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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Page 2 of 9
Date: 26.06.1920
Physical description: 9
ü FOGLIO ANNUNZI LEGALI vendere biscotti, di qualsiasi genere. Al t. 4. — L'esercizio dell'industria e del Commercio dei dolciumi permessi a jiorma dell'art. I. deve essere autorizzato dal Commissariato Generale Civile per la Venezia Tridentina. Tali autorizza zioni non possono, in nessun caso, essere accordate ai fornai ed ai venditori di pane. L'autorizzazione può essere concessa a coloro 'che alla data del presente de creto già esercitano la produzione e la vendita dei dolciumi, facendone

almeno la parte principale della loro industria e del loro commercio. Nei caffè, nei bar e nelle latterie j)uò essere autorizzata, dal Commissariato Generale Civile per la Venezia Triden tina la somministrazione di dolciumi di cui al primo comma se risulti che sia esercitata alla data suddetta. Art. 5. — L'autorizzazione prevista dall'art, precedente può essere revocata in qualsiasi tempo nei casi di abuso o di inosservanza delle norme che disciplina no la produzione e la vendita dei dolciu

mi. Contro la decisione del Commissaria to Generale Civile per la Venezia Tri dentina non è ammesso nessun gravame uè in sede giudiziaria uè in .sede ammi nistrativa. Art. 6. — Le infrazioni alle disposi zioni del !» rese ute decreto sono punite dall'Autorità politica con multa fino a Lire 10.000, con arresto fino a tre mesi; oltre in ogni caso, la confisca, della merce e. quando ciò non 1 sin possibile, del suo valore. A lai uopo le Autorità di pubblica sicuiezza e nuel'e competen ti a pronunziare

la confisca possono, per assicurarla, disporre il sequestro della merce o del «no ricavato. E' in facoltà del Commissariato Ge nerale Civile delegare per il disbrigo di singoli! processi un'autorità politica, di prima istanza diversa da quella die s.\ rebbe competente per ragione di, terri torio. Art. 7. — Delle contravvenzioni al presente Decreto cogliesse da addetti od incaricati di esercizio sono sempre soli dalmente responsabili i proprietari degli esercizi stessi uniformamente a quanto erzeugen

noch verkaufen, noch zum Ver kaufe halten. ^ > Art. 4. — Die Ausübung des Gewer bes und Handels mit Süßigkeiten, wel che nach Art. 1 gestattet ist, muss vom Commissariato Generale Civile geneh migt «ein. Solche Ermächtigungen können auf keinen Fall an Hacker oder Brot Verkäufer erteilt, werden. Diese Genehmigung kann jenen erteilt werden, welche am Datum des vorliegen den Dekretes bereits die Herstellung und den Verkauf von Süssigkeiten aus übten und wenn dieser Betrieb zum we nigsteh den Haupt.teil

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 16.04.1926
Physical description: 6
eingeschränkt waren, fand die Beitrags- leistung zum Brücken-projekt in die neue Bilanz Feine Ausnahme, à den Brückenbau nicht ad calendas grecas zu verschieben, inter venierte die Stadt bei der Präfektur und beim Arbeitsministerium und wurde sie in ihren Schritten ebenfalls von der Militärbehörde so wie van der Società Montecatini tatkräftig unterstützt. Im Jahre 1925 nahm dag Genio Civile unter seinem tatkräftigen Leiter, dem Capo Ing. Cav. Mandonini die «Frage des Marlinger Brückenprojektes

wieder in die Hand. Die Stadiigemeinde Merano verpflichtete sich, die hauptintereffierten Gemeinden Mar? lengo, Cermes und Lana zur Vorschießung derjenigen Kosten zu veranlassen, welche die Differenz zwischen einer Brücke mit 5 Meter 'Fahrbahn gegenüber einer sokhen von 10 Met. Breite erfordern. Das Brückenpwjokt wurde vom Genio Civile ausgearbeitet! die Erbau- una der Brücke km Herbste 1925 konnte aber nicht stattfinden, weil die Verhandlungen mit Montecatini über den rechtsseitigen Uferfchutz der Ctfch

