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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 222 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
. Nach seinen Angaben liegen darin 17 Herrschaften, von denen er aber nur 15 namentlich nennt, 15 Pfarren mit 96 Filialen, 33 Schlösser, 3 Märkte und 44 Dörfer (Tirol. Adler 3 f 4, 1199). Die 15 Bezirke sind: 1. Niedervintl mit Pfunders und Weitenthal, 2. Schöneck, 3. St. Michaelsburg, 4. Gericht Sonnenburg, 5. Enneberg, Abtei und Wengen, 6. Brun* eck } 7. JJttenheim, 8. Mühlwald, 9. Täufers, 10. Rasen, 11. Welsberg-, 12. Heun- fels, 13. Innichen, 14. Tilliach, 15. Anras und Ponberg (ibid.). Als im Jahre 1500

die ehemals Gordischen Besitzungen im Pusterthale zur Grafschaft Tirol kamen, betrachteten die Stande (1517) dieselben als ein neues Viertel, das 1 / l0 des Landes- aufgeboten leistete, doch wurde das schon früher tirolische Gericht Taufers nicht zu diesem Viertel, sondern zum. Eisackviertel gerechnet (Brandis, Landesh. 445 f.). Die Mühlbacher oder Baslacher Klause wurde im Jahre 1271, wo die Gebrüder Meinhard und Albert von Görz ihre Besitzungen theilten, zuerst ausdrücklich als Grenze

., Statistik etc. von Tirol und Vorarlberg 7, 85 ff.]) Die Ostgrenze der Grafschaft Pusterthal ist in ältester Zeit wohl am Anraserbach zu suchen und wurde erst nach der Exemption des Stiftes Innichen von der Grafengewalt on dem Gsiesserbache gesetzt. Oestlich von der Grafschaft Pusterthal lag der Lumgau, der das tirolische Gebiet Östlich vom Antaserbache wmfasste und noch weit in Kärnten hinein sich erstreckte, südlich 5 ) unserm gnedigen herren ausgestrichen. Niedervintl. 439 seiner gnaden gerichts

und erst dann zu Curatiekirchen erhoben wurden (Innsbr. Sta(th,-Archiv, Abtheil. Brixner Archiv Lade 55, Nr. 19, Ut. A. Burglechner, Tirol. Adler 3, 4,1206. Tinkhauser, Diocese Brixen 1, 295ff.). Zum vollen Landesaufgebote der 20.000 stellte das Gericht Niedervintl 40 Knechte (Brixner Archiv Lade 95,19 A). Schloss- und Adelsansitz gab es hier keinen, bis die alle brixnerische Curia zu Vinti, im Jahre 1170 zuerst erwähnt, im Jahre 1707 mit dem Namen Trojansbach Edelsitz des eben geadelten Christian

Pointner wurde (Staffier 2,167 f.). Viehzucht, Ackerbau ■und Forslcultur waren àuch in frühern Zeiten die Haupterwerbsquellen der Bevölkerung, und die ausgedehnten Waldungen noch im Anfange des 17. Jahrhunderts von einem reichen Wildstande belebt (Wolkenstein, Tirol, Chron. Mscr. Innsbr. Univ.-Bibl., Nr. 875, 48 ff.). Den ganzen Gerichtsbezirk theilte man Ende des 15. Jahrhunderts in folgende Theüe (Malgreienf) : Dan, Pfunders, Weitenthal, Kegl, Vinti und Sarges oder in die drei Drittel: Pfunders

