, hat das Privilegium zu schwelgen, welches bisher so gewirtschaftet hat, daß der Staat beinahe vor dem Ruine steht. Auch in Tirol ertönt der Ruf nach einem besseren Wahlrechte schon seit Jahren. Kaum hat die Tiroler Landtags-Wahlordnung das Licht der Welt erblickt, erkannte man, daß selbe voll Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten ist, daß sie verdiente, in die Rumpelkammer alter Gesetze von Anfang an gebracht zu werden. Undjso drangen schon vor Jahrzehnten laute Rufe um Reformierung des Wahlrechtes in die Oeffent
- lichkeit. Doch 40 Jahre sind verflossen und — glückliches Land Tirol! — noch bist du mit dem alten, ungerechten und unbilligen Wahlgesetze beglückt! Wie ist das möglich? Das gutmütige Tiroler Volk ließ sich lange den Wahlrechtsraub, es ließ sich lange den Humbug des indirekten Wahl rechtes gefallen, so lange, als es keine Kenntnis hatte von dem Unrechte, das man ihm' antat durch den Vorenthalt der ihm eigentlich zu stehenden Rechte. Umso kraftvoller ertönt nun jetzt aber die Stimme des Volkes
um Reformierung des Tiroler Landtagswahlgesetzes, um Beseitigung der geradezu haarsträubenden Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten des jetzt bestehenden Wahl gesetzes, das eine Schande sür ein kultiviertes Land mit konstitutionellem Regime genannt werden muß. Unaushörlich muß für Reformierung solcher Gesetze eingetreten werden; die Unbillig keiten des bestehenden Wahlgesetzes sollen offen dargelegt werden, damit jeder, der sehen will, sehe, aber auch jeder, der für die Gerechtigkeit, der für das Volk
Abgeordnet! Diese angeführten Beispiele — es wären noch andere anzuführen — glaube ich, illustrieren zur Genüge die horrenden Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten des Tiroler Landtagswahl»mrechtes. Große Ungerechtigkeiten entstehen bei der Wahl der städtischen Abgeordneten insbesondere auch in bezug auf das Wahlrecht. Viele, die eine Bagatelle an direkten Steuern zahlen, haben in den Städten das Wahlrecht; wenn man hört, daß Personen, die Kr. 1 60 direkte Steuer zahlen, im II. Wahlkörper
zc, Im italienischen Landesteil sind die Verhältnisse vielleicht noch schauderhafter. Das heißt man Wahlrecht! Tiroler, seid stolz daraus! Im Tiroler Landtag kennt man seit 40 Jahren die Ungerechtigkeit dieses Tiroler Landtagswahl „rechtes'. Ist es da verfrüht, wenn wir unsere Landtagsabgeordneten auffordern, uns das Wahlrecht zu geben, das uns gebührt? Heraus also mit dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht, heraus mit dem Wahlzwang! 8. 1?. Grig.-lkorrLlpondenzen. Abdruck uns«« Orig.»Korrefp