bei Marlengo erst im Februar 1926 zum Abschluß kamen. Die Stadtgemeinde er hielt nunmehr vom Genio, Civile die Mittei lung, daß der Brückenbau Marlengo im Herbst 1926 ,in einem Zuge durchgeführt werde. Die Brücke wird, konform den Wünschen der Ge meinde, dem Landschaftsbilde angepaßt, erhält einschließlich der Gehsteige eine Breite von 9 Meter und wird etwas oberhalb der heutigen Marlinger Brücke über die Etsch führen. Das Brückenprojekt wird der Stadtgemeinde noch Ende April übermittelt

tärbehörde und fand in dem damaligen Korps kommandanten von Verona, Exz. Grazioli, dem jetzigen Stellvertreter des Goneralstabschjefs, einen sofortigen Förderer und warmen Ver treter dieses Projektes, dem neben seiner wirt schaftlichen Bedeutung auch große militärische Bedeutung zukam. Die Intervention der Stadlgemeinde beim Präfekten machte auch diesen zu einem bereitwilligen Förderer des Projektes und das Genio Civile erhielt Auf trag, das Detailprojekt auszuarbeiten. Die Länge der zu erbauenden Straße

- Uferisttaße seine Fortsetzung nach Brescia oder Mantua findet. Wiederum war es der uner müdlichen Arbeitskraft des Chefingenieurs Cav. Mjadonini des Genio Civile vorbehalten, auch diese Frage zum Abschluß zu bringen. Der Strajßenzug Brennero-Mantova, «le nun das gesamte Projekt sich nennt, gelangt zur Erbauung. Für den Projottsteil Lana— Fondo sind 2Z Millionen in den> Staatshaus halt aufgenommen,' Die Straße wird aus Kosten des Staates ohne Beitragsleistung der Gemeinden errichtet. Die Straße als Ver

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Alpenzeitung
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Page 4 of 6
Date: 18.10.1927
Physical description: 6
Brücke wiederum auf das rechte Ufer zurück geführt wird. Der Magistrato delle acque und das Genio Civile haben diese Arbeiten rasches! in Angriff genommen, sodaß Hoffnung besteht, den freien Durchzugsvertehr auf der Straße in der letzten Oktoberwoche wieder aufzunehmen.. Ebenso wird das Genio Civile für die Ab- grabung des aufgeworfenen Schuttriegels ra scheste Sorge tragen. Das durch die Passer mit gefühlte Material hat das Flußbett im Zuge der Eisenbahnbrücke Etsch — Passermündung neuerd'llgs

^ aüsgohöht, sodaß rascheste Räu- mungsarbeiten notwendig sind. Der Magistrato delle acque, bezw. das Genio Civile hat diese Arbeiten bereits im Dringlichkeitswege verge ben, sodaß dieselben rafcheft zur Ausführung kommen werden. Die Elschregulierung Das Projekt der Etschregulierung auf der Strecke Töllgraben—Forsterbriicke ist in rich' tiger Erfassung der Dringlichkeit dieser Arbei ten vom Genio Civile fertiggestellt und bereits dem Arbeitsniinisterium vorgelegt. Das Pro jekt sieht vor die endgültige

Systemifierung die ses Flußlaufteiles und erfordert einen Kosten aufwand von 4 Millionen Lire. Die Arbeiten werden nach.Genehmigung raschest in Angriff genommen. Bei dieser Gelegenheit muß dem Magistrato delle.acque und dem Genio Civile für das rasche Eingreifen Dank und Anerken nung ausgesprochen werden. ^ Rathaüsbau . Der Beginn des Rathausbaues ist für Früh jahr 1928 vorgesehen. Die Arbeiten sollen l in zwei Bauperioden durchgeführt werden, . sodaß der Teil längs der Tappeinerstraße als unab hängiges

