am 2V. Juli 1344 Maria.Senoner, insgemein Sielchhäuserin, im ledigen Stqnd! mit Hivteriassung eines Vermögens von circa sooo fl. R. W. ohne lehlwl'Nige Anordnung dahier ver storben. Da von derselben Descendenten vorhanden seyn sol len, ohne daß über deren Geburtsorte, Aufenthalt und Leben etwas Näheres bekannt ist , so werden hiemit alle jene, welche auf die Verlässenfchaft, aus dem Erbrechte oder sonstigen Titel Ansprüche zu machen gedenken, auf gefordert, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre
alle jene, welche an den Nachlaß deS am 21. Februar d.J. in Kundl dieß Gerichts verstorbenen, zu WelSberg im Pusterthale gebürligen Michael Ploner aus was immer für einem Titel eine Forderung stellen zu können glauben, aufgefordert, die selbe biö zum Z». Juni d. I. anzumelden und gehörig nachzuweisen, indem die spater sich Meldenden, falls der Nachlaß schon erschöpft seyn sollte, in so ferne ihnen nicht ein Pfandrecht gebührt, jedeS weitern Anspruches verlu stig seyn würden. K. K. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Gericht