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Books
Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 10 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Grafschaft Eppan Tirol hohen ihre Herrschaftsstellung über das ganze Etschtal nördlich von Königsberg und Kronmetz auch behauptet. Es fällt übrigens auf, daß damals seitens Trient auf der rechten Seite des Etschtales am weitesten nordwärts wohl die Gerichte Ulten und Tisens, nicht aber Lana beansprucht worden sind 1 ). Diese Gerichte, die aus dem nördlichsten Teil des Herzogtums Trient und der Graf schaft Eppan hervorgegangen sind, nämlich Stein mit Lana und Marling, Mayenburg mit Tisens

und ÜUen erscheinen später zum Landgerichte Meran, das aus der Grafschaft Vintschgau sich herausgebildet hat, in Hochgerichissachen schubpflichtig. Es ist wohl anzunehmen, daß dieses Verhältnis erst nach der Erwerbung der Besitzungen der Grafen von Eppan durch die Grafen von Tirol, also erst nach 1248 oder in den nächsten Jahrzehnten hergestellt worden ist, wie überhaupt die Zuteilung dieser Gerichte zum Burggrafenamt auf Tirol. Denn die Annahme, daß das Landgericht Meran und damit die Grafschaft

Vintschgau bereits früher auf das Gebiet jener drei Gerichte über gegriffen habe, wäre mit der Ausdehnung der Herrschaft der Grafen von Eppan über dieses Gebiet vjoM nicht vereinbar. Der formelle Abschluß jener Kämpfe zwischen Trient und Tirol erfolgte im J. 1307 dadurch, daß Bischof Bartholomäus von Trient die damaligen Landesfürsten von Tirol, Otto und Heinrich, mit den Lehen, welche ihr Vater Meinhard seinerzeit vom Hoch stifte erhalten hatte, neuerdings unter dem Simünlde von sieben Fahnen belehnt

Trient, bei jedem Fürstenwechsel wiederholt worden, sie hatten aber nur formelle und Iceine tatsächliche Bedeutung, jene Gerichte waren hin sichtlich der Verfassung und Verwaltung in ganz gleicher Weise der Grafschaft Tirol einverleibt wie alle anderen Gerichte. x h Die Urkunden über die Ansprüche der Bischöfe von Trient gegen die Grafen von Tirol wegen der Landeshoheit im EtschtaU, im Bereiche der alten Grafschaften Eppan und Bozen und der aus diesen hervorgegangenen Gerichte

u. 1751, ausführt. Auszug bei Egger a. a. O. 1884 S. 37 u. 1885 S. 30. — 1280 Klageschrift des Bischofs von Trient, Druck bei Dominez, Regesto dei Documenti di Trento nell Archivio di Stato in Vienna 1897 S. 161. — 1290 weitere Klageschriften des Hochstiftes Trient Druck bei Egger a. a. 0. 1885 S. 4 aus Or. StA. Wien und Kopie I Ferd. Dip. 1331, f. 171. — 1347 Juli 21 K. Karl IV gibt dem Bischof von Trient alle Besitzungen icieder, die seine Vorgänger an die Grafen von Tirol verloren

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 260 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
i einer im Gerichte Schöneck lagen, über einige Guter im Thale Gsiess und über zehn Vogteihofe im Gerichte Antholz. Doch die Gerichtsbarkeit über diese Vogtei- höfe wie über die brixnerischen Meier- und Zinshofe war em Gegenstand h'äiifiger Streitigkeiten (Brixner Archiv Lade 102, 2 B F; 3 A; 19 A B; 21 C u. a. a. 0.). Gerichtsschloss war stets Ältrasen, Neurasen dagegen blieb eine hrixnerische Feste, auf der in älterer Zeit die Bischöfe ihre Pfleger oder Burggrafen hatten (Bibl. tirol. D. n. 483, 62; 484

vermochten ihre Rechte auf das selbe, damals wohl schon Gerichtssitz, nicht zu behaupten; in den Kämpfen, die zwischen ihnen einer- und Grafen Albert III. von Tirol und den beiden Andechsern, den Herzogen Otto J. und Otto II., andererseits, ausbrachen, hielten die Herren von Basen zu letztem und Ulrich von Basen erbaute dem Bischöfe zum T?'Otze das Schloss Neurasen (ibid. 4, 239. 333. 410. v. Hormayr, Beiträge 2, 292. 345). So gerieth Schloss Altrasen und sein Bezirk ganz in die Hände der Andechser