. gebeten der Vorsitzende des Genio Civile, der Vorsit zende des' Bauamtes, der Oberinàdant des Ufficio Belle Arti, der Chefingenieur des städ- tischen Bauamtes und ein Ingenieur freien Be rufes aus den im Albo eingetragenen Inge nieuren und Architekten. Bausachen Das Ansuchen der Marianne Frakaro um Errichtung eines Toreinganges zur Garage wird unter der Bedingung genehmigt, daß die eingedeckte Straßenkünette von der Bauwerbe- rin eingehalten werden muh. Das Baugesuch der Anna Bonvicini, Wohn bau

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Alpenzeitung
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Page 6 of 6
Date: 02.06.1936
Physical description: 6
la se- ?uei»te nella causa penale contro vdedacker Pietro tu Pietro e ài àms, Srulc- ma^r, nato U 27-IX-1S77 a LolAmo. imputato.- ài eonkiawenzlone all'art. Z? k. IZ. !.. 1S-X-1S2S n. 20ZZ moàltìcato eoa l'art. 14 àel R. V. 14 sett. 1SZ2 tl. 122S « punito con l'art. 4? àel K. O. I,. 1S- X-1S2S bl. 2VZZ, per essersi accertato U 1Z Febbraio 1SZS à aveva venàuto in Svisano 100 scatole ài marmellata sen2à l'inàlcsslon« del kruden àvl qua le eran composte. In esito alle risultante dibattimeli» tali, letti eli

atti àei proceàimento, sentiti il k>. Al. il àllensore e l'impu» tato: Ritenuto in tatto ede vbsrbaeder Pietro, ccm àlcwaraàne resa U S- XII-1V3S nella (ZanosUerla ài questa pretura, rltuaàento Na katto^-oppo- siziione avverso il àecreto penale con tro ài lui pronunsiato in àata 1S ot> todre 1SZS àa questa pretura, con U quale era stato conctàlmato alla pena ài l.. 100 ài ammenàa eà alle altre ecmse?u«»s ài !e?es. quale responsa bile àel reato ascritto«!!, per »vere «SU ventàuto alla àltita àrsilo

od in osservapsa, delle disposizioni ài legge in proposito, percdè tale prova emerse nella tattàspeole àalla àepo- slÄon« giurata àello stesso verbali^- sante. Vovesi pertanto attermare in oràine al reato, ascritto la responsa- dllità penale del giudicabile ed irro gargli una congrua pena, ode si ravvisa proporzionata in Siggen in misura di lire cento ài ammenàa in considerazione cde trattasi ài tras gressione a quanto sembra eccesio- nalmente e per dimenticarla com messa dall'Imputato. Qe spese seeuono

agli aldl àel 0o- rnune e àel Consiglio àsIiUconomia provinciale ài Bolzano e cke altra copla venga pubblicata per una soia volta, a spese àel oonàannato, sui giornali locali «I^a provincia ài Sol- sano» e «l/äipenseitung». vosi giuàicato in Solcano alla v- àiensa del ài ö tebbralo lSZö-XIV. /! l?ancstttsrs,' /! pretore.' «.to: diene«dìn! t.to: «ossi « UH knlm ti là von decreto penale àel pretore àl Svisano àel Z0 àrso 1SZS-XIV. ?o- melk» Vinèllo tu Viglilo reslàente a Sortacela è stato conàannato

