher: Franz Lintner (Eberle), S. Maddalena; Florian Egger, Larcher, Cardano; Dr. Finkbeiner, Corne- !w; Joses Platter, Mock, Leitachergebiet; Jgnaz Mumelter, Asiago; Anton Riegler (Stachl), San Pietro; Martin Pichler, Christploner, Guncina: Alois Puff, Obmann der Kellereigenossenschast Gries, für die Sandner Hügellage. Aenàerungen àes Weingesehes In der „Gazzetta Ufficiale' vom 11. September ist das kgl. Dekret vom 2. Juli 1936, Nr. 164(1, enthalten, durch welches die Artikel

Abendzug Bolzano ab 20.28, Collalbo an 23 Uhr verkehrt ab 14. ds. nicht mehr. Autolinie Dermulo - Fondo - Mendola Da es erforderlich erscheint, die direkte Verbin dung Fondo - Mendola - Bolzano auch noch wäh rend der Erntezeit weiterhin aufrecht zu halten, werden auf der Strecke Fondo - Mendola die fahrplanmäßig vorgesehenen Postkraftwagen Nr. 162, 166, 170, 165, 169 und 173 bis einschließlich 27. Oktober den regelmäßigen Dienst fortsetzen. Fahrpreisermäßigungen für Ausländer. Die „Gazzetta Ufficiale

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 12.09.1941
Physical description: 4
Das Landwirtschaftsministerium hat durch ein Dekret, das sich auf dem Weqe der Veröffentlichung befindet, die Blockie rung von Fleischkonserven jeglicher Sorte und Qualität angeordnet. Das genannte Ministerium wird n.ich einem nationalen Plan für die Vertei lung dieser Waren und die Festsetz e der Preise durch den Zentralausschuß der Fascistischen Partei sorgen. Gleichzeitig wurde auch angeordnet, daß alle Restbestände innerhalb von fünf Tagen nach der Veröffentlichung diejes Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' an gemeldet werden müssen

. Frener wird den Herstellungsfirmen von Fleischko»' server» die Führung eines Ein- und Aus- laufregisters zur Pflicht gemacht. Aontrolle über die Gekreideproduktion Mit Dekret des Land- und Forstwict- schastsministeriums im Zuge der Veröf fentlichung in der „Gazzetta Ufficiale', wurde das Zentralamt für Statistik für die Ernährung mit der Kontrolle der Ge treideproduktion und des Familienbedar fes beauftragt, welche im Ministeria>de kret vom 19. Mai 1941, veröffentlicht am 24. Mai in der „Gazzetta

Ufficiale', in Betracht gezogen sind. Die Kontrolle wird mit Erhebungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, in den Magazinen und Depots der Produ- zenten durchgeführt. Das genannte Amt ist auch mit ^ Ueberwachung der Durchführung der ^ stimmungen für die Ausstellung der > Mahlscheine von Seite der Gemeinde an jene, welche ermächtigt sind, Getreide sür den Familienbedarf und für den Betr-el, zurückzubehalten, beauftragt. Außerdem führt es die Kontrolle über das Verbot der Ausstellung

der leuchtenden Geranien an den Fen- üerliöcksn unö Söllern, die in der milden Sonne des späten Jahres aufleuchtenden K!rchturmfpitzen, die wildzackigen Berge, dunkel'chimmernden Wälder, die Bauern bei der Erntearbeit, die mit dem Ernte nden beladenen, von strammen Pferden ichwerfcnli.Zen Oechslein gezogenen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Gesetzdekret, welches die Veräuße rung von Autofahrzeugen und deren Be standteilen an ausländische Staatsange hörige oder Körperschaften oerbietet

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 27.11.1937
Physical description: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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