levitiertes Amt und Segen. Llbends ^8 Uhr Predigt, Prozession und Segen. k. Marianische Bürgerkongregation Bozen. Sonntag. Rosenkranzfest. den 5. Oktober. K7 Uhr früh in der alten Pfarrkirche, Generalkom munion, wozu alle Sodalen zu erscheinen gebe ten werden. k. Die Eröffnung des Priesterseminars Trient erfolgt, wie gemeldet, am Oktober d. Js. Neu eintretende Theologen haben Taufzeugnis (gestem pelt), Firmungszeugnis, Reife« oder Lyzealzeugnis, .Gesundheits-, Impf- und Zuständigkeitszeugnis vorzulegen
: alle Theologen haben ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, daß in letzter Zeit weder im Orte noch in der Familie eine ansteckende Krankheit herrschte. FB. Ordinariat Trient. Kaufgelegenheit w Lengmoos. Vei Hochw. Lvimer. Bibliothekar w Lengmoos a. R.» find Zwe? Meßkleider, ein schwarzes, sehr schönes neue».«. ein rotes, gut erhaltenes, zu verKausen. Neueste Nachrichten. Ergebnis üer italienischen Volkszählung. Rom, 3. Okt. (A. B.) Laut Ergebnis der letz ten Volkszählung hat Italien 9194 Gemeinden, ? ie größte
gelangenden Pfand briefe der Tiroler Landes-Hypothekenanstalt notwendig sind, müssen binnen sieben Tagen nach der Veröffentlichung dieser Kundmachung in der „Gazzetta Uffieile' (das wäre also am 2. Oktober, der bereits vorüber ist) schriftlich dem Institut für Boden- und Kommunalkredit der Venezia Tridentina in Trient mitgeteilt werden. Art. 2. Dio Pfandbriefe, welche im Sinne, des vorigen Artikels zur Absteinpelung gelangen, müssen innerlMlb der Verfallfrist von zwei Monaten nach der Veröffentlichung
dieser Kundmachung in der „Gazzetta Uffieiale' beim Institut für Boden- und Kommunalkredit der Venezia Tridentina in Trient deponiert werden. Art. 3. Die Daten, welche von den Interes senten dein Institut für Boden- und Kommunal kredit der Venezia Tridentina in Trient bereits schriftlich mitgeteilt worden sind, sowie die Pfandbriefe der Landeshypothekenanstalt, welche bereits dort deponiert sind, werden als im Sinne des Art. 1 mitgoteilt, beziehungsweise im Sinne des Art. 2 der gegenwärtigen Kundmachung
de poniert betrachtet. Zu Art. 1.: Der Identifizierungsnachweis besteht in der Erbringung eines Dokumentes, Seite 7 ' worauf behördlich bestätigt wird, daß die Pfand briefe seit dem 3. November 1918 im Besitze ei ner Person, .Körperschaft oder eines Institutes sind, die am 3. November ihren Wohnsitz inner halb der neuen Grenzen Italiens hatten. Also so fort diesen Nachweis an das Instiwt für Boden- und Kommunalkredit der Venezia Tridentina in Trient einsenden. Zu Art. 2.: Die Pfandbriefe