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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 12
Date: 13.05.1819
Physical description: 12
kaiserlich und königliche Gnad und all«» Gut«»; Uwe geben den«nselb«n hiemit gnädigst zu.vernehmen, was Massen »ei UnS alaubwürdig angebracht worden, das; durch die soivodl inner Lande« befindliche, noch ^nehr aber durch die auSwärtiae und von fremden Orten in Un>ere Erb- Län der kommende Bothen Unserem Post-Regali mit E»u;ie- bunq der Brief- Correspondenz empfindlicher Schaden be- fchehe; indem solch« Bothen in den«» Schranken ihr«» DoihenkWerts nicht verbleibet,, sonder» sich anmassen

unter WegS zu wechsesn , ordentliche Fuhrwerke zu unter legen , Briefe im Durchgehen und Passirnng deren Städ ten tu sammeln, hernach solche dnrch ihre Briefträger aus- tragen zu lassen, hiezu eigene Bothen-Stuben aufzurich ten, und an gewissen Tägen und Zeiten die Briefe an Orten, wo sogar.Unsere Post » St-ttioneS befindlich, ganz unverantwortlich zusammentragen und colligiren zu la»en, welcherlei unbefuAten Bri/f- Sammlung sich nicht weniger «inige. Fuhr- ooer-SciM-Leure.«nterwinden sollen

. — tàleichwie nun aber diese, denen vorhin ergangenen Post- Patenten, besonders dem lehtern unterm6. Juli 1726 er lassenen .Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Regali höchst . pgchlhejlige. Unternehmungen, und Eingriff nicht länger gestattet und nachgesehen werden kön. nen, Indern «ine fördersame und nachdrückliche Zlbstellnng unumgänglich erforderen. '» AIs haben Wir zu Erhal tung Unserer hohèiì.Grrechrsamkeit. und des dem' Pub lic? und Commercio zu Ruhen kostbarlich unterhaltenden

empfangen; übrigens aber das Intercise Unseres Post-RegaliS, soviel den Bries-Porto anbelangt, -ben so, wie die Postmeister, zu besorgen haben. Wo aber dergleichen Brief-Sammler nicht angestellt sind, mit hin die Briefe dnrch andere Bothen auf die nächste Post» Station gebracht werden müssen, in diesem Fall soll von dem Bothen die Hälfte deS betragenden Porto, wann er nicht über drei Meilen zu gehen hat, fonsten aber der dritte Theil dem nächsten Postmeister, bei welchen derlei Briefe abzulegen , dafür

Unserem General - und Obrist-Postamt zu Wien einzuschicken hat. I'ertio: Sind Wir zwar nicht gemeint, jemanden, wer der auch seye, zu uiUersagen, nach seinen Verfallen heiten nnd für sich selbst mit seinen eigenen Briefschaften «inen geschwornen Ordinari - oder Privat-Bothen, wo hin «S aucl> seyn möge, abschicken »>> kennen, und durch se!br» die darauf folgende Antwort zurückbringen zn lassen, jedoch, daß solch eigener, oder Privat-Boch keine andere, als des ihnen dingenden Befrachters eigene Briefe

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 29.04.1819
Physical description: 10
, ist ihnen veàèn^, bei ferr werden mögen, verbleiben solle. — Nun auf d,- Strafe eines Guldens von jedem einfache» solche» Brief, auölS»di>che oder von freinden Orten ankommende Boikie^ welche Äirafe sowohl der Bo^he als der Aufgeber ' jl» gelangen, so. wollen Wir ... ^ ' deS Briefes zu bezahle» hat:'jedoch wollen^ÄZir gnädigst ^onc» Ztitt, Behust des Commercii. unv zugsbe», daß, wannZeniaud «ßneS solchen Orts durch den lichkeit der Handlung ferntrS gestatten, das, Bothen sich etwas eimaufen à-r überbrikkg'en

