Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
ZZ4 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol iz^WZ) Anterthanen, Prälaten, Grasen, Ritter oder Knechte, die zum Fürsten thum gehören, in seinem Schutz gehabt, wie hinwieder alle sich der selben Freiheiten gebrauchen, welche dem Fürsten oder Fürstenthunr gegeben sind; und solcher Brauch und Gewohnheit ist des Landes Tirol Gerechtigkeit, denn die Inwohner des Landes, geistlich, welt lich, Grafen, Herrn, Ritter, Bürger und Bauern würden nicht so friedlich nebeneinander sitzen, die Straßen
so innig verbunden, daß Niemand es davon ablösen und der Landes- fürst selbst daran keine Änderung vornehmen kann, daß so etwas eine Entgliederung und Zerstückelung des Fürstentums wäre.' In der Appellation, die Herzog Sigmund am 13. August 14ßy über seinen Streit mit Cusanus an den Papst gerichtet hatte, sagt er in ähnlichem Sinne: „Mit unserm uralten und festbegründeten Für stentum? der Grafschaft Tirol war seit den ältesten Zeiten, lange schon ehe das Haus Osterreich zu dessen Besitz kam, vermvg
immer währenden Erbrechtes außer anderen Schirmvogteien auch die über die Kirche zu Brixen untrennbar verbunden. Infolgedessen hatten alle jeweiligen Grafen von Tirol in allem, was die landesfürst liche Obergewalt anbelangt, Recht und Gewalt über alle Bur gen. Schlösser, Ländereien und Leute des Gotteshauses innerhalb der genannten Grafschaft Tirol oder in deren Aachbarschaft gelegen, sie mögen den Grafen und Fürsten selbst Unmittelbar unterworfen sein oder als Colonen oder Pächter
oder aus einem anderen Re-chts- titel andern zur Grafschaft gehörigen geistlichen oder weltlichen Personen angehören . . .Bei einer Verhandlung, die 1459 in Mäntua vor dem Papste stattfand, erklärte Herzog Sigmund gegen über der Behauptung des Bischofs Nikolaus, bah die Grafschaft Tirol kein Fürstentum und Lehen des Reiches sei, sondern eben ein Lehen des Hochftiftes Brixen: „das Fürstentum von Tirol habe e, 5^) Don Jäger a. a. O. Bd. 2, S. übersetzt aus dem lateinischen Texte in der oben zitierten „Handlung