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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 18
Date: 12.11.1832
Physical description: 18
Im I. Distrikt,. Für AZauhoser Simon Nr. Sli. , Braitenberger Joseph Nr. ,S. Knoll Joseph Nr. 35. FuchS Martin Nr. t>4. Neurauter Lorenz Nr. »S. Pircher Martin Jakob Nr./,?. Im II. Distrikte. Für Stocker Joseph Nr. »o. Maper Joseph Nr. ab. Im III. Distrikte. Für Kapaurer Math. Nr. 20. Schwaikhofer Andrä Nr. k>3. SÄ)wienbach«r Johann Nr. 4b. Staffier Joseph Nr. 42. Diese Individuen haben, wenn sie sich in der Pro vinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen 4 Wochen, sonst aber binnen v Wochen

Einreihung bestimmt ist, so wird derselbe hiemit aufgefordert, sich, wenn er in der Provinz Tirol und Vorarlberg sich aufhaltet, binnen 4, und sollte er sich außerhalb gedachter Provinz befinden, binnen »Wo chen bei diesem Landgerichte persönlich zu stellen, widri genfalls er als Renitent behandelt werden müßte. Unter den nämlichen Fristen liegt auch den übrigen vbcngenannten Kompletantcn ob, ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort um so verläßlicher anzuzeigen, als sie widrigenfalls, wenn sie in der Folge

AloiS von LadiS Nr. »S. Wolf Joseph Anton von Prutz Nr. iq. Der im I. Distrikte aufgeführten Schranz Johann Gottlieb von Kauns mit Nr. ii'stzur Einreibung bestimmt, und hat sich daher, wenn er sich in Tirol od^r Vorarl berg befindet, binnen vier, wenn er sich ober außer der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhaltet, binnen acht Wochen bei diesem Landgerichte zu stellen, im widrige^ Falle er als Renitent behandelt werden würde. : Alle übrigen oben gezeigten Individuen haben in der nämlichen Frist

von vier und respektive acht Wochen, je nachdem sie sich in oder außer der Provinz Tirol aushal ten, ihren Aufenthaltsort diesem Landgerichte um so ge wisser anzuzeigen, als sie, wenn sie in der Folge die Reihe zur Assentirung treffen würde, sie aber ihren Auf enthaltsort in obiger Frist nicht angezeigt hätten, gleich falls alS Renitenten behandelt werden würden. Die Renitenzstrafen bestehen: s) In derVerlängerung derKapitUlationszeit um zwei Jahre, , l») In der Abgabe zum Regiment auch nach Verlauf

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 20
Date: 11.11.1839
Physical description: 20
Dom Vl. Losungsdistrkktt. Lo« Rr. 6 für Bitt^ol Johann Michael voaKeumbach. „ 4 Heidegger Joseph von Krumdach. ^ 14 Wirsev^ohrp Joh. Kaspar voa Krumbach. Da nun Franz Zover Woosbrugger von Schvepfou mit der LbSzahl Rr. 1 für d«n IV. Distrikt zur wirklichen Einreihung, alle übrigen aber nach der Reih« der LoS zahlen zur Reserve bestimmt sind, so hat gedachter Zkaver MooSbrugger, wean er sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befindet, binnen vier Wochen, wenn er sich aber außer dieser Provinz

aufgefordert» ihren Aufenthaltsort, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, sonst aber-binnen acht Wochen um so gewisser dem gefertigten k. k. Landge richte anzuzeigen,. als sie im entgegen gesetzten Falle, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Assenti- rung treffen sollte, ohne weiters als Renitenten nmrden behandelt werden. Die Renitenzstrafen sind: a) Verlängerung der KapitulationS-eit von acht auf zehn Jahre; d) Abgabe des Widerspenstigen zum Kaiserjäger