lassen »voll- Erblanden belretèn, einfolgsain ihre mllbringàtMzaartn te, er zu der Sache Bestell, oder Beschreibung dem Bö- < und'Essekren nebst denen dazu gehSrigen beschwerten Brief, «he» einen offenen oder »»verschlossenen Brief, oder Zet»^ schafrcn, das ist solche», welche entweder einige Effekte,-, ,el (gletchwie auch ossene Frachtbriefe jedem Bothen anju» > inenthaltcn, oder auf den Ballen, Verschlagen, Schach, nehmen erlaubt ist) mitgeben, und solche der Both über- »eln und Paqneten angehest

oder wenigstens mit jetzt bringen künne; gleichfalls woöe» Wir gnädigst erlauben, -.wozusie gehörig, gleichförmig gezeichnet sind, also auch daß die Herrscha'fts-Bothen, welche von den Gütern die mit den o„enen Avis- oder Frachtbriefen an Ort unà WinhfchaftS» Briefe a» ihre. Herrschaften^ überbringen,' .Ende überbringen und ablegen mögen. —ì^èleièhermaà auch die Briefe, welche immediati- lind^allein in. das Herr- fst ihneiì ^rlanbt mit Waaren , Eifetren und olibtinclttr, schaflliclie Hauö gehören, ingieichen

Mühe,Achtung Briefträger und -andere Unterhändler auszntyeiien, ivtni, zi» geben,, ui^> bei jeder PaFiri.ing,dcx Bothen d^e Bistta» ger nber derlei leoige Briefe, und Paqueter inner LauccL tionpoi-zunehmcn, wie daiin .asich jeder OrtSobrigke.il, wo Hl> isammel»>. und bei »hccr Rückkehr mit sich hinaus zit .keine. Maute», hiemit 'ausgegeben wird, auf, jem.attge« fing's»...— Esist dieler.Unserer Hohen (Verechlsamktir z» Ersuche» der Postbeamten, dre Vistigli?», vor.mhlnè» zu nahe tretender ttnsug

ihnen ausländischen Bothen 'tasten» - ?.. ; .......ì . schon zum üslern .untersagt.worden, nachdeni aber seide, ^ Sollten einige Äothen bei der Visitation.eL- ^eniungeachtet in ihren unbefugten Brief ».uà.Paquerer» tappet'lvexden, welche.^'erbvrgezier Weife die Briefs durch- Auàtheiluitgen- und Sammlungen' srrasu,àkig fvrtsahreà, znschwärzen ^suchte», diese svlleit i» dir vierfache.Strafe ja sogar allerhand Praknque» zu Werhelung der ein- un) verfallen seyn. - . auSschwärzende» Paquelerit-sich gevroucheu: Ivie

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 29.04.1819
Physical description: 10
>>? > /- . > ' I Am t s- ^. ,<?'i >> la t t zu 7M Kaiser!. König!, prtvilegirten Bothen von Tyrol. Donnerstag Nr». 17. «9. April r8!9. ' . . , - ^ ' - !-i , 1 In Folge hohen Hofkammer - Dekret« vom Z». D«» jtmbec v. Z. wird hiemit «insweilS und bis die in der Ar beit begriffene neuv Bothenordnung eingeführt seyn wird, nachstehende« Bothenpalent vom 14. Dezember- 1748 zu Jedermanns einSwelligen Richtschnur und mir der Wei, sung öffentlich kund geinacht, daß sich von allein unterste henden

, was Massen dei Uns glaubwürdig angebracht worden, daß durch die sowohl inner Landes befindliche, noch mehr aber durch die auswärtige und von fremden Orten.in Unseres Erb-Läni der kommende Bothen Unserem Post-Regali mit Entzie hung ber B. ief-Korrespondenz empfindlicher Schaden be, schehe; indem solche Bothen in denen Schranken.ihres Bothen-Werts nicht verbleiben, sondern sich anmassen unter Wegs zu wechseln. ordentliche Fuhrwerte zu unter legen, Briefe im Durchgehen und Pa»>rung deren Städ ten zu sammeln

