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Südtiroler Heimat
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Page 3 of 8
Date: 15.03.1926
Physical description: 8
Sü-lirvl iw Monate Jänner 192«. Wir sind ersucht worden, zusammenfassende Monats berichte herausgeben zu wollen; diesem Blatte liegen die Berichte über die Monate Jänner—Feber 1926 bei. Auch sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie einige der letzten behördlichen Runderlässe beigeschlossen. -V. Gesetze und Verordnungen. 1. Die Ilattenisierurig der Familiennamen. Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner 1926 ver lautbart folgendes kgl. Dekret vom 10. Jänner 192f>, Nr. 17: Art. 1. Die Familien

Schreibweise ent stellt wurden. Ebenso werden die durch eine fremdländische Schreibweise entstellten Adelsprädikate die italienische Form wieder annehmen. Die Umwandlung in die italienische Form wird mit Dekret des Präfekten der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazetta Ufficiale' Ver lautbart wird. Die Umwandlungen werden in die Be völkerungsregister eingetragen. Wer nach Herstellung des ursprünglichen Namens oder Adelsprädikates noch die fremdländische Form gebraucht

noch über sich ergehen lassen. Dairn schreibt das Blatt weiter: „Es kann möglich sein, daß man während der Kur ein gewisses Geschrei hört. Sicher ist aber, daß die Mauken,- wenn sie während der Operation Schmerzen ausstehen müssen, nach überstandener Operation froh sein, und dem Operateur in unserem Falle dem Präfekten der Provinz, danken werden.' 2. Der Entzug der italientschen Staatsbürgerschaft. A) Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner W ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. Jänner 192ß, Nr. 16, welches lautet

des Ministeriums des Aeußern und zwei vom Justizminister designierten Appellationsge richtsräten zusammengesetzt ist. In schweren Fällen kann Wer entsprechenden Vor schlag dieser Kommission mit der Aberkennung der Staats bürgerschaft auch die Konfiskation des Vermögens ver fügt werden.' 3. Betriebe von Ausländern im Grenzgebiet. In der „Gazetta Ufficiale' vom 20. ,1. 26 ist fol gendes Dekret veröffentlicht: „Aßt. 1. In den Grenzgebieten bis innerhalb 30 Kilometer von der Reichsgrenze können die zuständigen

-Gepäckfrächterei. 14. Versicherungen. , 15. Lagerhäuser. 16. Radioindustrie. 17. Handel mit Spielkarten, Feuerzeugen, Zündhölzern und sonstigen Monopolartikeln. 18 Betrieb von Unternehmungen, in denen produktions steuerpflichtige Artikel erzeugt werden. Essig, Sy- phon, Bier, Kaffeesurrogate, Gas Elekrizität, Sei fensiederei, Branntwein.) 4. Der italienische Unterricht an den Volksschulen. Die „GaWetta Ufficiale' turn 22. 1. 26., Nr. 17., veröffentlicht nachfolgendes Gefetzesdekret

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 8
Date: 18.07.1924
Physical description: 8
vse«e q ^Der Landsmann' Freitag, den 18. Juli IM. a Lxpretzmarkeu zv ZV Cent, «it dem Auf druck Lire 1^!0. Die Gazzelto Ufficiale vom 16. ÄÄ veröffentlicht das kgl. Dekret vom 2S. Zknri, Nr. 1111, womit verfügt wird, dah die Expreßmarten zu 30 Cent, mit dem Auf» da«! ^Sm- 1.20' bis 31. Juli 1924 giwg find, wenn fie gieichAeitig mit gewöhnlichen Marke« zu 80 Cent, verwendet werden. Die betreffende« Expreßsendungen sind selbstver- stSMGch auch der gewöhnlichen Frankatur zu «rterziehsn

. Diese Aufdruckmarken können auch bis 31. Juki 1984 umgetauscht werden. a Die Dieastakerstabellen der Beamten der poVSschea verwalknig. Die Gazzetta Ufficiale vom IL. Juli veröffentlicht eine« Erlaß des Innenministeriums vom S. Juli, in dem die ses mitteilt, daß entsprechend den Bestimmun gen des tgl.Dekretes vom 30. Dezember 1323, Nr. 2SS0, mm die Dienstatterstabellen des von der ehemaligen Verwaltung übernom menen PersomSs der politischen Verwaltung «ach dem Stande vom 1. Jänner 1924 ver- öGenüicht wurden

. b AlulmaßLche Mllernngsaussichl. Trotz der wegen Abwesenheit aus Bozen mangel- hasten Daten glaubt unser Berichterstatter doch, für Samstag und Sonntag auf vorwie gend gutes Wetter rechnen zu dürfen, wenn auch Gewittergefahr für Sonntag weiter besteht. Montag vorwiegend schön, gegen Abend Bewölkung möglich, Dienstag unbe ständig, Trübung besonders schon vormit tags beginnend, nachmittags mit Regen gefahr. b Die Hilfskasse der Bozner Straßenbahnen und der Rittnerbahn. Die Gazzetta Ufficiale vom 16. Juli

zur gemeinsa men Rückfahrt nach Lana. m Die Hilfskasse der Aleraner Straßenbah- nen. Die Gazzetta Ufficiale vom 16. Juli, Nr. 166, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 19. Juni 1924, Nr. 1093, wodurch für di« Jahre 1919 bis 1923 das Statut der Hilfs- lasse der Meraner Straßenbahnen bestätigt wird. m Vergessene Pofdn. Im Kriege kommt es manchmal vor, daß ein Posten abzulösen vergessen wird, der dann später im Trubel der Bewegung verloren geht. So ähnlich muß es den Optionsgesuchen «iniger Optan ten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 02.05.1921
Physical description: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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