Nr. 29. „ Mellitzer Thomas Nr. 32. „ Tantner Franz Nr. 34. „ Unkerkircher Christian Nr. 36. >, Obkircher Peter Nr. 40. „ Qberwolder Jakob Nr. 43. „ Stemberger Johann Nr. 49. Aü» Brugger Vloi» Rr. 52, „ Ladstetter Joseph Nr. 59. „ Schoeider Johann Nr. 60. Der^Rupert Grober mit Rr. 4 von KalS des N. Di- sNikt» ist als Reservemann vermöge der für ihn gezoge nen Rummer bestimmt. Dieser hat daher, wenn er sich in der Provinz Tirol pnd Vorarlberg befindet, binnen vier, wenn er sich aber außerhalb derselben befindet

, bin nen acht Wochen bei diesem Landgerichte um so gewisser zu steSrn, als er sonst als Renitent behandelt werden würde. Alle übrigen in diesem Edikte aufgeführten Jüng linge haben ihren Aufenthalt, nachdem sie sich in oder außerhalb der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier oder acht Wochen dem Landgerichte anzuzei gen, indem sie sonst, wenn sie die Reihe zum wirklichen Einreiher treffen sollte, als Widerspenstig« betrachtet werden würden, wenn sie ihren Aufenthalt in obigem Zeitraume

am 29., 30. und 3l. dieß vorgenommenen Losung wurden für folgende Abwesende nachstehende LoSzahlen gehoben: Distrikt Nr. II. Für Pontoi Franz von Scharnitz die Zahl 22. Distrikt Nr. III. Für Glatz Alois von Pfaffenbosen die Zahl 10. „ Schwenninger Anakletus von Reith die Zahl 17. Vorstehende Losungspflichtige haben, wenn sie sich in Tirol oder Vorarlberg aufhalten , binnen vier Wo chen, wenn sie aber äußer dieser Provinz sind, binnen acht Wochen diesem Landgerichte ihren Aufenthalt um so sichere? anzuzeigen

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 16
Date: 05.11.1838
Physical description: 16
von dort mit LoSzahl tz, Nr. 43. Franz Anton Juen von PianS mitLoszahl l, zur wirklichen Einreihnng bestimmt sind, so haben die selben, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vor arlberg befinden, binnen vier Wochen, wenn sie sich aber ausier derselben befinden, binnen acht Wochen sich beim gefertigten Landgerichte zu stellen, alle übrigen aber haben binnen gleicher Frist ihren Aufenthaltsort diesem Landgerichte anzuzeigen, als widrigenö die ob- benannten drei zur Einreibung bestimmten unbedingt, die übrigen

-Nr. 37. Dieselben haben dem Landgerichte ihren Aufent halt, wenn sie ln der Provinz Tirol oder Vorarlberg sich befinden, binnen vier Wochen, außerdem aber bin nen acht Wochen um so gewisser anzuzeigen, als sie im Fälle, wenn in dex Folge die Reihe zur wirklichen Assentirnng an sie kommen sollte, und sie den Aufent halt nicht angezeigt hätten, ohne weiters als Reniten ten behandelt werden würden. K. K. Landgericht Schwaz, den 30. Okt. 1838. Margreiter, k. k. Landrichter. 1 Vorladung. Bei der heute statt gehabten Losnng zum Behufe

der dießjährigen Kaiserjäger-Regimentö-Ergänzung wurden für folgende Abwesende die nachstehenden Lose gehoben, als: Colli »Michael Anton von Col Nr. 11. Bigontina Michael Erzengel von Bigontinä Nr. 14. Apollonio Simon Anton von Gronhe Nr. 16. ES werden nun diese Junglinge hiemit aufgefordert, ihren Aufenthaltsort/ wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinde», binnen viel-, sonst aber binnen acht Wochen um so gewisser dem gefertigten k. k. Land gerichte anzuzeigen, als sie im entgegen gesetzten

diese Jünglinge, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhalten, binnen vier Wochen, wenn sie sich aber außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wo chen bei dem gefertigten Landgerichte so gewisser sich per sönlich zn stellen, als sie widrigenS die Strafe der Reni tenz zu gewärtigen hätten. Nach Maßgabe seines Aufenthaltsortes Hai gleichfalls binnen der oberhalb erwähnten Zeit der abwesende Testor Joseph mit Nr. 29 seinen Aufenthalt um so sicherer diesem Landgericht? anzuzeigen, als er im Falle