und ihrer Rechtsnachfolger, des Grafen Alberts IIL von Tirol und der Grafen Mein hard und Alberi von Gorz, so dass Graf Meinhard II. im Jahre 1259 seine Gemahlin . mit ihrem Heiratsgute auf Schloss AUrasen wie auf Schloss St. Michaelsburg ver sichern konnte. Als dann die Brüder Meinhard IL und Albert ihre Besitzungen im Jahre 1271 theilten, kam Rasen infolge Verzicht der Gemahlin des erstem in die Hände, des letzlern (Sammler 4, 43 f) und die Bischöfe behaupteten nur ihre Rechte auf Neurasen, dessen Zerstörimg trotz

. Bibl. tirol. D. n. 484, 136). Die Pflege von AUrasen verwalteten von dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts bis zu dessen Schlüsse die Herren von Welsperg (Neustifter Urkbeh. Nrn. 7 16. 777). Nach dein Tode des letzten Gi'afen von Gorz verpfändete König Max I. am 15. Augitsl 1500 Schloss und Gericht AUrasen um 2500 Gulden an Michael Frei herrn von Wolkenstein (Statth.-Archiv, Urk.-Cop. 1, 41. Schatzarchiv Nr. 919) und zu diesem ursprünglichen Pfandschiüing kamen noch Zuschlagssummen im Gesamt

evn.es Vertrages des Oswald Freiherrn von Wolkenstein mit Christof Freiherrn von Welsperg (Staffier 2, 348. Pestarchiv XXII. 271). Die Herren, seit 1539 Freiherren, seit 1693 (1732) Grafen von Welsperg hatten diese Pfa/ndschaft fortan inne bis zum Uebergange Tirols an die bairische Herrschaft, nur erhöhte sich der Pfandschilling allmählich auf 16.500 Gulden (Bibl. tirol. D. 828,11, 28,- 890, IV, 1; 1190, I, 3. Ferdinand. Bibl. IV. f 10; II. g. U)> Die bairische Regierung unterstellte Ältrasen

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Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 74 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
und herr von Brandiß, freiherr zu Leon- ß ) Mina hs. Das Schloss Vorst wurde vermuthlich in der ersten HäJfte des 13, Jahr hunderts erbaut (Schatzarchiv-Repert. 0', 876); im Jahre 1242 begegnen wir bereits Vorst. 143 bürg* Vorst und Fahlburg, erbsilber-camerer in Tirol, der röm. kays. majestät o. Ö. gehaimb rath und camerer, herr der herrschaft Mayenburg und Tisens. Zumahlen ein unumbgenkliche notturft erschinen, daß in dem ge- richt Vorst, gleichwie in andern gerichtern gebreichig, jerlichen ain

ehehaft 5 tädigung vorgenomben, und daselbsten von all deme, was zu guetem des gerichts erforderlich, abgeredt und statuiert 'werde, als ist mit sollich an- heint der anfang gemacht. einem. Meinhard, 1256 und 1269 einem Wolfer von Vorst (Neue Zeitschrift des Ferdinandeums 12 7 161. Tirol. Arch. 1, 348 n. 89). Die Edlen von Vorst waren in dèr zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts angesehene, mächtige Herren, wie Franz, Arnold, Gottschalk und Meinhard von Vorst, da sie viele Güter und Eigenleute besassen

(Tirol. Archiv 1 Beg. nn. 128, 133, 136, 143, 172). Doch einen selbst ständigen Bezirk bildete damals Vorst noch nicht; dieser entstand erst unter der Regierung K. Heinrichs von Böhmen, der wahrscheinlich zu Gunsten seines natür lichen Bruders, Albrechts von Camzan (in Passeier), die zur Burg gehörigen Güter und Leute von der Landessteuer befreite und im Jahre 1321 demselben einen Lehen brief um alle Güter und Renten des Burggesässes zu Voi'st sammt den anderen Gerechtigkeiten ertheilte (Lichn

