Wausgehaut? Angeklagte: Nein, ich weiß von gar nichts. Da noch einige Zeugen über den. Vorfall sinvernomrnen werden müssen, ordnete »der Richter die Vertagung der Verhandlung an. Wiem 23. Juli. Eine ebenso interessante als prinzipiell wichtige Frage, ob man den Titel eines Filmes oder eines Kunstwerkes als Wortmarke eintragen lassen und dadurch eine Art Vorrecht auf diesen Titel erwerben könne, wurde durch emen bemerkens werten Bescheid des Bundesministeriums für Handel und Verkehr als zuständige Behörde
entschieden. Für die nächste Zeit war das Erscheinen eines neuen Mn- wevkes angskündigt, das nach »dsm bekannten Walzer von Hann Strauß den Titel: „Geschichten aus dem Wrenemvald, tragen sollte. Um die Benennung dieses Filmes ift zwischen zwei Wiener Filmgesellschaften ein Stteit ausgebrochen an dessen Ausgang sowohl die Filmbranche als auch wettere Kunstlerkreife interessiert waren. Bisher wurde von verschiedenen Wiener Firmen wiederholt der Brauch verfolgt, den Titel eines be stimmte,i Films
, den sie später zum Verttieb bringen wollten, bei der Handelskammer als Marke registrieren zu lasten. Tat sächlich nahmen die Konkurrenzunternehmungen aus die Tatiache Rücksicht und vermieden bei ihren Filmen gleiche Benennungen. Eines Tages ließ nun die Wiener Filmgesellschaft Ph^pp L Co. die Ueberschrift: „Geschichten aus dem Wienerwald im Handelsregister als Titel für einen Film, den sie spater heraus bringen wollte, eintragen. Ungefähr zu derselben Zeit beschloß auch die Hegewald-Filmgesellschaft m Berlin
, emen Film unter demselben Titel zu drehen. Sie bestellte bei Dr. Fritz Löhner-Beda ein Manuskript, erwarb vom Verleger der Stmußschen „Geschichten aus dem Wienerwald" die Zustimmung zur Verwendung dieses Titels und begann mit den Vorarbeiten für den Film. Sie vergab auch das Monopolrecht des Films für Oesterreich und eine'Anzahl von Nachbarstaaten, und zwar er warb die W i e n e r L u x - F i l m g e s e I l s ch a f t um 5500 Dollar das Alleinvertriebsrecht auf die „Geschichten aus Wiener wald
". Nun meldete sich aber die Philipp-Filmgesellschaft, die m schon lange vorher den Titel: „Geschichten aus dem Wienerwald ür sich hatte einttagen lassen. Sie veröffentlichte eme,Warnung des Inhaltes, daß außer ihr niemand berechtigt fei, einen rZilm unter diesem Titel zu verleihen. Die Lur-Filmgesellschaft brachte daraufhin eine Klage em. .. der sie die Löschung der Wortmarke „Geschichten aus dem Wiener wald" verlangte. Ein Titel könne als geistiges Produkt und als auszugsweise Bezeichnung des Inhalts