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Der Bote für Tirol
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Page 20 of 20
Date: 12.11.1838
Physical description: 20
Walser von Kappl mit Loszahl I, Nr. 35. Jakob Juen von. dort mit Loözahl 2, Nr. 49. Franz Anton Juen von PianS mit Loözahl 1, zur wirklichen Einreihnng bestimmt sind, so haben die selben, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vor arlberg befinden, binnen vier Wochen, wenn sie sich aber außer derselben befinden, binnen acht Wochen sich beim gefertigten Landgerichte zu stellen, alle übrigen aber haben binnen gleicher Frist ihren Aufenthaltsort diesem Landgerichte anzuzeigen, als widrigen

von Jenbach die LoS-Nr. 44. » Welzenberger Johann von dort die LoS-Nr. 37. Dieselben haben dem Landgerichte ihren Aufent halt, wenn sie in der Provinz Tirol oder Vorarlberg sich befinden, binnen vier Wochen, außerdem aber bin nen acht Wochen um so gewisser anzuzeigen, als sie im Falle, wenn in der Folge die Reihe zur wirklichen Assentirung an sie kommen sollte, und sie den Aufent halt nicht angezeigt hätten, ohne weiter« als Reniten ten behandelt werden würden. K. K- Landgericht Schwaz, den 30 Okt. 1838

. Margreiter, k. Landrichter. 3 Vorladung. Bei der heute statt gehabten Losung zum Behufe der dießjährigen Kaiserjäger-RegimentS-Ergänzung wurden für folgende Abwesende die 'nachstehenden Lose gehoben, als: Colli Michael Anton von Col Nr. 11. Bigontina Michael Erzengel von Bigontina Nr. 14. Apollonio Simon Anton von Gronhe Nr. 16. Es werden nnn diese Jünglinge hiemit aufgefordert, ihren Aufenthaltsort, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, sonst aber binnen acht Wochen

Nr. 3 zur wirklichen Einreihnng, Lanznasier Franz mit der LoSzahl Nr. 7 zur Reserve bestimmt ist, so haben beide diese Jünglinge, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhallen, binnen vierWöchen, wenn sie sich aber änßer dieser Provinz befinden, binnen acht Wo chen bei dem gefertigten Landgerichte so gewisser sich per sönlich zu stellen, als sie widrigenS die Strafe der Reni tenz zn gewärtigen hätten Nach Maßgabe seines Aufenthaltsortes hat gleichfalls binnen der oberhalb erwähnten Zeit der abwesende

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 14
Date: 19.11.1832
Physical description: 14
biemit aufgefordert, sich, wenn »r in der Provinz Tirol und Vorarlberg sich aufhaltet, binnen 4, und sollte er sich außerhalb gedachter Provinz befinden, binnen 3 Wo chen bei diesem Landgerichte persönlich zu stellen, widri genfalls er als Renitent behandelt werden müßte. Unter den nämlichen Fristen liegt auch den übrigen obengenannten Kompletanten ob, ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort um so verläßlicher anzuzeigen, als sie widrigenfalls, wenn sie in der Folge au« waö immer für einem Grunde

Nr. s6. Im III. Distrikte. Für Kapaurer Math. Nr. 20. Schwaikboser Andrä Nr. bk). Schwienbacher Johann Nr. 46. Staffier Joseph Nr. 42. Diese Individuen haben, wenn sie sich in der Pro« vinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen 4 Wochen,, sonst aber binnen v Worden ihren Aufenthaltsort um so gewisser dem gefertigten Landgerichte anzuzeigen, widri- geiiS, wenn sie die Reihe zur Militärpflicht treffen sollte, sie als Widerspenstige behandelt würden, für welche fol gende Strafen bestehen: s) Verlängerung

von Ramsbcrg das Los Nr. >3. Staudacher Joseph von Zell daS Los Nr. -7. Wechselberger Jakob von RamSberg das LoS Nr. 3l. Lackner Joseph von Hell das LoS Nr. 3s. Diese Abwesenden haben binnen 4 Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg, und bin nen 3 Wochen, wenn sie sich außer dieser Provinz befin den , ihren AufenthallSort diesem Gerichte um so gewis ser anzuzeigen, als sie sonst, wenn sie die Reihe zur wirklichen Assentirung treffen sollte, als Widerspenstige mit Verlängerung