. 5. Bd. n. 895. Schatz-Arch. Rep. 1, 13). Albrecht von Vorst und Caniian vermachte ersteres mit Bewilligung K. Heinrichs seiner Gemahlin Floridiana, genannt Siguna von Schlandersherg (Tirol. Arch. 2, 404 n. 448. 3> 372 n. 555), und da diese in zweiter Ehe Wilhelm IV. von Enn heiratete, * so wurde derselbe (1338) mit dem Schlosse Vorst belehnt (ib. 3, 375 n. 578, Staffier 2 y 770). Zu seinen Gunsten schuf Mkgf Ludwig von Brandenburg das Gericht Vorst, indem er ihn und seine Gemahlin von allem Gerichtszwang

ausser- habe seines fürstlichen Hofgerichtes befreite (Tirol. Archiv 3, 382 n. 626). Das neue Gericht blieb aber immer sehr klein und umfasste nur 12—15 Gehöfte; es gehörte dazu die Fischerei auf der Etsch vom Töllbach bis Sigmundskron (Wolken- stein, Chronik 14. Buch. Burgiechner 3, 4, 1045). In Malefizsachen stand ex unter Meran. Für Wilhelms gleichnamigen Sohn empfingen sein Vormund Rudolf von Ems und dessen Gemalin Wandelburg von Aschau im Jahre 1353 die Be' lehnung. Nach dem Tode Wilhelms

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 147 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
. 4, 97 und 100). Nur die Höfe des Pfelderertalea, welche offenbar erst später, seit dem 12. oder 13. Jh., von Tirol und Grätsch aus begründet wurden, behielten die Pfarr zugehörigkeit zur alten Pfarre St. Peter auf Tirol bei. Dieser Zusammenhang zwischen Gericht, Dingbezirken und Pfarreien gibt auch hier einen Fingerzweig, welche älteren territorialen Gliederungen die Loslösung des selbständigen Gerichts aus der Graf schaft und die Umgrenzung desselben bestimmt haben. Das Gericht hatte auch noch lange

der Malefikanten hatte beim Kreuz ober der Zenoburg zu erfolgen. (Stampfer, Chronik v. Meran S. 11 und 67 f. nach Bericht von 1626.) Über Besitz und Tätigkeit der Grafen von Tirol im Passeier vor Mitte des 13. Jh, ist wenig zu erfahren, eine Urkunde von angeblich 1235, laut welcher Graf Albert von Tirol den Friedrich, Sohn des Bertold von Passeier, in den Stand seiner Dienstmannen erhob und von der Steuer befreite, erweist sich sowohl nach dem Diktate wie nach der Schrift als eine etwa 100 Jahre später

angefertigte Fälschung 2 ). Der Zoll zu Passeier gehört den Grafen von Tirol zuerst nachweisbar in den J, 1254 und 1263 3 ), Immerhin kann uns das im Zusammenhalte mit dem eingangs Gesagten *) Siehe Urbar des Gerichtes Passeier von 1583 IStA. (Hier heißt es: „Die Atzung der Ge fangenen, desgleichen der Malefizpcrsonen, item die Unkosten der Gerichtsgeschworenen, so zur strengen Frage und Erkenntnis des Malefiz erfordert werden und auch was über die Über antwortung gemeldeter Malefizpersonen an Meran hinab

in das Hochgericht ergeht, das soll der Pfandherr bestreiten'.) Ferner Sammler f. Gesch. u. Stat. v. Tirol 1, 259. 2 ) Mitteilung von P. Dr. Th. Wieser vom Stift Marienberg, wo die Urkunde sich befindet. ®) Siehe Arch. f. ösfe. Gesch. 97, 616. Die nähere Lage dieser Zollstätte, die ich a. a. O. nicht bestimmen konnte, erhellt aus einer Urkunde von ca, 1325 (IStÀ. God. 18 f. 66) die das „domus, in quo colligitur thelonem sive muta', als Anrainer des Hofes Saltaus bezeichnet. Letzterer liegt hart an der Grenze