, hernach solche durch «hre Bricflìàger aus, ini, und an gewissen Tàgen und Zeiten die Briefe an Orten, wo sogar Unsere Post - Stationes befindlich, ganz unverantwortlich zusammentragen und colligrren zu lasse», lvclchcUei unbefugten Brief-Sammlung sich nicht weniger àige Fuhr- oder Schiff-Leute ui.ttr vinocn sollen. — Pnlenien, besonders dem lehtern unlerinö Juli 172Ü er- laisen^n Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Negali HSctist nachtheilige Uiileiilehmungen lind ^-''griil

die bei ihnen aufgebend» Briefe gegen einer von der nächsten Post empfangende!» Gebühr auf die^mit ihnen ausmachende Weis an Unser« -nächst gelegene Post-Statjvnes zu gehöriger Bestellung einliefern, und von da die tn ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe empfangen; übrigens aber das Interesse ' Unseres Post-Regalis, soviel den Brief-Porto anbelangt, eben so, wie die Postmeister , zu besorgen haben. W» aber dergleichen Brief-Sammler nicht angestellt sind , rni»s hin die Briefe durch andere Bothen ans

die nächste'Post» Station gebracht werden müssen, in diesem Fall soll von deni Bothen die Hälft« des betragenden Porto, wann .xv nicht über drei Meilen zu gehen hat, sonsten aber dev dritte Theil dem nächsten Postmeister, bei welchen derlei Briefe abzulegen,däfü^ entrichtet^ dein Bothen dagege» füx die ülzergebende^Vriefe ein Recepisse gegeben werden. ' L«öun6t>:> Wann auch-von dem loco 6s-quo tein» Ppsten zu dem lc>ec» »ci cjuvrn gehen, und auf der Zwfs^ fchen-Station die Einrichtung noch nicht getroffen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 06.05.1819
Physical description: 10
, alS jene, >o an leinen Befrachter gehö.ig seyn, zurückbringe, be. Strafe e.neS GuldenS für jeden einfachen Brief, m.th.n deS Onpl. für einen doppelten, so zuwider dieses Gebotes aurgigeben und von dem Bothen angenommen wird. Dahero jolchc Strafe sowohl der Both, alS auch jener, bezahlen »olle, welcker derlei Briefe an einen lolchen vo>> lhlv >elb>r nicht . ->>.,enen Bothen aufaegebrn hat; >o!lten aber zwilchen dem ìv.... ^ in dein Ort. wovon ein Böthe abgelchlcker i>vischen dem l'errrào lzucin

nnd Gemeinden auch an jenen Orten, wo Post- StationeS oder Brief-Sammler sind, zun Be huf ihres Handels und Beförderung ihrer Eiseklen eigene Bothen unterhalten mögen, welche aber allein zir Be stellung deren mir dem Herrschaftlichen - Mmzistra,, - oder Gemeinde - Jnstegel besiegelten Amrofachen , Gericits- »nö Protest- auch andern vcilnminol^n Akten, nicht veniger deren beschwerte» Briefen, das ist solcher Briefchafren, denen etwaS beigepackt ist, gebraucht werden koniln»; le dige Briefe

aber, das ist solche, denen nichts beigepackt ist, anzunehmen und zu bestellen, ist ihnen verbocen, bei Strafe eines Guldens von jedem einsachen solcher Brief, welche Strafe sowohl der Böthe als auch oer Zlufgeber des BriefcS zu bezahlen hat: jedoch wollen Wir gnadigst zugeben, daß, wann jemand eines lolchen OrtS durch den Bothen sich etwas einkaufen oder überbringen laffen woll te, er z» der Sache Bestell - oder Beschreibung dein Bo then einen offenen oder u»verschlossenen Brief, oder Zet tel (gleichwie auch ossene