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Volksbote
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Page 12 of 12
Date: 13.03.1924
Physical description: 12
verbale' wird di« Ueber- ! ttretung beurkundet und bildet derselbe dle Grundlage für das folgend- Stz alverfahren. Auf Grund des ..Prozesso verbale' wird sodann seitens der Finanzintendanz in Tvem das „Ve- rreto penale' — Straferkennkni» ertasten, womit Sri« der Uebertretung entsprechend« Strafe nebst iverkllrzter Abgabe dem för die Uebertretung Der. 1 antwortlichen auferlegt wird Aus diesem Grunde ist es daher von größter j Wichtigkeit, daß seitens der beanständeten Part«! ■ bereits im „Processo

j «erden. Um die Eingabe entsprechend aenau und mit ! dem Derbale im Einklänge abiassen zu können, ! wird es sich empfehlen sich vom Verbale eine Abschrift geben zu lasten und dies im Befunde ausdrücklich zu verlangen Diel« Abschrift wird seitens des kompetenten Finanzwachkommandos ohneweiters ertei't Gegen das „Decreto penale' (Straferkenntnis der Intendanz) selbst stehen zwei Weg« offen: I. Die Anfechtung im gerichtlichen Wege (sog. Jmpugnastone). Dieselbe hat innerhalb der Preklusivfrist

von IS Tagen nach Zustellung des Decreto penale mittels schriftlicher, in doppelter Ausfertigung zu überreichender (stempeltreier) Eingabe zu erfol. gen. Diese Eingabe kann cn'weder direkt bei der Finanzintendanz »der aber bei einem . Finanzamte am Wohnsitze des Uebertreters über- reicht zu werden. C'n Er-mviar de: Eingabe wird dem Uebertreter, mit dem Praientations- datum und der Unt-rschnft de? die Eingabe in Empfang nehmenden Beamten. Sowie dem Amts- sieaei versehen, als Empfangsbestätigung zurück

« angelochien wurde solange das gerichtliche Urteil noch nicht erllosten. an» gesucht werden. Bedingung zur Behandlung des Ansuchens ist aber, daß die entfallende Strafe kautions. weife erlegt wird (sog Sottomissions-tAblaf- fun's-) Verfahren). Welcher der beiden Wege empfehlenswerter ist, läßt sich natürlich nur nach der Lage des ein- zelnen Falles entscheiden. Zu bedenken ist aul alle Fälle, daß nach un- benüßkem Ablauf obiger Frist von IS Tagen «Ine Anfechtung des „Decreto penale' (Straferkennt- nistes

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 20.10.1934
Physical description: 6
und das entwendete Femglas zurückerhalten. Vom Diebstahle erhielten die Karabinieri von Mareta Kenntnis und brach ten den Schäfer bei der Gerichtsbehörde zur An zeige. 2.er Angeklagte wurde bei der Verhandlung im Tribunale für schuldig erkannt und zu 6 Monaten Haft und 600 Lire Geldstrafe verurteilt. Ein Aahrradmarder muß Farbe bekennen Der 25 Jahre alte Angelo Sarantoni des Dome nico war angeklagt, in der Nacht vom 16. August in Brunico in die Wohnung des Herrn Augusto Trattarotti eingedrungen

aber trotzdem der Gerichtsbehörde zur An zeige gebracht. Bei der Verhandlung im Tribunale wurde Rosa Gröbner, Witwe Bartl, so hieß die Angeklagte, von der ersten Anschuldigung wegen Mangels an Beweisen freigesprochen, jedoch wegen unerlaubten Eindringens in die Wohnung der Frau Torogler zu 4 Monaten Haft und 400 Lire Geldftrafe ver- urteilt. Die Strafe fällt in die Amnestie. Diebe zeigen sich selbst an Im Jänner 1930 wurden dem Sägewerksbesitzer Giovanni Fauster iu San Candido zwei große Winden im Werte

verkauft und sich den Erlös geteilt hatten. Die beiden Brüder wurden bei der vorgestrigen Verhandlung im Tribunale zu 6 Monaten Haft verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung hatte sich im Tribunale der 43 Jahre alte Aufseher des Steinbruches der „Soc. Porfidi Meranese' Antonio Berion des Valentino aus Gargazzone zu verantworten. Am 18. März kam bei einer Geländebeaehung in den höher gelegenen Teilen des Steinbruches bei Postal plötzlich ein größerer Stein ins Kollern, der den seiner täglichen