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 120 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Dingsfcatt und Pfarre; Schubgericht Das Gericht Kastelbell dürfte dem alten Hochgerichtssprengel von Merari und nicht jenem von Schlanders entnommen worden sein, denn es erscheint bereits zu Ende des 13. Jh. zu ersterem schubpflichtig. Rechnungen des Burggrafen von Tirol von 1298 und dann des Landrichters an Meran von 1436 enthalten Posten über die von ihnen im Gerichte Kastelbell ausgeübte peinliche Gerichtsbarkeit und die Überantwortung der Verbrecher aus diesem Gerichte an das Landgericht

Meran und dasselbe besagt auch eine Rechnung des Richters von Kastelbell von 1551 1 ). Dieses Schubverhältnis von Kastelbell an das Landgericht Meran in Kriminalsachen, hat bis 1806 Geltung gehabt (s, unten S. 130). Dem scheint allerdings zu wider sprechen, daß in den gleich unten erwähnten Vergabungen des Gerichtes Kastelbell in den J. 1472, 1531 und 1577 ausdrücklich als dessen Ausstattung „die hohe und niedere Gerichtsbarkeit' angeführt wird, Im allgemeinen verstand man in Tirol unter hoher

der Grafen von Tirol übergegangen, ebenso wie die Hilpolder-Leute, die wohl nach dem Hilpold von Montalban so benannt waren. Die Steuer dieser Leute wurde vom Richter von Kastelbell seit 1300 eigens verrechnet, weil sie eben als Leibsteuer von der allgemeinen Steuer des Gerichtes unterschieden war, im übrigen waren sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellt. Im J. 1474 *) So verrechnet der Burggraf von Tirol 1298 eine Geldstrafe „pro quodam maleficio', die die Gebrüder Ruveiner in Carsel, am Gurachlhof

(Leumund) und Ruef gehabt, in Venknu» (Gefängnis) auf Castlwell gebracht, von welchen Weibern ich auf ire Bckantnus mit und on Marter beschehen drey an Meran als das ho e he rG e rieht geantwurt und bemeltes Landgericht (Meran) die viert, welche vorhin aus dem Gachloss aufgesprungen ist, wiederum auch aufgebebt' (IStA. Sammelakten A IX a). Im ,1. 1354 trifft der Burggraf von Tirol für den Bereich des Gerichtes Kastelbell eine Verfü gung, über MaB und Gewicht (AB. 2 Nr. 365), das deutet

auch auf eine besondere Unterordnung unter den Burggrafen, bzw. auf Tirol, bzw. das Landgericht Meran. *) Rief, Gesch. Kl. Schnals im Progr. Gymn, Bozen 1906/7 Reg. 785. 8 Schism - Sch rif t<ra 40 113

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Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 101 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
und dann wohl zur Grafschaft. Bozen gehörte, hängt vermuihtieh mit der AnMedlung de* Freiherrn• gearhlechtés Wanga zusammen, da* wahrscheinlich au* Grauhilndeti oder der übrigen Schweiz stammt. (Juni. Ladurner, Die Edlen von Wanga in Tirol. Arth* 2, 209 — 70). Ihm Eimnandenmg in die*e Gegend /icheint then in die Zeit zti fallen, wo din Kpjmner durch die Tiroler Grafen verdrängt wurden, und so liegt diu Vermnthimg nahe, tin*» die Bischöfe von Tricnl in ihnen ein Gegengewicht gegen diese .ruchlmi ; daher

xterlmnden (I^tdurner 370), de***n znnr.it im Jahre 1287 JCrtrMhnnng ge*ehieht ( WolkemlHn 14, 184) find das nach Zerstörung tie» andern ilanptsitze* der Wanga^ de* J237 erhauten $fhlr>**es Ri*nkel*tein, gleichfall» ein I/anptaufenthalt der Familie geworden (Tirol. Arth. /, 292 f.). Naeh dem Aussterben der Freiheiten von Wanga lüttrde Jìnnkrl- unw mürhtifjen Ritter' Ootteehalk Knoger wieder erhauL, doch erscheinen von nun an die Sehln»se.v und da« Gerichte getr.ahnlieh in verschiedenen Ständen. Athern

