a? ciò; ritener© 1 che verrai a subentrare la presunzione legale della- morte a' 9Mii& della legge' del-' 3if-IK»-l018i PK 128, B. neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung, . entscheiden. KGL. TRIBUNAL FfR ZIVIL UNTO- STRAFSACHEN - BOZEN Abt III, am 14. Februar 1923'. UNTERRICHTER 2HM85 t irr 28^33-3; EINLEITUNG des Verfahrens zum Beweise des Tòde» des Franz Pichler, des Franz und der Eli- , sabeth Thurner, geb. am 21. 4. 1885 ih 1 Bozen, welcher am 18. 3. 1915' in Sekoma im,Verbände
; des 4s K.-J.-R. gefallen, sein- soll 1 . Da hienach anzunehmen ist, dass Franz Pich- ler den Tod gefunden hat, wird auf Ansuchen des Franz Piclrler, Bozen, Eisackstrasse 17, das Verfahren zum Beweise des Todes des Vermiss- ten eingeleitet'. Es wird demnach. Aie allgemeine Aufforderung erlassen, bis ; zum 15. 5. 1923 dem Gerichte über den Vermissten Nachricht, zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Beweis dös Todes entschieden werden. KGL. TRIBUNAL FÜR ZIVIL UND STRAFSACHEN
eingelei tet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, bis zum 1. 4. 1923 dem Gerichte über den Vermissten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird der Beweis des Todes ent schieden werden. KGL. TRIBUNAL FÜR ZIVIL UND STRAFSACHEN - BOZEN Abt. III, am 14. Dezember 1922.' UNTERRICHTER 2487 T III 220-20-10 EINLEITUNG des Verfahrens zur Eheauflösung des Josef Lamprecht, des 5 Johann und; der Kathü Raffi, geb. am 4, 12. 1876 in St: Masti» ins Base- seier
der! Genannten au geben. Alois Lainpreiht wird aufgefordert, vor »dem gefertigten Gerichte zu erscheinen <oder m auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 1. 9. 19123 auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. KGL. TRIBUNAL FÜR ZIVIL UND STRAFSACHEN - BOZEN Abt. III, am 10. Februar T923. UNTERRICHTER M8t T III 67-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Toteseri 1 ä:mm;g des Albin Ninz, des verst. Mario wd 'der verst. Angela, geb. in - Platten
zu geben. Albino Ninz wird aufgefordert, vor dem ^fer tigten Gerichte zu erscheinen oder es &uÌ an dere Weise in Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 1. 9. 1923 auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. KGL. TRIBUNAL FÜR ZIVIL UND STRAFSACHEN - BOZEN Abt. III, am 8. Februar 1923. ! ÜNTERRICHTER 2486 T III 73-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Sprenger, Sohn der Therese, geb. am 31. März 1.886 in Schiuderne und dorthin zu ständig