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Bozner Nachrichten
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Page 4 of 8
Date: 06.07.1920
Physical description: 8
von der Getreideverkehrsanstalt zugewiesen wurde, insoweit diese Anstalt selbst, inner halb der ihr vomStaatsuntersekretariat für Approvisionierung und Konsum gemachten, besonderen monatlichen Zuweisungen dar über verfügen Kann. Art. A Bäcker und alle Verkaufsstel len von Brot und Teigwaren dürfen Bis quitts irgend welcher Gattung weder er zeugen noch verkaufen, noch zum Verkaufe halten. Art. 4. Die Ausübung des Gewerbes und Handels mit Süßigkeiten, welche nach Artikel 1 gestattet ist, muß vom Kommis sariate Generale Civile genehmigt

sein. Solche Ermächtigungen können auf keinen Fall an Bäcker oder Bvotverkäufer erteilt werden. Diese Genehmigung kann jenen erteilt werden, welche am Datum des vor liegenden Dekretes bereits die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten ausüb ten und wenn diesex Betrieb zum wenigsten den Hauptteil ihres Handels und Gewerbes bildet. In Kaffees, Bars und Milchge schäften kann die Verabreichung von den im ersten Absätze erwähnten Süßigkeiten vom Kommissariats Generale Civile per la weil Brittas ruhige, Zurückhaltung

, . daß sie seinen Tod nicht gespürt hatte. Venezia Tridentina gestattet' werden, wenn sich ergibt, daß diese zu dem obgenannten Zeitpunkte bereits verabreicht wurde. Art. 5: Die vom vorhergehenden Ar tikel vorgesehene Ermächtigung kann in Fällen des Mißbrauches und der Nichtbe- obachtung der für die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten vorgeschriebenen Normen jederzeit widerrufen werden. Ge gen die Entscheidung des Eommissariaw Generale Civile per la Venezia. Tridentina ist keine Beschwerde weder aufi

derselben die Beschlagnahme der Waren oder des dafür ezielten Erlöses ver fügen. Das Commissariato General. Civile ist berechtigt^ für die Durchführung der ein zelnen Prozess eine andere politische Be hörde 1. Instanz an Stelle jener, welche in dem betreffendenVerwaltungsbezirke Kom petent wäre, zu bestimmen. Art. 7: Für Übertretungen gegen dieses vorliegende Dekret, welche von inr Betriebe Angestellten oder Beauftragten begangen werden, sind stets die Eigentümer der Be triebe selbst solidarisch verantwortlich

in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 52 und 53 der kaiserlichen Verordnung vom 24. März 1917, Nr, 131. A r t. 8: Der Verkauf und die Verab reichung der Vorräte an Süßbäckereien wird bis zum 31. Juli 1920 und der Ver kauf von frischen Fembäckereien bis zum Ablauf des 3. Tages, welcher dem Inkraft treten des vorliegenden Dekretes folgt, ge stattet. Art. 9: Das vorliegende Dekret tritt am fünften Tage nach seiner Verlautbarung im Foglw Annunzi Legali del Commissi riato Generale Civile per la Venezia Tri

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 30.12.1934
Physical description: 8
. erfreut war. Er sagte, ihr sie solle sich zur Naisfeisenkasse nach Naz begeben und dort den Betrag erheben. Unverzüg lich sttljrle sie den Auftrag aus. Der Kassier der Raittenenkasse war aber, mit der neuen Summe, die im Büchlein aufschien, nicht recht einverstanden , und zeigte den Neichegger wegen der ivälschung an. Er hatte sich in diesen Tagen vor dem Tribunale zu verantworten. Der Verteidiger brachte vor. das? die Fälschung so augenscheinlich war. das, sie nicht ernst genommen werden könne