Frack)tbriefe jedem Bothen anzu nehmen erlaubt ist) mitgeben, und solche der Volh über bringen könne; gleichfalls wollen Wir gnädigst crlanben, dass die HerrschaslS - Bothen , ivelche von den Gütern die Wirthsch.istS-Briefe an ihre Herrschaften überbringen, muli die Briefe, ivelciie ininàiiuce und allein in das herr- fchafiliche Haus gehören, ingleichen derei» Unterthanen Billlckrisien mir sich nehineu und in das herrschaftliche Haus bestellen mögen, doch soll sich niemand nnterstehcn, sich fremde

» der Postbeamten die Visitation vornehmen tu lass,». ^ ° : Seilten einige Bothen bei der Visitation er tappet werden, welche verborgener Weise die Griefe dnrch- znfchwärzen suchten, diese sotten in dir vierfache Straf« , verfallen seyn. 5>tZl>timu: Alles obige ist bei der Neiz»r, oder der Zurückkehrung der geschwo,»en und ordinär, iiil.m^is.yii, Bolhen zn vbscrvire» und z» bewerkstelligen. ()ct-«vl>: Alle diese «nlàndiscl>e, gesuiiì'orne und or dinari Bothen sdllen voi» den Her, schafien, Odrijkeiiclt

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 06.05.1819
Physical description: 10
Orten ankommende ^oil)» die Gränze» llnserer Eri-lande mit ledigen Drief- sàl.'i, Uiid denen ?lrt. y. angeführlcn verbotenen Paglie ti, unicr Strafe eines Gulden auf jeden Brief, und -reinig Guide» für jedes Pfnnd der verbotene» Paque-- ,/r „i.'/i betrete» solle»; bannt aber den besorglichen wei- ,cn, lllirerschleisen der Bothen desto kräftigerer Einhalt b .schchen mögc^ >o verordnen Wir teS weiteren, daf; ^n,!c.>cimv: Bei Ankunft »er auswärtigen Bothen auf das genaueste vistlirt, alle Verschlage

werden könne». — Gleiäicrmasse» soll eS bei der Böthe» - Rückkehr auS Un seren Erblaiide» gehalten, dieselbe und ihre Effekten, auch Vermissen in I^>c» ihrer Abreise von Unseren Mauten auf das genaueste visitivi, alles allda wohl obstgnirr, in dem Frachtbrief oder Mantzettel spezisizirt, einfolgsam lei lebrcr Gränzmaut durch alldaflge Beamte alles, ob die Odilgnirnng hieran nicht lädiret worden, genau revi- tirt, bei befindende» Verdacht sowohl diese, als waS un ter Wegs voll den Bothen angenomnien

und beigepacket worden, folgsam in denen von der Hanptmant gefertigten Frachtbriefen nicht enthalten ist, des weitere» visitiret werden. Sollte» nun OuuiZi-cnino: Bei Ilniunft der auswärtigen Bothen bei seloen einige zum Einschwàrzen versteckte Briefschaf ten oder verbotene Paqneter. bei der Rückkehr oder Hin- auseeise aber sowohl verheile, als auch offenbare ledige und verschlossene Briefe und verbotene Pagueter befunden werden; so sollen ein so ander» Falls alle solche Briefe uns P.'quel er denen Borhen

begriffen, übrigens aber alles dasjenige, auch au; die so in - als ausländische Schilfleute auf gleiche ?'nac- mit erstrebt habe», waS gegen die in- und anS- ländiiche Bothen voi, Uns verordnet und de» Manlbeam- l>» anlicsohlen ist. ^ D^inic, <z»l>rto: Weile» auch die kleine Verschlage, <n>hcn, Schachteln nnd Packe, die mehreste Gelegen- hiii geben, die verbotene Briefe und Pagueter ciiizu- schwärzcn; als verbiethe» Wir unter Strafe von fünfzig Gulden für jedes Slück mit derlei kleine» Velschlàgen