Iii. von Wanga, der letzte twine* Stamme*, verkaufte 1301 da» Gerieht. Wangen mit dem Geriehtesitze Ried an Euphemia, Grm\ahlin de* Hersag» Otto von Tirol-Görs. Fori den Inhabern dt» Gerichtes im wettern Verlauf dr.* 14. Jahrhundert*, nach Fuphemiaa Tode,, sind nur Heinrich Materie (i<I4tt), Konrad Hehinlin von Kaltem (1<100), Kkard von Ried und dessen t$ììhne und Hans ran Hhirkenherg (1X81) bekannt (Brandis, Landesh, 00. liurgfachner <*, 4, 1007; !ì, a2t~, fttnffter 2, 107r>). In der Mille

des ffi, Jahrhundert* lag da* Gericht einige Zeit fn den ffìlnden dn- Ooldegger. So hflehnt Jfenog Sigmund ( 144If) Christof Galdegtjpr vtit der Feste. R\td y dem Gerichte Wangen, der Feste ttacen- *t*in und einer Hofe zu OrUpian, dir von minem Valer Alphart dem Qeldegger Wangen. 197 Tirol und zu Görz, und aufgesazt sint, da von Cristi geburde vergangen waren tausenl und dreuhundert jar, darnach in dem achtunddreissigisten jar. Wie die aitschwören da« gericht bei alten rechten halten sollen

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Books
Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 107 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Erwähnungen eigener Richter Stadt Bozen die Gerichtsbarkeit in der Vorstadt gegen Gries (jurisdictio in suburbiis versus Griez) als von früher her ihnen gehörig vorbehalten wird (AGT. 2 S. 269), so sind damit gewiß jene vorerwähnten Gassen gemeint. Sie unterstanden eben der Ge richtsbarkeit des Richters der Grafen von Tirol, der in dem benachbarten Gries seinen Sitz damals hatte, vermutlich, weil die Gründe, auf denen diese Häuser erbaut wurden, grundherrlich den Grafen von Tirol

oder einem Besitzvorgänger derselben gehört haben. Vielleicht ist damit jene „Gasse des Bischofs von Brixen' gemeint, die laut des Urbares von 1288 (FA. 45 S. 119) damals bereits den Grafen von Tirol bzw. zu deren Amt Gries gehört hat. Wenn im J. 1354 Markgraf Ludwig den Gebrüdern von Katzenstein die Feste und das Gericht zu Gries mit dem äußeren und innern Gerichte zu Bozen verpfändete (s. oben S. 250), so war unter dem äußeren das Wanger Gericht und jener direkt unter dem Landgericht Gries stehende Stadtteil

Gries. Nachdem seit 1450 das früher bischöflich Trientnerische Stadtgericht Bozen endgültig in den Besitz der Landesfürsten von Tirol gekommen und samt dem Gericht Wangergasse mit dem Landgerichte Gries zu einem Stadt- und Landgerichte Bozen und Gries vereinigt worden war, verschwand naturgemäß auch jene gerichtliche Unterscheidung inner -

8
Books
Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 135 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
vom Stein belehnt gewesen, zu Lehen und kurz darauf, nämlich 1265 Sept. 23 verzichtete jener zu Gun sten des Grafen Meinhard von Tirol auf diesen Besitz 1 ). Mit der Verwaltung der Güter des Hochstiftes auf dem Ritten erscheint um 1242 dessen Propst (propositus) zu Bozen betraut und dieser führt auch eine Gerichtsverhandlung über Hörige des Hochstiftes auf dem Ritten durch (AT. 2 S. CCVII). 1258 teilt dieser Propst, namens Konrad von Niedertor, mit dem Propste des Bischofs von Augsburg Kinder

