wir jetzt den Grund, warum so wenig Stimmfähige beim Concil waren, weil nämlich die Stellvertreter kein Stimmrecht erhielten. Das kam aber so, wie Pallavicini weiter erzählt: Der König von Neapel (also wieder eine weltliche Hand brachte Störungen ins Concil!) befahl, daß nur vier Bischöfe aus seinem Königreiche aus das Concil »ach Trient abgehen sollten, und diese sollten dann in ihrem Namen und im Namen aller übrigen Bischöfe deS Königreiches, von denen sie die Vollmacht erhalten hätten, das Stimmrecht ausüben
entscheidende Stimmen zu verleihen (!. e. S. 231 ff.). Demnach unterschrieb das Concilium im Namen des Erzbischofes von Salzburg der Dominikaner Felician Niguarda. Gleiches geschah von Georg Hohenwarder, Procurator des Fürst bischofes von Basel, und von Alphons Salmeron und Johann PalancuS, Procuratoren des CardinalS Otto, Fürstbischofes von Augsburg. Endlich erscheint noch auf dem Concilium von Trient Johann Gotthardus als Procurator des BifchofS von Re gens bürg. Außer den genannten Bjfchöfen
; da erklärte er, daß er von Vertretern eines Volkes, dessen Regierung nicht 1846), wie auch Herkules Rettinger, Bischos von Lavant, Bachoud, Bischof von Genf, Joachim, Fürstabt von Einsiedeln als Ver treter der Stifte und Vertreter der Schweiz und endlich der Fürstbischof von Trient und Brixen. Genf und die Schweiz waren damals noch nicht officiell von Deutschland getrennt. Ebenso gehörte Trient im 16. Jahrhundert entschieden zu Deutschland. Egger bezeichnet den 1563 lebenden Fürstbischof Madruz
als einen „halbwälschen', und doch hatte Fürstbischof Ulrich I >. Um das Jahr 1500 neuerdings dahin gestrebt, daß Trient von Rom als zum deutschen Reiche gehörig be handelt werde, und daß „alle Domherren, auch die Italiener, Reichs- oder österreichische Unterthanen seien' (Egger, Gesch. Tirols, Bd. ll., S. 46.) Ans dem Mitgetheilten geht nun hervor, daß M folgende Bischöse Deutschlands entweder persönlich oder durch Stellvertreter am Concilium von Trient behel ligten: Die Bischöfe von Genf, Bafel, Constanz, Augburg
, Eichstätt, Regensburg, Prag, Salburg, Lavant, Trient (mit Brixen), WürZ^ bürg, Trier, Mainz und Köln. — Jetzt einige Fragen : Wie viele katholische Bisthümer bestanden noch in Deutschland 1545—1563, die wirklich katholische Bischöfe inne hatten? Ist deren Zahl bedeutend höher, als die der eben genannten Bischosssitze? Und Havel diese nicht genannten Bischöfe sich alle thatsächlich S ^ weigert, weder persönlich auf dem Concilium von Trient zu erscheinen, noch eS zu beschicken? (Fortsetzung folgt).