benutzte sie, uin sich SV anzueignen. Nachdem sie das Almosen in Empfang genommen hatte, machte >ie sich davon. Die Erhebun gen erqabeii, dasl es sich um die 37 Jahre alte à'!,, illrohrubatscher aus Laioes handle; aukerdem sie eines zweiten. Diebstahls zu Schaden des Mario Äironocoli verdächtigt. Bei der vorgestern vor oein Tribunale stattgesundenen Verhandlung ist die Angeklagte nicht crjchienen. Sic wuroe wegen deS ersten Diebstahles bedingt zu 1 Monat, 10 Tagen Gefängnis uno 400 Lire Geldstrafe

fand vor dem lnesigen Tribunale die Verhandlung statt. Der Ange- klaqte wurde sür schuldig befunden und zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Bevöllerungs» Statistik Bolzano. 2S. Sezember IS34 Geburten 0 Toàessàlle 0 Elieschliestunttsn 0 9»« o«, Am 3. in Brunieo und Ortisei; am 4. in Glorenza; am 7. in Bolzano und Lana di lopra; am 8. in Vel- turno und Vitlabassa; am 14. in Colma di Barbiano; am 15. in Silandro: am 17. in Seena; am 1v. in Chienes; am 20 in Egna; am 21. in Rio di Pusteria und Varna

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 9 of 12
Date: 07.12.1923
Physical description: 12
Im dem Tribunale in Bozen zu verantwor- Sie wurde schuldig befunden und zu 18 Malen 20 Tagen Kerkers mit neun- >,matlicher Einzelhaft verurteil:. Mißbrauchtes Vertrauen. Einem Handelsmann in Meran wurde lul 2. und II. Februar 1kW je eine Tau- IsnSlirenote entwendet. Die Diebin wurde liz der Person der Julie Sannicolo aus Nenagnolo, die bei jenem Handelsmann I 'Äienstet war. entdeckt. Am :N. November I^aite sich dieselbe vor dem Tribunale in Bo- I xn zu verantworten. Sic wurde des Dieb- iWs schuldig erkannt

und mit 15 Mona- 1«, Kerkers bestraft. Ein jugendlicher Räuber. Letzthin hatte sich vor dem Tribunale in Ikozsn der II Jahre alte Taglöhner Wil- lUm Kofler aus Partschins wegen eines I Äuöanfalles zu verantworten. Kofler Sersiel am 21. Oktober 1923 um halb !1 Uhr ebends aus öffentlichem Wege in der Ort- M Töll, Gemeinde Partschins, den Knecht I^shann Wächter aus Partschins und entriß I ihm unter Gewaltanwendung das Arbcits- i, in dem Wächter ZlX> Lire Bargeld ! «wahrt haue. Kofler konnte sich des ge- j rwbtcn

Geldes nicht lange erfreuen, denn schilt am folgenden Tage wurde er festge- «Nmen. Wilhelm Kofler wurde anklage- pmäß schuldig erkannt und bei Zubilligung schierer mildernder Umstände zu zwei Zshren u. einem Monat Kerkers verurteilt. wegen Tabakschmuggels verurteilt. Legen Tabakschmuggcls uird Beleidigung M Sicherheitsorganen hatte sich am 3. De- stuüer ein Gutsbesitzer aus Larsching in VMau vor dem Tribunale in Bozen zu «Mtworten. Im Besitze des Angeklagten «rden eineinhalb Kilo ausländischer Ta del

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 5 of 6
Date: 06.07.1920
Physical description: 6
noch verkaufen, noch zum Verkaufe halten. Die Ausübung des Gewerbes und Handels mit Süßig keiten, welche nach Artikel 1 gestattet ist, muß vom Kommis sariate Generale Civile genehmigt sein. Solche Ermächti gungen können auf keinen Fall an Bäcker oder Brotver- Käufer erteilt werden. Diese Genehmigung kann jenen er teilt werden, welche am Datum des vorliegenden Dekretes bereits die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten ausübten und wenn dieser Betrieb zum wenigsten den Haupt- teil ihres Handels