und seiner Beamten auf dem Ritten ist daher wohl nicht aus schließlich aus seiner Grund- und Leibherrschaft herzuleiten, sondern aus der allgemeinen Grafschaftsgewalt, die er hier zusammen mit dem Grafen von Tirol ausgeübt hat. Das ergibt sich auch aus den folgenden Urkunden, die über den seit 1270 ausgebrochenen Streit zwischen Graf Meinhard von Tirol und Bischof Heinrich von Trient handeln. Ebenso wie im Landgerichte Gries int Laufe dieses Streites der Richter des Grafen jenen des Bischofs völlig verdrängt

und sich allein am Platze behauptet hat, so geschah es auch auf dem Ritten und auf Villanders, Der Spruch König Rudolfs vom 6. Juli 1276 will noch die beiderseitigen Rechte auf die Gerichtsbarkeit auf dem Berge Ritten und auf Villanders untersuchen lassen und nur für den Fall, daß die Ansprüche des Bischofs unbegründet und bereits die früheren Grafen von Tirol im ruhigen Besitze jener Gerichtsgewalt gewesen seien, diese dem Grafen Mein hard II. bedingungslos zuweisen. In einer 1280 vom Bischof von Trient

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Books
Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 70 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Stolz, Die Ausbreitung des Deutschtums in Süd- tirol 2 S. 192—200. Im J. 1242 wird auf eine Klage um ein in Deutschnofen gelegenes Grundstück eine Vorladung an das Landgericht in Bozen ausgestellt, möglicher weise hat also damals Deutschnofen noch diesem Landgericht unterstanden und kein eigenes Gericht gehabt 1 ). Jedenfalls ist bald nachher ein eigener Richter für Deutschnofen bestellt worden, denn in einer Urk. v. 1272 März 1 wird erstmals ein „Prantocus justiciarius de Nova' als Zeuge

unter Dienstmannen und Be amten der Grafen von Tirol genannt. (I.Ferd, Dipaul. Nr. 227 f. 71.) Laut des tirolischen Ämterregisters von 1300 hatte das Amt Gries vom „judicium in Nova' jährlich 40 Pfund zu beziehen und auch später noch das Gericht Deutschnofen dem Landrichter zu Gries eine jährliche Abgabe an Holz zu leisten 2 ). Das spricht wohl auch für frühere Zusammenhänge zwischen dem Landgerichte Gries und der Ge meinde Deutsehnofen, in dem Sinne, daß etwa bis zur Mitte des 13. Jh. Deutsch nofen

eine Dingstatt des Landgerichtes Gries gebildet und der Richter des letzteren dieselbe verwaltet hat. Indem also vor 1270 ein eigener Richter für Deutschnofen seitens der Grafen von Tirol bestellt wurde, ward der Umfang seines Sprengeis jenem der dortigen Pfarre, die seit dem 13. Jh. nachzuweisen ist, angepaßt. Ausdrücklich betont wird diese Übereinstimmung zwischen Pfarre und Gericht auch hier durch den Titel des dort vom Landesfürsten eingesetzten Pflegers und dessen Richters in einer Urkunde von 1345

: Heinrich v. Staineck genannt Felser „capitaneus de plebe Nove Theotonice' und der von ihm bestellte Gralant von Bozen „vicarius totius plebis N. Th.' (Stolz Dm. 2 S. 199). Aber auch als eine einheitliche Mark- ] ) Voltolini in Acta Tir. 2 Einleitung S. CCV; der Schluß ist freilich nicht ganz zwingend, weil der Grundsatz des Gerichtsstandes der Liegenschaft wohl nicht unbedingt immer befolgt ■worden ist. 2 ) AöG. 90 S. 699 und tirol. Gesamturbar von 1406 IStA. fol. 121.