Gränzen zu bringen trachten würde, soll sol cher mit einer Strafe von hundert Gulden für jedes Stück angesehen werden, gestalten' dann denen auS Unseren Erblande» wieder abgehende Bothen hiemit ebenmästig anbefohlen wird, sich der Aufnehiuung folhaujr uiUer acht Pfuud wiegender Verfchläae. Trnhe», Schachteln und Päcke unter gleicher Strafe zu enthalten. Decima li„intc> : Gleichwie auch die Bothen auf der Ne ichs st ras; e nach Wien in Unseren Erblanden die Pferde ungescheuet abwechseln und ordentliche

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 13.05.1819
Physical description: 12
/)der verbotene Paqueter..bei der Rücktehv-pder Hin« Erlegung der patenti)iàs;igen Strafe eines Guiden ift^r je- -ausreise aber/sowohl ^»«chelle, al« auch offenbare ledige vìn einfachen Briefe, und zwar, wann sie nicht sonstxn und verschlossn« Briefe und verbotene Pqqueter befunden ì-lalinr, und wegen ihrer .Gestellung. Sicherheit- verschas? werden; so soliftì^in/o? andern Falls alle. solche Briefe sci, tiniieii B arrestirlich angehaltn wc>dx,,^ . Wogegen und.Paqueter. denen Bothen abgenommen?- nächster Post

, einfolgsam ihre mitbringende Waaren jere.Maulbeainte von denen Bothen einbringende Strafen und Effekten nebst dene,rdazu gehörigen beschwerten.Bries» überlassen Wir denselben gnädigst, zu dem Ende, auf daß schäficn, das ist solchen» welche entweder einige. Esseklen sie einer Seit» die Untösten der Obsignirungen anmit be« incnihaUen, oder aus den Ballen, Verschlägen, Schach- streiten: anderer SeitS. aber zur. genauerer Jnvigilirunz »In iind Paquxren angehest oder wenigsten«, mit jenen, und Kisitirung

» wollen Wir »erschlossene Briefe oder Paqueter mit Schriften oder gletchfallö »uf^die, durch sie Bothen von, auswärtigen Or- Zlkten ^um Nachiheil.Unseres Po>r-Regalis auf die Grän» ten hereinbringende oder aus. Unseren Erblanden heraus- zen Unserer Erblanden zu- bringe»^. auf dem Lande oder führend« Zeitung«.-! Paqueren allerdings, verstanden, da» , in Märkten und Städten entweder selbst . oder durch ihr« her» diese unter solch Unser«,, Verbot und hierauf gesetzten Briefträger und andere Unterhändler auszutheilen, weni

» Bestrafung begrisssn.,,übrigens aber alles dasjenige, auch ger aber derlei ledige Briefe und Paquerer inner Landes auf die so in - als . ausländische Schissleute auf gleick)e zu sammeln, und bei ihrer Rückkehr mit sich hinaus zu Maas mit.erstreckt haben, was gegen die in- und au«» vringen. — Es ist dieser Unserer hohen Gerechtsamkeit zu ländisck)« Bothen von UnS verordnet »nd den Mautbeant- nahe tretender Unfug ihnen ausländischen Bothen zwar »en «nbefohlen ist^ .. , - schon zum öfiern untersagt worden

- an gedachte Gränzen zu bringen trachten würde, soll fol tern unter Strafe eines Gulden «ins jeden Brief, und cher rnn einer Vtrase von hundert Gulden für. jedes Stück zwanzig Guld?n sür jedeS Pfund der verbotenen Paque» angesehen werden, gestalten dann denen aus Unseren ler nicht betreten sollen; damit aber den besorglichen wei- Erblanden wieder abgehende Bothen hiemit, ebenmästig lern Unterschleisen der Bothen desto kräftigerer Einhalt anbefohlen wird, sich der Aiifii-kimun' toik>a!:->r üü-sr ö-ichchen