- und Gewerbes bildet. In Caf6s. Bars und Milchgeschäften kann die Verab reichung von den im ersten Absätze erwähnten Süßigkeiten vom Kommissariatö Generale Civile per la Venezia Trtden- tina gestattet werden, wenn sich ergibt, daß dieses zu dem obgenannten Zeitpunkte bereits verabreicht wurde. Die vom verhergehenden Artikel vorgesehene Ermächti- gung kann in Fällen des Mißbrauches und der Nichtbeobach, tung der für die Herstellung und den Verkauf von Süßlg- ketten vorgeschrtebenen Normen jederzeit

widerrufen werden. Gegen die Entscheidung des Commifsarlato Generale Civile per la Venezia Tridentina ist keine Beschwerde weder auf dem gerichtlichen noch dem administrativen Wege au* lässig. Uebertretungen gegen die Bestimmungen des vorliegen, den Dekretes werden von der politischen Behörde mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Liren und mit Arrest bis zu drei Monaten bestraft; außerdem verfällt in jedem Falle die Ware, und wenn das nicht möglich sein sollte, der entspre chende Geldeswert. Zu diesem Zwecke

können die öffentliche Sicherhetts behörde und jene Behörden» welche die Kompetenz haben, den Verfall auszusprechen, zur Sicherung derselben die Be schlagnahme der Waren oder des dafür erzielten Erlöses verfugen. Das Commiffariato Generale Civile ist berechtigt, für die Durchführung der einzelnen Prozesse eine andere politische Behörde 1. Instanz an Stelle jener, welche in dem betreffen den Verwaltungsbezirke kompetent wäre, bestimmen. Für Uebertretungen gegen dieses vorliegende Dekret, welche von im' Betriebe

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 23.11.1933
Physical description: 6
' mit. «à» «Fem Wachebeleidiniing Wegen Wachebeleidigung halte sich vorgestern vor dein Tribunale der vorbestrafte Sigwmmü!» Stubenruß. wohnhaft in Rio di Pusteria, -n ver- aniwortcn. Stnbenrnß begegnete mn IL, Juli- in Foresta dem Wachorga» Pietro Gamper nnd wurde, da er sich verdächtig zeigte, aufgefordert mit nach Marlengo zur Wachstube zu 'kommen Anf dem Wege dorthin ergriff Stubenruß einen großen Stein und schlug auf den Wachmann ein Lieser war nun gezwungen, den Revolver zi: ziehen

und gegen den Angreifer zwei Schüsse ab- zugeben, wodurch Stubenruß nm Fuße verleg wurde Der Verhaftete wurde in das Kranken» Hans nach Merano gebracht uud hatte sich nm: vor dem Tribunale zu verantworten. Er wurde zu 9 Monaten Kerker und Tragung aller Spesen oerurteilt. Urheberrecht auf Grvdnerfiguren Vor dem Apvellationsgerichtshofe in Brescia wurde der Streitfall zwischen Antonio Riffeser ans Santa Cristina in der Val Gardena der an gab, daß verschiedene Figuren, welche von !hm geschnitzt wurden, nachgemacht

wurden und dem Antonio Eomploi ebenfalls aus Santa Cristina, der die Arbeit nachgemacht und verkauft hatte, zur Verhandlung gebracht. Im Jahre 1929 wnrde diese Angelegenheit zum ersten Male vor dem Tribunale in Bolzano ver handelt nnd zn Gunsten Riffeser entschieden. Auch beim Appellationsgerichtshofe in Trento wurde zu Guuften des Klägers entschieden und nun würbe der Streit wegen des Typenschutzes zum vierten Male in Brescia verhandelt. Riffeser erklärte daß die Arbeit nachgemacht wurde