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Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 123 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
Seitdem Grafschaften auf dem Gebiete des späteren Tirol genannt werden, haben die Grafen derselben von den nichtritterlichen Insassen Steuern erhoben,*) das Steuerrecht war in die Grafengewalt einge- schlosfen. In enger Beziehung zu den Gerichtsbezirken erscheint seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. die Verwaltung der landesherrlichen ordent lichen, d. h. zu bestimmten Terminen fälligen Steuer (steura, stiura, mit den Zusätzen generalis, annua).**) Sie ist eine fast über die ganzen den Grafen

von Tirol und Görz unterstehenden Gebiete verbreitete Geld abgabe. Nur in den Gerichten Glurns und Kastelbell waren neben der Geldabgabe noch Naturallieferungen zu leisten.***) Der Richter der einzelnen Gerichte hatte für die richtige Umlegung und Einhebung der Steuer in seinem Bezirke zu sorgen und den festgestellten Jahresertrag derselbenf) der lh. Kammer zu verrechnen.ff) Aus einer Anzahl von Gerichtsbezirken,fff) deren Richter nicht zur Rechnungslegung gegenüber der lh. Kammer ver pflichtet

ausdrücklich zu betonen, nicht mehr vorhanden. Die Landessürsten haben die Ausübung der Vogteigerichtsbarkeit denselben Beamten übertragen, welche mit jener der grafschaftlichen Gerichtsbarkeit betraut waren, in der Praxis bestand zwischen beiden Gewalten kein Unterschied mehr.' ***} Kogler a. a. O. 451 f. Stolz im AöG. CXI, 178 f. Derselbe, Ost tirol, 156. f) In einigen Gerichten ist die allmähliche Fixierung der Steuern in den lh. Rechnungsbüchern verfolgbar. ff) Nur im Landgerichte Meran

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Category:
Geography, Travel guides
Year:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Page 86 of 212
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Physical description: 197 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Location mark: D III 100.643 ; III 100.643
Intern ID: 143691
auf Crusch ob Manas im Unterengadin, indem jeder von ihnen jährlich 50 bzw. 75 Schafe (oves) und 10 Hammel (castrati oder Gstraun) an das landesfürstliche Hof wirtschaftsamt (Kellenamt) auf Schloß Tirol zu liefern hatte. Die Schafherden, die auf diesen Höfen und zugehörigen Weiden gehalten wurden, müssen dem nach sehr stattlich — bei mehreren Hundert Einzelstücke — gewesen sein, doch waren sie nur dem Sommer über entsprechend zahlreich, nicht aber in der übrigen Jahreszeit, und wurden alljährlich

im Frühling durch Zuweisung von Schafen von den landesfürstlichen Urbarämtern der Nachbarschaft wieder ergänzt. Diese hochgelegenen Schafhöfe waren offenbar ausgesprochen zum Zwecke der Naturalversorgung der landesfürstlichen Hofhaltung auf Schloß Tirol eingerichtet worden. Doch war die Naturalleistung, die bis gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts sich nach den Rechnungsbüchern der Idf. Kammer 1 ) S. Fink und Klenze. Der Mittelberg S. 173 f.; Sander, Tannberg im Progr. d. Real schule Innsbruck 1891

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 36 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
ihres Amtes gewaltet haben, ist für das Gebiet des alten Baiems zwar nicht ausdrücklich in den Quellen angegeben, aber doch eher zu vermuten als abzulehnen 2 ). Für das Gebiet des späteren Tirol werden derartige Unterbeamte der Grafen in den Immunitätsprivilegien des Hochstiftes Brixen von 845 und 978 erwähnt, 'doch kann es sich hiebei auch um Entlehnungen aus dem allgemeinen Formular der Reichskanzlei handeln 3 ). 'Jedenfalls werden in unserem Gebiete seit dem 12. Jh. mehrfach Beamte der Grafen

unter dem Titel prefectus, prepositus, und auch judex und gastaldio als einzelne Personen und als allgemeine Einrichtung in der Urkunde über den zwischen dem Bischof von Brixen und Grafen von Tirol 1229 geschlossenen Landfrieden „omnis judex in suo districtu', also ein jeder Richter in seinem Sprengel er wähnt 4 ). Daß für diese Beamten eine Sprengeleinteilung der Grafschaften bestanden habe, ist mit Rücksicht auf die gleich anschließenden Zeiten eher anzunehmen als abzulehnen. Im Zeiträume von 1250—1300

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