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 29.04.1819
Physical description: 10
b»bSkiqer„.B«st,<- öder.we.te»«r- DefSrd-rnng ^ ber Both aber zur Bezahlung «»ne« Dukaten ^?d.? ihm °b^ Briefe, und ach.jig Gul- von jedem Pfund der verbottven Paquetern durch ììas» Mauc-ml verhalt,ni blS zur-Entrichtung auch s°I» à Strafe (wann, er «ich. hi.längliche CauUon dessent. Kn WÄönn.e) durch die Gericht- de« 0r-- ar-.st r. «ch angebÄlt«Y»werrm. — àtàgegeuwàrt.g».. P-. «mie» in so ein als andern «»U solchergestaì.en durch Un. sere Mautbeainte voll denen Bothen einbringende Strafen

ab- feigei» lass,n.soll««. : «... vecjmc, tertio : Wa? h,evor von verbotener Herein, Und HinauSschwärzung lediger und. verschlossener Bsicf- schastcn und, Paquetern sgemeldet ' worden ,. wollen Wir gleichfalls auf die, durch sie Bothen von auswärtigen Or io, hereinhringende oder aus.Unseren Erblanden herpns- sükrende ZejtungS - Paqu-t«n allerdings verstanden , da» ycrv di-se unter solch Unseren Verbot und hierauf gesetzten Otslrasling begriffen, übrigens aber alles dasjenige

,-auch aus die so in - als ausländische Schiijleutt auf gleich? .Maas Mit erstreckt hnben, wa» gegen die in- und aus ländische Bothen von Uns verordnet und den Mautbeam ten anbefohlen, ist. vecimc» qusrtc, : Weilen «>ich die kleine Verschlüge, .Truhen, Schachteln und Päc?e, dih mehreste Gelegen- .Heil geben-, hie verbotene, Brief«->Md,,Paquxter einztt- schwärzen; ^ls verbiethxn Wir.unter Strafe von fünfzig Gulden für .jedes Stück mit derlei-kleinen Überschlägen, Titthei;, Schachteln und Packereien, sy unter acht Pfuttd wiegen

mit einer Strafe von huiidert Gulden sür jedes Stück angesehen werden, gestalten dann denen auà Unseren Erblanden tpieher.. abgehende BotHen hiemil ebenmäßig anbefohlen wird, sich der Zlusnehmung.sothanzv ulutek. acht Pfund wiegender Verschläge, Truhen, Schachteln und Päcke unter gleicher Strafe zu enthalten. , Gleichwie, auch hat .BSthen' auf btr ReichSstraöe nach..Wien in-Unseren ErblaNdei, die Pferde ungescheuer adwechfeln nnd ordentliche Fuhrw.erke unterlegenso wi^d ihnen sol6)es hiemit gleichfalls »inter

Strafe der Confiscation respective. deren abwechselnde» Pferden und des unterlegten Fuhrwerks verboth, welche Sei, Mautbeamtcn.mil Vorbehalt deS,2Zrittel für den De nuncianten ebenermassen verbleiben solle. Da auch Decimo soxto: Ungeachtet durch vorige», ha»» lehtereS Müiiz-Patent vom 26. Mai 1746 alle baare Geld-Ausführung außer mit behöriger Passir? und ,Ob, .signirung schärfist und zwar sab posna Lonfiscstioniq, t-r l)upli verboten ist. dennoch beobachtet wirà. daß durch die fremde Bothen östecS

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 06.05.1819
Physical description: 10
A M t s 'SHf' - MsDÄ z um l a t t Kaiser!. Köntgl. privilcgirtcn Bothen von Tyrol. Donnerstag Nro. 18. 6. Mai 1819. 1 C i r c u l a r c. (Da^Abiveidcn der Samen durch VieHheerden betreffend.) Ü>» so viel möglich zu verhüten, das,'das Abweidclt dcr Sante» durch Wiehheerden sowohl einzelnen -Gruiid- eizenthümern, als auch und vorzüglich dein allgemeinen Veste» »ichl uachtheilig werden könne, haben Se. Maje stät mit allerhöchster Entschließung von, 25. Jänner d. Z. uiiler der?lnsnnhme