von Klausen, Nr. ss, und ZLschafeller Georg, PosaNienlirergeselle von Klausen, Nr. 4Z. !l. Im Losungödistrikte VillanderS» Raiser Florian, Schmiedgeselle von Barbian, Nr. Da nun Nagiller Joseph mit der LoS Nr. 3 zur wirks lichen Einreihung bestimmt ist, so hat er, wenn er sich in ^>er Provinz Tirol oder Vorarlberg aufhält, binnen 4 Wochen, wenn er sich aber außer derselben befindet, binnen 3 Wochen bei dem gefertigten Landgerichte sich UM so gewisser zu stellen, als er widrigens Vie Strafen der Renitenz

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Der Bote für Tirol
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Page 22 of 24
Date: 13.11.1834
Physical description: 24
von Hinterhorn bach mit der Nr. 4 vdm l. Losungsdistrikte, Härtl Johann AloiS von der Klausen Mit der Nr. 2, so wie Schletterfr Johann Georg von der Ldhn mir ver Nr. 4 vom ll. Lo- sungsdistritte zur wirklichen Einreihung bestimmt find, so haben dieselben, wenn sie sich in der Provinz Tirol oder Vorarlberg aufhalten, binnen vier, wenn sie sich aber außer der Provinz aufhalten, binnen acht Wochen bei dem gefertigten Amte zu stellen, im widrigen Falle die Strafen der Renitettz zu erwarten. Eben

so haben auch alle übrigen vorerst aufgeführten Abwesenden diesem Amte ihren Aufenthalt, wenn sie in der Provinz Tirol und Vorarlberg sind, binnen vier, wenn sie aber ^außerhalb derselben sind, binnen acht Wochen um so gewi»er anzuzeigen, als sie im Falle, daß sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Assentirung treffen würde, und sie dem Gerichte ihren Aufenthalt nicht angezeigt hätten, ohneweiterö auch so wie die Erstern alS Reniten ten behandelt, und mir den dießfallS festgesetzten Strafen, alö: a) Verlängerung

Zahl 2S. Dieselben werden hiemit aufgefordert, binnen vier Wochen, wenn sie sich in ver Provinz , und binnen acht Wochen, wenn sie sich außer ver Provinz Tirol und Vor arlberg aufhalten, und zwar Bachmann Kaspar.und Strasser Franz persönlich hier zu erscheinen, die übrigen aber ihren Aufenthalt so gewiß anzuzeigen, alS widri- genS erstere ohne weiterö, die übrigen aber, wenn im Verlaufe der Stellung sie die Reihe zur wirklichen Assen tirung trifft, als Renitenten behandelt

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Der Bote für Tirol
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Page 26 of 26
Date: 09.11.1837
Physical description: 26
haben, wenn sie in Tirol oder Vor arlberg sind, innerhalb vier, wenn sie aber außer dieser Provinz sind, binnen acht Wochen ihren Aufenlhallsort um so gewisser anher anzuzeigen, älö dieselben, wenn ihr Los sie zur Einreibung bestimmte , und sie ihren Auf enthalt nicht angezeigt hätten, als Renitenten behandelt werden müßten. ' Die Renitenzstrafen sind: s) Verlängerung der Kapitulalion von acht auf zehn Jahre. - ' . d) Abgabe zum Militär auch nachVerlauf deS militär pflichtigen Alters, ei Verlust

. 3 Vom s. t. Landgerichte Stein auf dem Ritten wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Eö sey von dem Gerichte ik die Eröffnung eines Kon kurses über das gefammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche beweglich« und unbewegliche Vermögen der Maria Schweigkofler, verehelichten Oberrauch, am Stad- lergute in GasterS gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an der gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert

im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationS - Recht gebührte , oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig sey» soll ten, die Schuld ungehindert deS KompensationS-, Eigen thums- oder Pfandrechtes

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