biemit aufgefordert, sich, wenn »r in der Provinz Tirol und Vorarlberg sich aufhaltet, binnen 4, und sollte er sich außerhalb gedachter Provinz befinden, binnen 3 Wo chen bei diesem Landgerichte persönlich zu stellen, widri genfalls er als Renitent behandelt werden müßte. Unter den nämlichen Fristen liegt auch den übrigen obengenannten Kompletanten ob, ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort um so verläßlicher anzuzeigen, als sie widrigenfalls, wenn sie in der Folge au« waö immer für einem Grunde
Nr. s6. Im III. Distrikte. Für Kapaurer Math. Nr. 20. Schwaikboser Andrä Nr. bk). Schwienbacher Johann Nr. 46. Staffier Joseph Nr. 42. Diese Individuen haben, wenn sie sich in der Pro« vinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen 4 Wochen,, sonst aber binnen v Worden ihren Aufenthaltsort um so gewisser dem gefertigten Landgerichte anzuzeigen, widri- geiiS, wenn sie die Reihe zur Militärpflicht treffen sollte, sie als Widerspenstige behandelt würden, für welche fol gende Strafen bestehen: s) Verlängerung
von Ramsbcrg das Los Nr. >3. Staudacher Joseph von Zell daS Los Nr. -7. Wechselberger Jakob von RamSberg das LoS Nr. 3l. Lackner Joseph von Hell das LoS Nr. 3s. Diese Abwesenden haben binnen 4 Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg, und bin nen 3 Wochen, wenn sie sich außer dieser Provinz befin den , ihren AufenthallSort diesem Gerichte um so gewis ser anzuzeigen, als sie sonst, wenn sie die Reihe zur wirklichen Assentirung treffen sollte, als Widerspenstige mit Verlängerung
von Klausen, Nr. ss, und ZLschafeller Georg, PosaNienlirergeselle von Klausen, Nr. 4Z. !l. Im Losungödistrikte VillanderS» Raiser Florian, Schmiedgeselle von Barbian, Nr. Da nun Nagiller Joseph mit der LoS Nr. 3 zur wirks lichen Einreihung bestimmt ist, so hat er, wenn er sich in ^>er Provinz Tirol oder Vorarlberg aufhält, binnen 4 Wochen, wenn er sich aber außer derselben befindet, binnen 3 Wochen bei dem gefertigten Landgerichte sich UM so gewisser zu stellen, als er widrigens Vie Strafen der Renitenz