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 14.02.1931
Physical description: 8
. Andergassen hàtte sich tvegen Körperverletzung am 10. Oktober 1S30 vor der Prätur von Eal- daro zu verantworten und wurde zu 3V Tagen Gefängnis verurteilt. Er legte gegen das Urteil Berufung ein und der Fall wurde neuerdings vor dem hiesigen Tribunale zur Verhandlung gebracht, web?! das Urteil der Prätur von Ealdaro bestätigt wurde. Unangebrachter Scherz Ein gewisser Luigi Leitner des Giovanni, der in Stiloes im Hause wohnte, wo die Grenzmiliz untergebracht ist, wurde zu Zeiten mit den Soldaten gar zìi

bei der Ge richtsbehörde »ur Anzeige gebracht und vom Prätor von Viviteno bei der Verhandlung, die am 2V. September 1930 stattfand weaen Ueber- tràina des Art. 112 des Geseke 'ber die öffent liche Sicherheit zu 8 Tagen Gefängnis verur teilt. Gegen das Urteil wurde vom S'aatsanwalt Berufuna eingelegt und gestern fand vor dem hieligen Tribunale eine neuerliche Verhandlung statt. Da die von Leitner lieaanaene Ta>. die sckiverste Art der Vergeben, die iM Art. 12K des Ärafgeseßes enthalten sind, darstellt, und dnker

waren. Diese Entdeckung wurde gemacht, als bei ilnn ein Gewebr, bah eingeschmuggelt morden war. in Beschlag ge nommen, wurde. Fikàaller wurde zur Anzeige gebracht und bei der Verbannung vom Vr,'ì^r von Brunico M l Mnnat Gefängnis und Lir- Geldstrafe verurteilt. Fischnaller, legte aeaen dieses Urteil Berufung ein und bei der gestri^n Berliandlung vor dem Tribunale «Mrhe die Strafe aus 3 Tane, Gesäug- nls und là Lire Geldstrafe herabgesetzt. VolizeMkb»»« Wegen Tragens eines Messers verbolener Art wurde

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Volksbote
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Page 8 of 12
Date: 13.12.1923
Physical description: 12
Jubiläum und wünsche ihm viel Glück für die fernere Zukunft. Gerichkssaal Bozen Mißbrauchtes Vertrauen. Einem Handelsmann in Meran wurde am 2. und 11. Februar 1923 je eine Tau sendlirenote entwendet. Die Diebin wurde in der Person der Julie Sannicolo aus Terragnolo, die bei jenem Handelsmann bedienstet war, entdeckt. Am 30. November chatte sich dieselbe vor dem Tribunale in Bo zen zu verantworten. Sie wurde des Dieb stahls schuldig erkannt und mit 18 Mona ten Kerkers bestraft. Ein jugendlicher Räuber

. Letzthin hatte sich vor dem Tribunale in Bozen der 19 Jahre alle Taglöhner Wil helm Kofler aus Partschins- wegen eines Raubanfalles zu verantworten. Kofler überfiel am 21. Oktober 1923 um halb 9 llhr abends auf öffentlichem Wege in der Ort schaft Toll, Gemeinde Partschins. den Knecht Johann Wächter aus Partschins und entriß ihm unter Gewaltanwendung das Arbeits buch, in dem Wächter 200 Lire Bargeld verwahrt hatte. Kofler konnte sich des ge raubten Geldes nicht lange erfreuen, denn schon am folgenden

Tage wurde er festge nommen. Wilhelm Kofler wurde anklage- gemäß schuldig erkannt und bei Zubilligung mehrerer mildernder Umstände zu zwei Jahren u. einem Monat Kerkers verurteilt. wegen Tabakschmuggels verurleM. Wegen Tabakschmuggels und Beleidigung von Sicherheitsorganen hatte sich am 3. De zember ein Gutsbesitzer aus Ladfching in Vinschgau vor dem Tribunale in Bozen zu verantworten. Im Besitze des Angeklagten wurden eineinhalb Kilo ausländischer Ta bak vorgefnnden, jedoch konnte

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