Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Author:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place:
München
Publisher:
Beck
Physical description:
S. 161 - 252
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading:
s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark:
II 268.079
Intern ID:
495618
184 Stolz. Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ^ l!S42) und Trient im Etschland — besahen und die Grafen von Tirol sie daraus erst im 13. Ih. verdrängt haben, findet in den Urkunden nicht die geringste Stütze, sondern wird von diesen eher widerlegt. Es liegt kein einziges Schriftstück aus irgend einer Zeit vor, daß die Grafen von Tirol jemals für die Grafschaft Bintschgau oder für einzelne Landgerichte, die aus dieser hervorgegangen find und zum Lande Tirol gehört
haben, ein Oberlehensrecht der Bischöfe von Ehur aner kannt oder auch die letzteren selbst beansprucht hätten''. Im Laufe des 13. Jh. haben dann die Grafen von Tirol die eingangs erwähnten Grafschaften bzw. die Landgerichte, in welche diese gegliedert waren, unter ihre Herrschaft, wenn auch als Lehen von den Bischöfen vereinigt. 1254 wird für diesen Gesamtbesitz erst mals Dominium cornià also Herrschaft des Grafen von Tirol, 1256 „comecia' und 12?1 „comitstus et domi nium 'I'vroüs' bzw. „Civàie' Grafschaft
und Herrschaft von Tirol bzw. Görz gesagt'«. 1263 spricht der Graf von Tirol vom „noster àtrictus'', 1263 von „unserm Gepiet e'. 1239 und 1290 von «unserm Land', 1295 von der „terra nostra', 1312 vom 4°) Stolz, Landesbeschreibung von Südtirol, S. 62 f. ^ HieW und zu Seite 121 a. a. O. trage ich hier noch nach: Im Ämterbuch der Bischöse von Chur, das um 1Ä00 aufgezeichnet wurde, wird behauptet, daß von jenen der Grund des Schlosse» Tirol bei Meran. das ist also des.allen Haupt schlosses der Grafschaft Tirol
, und das Schenkenamt von Chur mit einigen zugehörigen Gütern im Prättigau den Grafen von Tirol zu Lehen gegeben werde; 13N hat wirklich Herzog Rudolf für dieses Amt und 1425 -Herzog Friedrich auch für den Grund der Feste Tirol sowie für die Schlosser Reichen berg und Rvtund im oberen Bintschgau einen Lehenrevers an den Bischof von Ehur ausgestellt. Ihre Nachfolger haben dies nicht mehr getan. Me Behauptung des Ämterbuches, dah früher cm dem Matze des Schlosses Tirol ein Kloster gewesen sei und sich daher
die Lehenshoheit des Bischofs über jenen herschreibe. kann nicht nachgeprüft werden, aber auch im be jahenden Falle bedeutet die Baustelle des Schlosses noch lange nicht die gesamte Grafschaft, für welch« dieses der Herrschaftssitz war. (Ml. W. Wahr in Z. d. Ferd. Bd. ÄS. 1899. S. 184 ff.) — Bischof Kusaims voniDvixen sagt allerdings um das Jahr 1460, daß die Grafschaft Tirol ein Lehen des Bischofs von Chur und daher kein Fürstentum des Reiches sei. Das ist aber eine völlig willkürliche Behauptung, um nämlich