Bozen-Gries und Umgebung : ein Geleit- und Gedenkbuch.- (Städtebilder und Landschaften aus aller Welt ; [45 a])
10 Allgemeines. Tirols. Mit versengender Glut spendet die Sonne ihre Strahlen, denen zu entfliehen die rings um Bozen auf Bergeshöhen und im Waldesschatten gelegenen zahlreichen Sommerfrischen willkommene Gelegenheit bieten. Wenn also der Hoch sommer für einen Besuch der Stadt weniger geeignet, so bieten ' dafür Frühling und Herbst umso mehr der Wonnen, und selbst auch der Winter soviel, dass zu jeder dieser Jahres zeiten Bozen ein erstrebenswertes Reiseziel bildet. Bozen liegt 265
die aus dem Sarnthal hervorbrechende Talfer aufgenommen hat. Die Stadt Bozen (mit autonomer Verwaltung) ist Sitz einer k. k. Bezirkshauptmannschaft, der Handels- und Gewerbe kammer, sowie des k. k. Kreis- und Handelsgerichtes für Deutsch-Südtirol, eines städt. - deleg. Bezirksgerichtes, eines Gymnasiums, einer Realschule, Lehrerbildungsanstalt, Handels und gewerbl. Fachschule, eines Hauptpost- und Telegraphen- Amtes und zählt nach der Volkszählung vom 31. December 1890 11.744 Bewohner, fast durchwegs deutscher
Viertel St. Peter oder Dorf Bozen, St. Johann, ollstange, dann Rentsch, St. Magdalena und St. Justina bis hinauf zum Virgl und nach Kam penn angehören. Alle diese Ortschaften sind zur Pfarre Bozen, welche Sitz eines Dekanats (Propstei) und eines Pfarramtes ist, einbezogen. Jenseits der Talfer, am rechten Ufer und am Fusse des Altenberges liegt die Gemeinde Gries, 275 m über dem Meer und etwa 3200 Einwohner zählend. Gries bildet eine eigene Pfarre, die von dem im Orte befindlichen Benedictinerstift
*) Die Bezeichnung Zwölfmalgreien wird häufig als aus dem lat. malga = Sennhütte entstanden erklärt, so dass „Zwölfmalgreien 11 ursprünglich nichts anderes gewesen wäre, als zwölf Einzelgehöfte, aus denen dann die jetzige Gemeiude entstand. Der verdiente Topograph Bozens, P. Beda Weber, wendet sich in seinem ausführlichen Werke „Die Stadt Bozen- 4 (1849) energisch gegen diese „abgeschmackte' Annahme und erklärt „Halgrei® als „Gerichtsberufang- 4 , Ab theilung eines Gerichtsbezirkes.