Orten in. Unsere Erb-Län? da- kommende Bothen Unserem Post-Negali mit Einzie hung-der Brief-Eorresponk'-nz empfindlicher Schaden be- fchehe; indem solche Bothen in denen Schranken ihres Bothen-Werks Nicht verbleiben, sondern stch anma»eii unter WegS zu wechseln, ordentliche Fuhrwerks zu unter legen. Briefe im Durchgehen nnd Passirnug deren Städ ten zusammeln, hernach solche durch ihre Briefträger ans- trageuzu lassen, hiezu eigene Borhen-«luven aufzurich ten, rnd an gewissei» Täaen nnd Zeilen

die Briefe ail Orten, wo sogar Unsere Pi/st - StationeS besindlich, ganz »nveraitworilich znsammenrragen lind colligiren zu lassen, welcheilei unbefugten Brief-Sammlung stch nicht weniger einige Fuhr- oder Schiff-Leute unlerivinden sollen. — Glèichvie nun aber diese , denen vorhin ergangenen Post-, Patent-n, besonders dem letztern unterm6.Jnli L726 er lassenen Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Regali höchst »achtheilige Unternehmnnge» und Eingriff nicht länger gestattet und nachgesehen

nächsten Post empfangenden Gebühr auf die mit ihuen auSmachcude Weis an Unsere nächst gelegene Post - SiationeS zn gehöriger Bestellung einliefern, und von da die in ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe empfangen; übrigens aber das Julcresse Unseres Post-NegaliS, soviel den Briej-Porto anbelangt, eben so, wie die Postmeister, zu besorgen habe». Wo - aber dergleichen Vries-Samiuler nicht angcstcllr sind, mit hin die Briese durch andere Bothen aus die nächste Post Station gebracht werden müssen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 12
Date: 13.05.1819
Physical description: 12
. wird hiemit auf. jenen' Straßen, >vd.,sdtu die. Ertlàfng/-dèS WahIvakerS, oderdrr- Wà!^ ^ Postwàgeiiìstabillrèc sind Vdet5kü«sllz estabiliret 4jzütdv«, obg^gèben werden. Ist das Wahlkiiid minderià-i al/en und! jeden Bothen und Schiffleute'aliSdrücklichst und Mvd^dtt Einwilligung des ehelichen MrerL' U.,i? ì-° schärfist,-Millr. denen in obbesagrenPatenteì, ekthqltcncn sen'<Srmcinvjlung die Einwilligung^ àrrn- k.« v,'- 'St««ifen'V-r»dttn,' kèine Contanti » -da« ist- Haare ««der, NiunlxS'Nnd des Gerichtes

, - oh', nicht Einwilligung zur Annahme an KindeSstatt aààerU A dawider gehans«!,t,' dai; Wir -auf den^Straßen , ,v» Post- ist das -.Gesuch mit de» erforderlichen ErtlSrunA., O ààgen dcta? estäbiliret.^der.kanstiL'l^MiÄZerdei»^ keine à,' Gerichte anjnbring'e'ii'; - wird''die' BewiUiauna--^» -fremde Bothen noch Schifftmle,' »tir den'.Post- ^>em vvi,nundschc>ftl»6jen Gerichle/'vder - über-'Ki,' .wägen, gegen dem erlaub«» > jenechaar^ Gelder nach frèni- di- QeriveMri'ng ergrifs'etiett ' àklirs vön^ dem-OK»/. -d«n.Landen

,-Nàthen Maut - - und Postbeamten ;' Bürgern -und Personen betreffen, 'ist das^ ^sonst--allen.Äderen Unser-er ^rb-Kènigreich. Fürsten- -Civil - Gerichte.. -/..w' den ' ^ «yum,- und.Landen Unterthanen^-und. Getreuen, bevvrab «orden ist.,.-aus- die Militär-Gerichte „;,d vie >>oliàn dei>->, sv<in^ als-auSläiivischen -Bothen, daß selbe- diesem Militär-Behörden anmwenden. handelt es dàbey -à>>t i>ì all'?»'sch>>>d!gst bcn,^die Odrig- zugleiä) um Uebertragui.g des Adels und Wappens, so n nnd Gtr.chte

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